Keine Diskriminierung von Sexarbeit - gegen ein Sperrgebiet durch die Hintertür
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gegen ein Sperrgebiet durch die Hintertür Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im "Bebauungsplan Nr. 569 - Senckenberganlage/Bockenheimer Warte" wird unter A 1.3.1 der erste Spiegelstrich (gewerbliche sexuelle Dienstleistungen) gestrichen. Begründung: Der Magistrat stellt in seiner Begründung dar, dass diese Festsetzung dazu diene, "die Ansiedlung solcher Einrichtungen im Plangebiet zu verhindern". Sexarbeit, insbesondere Wohnungsprostitution, ist nach Auffassung des Magistrats unvereinbar mit "hochrangigen wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen" sowie einem "hochwertigen Dienstleistungs- und Wohnstandort". Ferner würden das Stadt- und Straßenbild beeinträchtigt, Konflikte mit der Wohnnutzung entstehen und die Geschäftslage abgewertet. Die Bockenheimer Bevölkerung ist derzeit bereits einem starken Mietdruck ausgesetzt und würde anstelle eines "hochwertigen" Leuchtturmprojektes, das die Gentrifizierung beschleunigt, lieber ein gesundes, durchmischtes Gebiet mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten sehen. Darüber hinaus verstößt die Regelung gegen die geltende Rechtsprechung und diskriminiert Sexarbeiter*innen. Der VGH Kassel hat, bezugnehmend auf das Prostitutionsgesetz von 2002 sowie Urteile des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 224/07), des Bundesverwaltungsgerichts (6 C 16/02), des VGH Baden-Württemberg (1 S 2256/07) und zahlreiche andere, in seinem Urteil (8 A 1245/12) auf die veränderte gesellschaftliche Akzeptanz gegenüber Prostitution hingewiesen. Prostitution sei gemäß des Kammerbeschlusses nur dann verboten, wenn sie nach außen in Erscheinung träte und eine "milieubedingte Unruhe" oder erhebliche Belästigung mit sich brächte. Der Magistrat hat objektiv nicht dargelegt, inwiefern öffentlich nicht wahrnehmbare Wohnungsprostitution zu einer solchen Unruhe führen soll. Laut der Frankfurter Interessenvertretung für soziale und politische Rechte von Prostituierten, dem Doña Carmen e.V., zeugt die vom Magistrat implizierte Verwahrlosung des Viertels durch Straßenprostitution von der Unkenntnis der heute in der Regel diskreten Arbeitsweise des Prostitutionsgewerbes. Hochwertiges Dienstleistungsgewerbe, Kultur und Prostitution sind kein Widerspruch. Außerhalb der reinen Wohngebiete fehlt auch die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Eigenart der betroffenen Gebiete, "durch eine besondere Schutzbedürftigkeit und Sensibilität, z.B. als Gebiet mit hohem Wohnanteil sowie Schulen, Kindergärten, Kirchen und sozialen Einrichtungen" gekennzeichnet zu sein. Insofern ist eine diskriminierende und kriminalisierende Verfügung, die allein auf überholten Moralvorstellungen basiert, abzulehnen.
Inhalt
Antrag vom 20.01.2014, NR 778
Betreff: Keine Diskriminierung von Sexarbeit - gegen ein Sperrgebiet durch die Hintertür Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im "Bebauungsplan Nr. 569 - Senckenberganlage/Bockenheimer Warte" wird unter A 1.3.1 der erste Spiegelstrich (gewerbliche sexuelle Dienstleistungen) gestrichen.
Begründung: Der Magistrat stellt in seiner Begründung dar, dass diese Festsetzung dazu diene, "die Ansiedlung solcher Einrichtungen im Plangebiet zu verhindern". Sexarbeit, insbesondere Wohnungsprostitution, ist nach Auffassung des Magistrats unvereinbar mit "hochrangigen wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen" sowie einem "hochwertigen Dienstleistungs- und Wohnstandort". Ferner würden das Stadt- und Straßenbild beeinträchtigt, Konflikte mit der Wohnnutzung entstehen und die Geschäftslage abgewertet. Die Bockenheimer Bevölkerung ist derzeit bereits einem starken Mietdruck ausgesetzt und würde anstelle eines "hochwertigen" Leuchtturmprojektes, das die Gentrifizierung beschleunigt, lieber ein gesundes, durchmischtes Gebiet mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten sehen. Darüber hinaus verstößt die Regelung gegen die geltende Rechtsprechung und diskriminiert Sexarbeiter*innen. Der VGH Kassel hat, bezugnehmend auf das Prostitutionsgesetz von 2002 sowie Urteile des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 224/07), des Bundesverwaltungsgerichts (6 C 16/02), des VGH Baden-Württemberg (1 S 2256/07) und zahlreiche andere, in seinem Urteil (8 A 1245/12) auf die veränderte gesellschaftliche Akzeptanz gegenüber Prostitution hingewiesen. Prostitution sei gemäß des Kammerbeschlusses nur dann verboten, wenn sie nach außen in Erscheinung träte und eine "milieubedingte Unruhe" oder erhebliche Belästigung mit sich brächte. Der Magistrat hat objektiv nicht dargelegt, inwiefern öffentlich nicht wahrnehmbare Wohnungsprostitution zu einer solchen Unruhe führen soll. Laut der Frankfurter Interessenvertretung für soziale und politische Rechte von Prostituierten, dem Doña Carmen e.V., zeugt die vom Magistrat implizierte Verwahrlosung des Viertels durch Straßenprostitution von der Unkenntnis der heute in der Regel diskreten Arbeitsweise des Prostitutionsgewerbes. Hochwertiges Dienstleistungsgewerbe, Kultur und Prostitution sind kein Widerspruch. Außerhalb der reinen Wohngebiete fehlt auch die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Eigenart der betroffenen Gebiete, "durch eine besondere Schutzbedürftigkeit und Sensibilität, z.B. als Gebiet mit hohem Wohnanteil sowie Schulen, Kindergärten, Kirchen und sozialen Einrichtungen" gekennzeichnet zu sein. Insofern ist eine diskriminierende und kriminalisierende Verfügung, die allein auf überholten Moralvorstellungen basiert, abzulehnen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.11.2013, M 224 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 22.01.2014
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. November 2013MM 224Bebauungsplan Nr. 569 - Senckenberganlage/Bockenheimer Warte hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGBMagistratsvortrag
- 20. Januar 2014Sie sind hierNRNR 778Keine Diskriminierung von Sexarbeit - gegen ein Sperrgebiet durch die HintertürSTVV-Antrag · Piraten
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf11 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 841) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 802) und ELF Piraten (= Annahme im Rahmen NR 778) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ELF Piraten (= Annahme) zu 3. FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. und ELF Piraten (= Ablehnung); CDU, GRÜNE und SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 4. Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 5. Ziffern 1. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) zu 6. CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung); SPD und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 841) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen RÖMER (= Annahme); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 4. Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie RÖMER (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) und RÖMER (= Annahme) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (M 224 = Annahme im Rahmen NR 802, NR 778 und NR 811 = Ablehnung, NR 796 und NR 802 = Annahme) FREIE WÄHLER (M 224 und NR 796 = Annahme, NR 778 und NR 802 = Prüfung und Berichterstattung, NR 811 = Ziffern 1. und 4. Ablehnung, Ziffer 2. Annahme und Ziffer 3. Prüfung und Berichterstattung) ELF Piraten (M 224 = Annahme im Rahmen NR 778, NR 778, NR 802, NR 811 und NR 841 = Annahme, NR 796 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 841), FDP (= Annahme im Rahmen NR 802) und ELF Piraten (= Annahme im Rahmen NR 778) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER gegen LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE. und ELF Piraten gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 4. Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 5. Ziffern 1. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) zu 6. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 224, NR 796 und NR 802 = Ablehnung, NR 778, NR 811 und NR 841 = Annahme) NPD (M 224 und NR 802 = Enthaltung, NR 778, NR 811 und NR 841 = Ablehnung, NR 796 = Annahme) REP (M 224, NR 796, NR 802 und NR 811 = Zustimmung, NR 778 und NR 841 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 841), FDP (= Annahme im Rahmen NR 802), ELF Piraten (= Annahme im Rahmen NR 778) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, RÖMER und NPD gegen LINKE., ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE., ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und NPD (= Annahme) zu 4. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 5. Ziffern 1. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., ELF Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP, FREIE WÄHLER und NPD (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP und NPD (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., ELF Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP und NPD (= Ablehnung) zu 6. zu a) CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und NPD gegen SPD und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)