Bebauungsplan Nr. 569 für die Bevölkerung gestalten - nicht für die Investoren!
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gestalten - nicht für die Investoren! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bebauungsplan Nr. 569 festzulegen:
- In allen Wohngebieten werden 40 % der Fläche gemäß § 9 Abs. (1) Punkt 7 Baugesetzbuch (BauGB) für geförderten Wohnungsbau vorbehalten.
- In den Flächen, auf denen sich das Philosophicum und das Studentenwohnheim befinden, wird die Grundflächenzahl (GRZ) auf 0,4 begrenzt entsprechend der Höchstgrenze im § 17 Baunutzungsverordnung (BauNVO).
- Die Flächen an der Senckenberganlage südlich der Robert-Mayer-Straße werden nicht als Kerngebiet (MK), sondern als Mischgebiet (MI) mit einer GRZ von 0,7 ausgewiesen. Die maximale Bauhöhe ist entlang der Senckenberganlage auf 25 m und dahinter auf 19 m zu begrenzen.
- Auf der ganzen Fläche am Adorno-Platz wird die Bauhöhe auf 19 m begrenzt, auf das Hochhaus mit 70 m Höhe wird verzichtet.
- Die Fläche für die Kindertagesstätte wird von der Senckenberganlage weg ins Innere des Blocks verlegt.
- Entlang der Ostseite der Jügelstraße wird ein Streifen als Wohngebiet (WA) ausgewiesen Begründung: Die Planungswerkstätten haben für den "Kulturcampus" wichtige Impulse gegeben. Damit sich der neue Bebauungsplan nicht nur an den Interessen von potentiellen Investoren ausrichtet, sondern an den Bedürfnissen der Bockenheimer Bevölkerung, sind einige wichtige Veränderungen am Bebauungsplan dringend geboten. Bockenheim und das Westend sind zwei von den Stadtteilen, die in Frankfurt seit Jahren einem immensen Veränderungsdruck ausgesetzt sind. Luxussanierungen, Entmietungen, immense Mietsteigerungen sind Folgen der verfehlten Stadtentwicklungspolitik. Auch der Neubau an der Gräfstraße/Ecke Sophienstraße bietet überwiegend nur hochpreisigen Wohnraum für 12 Euro pro Quadratmeter. In diesen Stadtteilen fehlen Sozialwohnungen, die den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum decken könnten. Um diesem dringenden Bedarf abzuhelfen, ist der Anteil an geförderten Wohnungen auf dem Kulturcampus zu erhöhen und im Bebauungsplan festzuschreiben, anstatt nur unverbindliche Absichtserklärungen abzugeben. Da die denkmalgeschützten Bauten Philosphicum und Studentenwohnheim erhalten werden sollen, ist es unsinnig, diese Flächen mit einer GRZ von 0,65 bzw. 0,7 festzusetzen. Diese hohe Ausnutzung führt lediglich dazu, dass der Kaufpreis für diese Flächen künstlich in die Höhe getrieben wird. Mit fast 2 Millionen Quadratmetern leerstehende Büroflächen braucht Frankfurt keine weiteren Büro-Hochhäuser. Die Ausweisung als Mischgebiet soll auch hier eine Wohnbebauung ermöglichen, so wie es der Konsensplan vorsieht. Die bauliche Verdich-tung mit drei Hochhäusern bis 140 m Höhe hätte negative Auswirkungen auf das Klima und würde ein enormes Verkehrsaufkommen verursachen. Dadurch würde der ganze Stadtteil erheblich belastet. Durch die Reduzierung der maximalen Bauhöhe fügen sich die Neubauten auch besser in die bestehende Bebauung ein, ein städtebaulicher Missgriff wie der ehemalige AfE-Turm wird vermieden. Eine Blockrandbebauung ist insbesondere an der Senckenberganlage notwendig, um das dahinter liegende Gebiet vor Straßenlärm zu schützen. Die Kindertagesstätte direkt an der stark befahrenen Senckenberganlage vorzusehen, kann nur als schlechter Witz angesehen werden. Die zukünftige Jügelstraße als Fußgängerzone bietet sich gerade für eine Wohnbebauung an.
Inhalt
Antrag vom 20.03.2014, NR 841
Betreff: Bebauungsplan Nr. 569 für die Bevölkerung gestalten - nicht für die Investoren! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bebauungsplan Nr. 569 festzulegen:
- In allen Wohngebieten werden 40 % der Fläche gemäß § 9 Abs. (1) Punkt 7 Baugesetzbuch (BauGB) für geförderten Wohnungsbau vorbehalten.
- In den Flächen, auf denen sich das Philosophicum und das Studentenwohnheim befinden, wird die Grundflächenzahl (GRZ) auf 0,4 begrenzt entsprechend der Höchstgrenze im § 17 Baunutzungsverordnung (BauNVO).
- Die Flächen an der Senckenberganlage südlich der Robert-Mayer-Straße werden nicht als Kerngebiet (MK), sondern als Mischgebiet (MI) mit einer GRZ von 0,7 ausgewiesen. Die maximale Bauhöhe ist entlang der Senckenberganlage auf 25 m und dahinter auf 19 m zu begrenzen.
- Auf der ganzen Fläche am Adorno-Platz wird die Bauhöhe auf 19 m begrenzt, auf das Hochhaus mit 70 m Höhe wird verzichtet.
- Die Fläche für die Kindertagesstätte wird von der Senckenberganlage weg ins Innere des Blocks verlegt.
- Entlang der Ostseite der Jügelstraße wird ein Streifen als Wohngebiet (WA) ausgewiesen Begründung: Die Planungswerkstätten haben für den "Kulturcampus" wichtige Impulse gegeben. Damit sich der neue Bebauungsplan nicht nur an den Interessen von potentiellen Investoren ausrichtet, sondern an den Bedürfnissen der Bockenheimer Bevölkerung, sind einige wichtige Veränderungen am Bebauungsplan dringend geboten. Bockenheim und das Westend sind zwei von den Stadtteilen, die in Frankfurt seit Jahren einem immensen Veränderungsdruck ausgesetzt sind. Luxussanierungen, Entmietungen, immense Mietsteigerungen sind Folgen der verfehlten Stadtentwicklungspolitik. Auch der Neubau an der Gräfstraße/Ecke Sophienstraße bietet überwiegend nur hochpreisigen Wohnraum für 12 Euro pro Quadratmeter. In diesen Stadtteilen fehlen Sozialwohnungen, die den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum decken könnten. Um diesem dringenden Bedarf abzuhelfen, ist der Anteil an geförderten Wohnungen auf dem Kulturcampus zu erhöhen und im Bebauungsplan festzuschreiben, anstatt nur unverbindliche Absichtserklärungen abzugeben. Da die denkmalgeschützten Bauten Philosphicum und Studentenwohnheim erhalten werden sollen, ist es unsinnig, diese Flächen mit einer GRZ von 0,65 bzw. 0,7 festzusetzen. Diese hohe Ausnutzung führt lediglich dazu, dass der Kaufpreis für diese Flächen künstlich in die Höhe getrieben wird. Mit fast 2 Millionen Quadratmetern leerstehende Büroflächen braucht Frankfurt keine weiteren Büro-Hochhäuser. Die Ausweisung als Mischgebiet soll auch hier eine Wohnbebauung ermöglichen, so wie es der Konsensplan vorsieht. Die bauliche Verdich-tung mit drei Hochhäusern bis 140 m Höhe hätte negative Auswirkungen auf das Klima und würde ein enormes Verkehrsaufkommen verursachen. Dadurch würde der ganze Stadtteil erheblich belastet. Durch die Reduzierung der maximalen Bauhöhe fügen sich die Neubauten auch besser in die bestehende Bebauung ein, ein städtebaulicher Missgriff wie der ehemalige AfE-Turm wird vermieden. Eine Blockrandbebauung ist insbesondere an der Senckenberganlage notwendig, um das dahinter liegende Gebiet vor Straßenlärm zu schützen. Die Kindertagesstätte direkt an der stark befahrenen Senckenberganlage vorzusehen, kann nur als schlechter Witz angesehen werden. Die zukünftige Jügelstraße als Fußgängerzone bietet sich gerade für eine Wohnbebauung an.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.11.2013, M 224 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Versandpaket: 26.03.2014
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. November 2013MM 224Bebauungsplan Nr. 569 - Senckenberganlage/Bockenheimer Warte hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGBMagistratsvortrag
- 20. März 2014Sie sind hierNRNR 841Bebauungsplan Nr. 569 für die Bevölkerung gestalten - nicht für die Investoren!STVV-Antrag · LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 841) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 802) und ELF Piraten (= Annahme im Rahmen NR 778) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ELF Piraten (= Annahme) zu 3. FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. und ELF Piraten (= Ablehnung); CDU, GRÜNE und SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 4. Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 5. Ziffern 1. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) zu 6. CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung); SPD und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 841) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen RÖMER (= Annahme); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 4. Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie RÖMER (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) und RÖMER (= Annahme) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (M 224 = Annahme im Rahmen NR 802, NR 778 und NR 811 = Ablehnung, NR 796 und NR 802 = Annahme) FREIE WÄHLER (M 224 und NR 796 = Annahme, NR 778 und NR 802 = Prüfung und Berichterstattung, NR 811 = Ziffern 1. und 4. Ablehnung, Ziffer 2. Annahme und Ziffer 3. Prüfung und Berichterstattung) ELF Piraten (M 224 = Annahme im Rahmen NR 778, NR 778, NR 802, NR 811 und NR 841 = Annahme, NR 796 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 841), FDP (= Annahme im Rahmen NR 802) und ELF Piraten (= Annahme im Rahmen NR 778) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER gegen LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE. und ELF Piraten gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 4. Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 5. Ziffern 1. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) zu 6. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 224, NR 796 und NR 802 = Ablehnung, NR 778, NR 811 und NR 841 = Annahme) NPD (M 224 und NR 802 = Enthaltung, NR 778, NR 811 und NR 841 = Ablehnung, NR 796 = Annahme) REP (M 224, NR 796, NR 802 und NR 811 = Zustimmung, NR 778 und NR 841 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 841), FDP (= Annahme im Rahmen NR 802), ELF Piraten (= Annahme im Rahmen NR 778) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, RÖMER und NPD gegen LINKE., ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE., ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und NPD (= Annahme) zu 4. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 5. Ziffern 1. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., ELF Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP, FREIE WÄHLER und NPD (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP und NPD (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., ELF Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP und NPD (= Ablehnung) zu 6. zu a) CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und NPD gegen SPD und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)