Seniorinnen schützen - Existenzgefährdende Mieterhöhungen zurücknehmen
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Rücknahme der einhundertprozentigen Mieterhöhungen in der Seniorinnenwohnanlage der Franz-Anton-Gering-Stiftung, um die betroffenen Seniorinnen vor finanziellen Nöten zu schützen. Die Begründung hebt hervor, dass die Mieterhöhungen dem Stiftungsziel widersprechen und die vulnerable Gruppe der älteren Frauen stark belasten.
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Böttgerstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.
- Sozialwohnungen in der Böttgerstraße sicherstellen24.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Städtische Liegenschaft: Böttgerstraße 20-22; Brandschutzrelevante Grundrissänderungen sowie Anbau von Fluchtbalkonen und -treppen von EG bis 3. OG sowie Dachbegrünung mit Photovoltaik04.09.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.02 Medizinische Dienste Unterstützung „Geburtshaus Frankfurt e. V.“: Erlass der Miete23.01.2026 · E (Etatantrag Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Böttgerstraße per E-MailAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat nimmt die einhundertprozentigen Mieterhöhungen in der Seniorinnenwohnanlage der Franz-Anton-Gering-Stiftung in der Böttgerstraße 24-28a zurück.
Begründung
Den Ortsbeirat 3 erreichte die Nachricht eines Mieter*innenvertreters über eine einhundertprozentige Mieterhöhung innerhalb von 13 Monaten für die Mieterinnen der Böttgerstraße 24-28a. Dabei handelt es sich um eine Seniorinnenanlage der Franz-Anton-Gering-Stiftung, einer unselbstständigen Stiftung der Stadt Frankfurt. In der Satzung steht: "Zweck der Stiftung ist die Unterstützung alleinstehender älterer Frauen, die wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes der besonderen Hilfe bedürfen oder die bedürftig sind im Sinne des §53 Abgabenordnung" (§ 1 der Satzung der Franz-Anton-Gering-Stiftung). Das Stiftungsziel ist vulnerable, ältere Frauen, die Probleme haben auf dem angespannten Frankfurter Wohnungsmarkt eine leistbare Wohnung zu finden, mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Dieses Stiftungsziel wird durch die Mieterhöhungen in Höhe von 100 Prozent massiv verletzt. Bei den Bewohnerinnen handelt sich um Seniorinnen, oft schwerbehindert mit Pflegestufen bis zur Stufe 5 und mit niedrigem Einkommen. Viele von ihnen befinden sich in psychisch belastenden Situationen und sind daher auf Unterstützung angewiesen. Die Franz-Anton-Gering-Stiftung als unselbstständige Stiftung befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt und wird vom Sozialdezernat verwaltet. Das Dezernat sollte sich eigentlich um vulnerable Menschen kümmern und ihnen Schutz bieten. Es widerspricht dem sozialen Auftrag des Sozialamts und vor allem dem Stiftungsziel, dass diese Seniorinnen durch unverhältnismäßige Mieterhöhungen derart belastet und in finanzielle Nöte gebracht werden. Die Miete muss in dieser Seniorinnenanlage gemäß Stiftungszweck dauerhaft niedrig bleiben. Eine Verdopplung der Miete ist unverhältnismäßig und muss um jeden Preis verhindert werden. Damit gesichert werden kann, dass alle Mieterinnen sich die Miete leisten und dort wohnen bleiben können, müssen die einhundertprozentigen Mieterhöhungen mit sofortiger Wirkung zurückgenommen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. Juni 2024 brachte Linke diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 19.09.2024 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen Volt (= Ablehnung); CDU und Volt (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Volt und BFF-BIG gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung)