Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Bund, Länder und Gemeinden haben sich bekanntlich darauf verständigt, dass ab dem 01. August 2013 ein Anspruch auf Betreuung für Kinder unter drei Jahren besteht. Nach wie vor ist das Angebot an Betreuungsplätzen in Kalbach absolut unbefriedigend und ist insbesondere nicht ersichtlich, wie die bestehenden rechtlichen Vorgaben für Betreuungsplätze bis 2013 eingehalten werden können. Dies gilt auch deshalb weil ausweislich des Magistratsberichts B 469 in der Region Nord (OBR 12,13,14 15) ein unterdurchschnittlicher Versorgungsgrad (ca. 10 %) besteht. Eine Unterversorgung in Kalbach kann mithin nicht durch Betreuungseinrichtungen anderenorts ausgeglichen werden, zumal eine Betreuung jenseits der vorgegebenen Ortsbezirksgrenzen nicht möglich ist. Aus Sicht des Ortsbeirates besteht deshalb dringender Handlungsbedarf. Weiterhin ist entsprechend Ziff. 2 des Antrags über die geplanten Maßnahmen und deren Fortgang zu berichten.
Inhalt
Antrag vom 05.09.2010, OF 394/12
Betreff:
Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen, damit spätestens im Jahre 2013 genügend Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Kalbach zu Verfügung stehen. Hierbei soll sich die Stadt auch mit den Trägern der kirchlichen Kindergärten in Verbindung setzen, um mit diesen gemeinsam das erforderliche Angebot sicherstellen zu können.
- Ferner wird der Magistrat beauftragt, über diese einzuleitenden bzw. schon eingeleiteten Maßnahmen zu berichten und zwar unter Mitteilung der Zeiträume, wann mit der Umsetzungen zu rechnen ist. Begründung: Bund, Länder und Gemeinden haben sich bekanntlich darauf verständigt, dass ab dem
- August 2013 ein Anspruch auf Betreuung für Kinder unter drei Jahren besteht. Nach wie vor ist das Angebot an Betreuungsplätzen in Kalbach absolut unbefriedigend und ist insbesondere nicht ersichtlich, wie die bestehenden rechtlichen Vorgaben für Betreuungsplätze bis 2013 eingehalten werden können. Dies gilt auch deshalb weil ausweislich des Magistratsberichts B 469 in der Region Nord (OBR 12,13,14 15) ein unterdurchschnittlicher Versorgungsgrad (ca. 10 %) besteht. Eine Unterversorgung in Kalbach kann mithin nicht durch Betreuungseinrichtungen anderenorts ausgeglichen werden, zumal eine Betreuung jenseits der vorgegebenen Ortsbezirksgrenzen nicht möglich ist. Aus Sicht des Ortsbeirates besteht deshalb dringender Handlungsbedarf. Weiterhin ist entsprechend Ziff. 2 des Antrags über die geplanten Maßnahmen und deren Fortgang zu berichten. Beratung im Ortsbeirat: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. September 2010Sie sind hierOFOF 394/12Betreuungsplätze für Kinder unter drei JahrenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 17. September 2010OAOA 1199Betreuungsplätze für Kinder unter drei JahrenAnregung
- 4. März 2011Antwort des Magistrats · nach 26 WochenBB 127Betreuungsplätze für Kinder unter drei JahrenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme