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Historische Gaststätte „Zum Hirsch“ erhalten

Vorlagentyp: NRFDP
93 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
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Begründung

Hirsch" erhalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die historische Gaststätte "zum Hirsch" samt Gartenlokal in der Offenbacher Landstraße 289 zu erhalten. Zu diesem Zwecke bietet es sich beispielsweise an:

  1. In einem öffentlich-rechtlichen Vertrag den Eigentümer zum Erhalt des Bestandsgebäudes samt Nutzung als Gaststätte zu verpflichten.
  2. Im Gegenzug kann die Stadt dem Eigentümer eine Befreiung gemäß § 31 des Baugesetzbuchs von des Festsetzungen des Bebauungsplanes SO 22a Nr1 - insbesondere hinsichtlich der Geschossflächenzahl - in Aussicht stellen, um so eine Fortführung der Bestandsbebauung entlang der Hirschhornstraße in zwei- bis dreigeschossiger Bauweise zu ermöglichen.
  3. Den Kastanienbaum hinter der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 289 auf dem Flurstück 386 zum Naturdenkmal gemäß § 28 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu erklären.
  4. Gemäß § 10 Abs. 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes zu beantragen, das Gebäude auf der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 289 in das Denkmalbuch einzutragen. Begründung: Die historische Gaststätte "Zum Hirsch" ist ein identitätsstiftender Ort für den Stadtteil Oberrad. Über die bloße Gestalt des 300jährigen Gebäudes hinaus ist auch die Nutzung als Gaststätte wichtig, um der Stadtgesellschaft und dem Vereinswesen als Treffpunkt zu dienen. Insoweit ist es wünschenswert das Bestandsgebäude samt Nutzung zu erhalten. Zu diesem Ensemble gehört auch das rückwärtige Gartenlokal, welches wiederum von einem Kastanienbaum geprägt ist. Gleichzeitig hat auch der Eigentümer berechtigte Interessen an einer wirtschaftlich tragfähigen Nutzung der Liegenschaft. Im Falle eines Neubaus setzt der Bebauungsplan SO 22a Nr1 jedoch zum Süden des Grundstücks eine Grenze der überbaubaren Fläche. Ein Neubau wäre von Gesetzes wegen somit zumindest insoweit von geringeren Ausmaßen als der Bestand. In nördlicher Richtung setzt jedoch die Geschossflächenzahl 1,0 und eventuell die Grundflächenzahl 0,4 der baulichen Ausnutzung Grenzen. Ferner erscheint es als fraglich, ob bei von dem Eigentümer anscheinend gewünschten Wohnbebauung der vorgeschriebene Gewerbeanteil des festgesetzten Mischgebietes nicht unterschritten würde. Um die Interessen des Eigentümers zu ermöglichen, könnten Befreiungen hiervon in Aussicht gestellt werden. Dies kann den Eigentümer dazu bringen sich im Gegenzug vertraglich zu verpflichten den historischen Bestand zu erhalten. Um für den Fall Vorsorge zu treiben, dass eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist es ratsam bereits jetzt den Kastanienbaum gemäß § 28 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes unter Schutz zu stellen sowie - soweit noch nicht geschehen - den Denkmalschutz für das Gebäude gemäß § 10 Abs. 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes zu beantragen.

Inhalt

Antrag vom 10.11.2017, NR 446

Betreff: Historische Gaststätte "Zum Hirsch" erhalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die historische Gaststätte "zum Hirsch" samt Gartenlokal in der Offenbacher Landstraße 289 zu erhalten. Zu diesem Zwecke bietet es sich beispielsweise an:

  1. In einem öffentlich-rechtlichen Vertrag den Eigentümer zum Erhalt des Bestandsgebäudes samt Nutzung als Gaststätte zu verpflichten.
  2. Im Gegenzug kann die Stadt dem Eigentümer eine Befreiung gemäß § 31 des Baugesetzbuchs von des Festsetzungen des Bebauungsplanes SO 22a Nr1 - insbesondere hinsichtlich der Geschossflächenzahl - in Aussicht stellen, um so eine Fortführung der Bestandsbebauung entlang der Hirschhornstraße in zwei- bis dreigeschossiger Bauweise zu ermöglichen.
  3. Den Kastanienbaum hinter der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 289 auf dem Flurstück 386 zum Naturdenkmal gemäß § 28 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu erklären.
  4. Gemäß § 10 Abs. 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes zu beantragen, das Gebäude auf der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 289 in das Denkmalbuch einzutragen. Begründung: Die historische Gaststätte "Zum Hirsch" ist ein identitätsstiftender Ort für den Stadtteil Oberrad. Über die bloße Gestalt des 300jährigen Gebäudes hinaus ist auch die Nutzung als Gaststätte wichtig, um der Stadtgesellschaft und dem Vereinswesen als Treffpunkt zu dienen. Insoweit ist es wünschenswert das Bestandsgebäude samt Nutzung zu erhalten. Zu diesem Ensemble gehört auch das rückwärtige Gartenlokal, welches wiederum von einem Kastanienbaum geprägt ist. Gleichzeitig hat auch der Eigentümer berechtigte Interessen an einer wirtschaftlich tragfähigen Nutzung der Liegenschaft. Im Falle eines Neubaus setzt der Bebauungsplan SO 22a Nr1 jedoch zum Süden des Grundstücks eine Grenze der überbaubaren Fläche. Ein Neubau wäre von Gesetzes wegen somit zumindest insoweit von geringeren Ausmaßen als der Bestand. In nördlicher Richtung setzt jedoch die Geschossflächenzahl 1,0 und eventuell die Grundflächenzahl 0,4 der baulichen Ausnutzung Grenzen. Ferner erscheint es als fraglich, ob bei von dem Eigentümer anscheinend gewünschten Wohnbebauung der vorgeschriebene Gewerbeanteil des festgesetzten Mischgebietes nicht unterschritten würde. Um die Interessen des Eigentümers zu ermöglichen, könnten Befreiungen hiervon in Aussicht gestellt werden. Dies kann den Eigentümer dazu bringen sich im Gegenzug vertraglich zu verpflichten den historischen Bestand zu erhalten. Um für den Fall Vorsorge zu treiben, dass eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist es ratsam bereits jetzt den Kastanienbaum gemäß § 28 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes unter Schutz zu stellen sowie - soweit noch nicht geschehen - den Denkmalschutz für das Gebäude gemäß § 10 Abs. 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes zu beantragen. Bericht des Magistrats vom 16.03.2018, B 90 Bericht des Magistrats vom 06.08.2018, B 234 Bericht des Magistrats vom 08.02.2019, B 41 Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 320 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 15.11.2017

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. November 2017Sie sind hier
    NRNR 446Historische Gaststätte „Zum Hirsch“ erhalten
    STVV-Antrag · FDP
  2. 16. März 2018BB 90Historische Gaststätte „Zum Hirsch“ erhaltenMagistratsbericht
  3. 6. August 2018BB 234Historische Gaststätte „Zum Hirsch“ erhaltenMagistratsbericht
  4. 8. Februar 2019BB 41Historische Gaststätte „Zum Hirsch“ erhaltenMagistratsbericht
  5. 23. August 2019Antwort des Magistrats · nach 93 WochenBB 320Historische Gaststätte „Zum Hirsch“ erhaltenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 16 · 14.11.2017
TO I, TOP 37
Beraten
nicht auf TO a) Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 446 nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit zur Aufnahme in die Tagesordnung gemäß § 17 Absatz 3 GOS gefunden hat. b) Die Vorlage NR 446 wird nach der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung an den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
SPDGrüneLinke
Ablehnung:
AfDBFFFrankfurter
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu a) Ablehnung der Dringlichkeit durch CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Aufnahme auf TO)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 16 · 04.12.2017
TO I, TOP 16
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage NR 446 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFrankfurter
Ablehnung:
AfDFDPBFFLinkeFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung)

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