Bebauungsplan Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 313
Betreff: Bebauungsplan Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Straße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. September 2018NRNR 661Die Planungsgrundlagen des Bebauungsplans Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung - an die Seveso-Richtlinie anpassen und für eine attraktive Stadtteilentwicklung nutzenSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 23. Oktober 2018OFOF 831/6Bebauungsplan Nr. 909 - Westlich uns südlich der Ferdinand-Hofmann-StraßeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 23. Oktober 2018VV 1022Bebauungsplan Nr. 909 - Westlich uns südlich der Ferdinand-Hofmann-StraßeAnfrage
- 8. Februar 2019Sie sind hierSTST 313Bebauungsplan Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-StraßeStellungnahme
- 23. August 2019Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 1593Bebauungsplan Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab