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Parkraumüberwachung

Vorlagentyp: NRFRAKTION
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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Begründung

Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 22.08.2019 und 09.12.2019 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung ein zeitnah tragfähiges Konzept hinsichtlich der Personalsituation bei der Städtischen Verkehrspolizei des Straßenverkehrsamtes im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs vorzulegen. Begründung: Auf die Frage F 1840 aus der 30. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 04.04.2019 teilte das Verkehrsdezernat mit, dass im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs derzeit 115 Planstellen für städtische Bedienstete vorgesehen sind, von denen nur 76 besetzt sind. Grund hierfür seien die "im Ballungsraum nicht wettbewerbsfähigen Tarife" (Zitat Verkehrsdezernat). Hinzu kommen 45 Leiharbeitnehmer*innen. Durch das Aufstocken durch LeiharbeitnehmerInnen kann die Städtische Verkehrspolizei den Planansatz bei den Stellen derzeit ausfüllen. Jedoch zeigen die Erfahrungen der Bürgerinnen und Bürger sowie öffentliche Aussagen der städtischen Bediensteten - unter anderem in der FAZ vom 10.04.2019 -, dass die Verkehrsüberwachung zu wenige MitarbeiterInnen habe und nur noch auf Situationen reagieren könne, jedoch kein Regelbetrieb möglich sei. Darüber hinaus würden viele KollegInnen nach absolvierter Ausbildung zu anderen Kommunen abwandern, die ein höheres Gehalt anböten. Durch Verkehrsregelung, Betreuung von Großveranstaltungen, Baustellen- und Gefahrgutkontrollen und Verkehrserziehung in Kindergärten und Schulen erweitert sich das Aufgabengebiet der Bediensteten nochmals. Darüber hinaus wird ab Herbst im Stadtteil Bornheim ein Parkraumbewirtschaftungskonzept pilotiert, mit der ausschließlichen gebührenpflichtigen Nutzungsberechtigung im Rahmen des Anwohnerparkens, welches zu einer erfolgreichen Umsetzung eine konsequente Überwachung benötigt und damit einen entsprechend erhöhten Personalbedarf mit sich bringt. Dieses Konzept soll mittelfristig flächendeckend in Frankfurt umgesetzt werden. Eine vorausschauende Personalplanung ist insofern angebracht. Zum jetzigen Zeitpunkt kann hierbei noch geplant und vorausschauend eine Entwicklung angestoßen werden, von der die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Frankfurt in hohem Maße profitieren werden.

Inhalt

Antrag vom 11.04.2019, NR 811

Betreff: Parkraumüberwachung Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 22.08.2019 und 09.12.2019 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung ein zeitnah tragfähiges Konzept hinsichtlich der Personalsituation bei der Städtischen Verkehrspolizei des Straßenverkehrsamtes im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs vorzulegen.

Begründung: Auf die Frage F 1840 aus der 30. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 04.04.2019 teilte das Verkehrsdezernat mit, dass im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs derzeit 115 Planstellen für städtische Bedienstete vorgesehen sind, von denen nur 76 besetzt sind. Grund hierfür seien die "im Ballungsraum nicht wettbewerbsfähigen Tarife" (Zitat Verkehrsdezernat). Hinzu kommen 45 Leiharbeitnehmer*innen. Durch das Aufstocken durch LeiharbeitnehmerInnen kann die Städtische Verkehrspolizei den Planansatz bei den Stellen derzeit ausfüllen. Jedoch zeigen die Erfahrungen der Bürgerinnen und Bürger sowie öffentliche Aussagen der städtischen Bediensteten - unter anderem in der FAZ vom 10.04.2019 -, dass die Verkehrsüberwachung zu wenige MitarbeiterInnen habe und nur noch auf Situationen reagieren könne, jedoch kein Regelbetrieb möglich sei. Darüber hinaus würden viele KollegInnen nach absolvierter Ausbildung zu anderen Kommunen abwandern, die ein höheres Gehalt anböten. Durch Verkehrsregelung, Betreuung von Großveranstaltungen, Baustellen- und Gefahrgutkontrollen und Verkehrserziehung in Kindergärten und Schulen erweitert sich das Aufgabengebiet der Bediensteten nochmals. Darüber hinaus wird ab Herbst im Stadtteil Bornheim ein Parkraumbewirtschaftungskonzept pilotiert, mit der ausschließlichen gebührenpflichtigen Nutzungsberechtigung im Rahmen des Anwohnerparkens, welches zu einer erfolgreichen Umsetzung eine konsequente Überwachung benötigt und damit einen entsprechend erhöhten Personalbedarf mit sich bringt. Dieses Konzept soll mittelfristig flächendeckend in Frankfurt umgesetzt werden. Eine vorausschauende Personalplanung ist insofern angebracht. Zum jetzigen Zeitpunkt kann hierbei noch geplant und vorausschauend eine Entwicklung angestoßen werden, von der die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Frankfurt in hohem Maße profitieren werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. März 2019FF 1840Die Parkraumüberwachung in Frankfurt steht immer wieder im Gespräch. Ich frage den Magistrat: Wie viel Personal setztFragestunde-Frage
  2. 11. April 2019Sie sind hier
    NRNR 811Parkraumüberwachung
    STVV-Antrag · FRAKTION
  3. 3. April 2020Antwort des Magistrats · nach 53 WochenBB 152ParkraumüberwachungMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Verkehrsausschusses
Sitzung 30 · 14.05.2019
TO I, TOP 13
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage NR 811 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFF
Ablehnung:
AfDLinkeFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)

Verkehrsausschusses
Sitzung 33 · 17.09.2019
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 811 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION

Verkehrsausschusses
Sitzung 36 · 21.01.2020
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 811 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION

Mitdiskutieren

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