Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Anregung vom 17.09.2010, OA 1199 entstanden aus Vorlage: OF 394/12 vom 05.09.2010
Betreff: Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 24.01.2011 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen, damit spätestens im Jahre 2013 genügend Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Kalbach zu Verfügung stehen. Hierbei soll sich die Stadt auch mit den Trägern der kirchlichen Kindergärten in Verbindung setzen, um mit diesen gemeinsam das erforderliche Angebot sicherstellen zu können.
- Ferner wird der Magistrat beauftragt, über diese einzuleitenden bzw. schon eingeleiteten Maßnahmen zu berichten, und zwar unter Mitteilung der Zeiträume, wann mit der Umsetzung zu rechnen ist. Begründung: Bund, Länder und Gemeinden haben sich bekanntlich darauf verständigt, dass ab dem
- August 2013 ein Anspruch auf Betreuung für Kinder unter drei Jahren besteht. Nach wie vor ist das Angebot an Betreuungsplätzen in Kalbach absolut unbefriedigend und ist insbesondere nicht ersichtlich, wie die bestehenden rechtlichen Vorgaben für Betreuungsplätze bis 2013 eingehalten werden können. Dies gilt auch deshalb, weil ausweislich des Magistratsberichts B 469 in der Region Nord (Ortsbeiräte 12, 13, 14, 15) ein unterdurchschnittlicher Versorgungsgrad (ca. 10 %) besteht. Eine Unterversorgung in Kalbach kann mithin nicht durch Betreuungseinrichtungen anderenorts ausgeglichen werden, zumal eine Betreuung jenseits der vorgegebenen Ortsbezirksgrenzen nicht möglich ist. Aus Sicht des Ortsbeirates besteht deshalb dringender Handlungsbedarf. Weiterhin ist entsprechend Ziff. 2 des Antrags über die geplanten Maßnahmen und deren Fortgang zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. September 2010OFOF 394/12Betreuungsplätze für Kinder unter drei JahrenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 17. September 2010Sie sind hierOAOA 1199Betreuungsplätze für Kinder unter drei JahrenAnregung
- 4. März 2011Antwort des Magistrats · nach 26 WochenBB 127Betreuungsplätze für Kinder unter drei JahrenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (= vereinfachtes Verfahren) NPD (= Ablehnung)