Historische Gaststätte „Zum Hirsch“ erhalten
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Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 320
Betreff: Historische Gaststätte "Zum Hirsch" erhalten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, § 2015 - NR 446/17 FDP, B 41/19 - Zu den Fragen 1 und 2: Gegenüber der Darstellung des Magistrats in seinem Bericht vom 08.02.2019 ist keine Änderung des Sachstands eingetreten. Dem Magistrat sind keine aktuellen Planungen zur zukünftigen Nutzung des Gasthofs "Zum Hirsch" bekannt. Nach wie vor wurde seitens des Eigentümers kein Bauantrag eingereicht. Zu Frage 3: Es gilt weiterhin die Aussage des Magistrats in seinem o.g. Bericht, wonach die Ausweisung eines Baumes als Naturdenkmal nicht das geeignete Mittel ist, um eine künftige Bebauung oder Umnutzung zu verhindern. Zu Frage 4: Mit der Novellierung des Hessischen Denkmalschutzgesetztes (HDSchG) zum 05.12.2016 wurde die Regelung des § 10 Absatz 1 HDSchG insoweit verändert, dass ein Antragsrecht der Gemeinden zur Eintragung in das Denkmalverzeichnis nicht mehr vorgesehen ist. Dem Magistrat liegt für das Gebäude des Gasthofes "Zum Hirsch" weiterhin keine formale Ausweisung als Kulturdenkmal durch das zuständige Landesamt für Denkmalpflege Hessen vor.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2017NRNR 446Historische Gaststätte „Zum Hirsch“ erhaltenSTVV-Antrag · FDP
- 16. März 2018BB 90Historische Gaststätte „Zum Hirsch“ erhaltenMagistratsbericht
- 6. August 2018BB 234Historische Gaststätte „Zum Hirsch“ erhaltenMagistratsbericht
- 8. Februar 2019BB 41Historische Gaststätte „Zum Hirsch“ erhaltenMagistratsbericht
- 23. August 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 93 WochenBB 320Historische Gaststätte „Zum Hirsch“ erhaltenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht)