Aufstellungsplan für ein Baugebiet westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung in Sindlingen
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- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Im Frankfurter Westen finden derzeit diverse Straßenbaustellen auf wichtigen Wegeverbindungen statt. So sind die Liederb07.11.2024 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Farbenstraße per E-MailBegründung
westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung in Sindlingen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den Bebauungsplan mit der Maßgabe aufzustellen, dass 1. unverzüglich geklärt wird, ob ein rechtskräftiger Bebauungsplan für das vorgesehene Wohngebiet entsprechend den Sicherheitsbestimmungen der Seveso-Richtlinie erstellt werden kann, 2. die Bezirkssportanlage Sindlingen sowie die Tennisanlage und der Kleingartenverein Sindlingen nicht verlagert werden und an ihrem bisherigen Standort verbleiben, 3. statt dessen die auf diesem Gelände südlich der Wiesbadener Eisenbahnlinie vorgesehene Bebauung auf dem seit langem für eine Wohnbebauung vorgesehenen Gelände westlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung und nördlich der Wiesbadener Eisenbahnlinie realisiert wird, 4. die für das Siedlungsgebiet westlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung erforderliche Anbindung an die Höchster Farbenstraße in Form einer Unterführung der Wiesbadener Eisenbahnlinie vorgesehen wird und sicherzustellen, dass die Anbindung an das Straßenverkehrsnetz bereits zum Zeitpunkt des Baubeginns zur Verfügung steht, 5. bei den Planungen für den Neubau der Ludwig-Weber-Schule das neue Wohngebiet berücksichtigt wird, 6. im Rahmen der Planungen eine energetisch klimaneutrale Gestaltung des Wohngebietes realisiert, die Infrastruktur im Stadtteil zu verbessert und dafür gesorgt wird, dass diese zeitgleich mit der Realisierung der Bebauung zur Verfügung steht. Begründung: zu
- Der Magistrat hat bisher nicht geklärt, ob eine Bebauung rechtlich zulässig ist. Die Klärung dieser zentralen Frage setzt eine umfassende gutachterliche Untersuchung über eventuell noch notwendige Sicherheitsabstände entsprechend der Seveso-Richtlinie voraus. zu
- Die Verlagerung der Bezirkssportanlage Sindlingen, der Tennisanlage, sowie der Kleingartenanlage um einige hundert Meter wäre mit vermeidbaren Kosten in Millionenhöhe verbunden. zu
- Jede neue Bebauung westlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung setzt den Bau einer Straßenanbindung mit Unterquerung zumindest einer Bahnlinie voraus. Der damit verbundene hohe Kostenaufwand und das erforderliche Planänderungsverfahren sprechen für die Realisierung eines städteplanerisch harmonisch gestalteten Wohnbereichs ausschließlich westlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung. zu
- Die Erschließung des Neubaugebiets ist über das vorhandene Straßensystem nicht möglich. Straßenprofile, Straßenführungen und vorhandene Bebauung lassen dies nicht zu. Das neue Wohngebiet erfordert deshalb zwingend eine Straßenanbindung, zumindest zur Höchster Farbenstraße. Die Straße zur Internationalen Schule mit dem schienengleichen Bahnübergang ist wegen langer Schließungszeiten und ihres Genehmigungsstatus nicht geeignet, die notwendige Erschließung zu übernehmen. Der Baustellenverkehr für das neue Wohngebiet ist über das vorhandene Straßensystem nicht darstellbar. zu
- Derzeit werden die Planungen für den Neubau der Ludwig-Weber-Schule erstellt. Die Realisierung des Projekts fällt mit der Bebauungsplanung zusammen. Bei den Planungen für die Ludwig-Weber-Schule ist das zu erwartende Anwachsen im Grundschulbereich zu berücksichtigen. zu
- Das neue Wohnquartier bietet hinsichtlich Größe, Lage, Anbindung an den ÖPNV, Stärkung der Infrastruktur alle Möglichkeiten modellhaft den neuesten Stand hinsichtlich Stadtgestaltung, ästhetischer Bebauung, Klimaschutz, integrierter Stadtentwicklung, bezahlbarem Wohnen, im Interesse seiner künftigen Bewohner und des gesamten Stadtteils zu gestalten.
Inhalt
Antrag vom 07.05.2014, NR 897
Betreff: Aufstellungsplan für ein Baugebiet westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung in Sindlingen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den Bebauungsplan mit der Maßgabe aufzustellen, dass 1. unverzüglich geklärt wird, ob ein rechtskräftiger Bebauungsplan für das vorgesehene Wohngebiet entsprechend den Sicherheitsbestimmungen der Seveso-Richtlinie erstellt werden kann, 2. die Bezirkssportanlage Sindlingen sowie die Tennisanlage und der Kleingartenverein Sindlingen nicht verlagert werden und an ihrem bisherigen Standort verbleiben, 3. statt dessen die auf diesem Gelände südlich der Wiesbadener Eisenbahnlinie vorgesehene Bebauung auf dem seit langem für eine Wohnbebauung vorgesehenen Gelände westlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung und nördlich der Wiesbadener Eisenbahnlinie realisiert wird, 4. die für das Siedlungsgebiet westlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung erforderliche Anbindung an die Höchster Farbenstraße in Form einer Unterführung der Wiesbadener Eisenbahnlinie vorgesehen wird und sicherzustellen, dass die Anbindung an das Straßenverkehrsnetz bereits zum Zeitpunkt des Baubeginns zur Verfügung steht, 5. bei den Planungen für den Neubau der Ludwig-Weber-Schule das neue Wohngebiet berücksichtigt wird, 6. im Rahmen der Planungen eine energetisch klimaneutrale Gestaltung des Wohngebietes realisiert, die Infrastruktur im Stadtteil zu verbessert und dafür gesorgt wird, dass diese zeitgleich mit der Realisierung der Bebauung zur Verfügung steht.
Begründung: zu
- Der Magistrat hat bisher nicht geklärt, ob eine Bebauung rechtlich zulässig ist. Die Klärung dieser zentralen Frage setzt eine umfassende gutachterliche Untersuchung über eventuell noch notwendige Sicherheitsabstände entsprechend der Seveso-Richtlinie voraus. zu
- Die Verlagerung der Bezirkssportanlage Sindlingen, der Tennisanlage, sowie der Kleingartenanlage um einige hundert Meter wäre mit vermeidbaren Kosten in Millionenhöhe verbunden. zu
- Jede neue Bebauung westlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung setzt den Bau einer Straßenanbindung mit Unterquerung zumindest einer Bahnlinie voraus. Der damit verbundene hohe Kostenaufwand und das erforderliche Planänderungsverfahren sprechen für die Realisierung eines städteplanerisch harmonisch gestalteten Wohnbereichs ausschließlich westlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung. zu
- Die Erschließung des Neubaugebiets ist über das vorhandene Straßensystem nicht möglich. Straßenprofile, Straßenführungen und vorhandene Bebauung lassen dies nicht zu. Das neue Wohngebiet erfordert deshalb zwingend eine Straßenanbindung, zumindest zur Höchster Farbenstraße. Die Straße zur Internationalen Schule mit dem schienengleichen Bahnübergang ist wegen langer Schließungszeiten und ihres Genehmigungsstatus nicht geeignet, die notwendige Erschließung zu übernehmen. Der Baustellenverkehr für das neue Wohngebiet ist über das vorhandene Straßensystem nicht darstellbar. zu
- Derzeit werden die Planungen für den Neubau der Ludwig-Weber-Schule erstellt. Die Realisierung des Projekts fällt mit der Bebauungsplanung zusammen. Bei den Planungen für die Ludwig-Weber-Schule ist das zu erwartende Anwachsen im Grundschulbereich zu berücksichtigen. zu
- Das neue Wohnquartier bietet hinsichtlich Größe, Lage, Anbindung an den ÖPNV, Stärkung der Infrastruktur alle Möglichkeiten modellhaft den neuesten Stand hinsichtlich Stadtgestaltung, ästhetischer Bebauung, Klimaschutz, integrierter Stadtentwicklung, bezahlbarem Wohnen, im Interesse seiner künftigen Bewohner und des gesamten Stadtteils zu gestalten.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 21 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 14.05.2014
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Januar 2014MM 21Bebauungsplan Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 7. Mai 2014Sie sind hierNRNR 897Aufstellungsplan für ein Baugebiet westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung in SindlingenSTVV-Antrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. SPD und ELF Piraten gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 897, OA 514 und OA 515) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 828); CDU, GRÜNE und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. Ziffern 1. und 2.: SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ELF Piraten und RÖMER (= Annahme); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 3.: SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und RÖMER (= Annahme); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 4. Erster Satz: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Zweiter Satz: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 6. SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und ELF Piraten (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 897, OA 514 und OA 515), FDP (= Annahme im Rahmen OA 468, OA 514 und OA 515), FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 828) zu 2. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. erster Satz: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) zweiter Satz: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und REP (M 21, NR 828, NR 897, OA 468, OA 514 und OA 515 = Annahme) NPD (M 21, NR 828, NR 897, OA 468, OA 514 und OA 515 = Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 897, OA 514 und OA 515) und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. erster Satz: CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) zweiter Satz: CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (M 21 = Annahme im Rahmen OA 468, OA 514 und OA 515, NR 828 und NR 897 = Prüfung und Berichterstattung, OA 468, OA 514 und OA 515 = Annahme) RÖMER (M 21 = Annahme im Rahmen NR 828, NR 828, NR 897, OA 468, OA 514 und OA 515 = Annahme) NPD (M 21, NR 828, NR 897, OA 468, OA 514 und OA 515 = Enthaltung) REP (M 21 = Annahme ohne Zusatz, NR 828, NR 897, OA 468, OA 514 und OA 515 = Annahme)