Historische Gaststätte „Zum Hirsch“ erhalten
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 16.03.2018, B 90
Betreff: Historische Gaststätte "Zum Hirsch" erhalten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, § 2015 - NR 446/17 FDP - Zu den Fragen 1 und 2: In der Bauberatung setzt sich der Magistrat für einen Erhalt des Gasthauses ein, muss hierbei aber die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten: Das Gasthaus liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes B-Plan SO 22a Nr. 1 (St. Georgen); eine Erhaltungssatzung für dieses Gebiet liegt nicht vor. Der angeregte öffentlich-rechtliche Vertrag, in dem als Entgegenkommen für den Erhalt der Gaststätte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugesagt werden, ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Eine Befreiung vom Bebauungsplan richtet sich nach den Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 des Baugesetzbuchs. Zudem müssen die nachbarlichen Interessen gewürdigt und das Abstandsflächenrecht beachtet werden. Zu Frage 3: Die Ausweisung eines Baumes als Naturdenkmal ist nicht das geeignete Mittel, eine künftige Bebauung oder Umnutzung zu verhindern. Dies verkennt zum einen die Beteiligungsrechte des Grundstückseigentümers im Ausweisungsverfahren und zum anderen die Kriterien, die laut Bundesnaturschutzgesetz anzulegen sind, um die Ausweisung als Naturdenkmal zu rechtfertigen, die im vorliegenden Fall nicht gegeben sind. Zu Frage 4: Der in der Anregung angesprochene § 10 Abs. 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes ist mit der Novellierung des Gesetzes zum 05.12.2016 entfallen. Das neue Denkmalschutzgesetz sieht diesbezüglich keine Regelung mehr vor. Der Magistrat - Untere Denkmalschutzbehörde - hat dem Landesamt für Denkmalpflege im Juli 2017 die vom Bürgerverein Oberrad 1981 e.V. überlassenen Unterlagen zur Geschichte der Gaststätte "Zum Hirsch" mit der Bitte um Denkmalwertprüfung weitergeleitet. Bisher liegt dem Magistrat keine Rückmeldung vor, ob eine Eintragung in das Denkmalbuch erfolgt ist und das Gasthaus damit formal als Kulturdenkmal gilt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2017NRNR 446Historische Gaststätte „Zum Hirsch“ erhaltenSTVV-Antrag · FDP
- 16. März 2018Sie sind hierBB 90Historische Gaststätte „Zum Hirsch“ erhaltenMagistratsbericht
- 6. August 2018BB 234Historische Gaststätte „Zum Hirsch“ erhaltenMagistratsbericht
- 8. Februar 2019BB 41Historische Gaststätte „Zum Hirsch“ erhaltenMagistratsbericht
- 23. August 2019Antwort des Magistrats · nach 93 WochenBB 320Historische Gaststätte „Zum Hirsch“ erhaltenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis)