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Das Maßnahmenpaket .Aktiver Schallschutz. reicht bei weitem nicht aus

Vorlagentyp: OFfwf
16 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Die jetzt vorgestellten Maßnahmen sind völlig unzureichend. Aber wenigstens in diesem Umfang hätten sie schon vor Jahren für die derzeit vorhandenen Kapazitäten des Frankfurter Flughafens eingeführt werden müssen. Die unter 4, 5 und 6 aufgeführten Maßnahmen sollen nur während der Mediationsnacht zur Anwendung kommen, also in einem Zeitraum, in dem nach dem Ergebnis der Mediation und nach dem Antrag auf Planfeststellung der Fraport AG überhaupt kein Flugverkehr stattfinden soll. Offenbar soll mit diesen Vorschlägen das Problem der Lärmbelastung speziell in der Kernnacht relativiert und damit ein Boden für die auch künftige Zulassung von Flügen zu dieser Zeit geschaffen werden. Die unter 4. genannte Maßnahme kann nach Presseberichten (u.a. FR vom 16.10.2010) entgegen der Ankündigung der Hessischen Landesregierung derzeit überhaupt nicht durchgeführt werden. Soweit die genannten Maßnahmen tatsächlich zu einer Lärmreduzierung führen, bleiben sie weit hinter der gesetzlichen Vorgabe zurück, wonach Flugplatzunternehmer, Luftfahrzeughalter und Luftfahrzeugführer verpflichtet sind, beim Betrieb von Luftfahrzeugen in der Luft und am Boden vermeidbare Geräusche zu verhindern und die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die meisten der jetzt vorgestellten Maßnahmen zur Lärmminderung sind bereits seit vielen Jahren in der Öffentlichkeit bekannt, es hat aber nie den ernsthaften Versuch gegeben, sie zu realisieren. Die Feststellung des ehemaligen Hessischen Ministerpräsidenten bei der Vorstellung der Maßnahmen am 29.06.2010, dass „spürbare Verbesserungen für die Menschen in der Region erreicht werden“, ist schon im Ansatz falsch. Auch wenn einzelne der geplanten Maßnahmen tatsächlich zu einer Reduzierung der Lärmbelastung führen, wird durch den Ausbau die Lärmbelastung deutlich – sogar überproportional zur Steigerung des Verkehrsaufkommens - ansteigen. So wird die Anzahl der Hochbelästigten bis 2020 – bei einer Steigerung der Flugbewegungen um 40 % - um 61 % ansteigen, bei Umsetzung der genannten Maßnahmen immer noch um 44 %. Von einer spürbaren Verbesserung kann somit keine Rede sein. Der Magistrat wird daher nochmals aufgefordert, auf eine sofortige Umsetzung aller technisch möglichen Maßnahmen zum aktiven Schallschutz hinzuwirken.

Inhalt

Antrag vom 04.11.2010, OF 697/16

Betreff:

Das Maßnahmenpaket "Aktiver Schallschutz" reicht bei weitem nicht aus

Der Bericht B 636 vom 4.10.2010 bezieht sich u.a. auf zwei Anregungen des Ortsbeirats 16 aus dem Jahre 2007. Die OA 421 fand in der 14. Sitzung der Stadtverordneten-versammlung am 5.7.2007 eine Mehrheit. Gleichwohl wurden die dort enthaltenen und im Bericht B 636 aufgeführten Forderungen vom Magistrat weder in die zuständigen Gremien eingebracht noch umgesetzt.

Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

den Magistrat aufzufordern,

sich auf allen Ebenen – insbesondere jedoch im Forum Flughafen und Region (FFR) - nachdrücklich und unabhängig von der Flughafenerweiterung für eine gerechtere Lärmverteilung im Sinne der beschriebenen Lärmschadensbilanz und für eine sofortige Umsetzung aller technisch möglichen Maßnahmen zum aktiven Schallschutz einzusetzen.

Gegenstand des Berichts B 636 sind die Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet, die derzeit zu erheblichen Lärmbelastungen führen, obwohl eine andere Gestaltung der Flugrouten mit geringerer Belastung möglich wäre. Die Ausschöpfung von Potentialen zur Reduzierung des Fluglärms ist aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen in jedem Fall – und unabhängig von der geplanten Flughafenerweiterung – erforderlich. Dies ist jedoch entgegen den Ausführungen im Bericht nicht geschehen, wie die nachfolgende Darstellung aufzeigt, wobei die Kenntnis der Einzelheiten vorausgesetzt wird und sich diese auch aus der im Bericht angegebenen Quelle im Internet ergeben.

Maßnahmen

Ziel

Bewertung

  1. Vertikale Optimierung Abflugrouten

Schubkraft in Höhe umsetzen

Geringe Wirkung;

Steilstartverfahren, wie international üblich, wäre vorzuziehen

  1. Umrüstung B-737-Flotte der Lufthansa

Lärmreduzierte Panels an den Triebwerken

Geringer Effekt, weil B 737 nur geringen Prozentsatz an den Flugbewegungen ausmachen

  1. Anhebung der Rückenwindkomponente

Erhöhung des Anteils der Betriebsrichtung 25

Keine Lärmreduzierung, nur Umverteilung

  1. Segmentiertes Anflugverfahren

Umfliegen größerer Ortschaften

Nur in der Mediationsnacht vorgesehen. Keine Lärmreduzierung, nur Umverteilung.

  1. Gezielte Bahn- und Routennutzung (Dedicated Runway Operations, DROps)

Erholungspausen für bestimmte Kommunen

Nur in der Mediationsnacht vorgesehen. Keine Lärmreduzierung, nur Umverteilung.

  1. Kontinuierlicher Sinkflug (CDA)

Lärmentlastung durch stufenweise Höhenminderung

Nur in der Mediationsnacht vorgesehen.

  1. Anhebung des ILS-Anfluggleitwinkels von 3,0° auf 3,2° für die NW-Bahn

Durch steileren Anflug der landenden Flugzeuge Entlastung am Boden

Maßnahme ist beschränkt auf die neue NW-Landebahn, sollte aber für den gesamten Flughafen gelten.

Begründung:

Die jetzt vorgestellten Maßnahmen sind völlig unzureichend. Aber wenigstens in diesem Umfang hätten sie schon vor Jahren für die derzeit vorhandenen Kapazitäten des Frankfurter Flughafens eingeführt werden müssen. Die unter 4, 5 und 6 aufgeführten Maßnahmen sollen nur während der Mediationsnacht zur Anwendung kommen, also in einem Zeitraum, in dem nach dem Ergebnis der Mediation und nach dem Antrag auf Planfeststellung der Fraport AG überhaupt kein Flugverkehr stattfinden soll. Offenbar soll mit diesen Vorschlägen das Problem der Lärmbelastung speziell in der Kernnacht relativiert und damit ein Boden für die auch künftige Zulassung von Flügen zu dieser Zeit geschaffen werden. Die unter 4. genannte Maßnahme kann nach Presseberichten (u.a. FR vom 16.10.2010) entgegen der Ankündigung der Hessischen Landesregierung derzeit überhaupt nicht durchgeführt werden.

Soweit die genannten Maßnahmen tatsächlich zu einer Lärmreduzierung führen, bleiben sie weit hinter der gesetzlichen Vorgabe zurück, wonach Flugplatzunternehmer, Luftfahrzeughalter und Luftfahrzeugführer verpflichtet sind, beim Betrieb von Luftfahrzeugen in der Luft und am Boden vermeidbare Geräusche zu verhindern und die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die meisten der jetzt vorgestellten Maßnahmen zur Lärmminderung sind bereits seit vielen Jahren in der Öffentlichkeit bekannt, es hat aber nie den ernsthaften Versuch gegeben, sie zu realisieren.

Die Feststellung des ehemaligen Hessischen Ministerpräsidenten bei der Vorstellung der Maßnahmen am 29.06.2010, dass "spürbare Verbesserungen für die Menschen in der Region erreicht werden“, ist schon im Ansatz falsch. Auch wenn einzelne der geplanten Maßnahmen tatsächlich zu einer Reduzierung der Lärmbelastung führen, wird durch den Ausbau die Lärmbelastung deutlich – sogar überproportional zur Steigerung des Verkehrsaufkommens - ansteigen. So wird die Anzahl der Hochbelästigten bis 2020 – bei einer Steigerung der Flugbewegungen um 40 % - um 61 % ansteigen, bei Umsetzung der genannten Maßnahmen immer noch um 44 %. Von einer spürbaren Verbesserung kann somit keine Rede sein.

Der Magistrat wird daher nochmals aufgefordert, auf eine sofortige Umsetzung aller technisch möglichen Maßnahmen zum aktiven Schallschutz hinzuwirken.

Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.10.2010, B 636 Beratung im Ortsbeirat: 16

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Oktober 2010BB 636Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet (Mediationsverfahren)Magistratsbericht
  2. 4. November 2010Sie sind hier
    OFOF 697/16Das Maßnahmenpaket .Aktiver Schallschutz. reicht bei weitem nicht aus
    Ortsbeiratsantrag · fwf
  3. 30. November 2010OAOA 1230Das Maßnahmenpaket „Aktiver Schallschutz“ reicht bei weitem nicht aus Bericht des Magistrats vom 04.10.2010, B 636Anregung
  4. 27. Januar 2011Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 201Das Maßnahmenpaket "Aktiver Schallschutz" reicht bei weitem nicht ausStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 16
Sitzung 47 · 30.11.2010
TO I, TOP 7
Angenommen
Anregung OA 1230 2010 1. a) Die Vorlage B 636 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 697/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Enthaltung:
CDU
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. Annahme bei einer Enthaltung GRÜNE zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU

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