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Die Planungsgrundlagen des Bebauungsplans Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung - an die Seveso-Richtlinie anpassen und für eine…

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Die Planungsgrundlagen des Bebauungsplans Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung - an die Seveso-Richtlinie anpassen und für eine attraktive Stadtteilentwicklung nutzen

Vorlagentyp: NRCDUSPDGRÜNE
47 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren5 SitzungenAngenommen
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Begründung

Bebauungsplans Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung - an die Seveso-Richtlinie anpassen und für eine attraktive Stadtteilentwicklung nutzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den "Bebauungsplan Nr. 909 - westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung" unter Beachtung folgender Gesichtspunkte zu entwickeln:

  1. Innerhalb des in Umsetzung der SEVESO-Richtlinie vereinbarten 500 Meter Abstandes von der Grenze des Industrieparks Höchst erfolgt keine Planung für eine Bebauung.
  2. Die Bezirkssportanlage Sindlingen, der Kleingartenverein Sindlingen sowie die Tennisanlage verbleiben an ihrem jetzigen Standort.
  3. Es sind alle Möglichkeiten für eine urbane, lebendige und attraktive Stadtentwicklung westlich im Anschluss an die Ferdinand-Hofmann-Siedlung und der Straße zur Internationalen Schule zu nutzen.
  4. Voraussetzung für die Stadtteilerweiterung ist eine neue, eigene Verkehrsanbindung an das überörtliche Straßenverkehrssystem. Vorrangig ist eine Unterführung der Eisenbahnlinie Frankfurt am Main - Wiesbaden. Im Hinblick auf die dringend erforderliche Verkehrsentlastung der Ferdinand-Hofmann-Siedlung ist die Internationale Schule an die neue Erschließungsstraße anzubinden.
  5. Bestandteil der Planung ist eine spürbare Verbesserung der Einkaufsmöglichkeiten sowie der Gewerbestruktur im Stadtteil.
  6. Die Gestaltung des neuen Stadtteilbereiches erfolgt unter Berücksichtigung der Stadtteilstruktur als Stadtweiterbau für ein urbanes, durchmischtes Quartier. Analog dem Stadtverordnetenbeschluss § 4542 aus 2014 werden grundsätzlich 30 Prozent der Wohnungen als geförderter Wohnungsbau, je zur Hälfte im
  7. Förderweg und im
  8. Förderweg, vorgesehen.
  9. Die Bebauung ist klimaneutral, unter Berücksichtigung der klimatischen Gegebenheiten und mit dem Ziel einer ökologischen Aufwertung des Areals zu planen. Die Ergebnisse des Klimaplanatlas sind dabei zu berücksichtigen.
  10. Es soll ein attraktiver Grünzug entstehen. Stadtplanerinnen und Stadtplaner sowie Landschaftsplanerinnen und Landschaftsplaner sollen gemeinsam Entwürfe für die Gestaltung und Anordnung der Siedlungs- und Grünflächen erarbeiten.
  11. Bereitstellung und Gestaltung der Infrastruktur sowie der Erholungs- und Grünbereiche soll mit dem Baubeginn erfolgt sein.
  12. In die Planungen ist die Bevölkerung von Anfang an unmittelbar einzubeziehen. Begründung: Das Konzept zur Umsetzung der SEVESO-Richtlinie in Frankfurt am Main sieht einen 500 Meter Abstand von den Grenzen des Industrieparks vor. Innerhalb dieser Grenzen können keine neuen Bebauungsgebiete ausgewiesen werden. Betroffen von dieser Regelung ist der mit der M 21 vom 17.01.2014 beschlossene Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 909 - westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung. Er ist Teil des im Jahr 2014 beschlossenen Wohnbaulandentwicklungsprogramms, mit dem der Magistrat auch beauftragt wurde "im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen - soweit die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen gegeben sind - städtebauliche Verträge mit dem Ziel abzuschließen, 30 % der durch die Bebauungspläne zusätzlich ermöglichten Bruttogeschoßfläche Wohnen für den geförderten Wohnungsbau zu sichern" (§ 4542 vom 22.05.2014). Mit dem vorliegenden Antrag werden die Konsequenzen aus den jetzt geklärten Planungsvoraussetzungen gezogen und Perspektiven im Hinblick auf eine attraktive, urbane, soziale und ökologische Entwicklung geschaffen.

Inhalt

Antrag vom 26.09.2018, NR 661

Betreff: Die Planungsgrundlagen des Bebauungsplans Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung - an die Seveso-Richtlinie anpassen und für eine attraktive Stadtteilentwicklung nutzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den "Bebauungsplan Nr. 909 - westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung" unter Beachtung folgender Gesichtspunkte zu entwickeln:

  1. Innerhalb des in Umsetzung der SEVESO-Richtlinie vereinbarten 500 Meter Abstandes von der Grenze des Industrieparks Höchst erfolgt keine Planung für eine Bebauung.
  2. Die Bezirkssportanlage Sindlingen, der Kleingartenverein Sindlingen sowie die Tennisanlage verbleiben an ihrem jetzigen Standort.
  3. Es sind alle Möglichkeiten für eine urbane, lebendige und attraktive Stadtentwicklung westlich im Anschluss an die Ferdinand-Hofmann-Siedlung und der Straße zur Internationalen Schule zu nutzen.
  4. Voraussetzung für die Stadtteilerweiterung ist eine neue, eigene Verkehrsanbindung an das überörtliche Straßenverkehrssystem. Vorrangig ist eine Unterführung der Eisenbahnlinie Frankfurt am Main - Wiesbaden. Im Hinblick auf die dringend erforderliche Verkehrsentlastung der Ferdinand-Hofmann-Siedlung ist die Internationale Schule an die neue Erschließungsstraße anzubinden.
  5. Bestandteil der Planung ist eine spürbare Verbesserung der Einkaufsmöglichkeiten sowie der Gewerbestruktur im Stadtteil.
  6. Die Gestaltung des neuen Stadtteilbereiches erfolgt unter Berücksichtigung der Stadtteilstruktur als Stadtweiterbau für ein urbanes, durchmischtes Quartier. Analog dem Stadtverordnetenbeschluss § 4542 aus 2014 werden grundsätzlich 30 Prozent der Wohnungen als geförderter Wohnungsbau, je zur Hälfte im
  7. Förderweg und im
  8. Förderweg, vorgesehen.
  9. Die Bebauung ist klimaneutral, unter Berücksichtigung der klimatischen Gegebenheiten und mit dem Ziel einer ökologischen Aufwertung des Areals zu planen. Die Ergebnisse des Klimaplanatlas sind dabei zu berücksichtigen.
  10. Es soll ein attraktiver Grünzug entstehen. Stadtplanerinnen und Stadtplaner sowie Landschaftsplanerinnen und Landschaftsplaner sollen gemeinsam Entwürfe für die Gestaltung und Anordnung der Siedlungs- und Grünflächen erarbeiten.
  11. Bereitstellung und Gestaltung der Infrastruktur sowie der Erholungs- und Grünbereiche soll mit dem Baubeginn erfolgt sein.
  12. In die Planungen ist die Bevölkerung von Anfang an unmittelbar einzubeziehen. Begründung: Das Konzept zur Umsetzung der SEVESO-Richtlinie in Frankfurt am Main sieht einen 500 Meter Abstand von den Grenzen des Industrieparks vor. Innerhalb dieser Grenzen können keine neuen Bebauungsgebiete ausgewiesen werden. Betroffen von dieser Regelung ist der mit der M 21 vom 17.01.2014 beschlossene Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 909 - westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung. Er ist Teil des im Jahr 2014 beschlossenen Wohnbaulandentwicklungsprogramms, mit dem der Magistrat auch beauftragt wurde "im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen - soweit die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen gegeben sind - städtebauliche Verträge mit dem Ziel abzuschließen, 30 % der durch die Bebauungspläne zusätzlich ermöglichten Bruttogeschoßfläche Wohnen für den geförderten Wohnungsbau zu sichern" (§ 4542 vom 22.05.2014). Mit dem vorliegenden Antrag werden die Konsequenzen aus den jetzt geklärten Planungsvoraussetzungen gezogen und Perspektiven im Hinblick auf eine attraktive, urbane, soziale und ökologische Entwicklung geschaffen.Nebenvorlage: Antrag vom 23.10.2018, OF 831/6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. September 2018Sie sind hier
    NRNR 661Die Planungsgrundlagen des Bebauungsplans Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung - an die Seveso-Richtlinie anpassen und für eine attraktive Stadtteilentwicklung nutzen
    STVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 23. Oktober 2018VV 1022Bebauungsplan Nr. 909 - Westlich uns südlich der Ferdinand-Hofmann-StraßeAnfrage
  3. 23. Oktober 2018OFOF 831/6Bebauungsplan Nr. 909 - Westlich uns südlich der Ferdinand-Hofmann-StraßeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  4. 8. Februar 2019STST 313Bebauungsplan Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-StraßeStellungnahme
  5. 23. August 2019Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 1593Bebauungsplan Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 6
Sitzung 26 · 23.10.2018
TO I, TOP 31
Zur Kenntnis
Auskunftsersuchen V 1022 2018 1. Die Vorlage NR 661 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 831/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Enthaltung:
1 CDUGrüne
zu 2)
Enthaltung:
CDUGrüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 CDU und GRÜNE zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und GRÜNE

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 25 · 25.10.2018
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage NR 661 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Sonstige:
Linke (Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF; LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Protokollerklärung der BFF: "Die 500m-Abstandsregelung erfolgte intransparent und ist somit nicht nachvollziehbar."

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 25 · 29.10.2018
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage NR 661 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Sonstige:
BFF (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 26 · 06.11.2018
TO I, TOP 24
Angenommen
Der Vorlage NR 661 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
BFFÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 28 · 08.11.2018
TO II, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage NR 661 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
BFFÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

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