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Städtische Liegenschaft „In der Au 14-16“

Vorlagentyp: NRAfD
9 SitzungenAbgelehnt
Vorlage
Idee
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Begründung

14-16" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. die im Eigentum der Stadt stehende Immobilie "In der Au 14-16" in Rödelheim unverzüglich zu räumen und in die Verfügungsgewalt der Stadt zu übernehmen; 2. die genannten Immobilie durch die zuständigen Ämter auf ihren derzeitigen Zustand, einen eventuellen Reparatur- und Renovierungsbedarf sowie die zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten überprüfen zu lassen; 3. die genannte Immobilie einer angemessenen Nutzung - d. h. Vermietung zu einem angemessenen Mietzins - zuzuführen. Begründung: In der 13. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017 beantwortete der Magistrat die Frage 661. Gegenstand der Frage war die Nutzung des Gebäudes "In der Au 14-16" in Rödelheim, das im Eigentum der Stadt Frankfurt steht. Es handelt sich dabei um eine Villa, die seit 1983 rechtswidrig besetzt wird. Derzeit wird das Gebäude von ca. 20 bis 30 Personen bewohnt, die an die Stadt keine Miete entrichten und keine angemessenen Zahlungen für Nebenkosten leisten. Auf die Frage, mit welcher Begründung der Magistrat diesen seit nunmehr 34 Jahren andauernden Rechtsbruch duldet und welcher finanzielle Verlust der Stadt Frankfurt daraus bislang entstanden ist, antwortete dieser, dass ihm bewusst sei, dass es für die Nutzung der Liegenschaft keine mietvertragliche Grundlage gibt. Für die Duldung gebe es vielfältige Gründe, die teilweise nur im zeitlichen Kontext verständlich seien. Ein wesentlicher Aspekt sei dabei gewesen, "es nicht zu einer Eskalation kommen zu lassen". Der Magistrat müsse dabei "abwägen, ob die ggf. nur unter Polizeieinsatz mögliche Räumung in angemessenem Verhältnis zum Ergebnis steht". Die Duldung der Besetzung einer städtischen Immobilie ist unter keinen Umständen akzeptabel und hinnehmbar, insbesondere dann nicht, wenn diese Besetzung wie im vorliegenden Fall bereits über mehrere Jahrzehnte andauert. Die Begründung des Magistrats, dass er eine Räumung nicht vornimmt, weil er befürchtet, es könne dabei zu einer Eskalation kommen, ist völlig absurd und inakzeptabel. Mit dieser Begründung könnte die Polizei die Verhaftung jedes Verbrechers verweigern, weil dieser sich ggf. mit Waffengewalt zur Wehr setzen könnte. Selbstverständlich ist der Magistrat als Teil eines Rechtsstaates verpflichtet, die widerrechtliche Besetzung einer in seinem Eigentum befindlichen Immobilie zu beenden und dies ggf. auch mit Unterstützung von Polizeikräften. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, da der Magistrat keine Kenntnis darüber hat, welche Personen in dem Gebäude wohnen und welchen Aktivitäten diese nachgehen. Gerade die aktuellen Ereignisse in Hamburg im Zusammenhang mit dem G-20-Gipfel zeigen, dass linksautonome "Kulturzentren" in widerrechtlich besetzten Gebäuden Treffpunkte und Ausgangsorte für kriminelle und terroristische Aktivitäten darstellen. Verantwortungsvolle Politiker in Hamburg fordern nunmehr, das von der "Roten Flora" besetzte Gebäude zu räumen und dichtzumachen. Der innenpolitische Sprecher der Hamburger Unionsfraktion äußerte sich hierzu wie folgt: "Ich bin der Überzeugung, dass das Ausmaß und die Dimension der schrecklichen und enthemmten Gewaltexzesse am vergangenen Wochenende in Hamburg nicht so groß gewesen wären, wenn es die ‚Rote Flora' nicht als Vorbereitungs- und Rückzugsraum für linkextremistische Chaoten, Randalierer und Straftäter gäbe". Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse soll der Magistrat beauftragt werden, die genannte Immobilie "In der Au 14-16" unverzüglich zu räumen und - nach Inspektion durch die zuständigen Ämter - einer angemessenen Nutzung zuzuführen, d. h. einer Vermietung zu einem angemessenen und ortsüblichen Mietzins.

Inhalt

Antrag vom 13.07.2017, NR 368

Betreff: Städtische Liegenschaft "In der Au 14-16" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. die im Eigentum der Stadt stehende Immobilie "In der Au 14-16" in Rödelheim unverzüglich zu räumen und in die Verfügungsgewalt der Stadt zu übernehmen; 2. die genannten Immobilie durch die zuständigen Ämter auf ihren derzeitigen Zustand, einen eventuellen Reparatur- und Renovierungsbedarf sowie die zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten überprüfen zu lassen; 3. die genannte Immobilie einer angemessenen Nutzung - d. h. Vermietung zu einem angemessenen Mietzins - zuzuführen.

Begründung: In der 13. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017 beantwortete der Magistrat die Frage 661. Gegenstand der Frage war die Nutzung des Gebäudes "In der Au 14-16" in Rödelheim, das im Eigentum der Stadt Frankfurt steht. Es handelt sich dabei um eine Villa, die seit 1983 rechtswidrig besetzt wird. Derzeit wird das Gebäude von ca. 20 bis 30 Personen bewohnt, die an die Stadt keine Miete entrichten und keine angemessenen Zahlungen für Nebenkosten leisten. Auf die Frage, mit welcher Begründung der Magistrat diesen seit nunmehr 34 Jahren andauernden Rechtsbruch duldet und welcher finanzielle Verlust der Stadt Frankfurt daraus bislang entstanden ist, antwortete dieser, dass ihm bewusst sei, dass es für die Nutzung der Liegenschaft keine mietvertragliche Grundlage gibt. Für die Duldung gebe es vielfältige Gründe, die teilweise nur im zeitlichen Kontext verständlich seien. Ein wesentlicher Aspekt sei dabei gewesen, "es nicht zu einer Eskalation kommen zu lassen". Der Magistrat müsse dabei "abwägen, ob die ggf. nur unter Polizeieinsatz mögliche Räumung in angemessenem Verhältnis zum Ergebnis steht". Die Duldung der Besetzung einer städtischen Immobilie ist unter keinen Umständen akzeptabel und hinnehmbar, insbesondere dann nicht, wenn diese Besetzung wie im vorliegenden Fall bereits über mehrere Jahrzehnte andauert. Die Begründung des Magistrats, dass er eine Räumung nicht vornimmt, weil er befürchtet, es könne dabei zu einer Eskalation kommen, ist völlig absurd und inakzeptabel. Mit dieser Begründung könnte die Polizei die Verhaftung jedes Verbrechers verweigern, weil dieser sich ggf. mit Waffengewalt zur Wehr setzen könnte. Selbstverständlich ist der Magistrat als Teil eines Rechtsstaates verpflichtet, die widerrechtliche Besetzung einer in seinem Eigentum befindlichen Immobilie zu beenden und dies ggf. auch mit Unterstützung von Polizeikräften. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, da der Magistrat keine Kenntnis darüber hat, welche Personen in dem Gebäude wohnen und welchen Aktivitäten diese nachgehen. Gerade die aktuellen Ereignisse in Hamburg im Zusammenhang mit dem G-20-Gipfel zeigen, dass linksautonome "Kulturzentren" in widerrechtlich besetzten Gebäuden Treffpunkte und Ausgangsorte für kriminelle und terroristische Aktivitäten darstellen. Verantwortungsvolle Politiker in Hamburg fordern nunmehr, das von der "Roten Flora" besetzte Gebäude zu räumen und dichtzumachen. Der innenpolitische Sprecher der Hamburger Unionsfraktion äußerte sich hierzu wie folgt: "Ich bin der Überzeugung, dass das Ausmaß und die Dimension der schrecklichen und enthemmten Gewaltexzesse am vergangenen Wochenende in Hamburg nicht so groß gewesen wären, wenn es die 'Rote Flora' nicht als Vorbereitungs- und Rückzugsraum für linkextremistische Chaoten, Randalierer und Straftäter gäbe". Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse soll der Magistrat beauftragt werden, die genannte Immobilie "In der Au 14-16" unverzüglich zu räumen und - nach Inspektion durch die zuständigen Ämter - einer angemessenen Nutzung zuzuführen, d. h. einer Vermietung zu einem angemessenen und ortsüblichen Mietzins.Nebenvorlage: Antrag vom 15.08.2017, NR 378 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 19.07.2017

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Juli 2017 brachte AfD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 9 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 16.11.2017 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf9 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 13 · 21.08.2017
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 368 auf den Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit sowie den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 378 auf den Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit sowie den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

OBR 7
Sitzung 14 · 22.08.2017
TO I, TOP 22
Abgelehnt
1. Die Vorlage NR 368 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 378 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
SPDCDUGrüneFarbechteFDPFraktionslos
Ablehnung:
REP
Enthaltung:
BFF
zu 2)
Zustimmung:
SPDCDUGrüneFarbechte
Ablehnung:
FDPREP
Enthaltung:
BFFFraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und fraktionslos gegen REP (= Zustimmung) bei Enthaltung BFF zu 2. SPD, CDU, GRÜNE und FARBECHTE gegen FDP und REP (= Zustimmung) bei Enthaltung BFF und fraktionslos

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 13 · 28.08.2017
TO I, TOP 10
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage NR 368 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 378 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 14 · 29.08.2017
TO II, TOP 24
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage NR 368 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 378 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 16 · 31.08.2017
TO II, TOP 12
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage NR 368 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 378 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 14 · 25.09.2017
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 368 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 378 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 15 · 26.09.2017
TO I, TOP 30
Abgelehnt
1. Die Vorlage NR 368 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 378 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfDBFF
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (NR 368 und NR 378 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFRAKTION
Ablehnung:
AfDFDPFrankfurterBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme) und BFF (= Annahme im Rahmen NR 375) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Annahme im Rahmen NR 375) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (NR 368 und NR 378 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 17 · 28.09.2017
TO I, TOP 11
Beraten
1. Die Vorlage NR 368 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 2. Die Vorlage NR 378 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 18 · 16.11.2017
TO I, TOP 8
Abgelehnt
1. Die Vorlage NR 368 wird abgelehnt. Namentliche Abstimmung auf Antrag der AfD-Fraktion: Stadtverordneter Dr. Alt Ja Stadtverordneter Amann Nein Stadtverordnete Arslaner-Gölbasi fehlt Stadtverordnete auf der Heide fehlt Stadtverordnete Ayyildiz Nein Stadtverordneter Bäppler-Wolf Nein Stadtverordneter Baier Nein Stadtverordneter Bakakis Nein Stadtverordnete Baumann Nein Stadtverordneter Becker Nein Stadtverordneter Dr. Betakis fehlt Stadtverordnete Brandt Nein Stadtverordneter Brillante fehlt Stadtverordneter Bross Nein Stadtverordnete Buchheim Nein Stadtverordneter Burcu Nein Stadtverordnete Burkert Nein Stadtverordnete Busch Nein Stadtverordnete Dalhoff fehlt Stadtverordneter Daum Nein Stadtverordnete David Nein Stadtverordneter Dr. Deusinger Nein Stadtverordnete Ditfurth Nein Stadtverordnete Dorn Nein Stadtverordneter Dr. Dürbeck Nein Stadtverordneter Emmerling Nein Stadtverordnete Fischer Nein Stadtverordneter Förster Nein Stadtverordneter Frischkorn Nein Stadtverordneter Fuchs fehlt Stadtverordneter Gannoukh Nein Stadtverordnete Gebhardt Nein Stadtverordnete Hahn Nein Stadtverordnete Hanisch Nein Stadtverordneter Prof. Dr. Harsche Nein Stadtverordneter Heimpel Nein Stadtverordneter Homeyer Nein Stadtverordnete Hübner Ja Stadtverordneter Kirchner Nein Stadtverordneter Kliehm Nein Stadtverordneter Klingelhöfer Nein Stadtverordneter Dr. Kochsiek Nein Stadtverordneter Dr. Kößler fehlt Stadtverordnete Krause fehlt Stadtverordneter Lange Nein Stadtverordnete Leineweber Ja* Stadtverordneter Leonhardt Nein Stadtverordneter zu Löwenstein Nein Stadtverordnete Loizides Nein Stadtverordnete Luxen Nein Stadtverordnete Meister Nein Stadtverordnete Momsen Nein Stadtverordneter Müller Nein Stadtverordneter Mund Ja* Stadtverordneter Ochs fehlt Stadtverordnete Pauli Nein Stadtverordneter Paulsen Nein Stadtverordneter Pawlik Nein Stadtverordnete Pfreundschuh Nein Stadtverordneter Podstatny Nein Stadtverordneter Popp fehlt Stadtverordneter Pürsün Nein Stadtverordnete Purkhardt Nein Stadtverordnete Puttendörfer fehlt Stadtverordneter Quirin Nein Stadtverordneter Dr. Dr. Rahn Ja Stadtverordneter Reschke Ja Stadtverordnete Rinn Nein Stadtverordneter Dr. Römer fehlt Stadtverordnete Romic-Stojanovic Nein Stadtverordnete Ross Nein Stadtverordneter Schenk Ja* Stadtverordnete Scheurich Nein Stadtverordneter Dr. Christoph Schmitt Nein Stadtverordneter Hubert Schmitt Nein Stadtverordneter Thomas Schmitt Nein Stadtverordnete Schubring Nein Stadtverordneter Dr. Schulz Nein Stadtverordneter Siefert Nein Stadtverordneter Siegler Nein Stadtverordneter Stammwitz Ja Stadtverordnete Stilgenbauer fehlt Stadtverordneter Stock Nein Stadtverordnete Tafel-Stein Nein Stadtverordnete Dr. Teufel Nein Stadtverordneter Tschierschke Nein Stadtverordneter Freiherr von Wangenheim Nein Stadtverordneter Wehnemann Nein Stadtverordnete Dr. Wolter-Brandecker Nein Stadtverordnete Wüst Nein Stadtverordneter Wurtz Ja Stadtverordneter Yilmaz Nein Stadtverordneter Zieran Nein * = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 375 2. a) Die Vorlage NR 378 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Dr. Rahn, Dr. Schulz, Dr. Schmitt, Kliehm, Leineweber, Busch, Stock, Müller, Schenk, Zieran und Wehnemann dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2 / a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFRAKTIONÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 2. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Annahme im Rahmen NR 375)

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