Umgang mit Extremismus und Rassismus in Behörden
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenBegründung
Extremismus und Rassismus in Behörden Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 17.05.2019 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: - Die Stadtverordnetenversammlung verurteilt die schändlichen Drohbriefe gegen eine Frankfurter Rechtsanwältin und ihre Familie auf das Schärfste. Die Stadtverordnetenversammlung erwartet und geht davon aus, dass die Polizei der Rechtsanwältin und ihrer Familie den bestmöglichen Schutz gewährleistet und sorgfältig und umfassend ermittelt, um den oder die Täterinnen und Täter zu überführen. - Die Stadtverordnetenversammlung ist besorgt über die Verdachtsfälle gegen Polizistinnen und Polizisten und verurteilt jede Form rechtsextremistischer und rassistischer Bestrebungen innerhalb der hessischen Polizei oder anderer Behörden. Wer extremistische Bestrebungen unterstützt und entsprechende Texte, Bilder oder Kommentare verbreitet, darf nicht Beamtin und Beamter der Polizei oder anderer Behörden oder öffentlicher Institutionen sein. Derartigen Haltungen, Äußerungen und Handlungen muss mit allen verfügbaren Mitteln entgegengewirkt werden. - Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, welche Strategien und Maßnahmen geboten sind, um solche Haltungen, Äußerungen und Handlungen zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. Bestehende präventive Maßnahmen werden fortgeführt. - Weiterhin soll geprüft werden, wie die Ombudsstelle beim Hessischen Landtag als Anlaufstelle für Probleme zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Behörden sowie auch für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt in diese Strategie integriert werden kann.
Inhalt
Antrag vom 27.02.2019, NR 772
Betreff: Umgang mit Extremismus und Rassismus in Behörden Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 17.05.2019 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: - Die Stadtverordnetenversammlung verurteilt die schändlichen Drohbriefe gegen eine Frankfurter Rechtsanwältin und ihre Familie auf das Schärfste. Die Stadtverordnetenversammlung erwartet und geht davon aus, dass die Polizei der Rechtsanwältin und ihrer Familie den bestmöglichen Schutz gewährleistet und sorgfältig und umfassend ermittelt, um den oder die Täterinnen und Täter zu überführen. - Die Stadtverordnetenversammlung ist besorgt über die Verdachtsfälle gegen Polizistinnen und Polizisten und verurteilt jede Form rechtsextremistischer und rassistischer Bestrebungen innerhalb der hessischen Polizei oder anderer Behörden. Wer extremistische Bestrebungen unterstützt und entsprechende Texte, Bilder oder Kommentare verbreitet, darf nicht Beamtin und Beamter der Polizei oder anderer Behörden oder öffentlicher Institutionen sein. Derartigen Haltungen, Äußerungen und Handlungen muss mit allen verfügbaren Mitteln entgegengewirkt werden. - Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, welche Strategien und Maßnahmen geboten sind, um solche Haltungen, Äußerungen und Handlungen zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. Bestehende präventive Maßnahmen werden fortgeführt. - Weiterhin soll geprüft werden, wie die Ombudsstelle beim Hessischen Landtag als Anlaufstelle für Probleme zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Behörden sowie auch für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt in diese Strategie integriert werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Februar 2019Sie sind hierNRNR 772Umgang mit Extremismus und Rassismus in BehördenSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 20. September 2019BB 345Umgang mit Extremismus und Rassismus in BehördenMagistratsbericht
- 28. August 2020BB 392Umgang mit Extremismus und Rassismus in BehördenMagistratsbericht
- 26. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 104 WochenBB 87Umgang mit Extremismus und Rassismus in BehördenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 744) sowie FRAKTION (= Ablehnung); AfD und BFF (= kein Votum) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme im Rahmen des Votums von ÖkoLinX-ARL zur Vorlage NR 744)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Ziffern 1. bis 4.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung ohne Zusatz) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Ziffer 5.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung ohne Zusatz) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz), LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, dass sowohl der einleitende Satz als auch die Ziffern 4. bis 7. ersatzlos gestrichen werden) Ziffern 2. bis 9.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung ohne Zusatz), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, dass sowohl der einleitende Satz als auch die Ziffern 4. bis 7. ersatzlos gestrichen werden) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 744) sowie FRAKTION (= Ablehnung) und ÖkoLinX-ARL (= Annahme im Rahmen des Votums von ÖkoLinX-ARL zur Vorlage NR 744); AfD und BFF (= kein Votum)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF