Die Planungsgrundlagen des Bebauungsplans Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung - an die Seveso-Richtlinie anpassen und für eine…
Vollständigen Titel anzeigen
Die Planungsgrundlagen des Bebauungsplans Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung - an die Seveso-Richtlinie anpassen und für eine attraktive Stadtteilentwicklung nutzen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenBegründung
Bebauungsplans Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung - an die Seveso-Richtlinie anpassen und für eine attraktive Stadtteilentwicklung nutzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den "Bebauungsplan Nr. 909 - westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung" unter Beachtung folgender Gesichtspunkte zu entwickeln:
- Innerhalb des in Umsetzung der SEVESO-Richtlinie vereinbarten 500 Meter Abstandes von der Grenze des Industrieparks Höchst erfolgt keine Planung für eine Bebauung.
- Die Bezirkssportanlage Sindlingen, der Kleingartenverein Sindlingen sowie die Tennisanlage verbleiben an ihrem jetzigen Standort.
- Es sind alle Möglichkeiten für eine urbane, lebendige und attraktive Stadtentwicklung westlich im Anschluss an die Ferdinand-Hofmann-Siedlung und der Straße zur Internationalen Schule zu nutzen.
- Voraussetzung für die Stadtteilerweiterung ist eine neue, eigene Verkehrsanbindung an das überörtliche Straßenverkehrssystem. Vorrangig ist eine Unterführung der Eisenbahnlinie Frankfurt am Main - Wiesbaden. Im Hinblick auf die dringend erforderliche Verkehrsentlastung der Ferdinand-Hofmann-Siedlung ist die Internationale Schule an die neue Erschließungsstraße anzubinden.
- Bestandteil der Planung ist eine spürbare Verbesserung der Einkaufsmöglichkeiten sowie der Gewerbestruktur im Stadtteil.
- Die Gestaltung des neuen Stadtteilbereiches erfolgt unter Berücksichtigung der Stadtteilstruktur als Stadtweiterbau für ein urbanes, durchmischtes Quartier. Analog dem Stadtverordnetenbeschluss § 4542 aus 2014 werden grundsätzlich 30 Prozent der Wohnungen als geförderter Wohnungsbau, je zur Hälfte im
- Förderweg und im
- Förderweg, vorgesehen.
- Die Bebauung ist klimaneutral, unter Berücksichtigung der klimatischen Gegebenheiten und mit dem Ziel einer ökologischen Aufwertung des Areals zu planen. Die Ergebnisse des Klimaplanatlas sind dabei zu berücksichtigen.
- Es soll ein attraktiver Grünzug entstehen. Stadtplanerinnen und Stadtplaner sowie Landschaftsplanerinnen und Landschaftsplaner sollen gemeinsam Entwürfe für die Gestaltung und Anordnung der Siedlungs- und Grünflächen erarbeiten.
- Bereitstellung und Gestaltung der Infrastruktur sowie der Erholungs- und Grünbereiche soll mit dem Baubeginn erfolgt sein.
- In die Planungen ist die Bevölkerung von Anfang an unmittelbar einzubeziehen. Begründung: Das Konzept zur Umsetzung der SEVESO-Richtlinie in Frankfurt am Main sieht einen 500 Meter Abstand von den Grenzen des Industrieparks vor. Innerhalb dieser Grenzen können keine neuen Bebauungsgebiete ausgewiesen werden. Betroffen von dieser Regelung ist der mit der M 21 vom 17.01.2014 beschlossene Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 909 - westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung. Er ist Teil des im Jahr 2014 beschlossenen Wohnbaulandentwicklungsprogramms, mit dem der Magistrat auch beauftragt wurde "im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen - soweit die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen gegeben sind - städtebauliche Verträge mit dem Ziel abzuschließen, 30 % der durch die Bebauungspläne zusätzlich ermöglichten Bruttogeschoßfläche Wohnen für den geförderten Wohnungsbau zu sichern" (§ 4542 vom 22.05.2014). Mit dem vorliegenden Antrag werden die Konsequenzen aus den jetzt geklärten Planungsvoraussetzungen gezogen und Perspektiven im Hinblick auf eine attraktive, urbane, soziale und ökologische Entwicklung geschaffen.
Inhalt
Antrag vom 26.09.2018, NR 661
Betreff: Die Planungsgrundlagen des Bebauungsplans Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung - an die Seveso-Richtlinie anpassen und für eine attraktive Stadtteilentwicklung nutzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den "Bebauungsplan Nr. 909 - westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung" unter Beachtung folgender Gesichtspunkte zu entwickeln:
- Innerhalb des in Umsetzung der SEVESO-Richtlinie vereinbarten 500 Meter Abstandes von der Grenze des Industrieparks Höchst erfolgt keine Planung für eine Bebauung.
- Die Bezirkssportanlage Sindlingen, der Kleingartenverein Sindlingen sowie die Tennisanlage verbleiben an ihrem jetzigen Standort.
- Es sind alle Möglichkeiten für eine urbane, lebendige und attraktive Stadtentwicklung westlich im Anschluss an die Ferdinand-Hofmann-Siedlung und der Straße zur Internationalen Schule zu nutzen.
- Voraussetzung für die Stadtteilerweiterung ist eine neue, eigene Verkehrsanbindung an das überörtliche Straßenverkehrssystem. Vorrangig ist eine Unterführung der Eisenbahnlinie Frankfurt am Main - Wiesbaden. Im Hinblick auf die dringend erforderliche Verkehrsentlastung der Ferdinand-Hofmann-Siedlung ist die Internationale Schule an die neue Erschließungsstraße anzubinden.
- Bestandteil der Planung ist eine spürbare Verbesserung der Einkaufsmöglichkeiten sowie der Gewerbestruktur im Stadtteil.
- Die Gestaltung des neuen Stadtteilbereiches erfolgt unter Berücksichtigung der Stadtteilstruktur als Stadtweiterbau für ein urbanes, durchmischtes Quartier. Analog dem Stadtverordnetenbeschluss § 4542 aus 2014 werden grundsätzlich 30 Prozent der Wohnungen als geförderter Wohnungsbau, je zur Hälfte im
- Förderweg und im
- Förderweg, vorgesehen.
- Die Bebauung ist klimaneutral, unter Berücksichtigung der klimatischen Gegebenheiten und mit dem Ziel einer ökologischen Aufwertung des Areals zu planen. Die Ergebnisse des Klimaplanatlas sind dabei zu berücksichtigen.
- Es soll ein attraktiver Grünzug entstehen. Stadtplanerinnen und Stadtplaner sowie Landschaftsplanerinnen und Landschaftsplaner sollen gemeinsam Entwürfe für die Gestaltung und Anordnung der Siedlungs- und Grünflächen erarbeiten.
- Bereitstellung und Gestaltung der Infrastruktur sowie der Erholungs- und Grünbereiche soll mit dem Baubeginn erfolgt sein.
- In die Planungen ist die Bevölkerung von Anfang an unmittelbar einzubeziehen. Begründung: Das Konzept zur Umsetzung der SEVESO-Richtlinie in Frankfurt am Main sieht einen 500 Meter Abstand von den Grenzen des Industrieparks vor. Innerhalb dieser Grenzen können keine neuen Bebauungsgebiete ausgewiesen werden. Betroffen von dieser Regelung ist der mit der M 21 vom 17.01.2014 beschlossene Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 909 - westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung. Er ist Teil des im Jahr 2014 beschlossenen Wohnbaulandentwicklungsprogramms, mit dem der Magistrat auch beauftragt wurde "im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen - soweit die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen gegeben sind - städtebauliche Verträge mit dem Ziel abzuschließen, 30 % der durch die Bebauungspläne zusätzlich ermöglichten Bruttogeschoßfläche Wohnen für den geförderten Wohnungsbau zu sichern" (§ 4542 vom 22.05.2014). Mit dem vorliegenden Antrag werden die Konsequenzen aus den jetzt geklärten Planungsvoraussetzungen gezogen und Perspektiven im Hinblick auf eine attraktive, urbane, soziale und ökologische Entwicklung geschaffen.Nebenvorlage: Antrag vom 23.10.2018, OF 831/6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. September 2018Sie sind hierNRNR 661Die Planungsgrundlagen des Bebauungsplans Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung - an die Seveso-Richtlinie anpassen und für eine attraktive Stadtteilentwicklung nutzenSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 23. Oktober 2018VV 1022Bebauungsplan Nr. 909 - Westlich uns südlich der Ferdinand-Hofmann-StraßeAnfrage
- 23. Oktober 2018OFOF 831/6Bebauungsplan Nr. 909 - Westlich uns südlich der Ferdinand-Hofmann-StraßeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 8. Februar 2019STST 313Bebauungsplan Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-StraßeStellungnahme
- 23. August 2019Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 1593Bebauungsplan Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 CDU und GRÜNE zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und GRÜNE
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF; LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Protokollerklärung der BFF: "Die 500m-Abstandsregelung erfolgte intransparent und ist somit nicht nachvollziehbar."
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)