Historische Gaststätte „Zum Hirsch“ erhalten
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Hirsch" erhalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die historische Gaststätte "zum Hirsch" samt Gartenlokal in der Offenbacher Landstraße 289 zu erhalten. Zu diesem Zwecke bietet es sich beispielsweise an:
- In einem öffentlich-rechtlichen Vertrag den Eigentümer zum Erhalt des Bestandsgebäudes samt Nutzung als Gaststätte zu verpflichten.
- Im Gegenzug kann die Stadt dem Eigentümer eine Befreiung gemäß § 31 des Baugesetzbuchs von des Festsetzungen des Bebauungsplanes SO 22a Nr1 - insbesondere hinsichtlich der Geschossflächenzahl - in Aussicht stellen, um so eine Fortführung der Bestandsbebauung entlang der Hirschhornstraße in zwei- bis dreigeschossiger Bauweise zu ermöglichen.
- Den Kastanienbaum hinter der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 289 auf dem Flurstück 386 zum Naturdenkmal gemäß § 28 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu erklären.
- Gemäß § 10 Abs. 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes zu beantragen, das Gebäude auf der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 289 in das Denkmalbuch einzutragen. Begründung: Die historische Gaststätte "Zum Hirsch" ist ein identitätsstiftender Ort für den Stadtteil Oberrad. Über die bloße Gestalt des 300jährigen Gebäudes hinaus ist auch die Nutzung als Gaststätte wichtig, um der Stadtgesellschaft und dem Vereinswesen als Treffpunkt zu dienen. Insoweit ist es wünschenswert das Bestandsgebäude samt Nutzung zu erhalten. Zu diesem Ensemble gehört auch das rückwärtige Gartenlokal, welches wiederum von einem Kastanienbaum geprägt ist. Gleichzeitig hat auch der Eigentümer berechtigte Interessen an einer wirtschaftlich tragfähigen Nutzung der Liegenschaft. Im Falle eines Neubaus setzt der Bebauungsplan SO 22a Nr1 jedoch zum Süden des Grundstücks eine Grenze der überbaubaren Fläche. Ein Neubau wäre von Gesetzes wegen somit zumindest insoweit von geringeren Ausmaßen als der Bestand. In nördlicher Richtung setzt jedoch die Geschossflächenzahl 1,0 und eventuell die Grundflächenzahl 0,4 der baulichen Ausnutzung Grenzen. Ferner erscheint es als fraglich, ob bei von dem Eigentümer anscheinend gewünschten Wohnbebauung der vorgeschriebene Gewerbeanteil des festgesetzten Mischgebietes nicht unterschritten würde. Um die Interessen des Eigentümers zu ermöglichen, könnten Befreiungen hiervon in Aussicht gestellt werden. Dies kann den Eigentümer dazu bringen sich im Gegenzug vertraglich zu verpflichten den historischen Bestand zu erhalten. Um für den Fall Vorsorge zu treiben, dass eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist es ratsam bereits jetzt den Kastanienbaum gemäß § 28 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes unter Schutz zu stellen sowie - soweit noch nicht geschehen - den Denkmalschutz für das Gebäude gemäß § 10 Abs. 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes zu beantragen.
Inhalt
Antrag vom 10.11.2017, NR 446
Betreff: Historische Gaststätte "Zum Hirsch" erhalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die historische Gaststätte "zum Hirsch" samt Gartenlokal in der Offenbacher Landstraße 289 zu erhalten. Zu diesem Zwecke bietet es sich beispielsweise an:
- In einem öffentlich-rechtlichen Vertrag den Eigentümer zum Erhalt des Bestandsgebäudes samt Nutzung als Gaststätte zu verpflichten.
- Im Gegenzug kann die Stadt dem Eigentümer eine Befreiung gemäß § 31 des Baugesetzbuchs von des Festsetzungen des Bebauungsplanes SO 22a Nr1 - insbesondere hinsichtlich der Geschossflächenzahl - in Aussicht stellen, um so eine Fortführung der Bestandsbebauung entlang der Hirschhornstraße in zwei- bis dreigeschossiger Bauweise zu ermöglichen.
- Den Kastanienbaum hinter der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 289 auf dem Flurstück 386 zum Naturdenkmal gemäß § 28 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu erklären.
- Gemäß § 10 Abs. 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes zu beantragen, das Gebäude auf der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 289 in das Denkmalbuch einzutragen. Begründung: Die historische Gaststätte "Zum Hirsch" ist ein identitätsstiftender Ort für den Stadtteil Oberrad. Über die bloße Gestalt des 300jährigen Gebäudes hinaus ist auch die Nutzung als Gaststätte wichtig, um der Stadtgesellschaft und dem Vereinswesen als Treffpunkt zu dienen. Insoweit ist es wünschenswert das Bestandsgebäude samt Nutzung zu erhalten. Zu diesem Ensemble gehört auch das rückwärtige Gartenlokal, welches wiederum von einem Kastanienbaum geprägt ist. Gleichzeitig hat auch der Eigentümer berechtigte Interessen an einer wirtschaftlich tragfähigen Nutzung der Liegenschaft. Im Falle eines Neubaus setzt der Bebauungsplan SO 22a Nr1 jedoch zum Süden des Grundstücks eine Grenze der überbaubaren Fläche. Ein Neubau wäre von Gesetzes wegen somit zumindest insoweit von geringeren Ausmaßen als der Bestand. In nördlicher Richtung setzt jedoch die Geschossflächenzahl 1,0 und eventuell die Grundflächenzahl 0,4 der baulichen Ausnutzung Grenzen. Ferner erscheint es als fraglich, ob bei von dem Eigentümer anscheinend gewünschten Wohnbebauung der vorgeschriebene Gewerbeanteil des festgesetzten Mischgebietes nicht unterschritten würde. Um die Interessen des Eigentümers zu ermöglichen, könnten Befreiungen hiervon in Aussicht gestellt werden. Dies kann den Eigentümer dazu bringen sich im Gegenzug vertraglich zu verpflichten den historischen Bestand zu erhalten. Um für den Fall Vorsorge zu treiben, dass eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist es ratsam bereits jetzt den Kastanienbaum gemäß § 28 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes unter Schutz zu stellen sowie - soweit noch nicht geschehen - den Denkmalschutz für das Gebäude gemäß § 10 Abs. 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes zu beantragen. Bericht des Magistrats vom 16.03.2018, B 90 Bericht des Magistrats vom 06.08.2018, B 234 Bericht des Magistrats vom 08.02.2019, B 41 Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 320 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 15.11.2017
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2017Sie sind hierNRNR 446Historische Gaststätte „Zum Hirsch“ erhaltenSTVV-Antrag · FDP
- 16. März 2018BB 90Historische Gaststätte „Zum Hirsch“ erhaltenMagistratsbericht
- 6. August 2018BB 234Historische Gaststätte „Zum Hirsch“ erhaltenMagistratsbericht
- 8. Februar 2019BB 41Historische Gaststätte „Zum Hirsch“ erhaltenMagistratsbericht
- 23. August 2019Antwort des Magistrats · nach 93 WochenBB 320Historische Gaststätte „Zum Hirsch“ erhaltenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu a) Ablehnung der Dringlichkeit durch CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Aufnahme auf TO)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung)