Städtische Liegenschaft „In der Au 14-16“
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In der Au — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.05.2026.
- Verkehrsberuhigung in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer Weg08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Städtische Wohnungen07.04.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Städtische Liegenschaft „In der Au 14-16“ dem Wohnungsmarkt zuführen26.01.2026 · E (Etatantrag Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu In der Au per E-MailBegründung
14-16" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. die im Eigentum der Stadt stehende Immobilie "In der Au 14-16" in Rödelheim unverzüglich zu räumen und in die Verfügungsgewalt der Stadt zu übernehmen; 2. die genannten Immobilie durch die zuständigen Ämter auf ihren derzeitigen Zustand, einen eventuellen Reparatur- und Renovierungsbedarf sowie die zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten überprüfen zu lassen; 3. die genannte Immobilie einer angemessenen Nutzung - d. h. Vermietung zu einem angemessenen Mietzins - zuzuführen. Begründung: In der 13. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017 beantwortete der Magistrat die Frage 661. Gegenstand der Frage war die Nutzung des Gebäudes "In der Au 14-16" in Rödelheim, das im Eigentum der Stadt Frankfurt steht. Es handelt sich dabei um eine Villa, die seit 1983 rechtswidrig besetzt wird. Derzeit wird das Gebäude von ca. 20 bis 30 Personen bewohnt, die an die Stadt keine Miete entrichten und keine angemessenen Zahlungen für Nebenkosten leisten. Auf die Frage, mit welcher Begründung der Magistrat diesen seit nunmehr 34 Jahren andauernden Rechtsbruch duldet und welcher finanzielle Verlust der Stadt Frankfurt daraus bislang entstanden ist, antwortete dieser, dass ihm bewusst sei, dass es für die Nutzung der Liegenschaft keine mietvertragliche Grundlage gibt. Für die Duldung gebe es vielfältige Gründe, die teilweise nur im zeitlichen Kontext verständlich seien. Ein wesentlicher Aspekt sei dabei gewesen, "es nicht zu einer Eskalation kommen zu lassen". Der Magistrat müsse dabei "abwägen, ob die ggf. nur unter Polizeieinsatz mögliche Räumung in angemessenem Verhältnis zum Ergebnis steht". Die Duldung der Besetzung einer städtischen Immobilie ist unter keinen Umständen akzeptabel und hinnehmbar, insbesondere dann nicht, wenn diese Besetzung wie im vorliegenden Fall bereits über mehrere Jahrzehnte andauert. Die Begründung des Magistrats, dass er eine Räumung nicht vornimmt, weil er befürchtet, es könne dabei zu einer Eskalation kommen, ist völlig absurd und inakzeptabel. Mit dieser Begründung könnte die Polizei die Verhaftung jedes Verbrechers verweigern, weil dieser sich ggf. mit Waffengewalt zur Wehr setzen könnte. Selbstverständlich ist der Magistrat als Teil eines Rechtsstaates verpflichtet, die widerrechtliche Besetzung einer in seinem Eigentum befindlichen Immobilie zu beenden und dies ggf. auch mit Unterstützung von Polizeikräften. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, da der Magistrat keine Kenntnis darüber hat, welche Personen in dem Gebäude wohnen und welchen Aktivitäten diese nachgehen. Gerade die aktuellen Ereignisse in Hamburg im Zusammenhang mit dem G-20-Gipfel zeigen, dass linksautonome "Kulturzentren" in widerrechtlich besetzten Gebäuden Treffpunkte und Ausgangsorte für kriminelle und terroristische Aktivitäten darstellen. Verantwortungsvolle Politiker in Hamburg fordern nunmehr, das von der "Roten Flora" besetzte Gebäude zu räumen und dichtzumachen. Der innenpolitische Sprecher der Hamburger Unionsfraktion äußerte sich hierzu wie folgt: "Ich bin der Überzeugung, dass das Ausmaß und die Dimension der schrecklichen und enthemmten Gewaltexzesse am vergangenen Wochenende in Hamburg nicht so groß gewesen wären, wenn es die ‚Rote Flora' nicht als Vorbereitungs- und Rückzugsraum für linkextremistische Chaoten, Randalierer und Straftäter gäbe". Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse soll der Magistrat beauftragt werden, die genannte Immobilie "In der Au 14-16" unverzüglich zu räumen und - nach Inspektion durch die zuständigen Ämter - einer angemessenen Nutzung zuzuführen, d. h. einer Vermietung zu einem angemessenen und ortsüblichen Mietzins.
Inhalt
Antrag vom 13.07.2017, NR 368
Betreff: Städtische Liegenschaft "In der Au 14-16" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. die im Eigentum der Stadt stehende Immobilie "In der Au 14-16" in Rödelheim unverzüglich zu räumen und in die Verfügungsgewalt der Stadt zu übernehmen; 2. die genannten Immobilie durch die zuständigen Ämter auf ihren derzeitigen Zustand, einen eventuellen Reparatur- und Renovierungsbedarf sowie die zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten überprüfen zu lassen; 3. die genannte Immobilie einer angemessenen Nutzung - d. h. Vermietung zu einem angemessenen Mietzins - zuzuführen.
Begründung: In der 13. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017 beantwortete der Magistrat die Frage 661. Gegenstand der Frage war die Nutzung des Gebäudes "In der Au 14-16" in Rödelheim, das im Eigentum der Stadt Frankfurt steht. Es handelt sich dabei um eine Villa, die seit 1983 rechtswidrig besetzt wird. Derzeit wird das Gebäude von ca. 20 bis 30 Personen bewohnt, die an die Stadt keine Miete entrichten und keine angemessenen Zahlungen für Nebenkosten leisten. Auf die Frage, mit welcher Begründung der Magistrat diesen seit nunmehr 34 Jahren andauernden Rechtsbruch duldet und welcher finanzielle Verlust der Stadt Frankfurt daraus bislang entstanden ist, antwortete dieser, dass ihm bewusst sei, dass es für die Nutzung der Liegenschaft keine mietvertragliche Grundlage gibt. Für die Duldung gebe es vielfältige Gründe, die teilweise nur im zeitlichen Kontext verständlich seien. Ein wesentlicher Aspekt sei dabei gewesen, "es nicht zu einer Eskalation kommen zu lassen". Der Magistrat müsse dabei "abwägen, ob die ggf. nur unter Polizeieinsatz mögliche Räumung in angemessenem Verhältnis zum Ergebnis steht". Die Duldung der Besetzung einer städtischen Immobilie ist unter keinen Umständen akzeptabel und hinnehmbar, insbesondere dann nicht, wenn diese Besetzung wie im vorliegenden Fall bereits über mehrere Jahrzehnte andauert. Die Begründung des Magistrats, dass er eine Räumung nicht vornimmt, weil er befürchtet, es könne dabei zu einer Eskalation kommen, ist völlig absurd und inakzeptabel. Mit dieser Begründung könnte die Polizei die Verhaftung jedes Verbrechers verweigern, weil dieser sich ggf. mit Waffengewalt zur Wehr setzen könnte. Selbstverständlich ist der Magistrat als Teil eines Rechtsstaates verpflichtet, die widerrechtliche Besetzung einer in seinem Eigentum befindlichen Immobilie zu beenden und dies ggf. auch mit Unterstützung von Polizeikräften. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, da der Magistrat keine Kenntnis darüber hat, welche Personen in dem Gebäude wohnen und welchen Aktivitäten diese nachgehen. Gerade die aktuellen Ereignisse in Hamburg im Zusammenhang mit dem G-20-Gipfel zeigen, dass linksautonome "Kulturzentren" in widerrechtlich besetzten Gebäuden Treffpunkte und Ausgangsorte für kriminelle und terroristische Aktivitäten darstellen. Verantwortungsvolle Politiker in Hamburg fordern nunmehr, das von der "Roten Flora" besetzte Gebäude zu räumen und dichtzumachen. Der innenpolitische Sprecher der Hamburger Unionsfraktion äußerte sich hierzu wie folgt: "Ich bin der Überzeugung, dass das Ausmaß und die Dimension der schrecklichen und enthemmten Gewaltexzesse am vergangenen Wochenende in Hamburg nicht so groß gewesen wären, wenn es die 'Rote Flora' nicht als Vorbereitungs- und Rückzugsraum für linkextremistische Chaoten, Randalierer und Straftäter gäbe". Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse soll der Magistrat beauftragt werden, die genannte Immobilie "In der Au 14-16" unverzüglich zu räumen und - nach Inspektion durch die zuständigen Ämter - einer angemessenen Nutzung zuzuführen, d. h. einer Vermietung zu einem angemessenen und ortsüblichen Mietzins.Nebenvorlage: Antrag vom 15.08.2017, NR 378 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 19.07.2017
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Juli 2017 brachte AfD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 9 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 16.11.2017 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf9 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und fraktionslos gegen REP (= Zustimmung) bei Enthaltung BFF zu 2. SPD, CDU, GRÜNE und FARBECHTE gegen FDP und REP (= Zustimmung) bei Enthaltung BFF und fraktionslos
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme) und BFF (= Annahme im Rahmen NR 375) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Annahme im Rahmen NR 375) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (NR 368 und NR 378 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Annahme im Rahmen NR 375)