Bebauungsplan Nr. 909 - Westlich uns südlich der Ferdinand-Hofmann-Straße
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Auskunftsersuchen vom 23.10.2018, V 1022 entstanden aus Vorlage: OF 831/6 vom 23.10.2018
Betreff: Bebauungsplan Nr. 909 - Westlich uns südlich der Ferdinand-Hofmann-Straße Vorgang: NR 661/18 CDU/SPD/GRÜNE
- Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wem die Flächen gehören, die durch die Änderung der Seveso-Richtlinie für eine "attraktive Stadtentwicklung" nutzbar werden.
- Wenn es sich um städtische Flächen handelt, wird der Magistrat gebeten, darüber Auskunft zu geben, ob dort die ABG 40 Prozent geförderten Wohnraum schaffen soll.
- Wenn es sich um Flächen im Privatbesitz handelt, wird der Magistrat gebeten, die Frage zu beantworten, ob die zu erwartende Wertsteigerung durch die Stadt Frankfurt am Main im Interesse der Allgemeinheit in Teilen abgeschöpft werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Antrag vom 26.09.2018, NR 661 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 313 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1593 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 61 00
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. September 2018NRNR 661Die Planungsgrundlagen des Bebauungsplans Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung - an die Seveso-Richtlinie anpassen und für eine attraktive Stadtteilentwicklung nutzenSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 23. Oktober 2018OFOF 831/6Bebauungsplan Nr. 909 - Westlich uns südlich der Ferdinand-Hofmann-StraßeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 23. Oktober 2018Sie sind hierVV 1022Bebauungsplan Nr. 909 - Westlich uns südlich der Ferdinand-Hofmann-StraßeAnfrage
- 8. Februar 2019STST 313Bebauungsplan Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-StraßeStellungnahme
- 23. August 2019Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 1593Bebauungsplan Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen