Von der Bürostadt Niederrad zu einem zukunftsweisenden Quartier
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Lyoner Straße — 13 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 25.09.2026.
- Aufstellung zusätzlicher Abfallbehälter in Niederrad25.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Verkehrssituation in Goldstein: Planung von Baustellen, Entlastung der Nebenstraße, Kommunikation von Sperrungen und Verkehrsleitung13.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Erhalt der Parkplätze im Bereich der Triftstraße04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Lyoner Straße per E-MailBegründung
zukunftsweisenden Quartier Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag M 156/09 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die nachfolgenden Punkte bei der Erarbeitung des Bebauungsplans Nr. 872 berücksichtigt werden: Bestandsgebäude und Neubaumaßnahmen (1) Auch jenseits denkmalgeschützter Gebäude sollte der Grundsatz "Sanierung, energetische Ertüchtigung und ggf. Umnutzung geht vor Abriss und Neubau" gelten. Dies ist bei der Festsetzung der Baufenster des künftigen Bebauungsplans zu berücksichtigen und durch eine gezielte Beratung der Gebäudeeigentümer aktiv zu fördern. (2) Der im Rahmenkonzept vorgeschlagene Nutzungsmix innerhalb einzelner Gebäude, z. B. Versorgungseinrichtungen in den Sockelzonen, Wohnen und Büronutzung in den oberen Geschossen, soll planungsrechtlich in weiten Teilen des Quartiers ermöglicht werden. Sowohl bei den Bauherren künftiger Neubauten als auch bei den Eigentümern von Bestandsgebäuden ist aktiv für dieses Konzept zu werben. Klimaschutz (3) Bei zu erhaltenden Bestandsgebäuden sollte mit geeigneten Mitteln auf eine energetische Ertüchtigung hingewirkt werden. Dazu zählen beispielsweise: - Angebote zu einer umfassenden Beratung - entsprechende Kompetenz innerhalb der Stadtverwaltung könnte durch die Initiierung eines entsprechenden Pionierprojekts (analog zu dem bereits erarbeiteten Leitfaden zur energetischen Sanierung von Gründerzeitgebäuden) in der Bürostadt Niederrad geschaffen werden; - einschlägige städtebauliche Verträge mit Grundstückseigentümern vor Ort - insbesondere jenen, denen durch eine im künftigen Bebauungsplan vorgesehene Nachverdichtung mit Wohngebäuden eine höhere Ausnutzung ihrer Grundstücke zugestanden werden soll. - geeignete Auflagen bei baugenehmigungspflichtigen Änderungen. (4) Für Neubauten sind der Passivhausstandard sowie ein über die derzeit vorgegebenen gesetzlichen Mindeststandards hinausgehender Einsatz regenerativer Energien - Photovoltaik, Solarthermie und Geothermie - anzustreben. Die Möglichkeiten entsprechender planungsrechtlicher Festsetzungen sind zu prüfen und bei positivem Prüfergebnis anzuwenden. Freiflächen (5) Die - auch abzüglich der für eine Nachverdichtung vorgesehenen Areale verbleibenden - großzügigen Freiflächen sollten, in Anlehnung an das Rahmenkonzept, weitestmöglich entsiegelt und zu attraktiven Grünflächen aufgewertet werden. Es müssen deshalb besondere Anstrengungen unternommen werden, die jeweiligen Grundstückseigentümer von dem Nutzen solcher Maßnahmen für ihre Immobilien zu überzeugen und zu einem gemeinsamen Vorgehen - ggf. koordiniert von der Stadt Frankfurt - zu bewegen. (6) Der Vorschlag des Rahmenkonzeptes, für Freiflächen im inneren Bereich des Quartiers die Schaffung eines von der Anlage her als Stadtteilzentrum geeigneten öffentlichen Platzes mit parkähnlichem Charakter vorzusehen, ist weiterzuverfolgen. Straßen und Wege (7) Wie im Rahmenkonzept vorgeschlagen, sollte die Lyoner Straße eine Begrünung und räumliche Aufwertung erfahren und die Goldsteiner Straße innerhalb des Planungsgebietes in eine Allee umgewandelt werden. (8) Für das Innere des von der Lyoner Straße umschlossenen Karrees ist, wie im Rahmenkonzept vorgesehen, die Schaffung attraktiver Durchwegungen für Fußgänger und Fahrradfahrer zu prüfen. (9) Parallel zum Bebauungsplanverfahren ist ein Verkehrskonzept zu entwickeln, das einen vernünftigen Ausgleich schafft zwischen den widerstreitenden Interessen, einerseits eine Verkehrsberuhigung innerhalb des Planungsgebietes herbeizuführen und andererseits den Stadtteil Niederrad vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Wohnen (10) Den Lärmemissionen der A 5, dem Fluglärm und den Geruchsbelästigungen durch die Kläranlage muss insofern Rechnung getragen werden, als in den davon maßgeblich betroffenen Teilen des Planungsgebietes die Voraussetzungen einer Wohnnutzung kritisch geprüft werden. Das Wohnen sollte grundsätzlich im gesamten Gebiet planungsrechtlich zulässig sein und, wie im Nutzungskonzept vorgeschlagen, durch Nachverdichtung und die Umnutzung ganzer Gebäude oder einzelner Gebäudeetagen z. B. auch im inneren Bereich des Quartiers ermöglicht werden. In diesem Zusammenhang sollte ggf. auch eine Erweiterung des Geltungsbereiches geprüft werden. (11) Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit im künftig gemischten Quartier Wohnraum der unterschiedlichsten Preissegmente entsteht, darunter auch ein angemessener Anteil an preisgünstigen, barrierefreien und geförderten Wohnungen. (12) Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, im Quartier gemeinschaftliche und innovative Wohnprojekte besonders zu befördern - z. B. für generationenübergreifendes Wohnen oder, wie im Rahmenkonzept hervorgehoben, für Kombinationen aus Wohnen und Arbeiten. Dabei ist der Blick insbesondere auf umzunutzende Bestandsgebäude zu richten, die besondere Potentiale für solche Projekte bieten. Unter anderem sollte es sich die Stadt Frankfurt bereits während des Bebauungsplanverfahrens zur Aufgabe machen, an solchen Umnutzungen interessierte Projektgruppen und entsprechende Ansprechpartner auf Eigentümerseite zusammenzubringen. Ruhender Verkehr (13) Durch die beabsichtigte Nachverdichtung mit Wohngebäuden entsteht aufgrund der einschlägigen Bestimmungen der Stellplatzsatzung zusätzlicher Bedarf an Parkraum. Es ist ein Konzept zu erarbeiten, wie dem entsprochen werden kann, ohne dass weitere Freiflächen versiegelt oder in ihrer Qualität beeinträchtigt werden und ohne dass durch mehrgeschossige Tiefgaragen im Rahmen des Wohnungsneubaus die Baukosten enorm in die Höhe getrieben werden. Dabei sind unter anderen die Errichtung einer Quartiersgarage und entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit den künftigen Bauherren zu prüfen. Infrastrukur (14) Zur Realisierung der notwendigen Infrastrukturangebote für die künftige Wohnbevölkerung - Kinderbetreuungseinrichtungen, Läden des alltäglichen Bedarfs etc. - sind, wie im Rahmenkonzept empfohlen, nach Möglichkeit die Sockelzonen von Bestandsgebäuden in den Blick zu nehmen. Standortmarketing (15) Im Rahmenkonzept wird die Bedeutung eines einladenden Stadtteileingangs und eines Aufmerksamkeit erregenden Baukörpers, möglichst mit kultureller Nutzung, an der S-Bahn-Station für ein Gelingen dieses Stadtumbauprojektes betont. Dies ist bei der Ausarbeitung des Bebauungsplans weiterzuverfolgen. (16) Bereits jetzt sind Maßnahmen des Standortmarketings für das künftige Quartier zu ergreifen. Wie im Rahmenkonzept vorgeschlagen, soll eine Auswahl an Gebäuden getroffen werden, denen eine Schlüsselfunktion hinsichtlich des Standortmarketings zukommen kann (z. B. gastronomische Nutzungen in den oberen Etagen von Hochhäusern). Durch Überzeugungsarbeit und die Schaffung geeigneter Anreize sollen die Eigentümer der betreffenden Gebäude dazu bewegt werden, in dieser Richtung aktiv zu werden. (17) Der im Rahmenkonzept enthaltene Vorschlag, für die anstehende Umbauzeit des Städelmuseums im Planungsgebiet Räume zu akquirieren, in denen Teile der Sammlung oder Sonderausstellungen gezeigt werden können, ist mit Wohlwollen zu prüfen und, wenn möglich, umzusetzen. Fortgang des Projektes (18) Die Stadtverordnetenversammlung wird im jährlichen Turnus - über den jeweils aktuellen Stand der Realisierungschancen der gewünschten Wohnungsbau- und Umnutzungsprojekte - über den Fortgang des Bebauungsplanverfahrens, - über die ergriffenen flankierenden Maßnahmen, - sowie über die Notwendigkeit und Möglichkeit ergänzender planungsrechtlicher, investiver und sonstiger finanzieller Maßnahmen unterrichtet. (19) Der Bebauungsplanentwurf ist der Stadtverordnetenversammlung vor seiner Offenlage zum Beschluss vorzulegen. Begründung: Die Stadtentwicklung in Frankfurt ist seit langer Zeit gekennzeichnet durch einen hohen Leerstand an Büroraum einerseits und einem hohen Bedarf an zusätzlichen Wohnraum andererseits. Das Projekt des Stadtplanungsamtes, die monofunktionale Bürostadt Niederrad in ein gemischtes Quartier zu transformieren, ist eine überzeugende Antwort auf diese Problematik. Hier wird die Möglichkeit aufgezeigt, wie ohne eine weitere Zersiedelung an den Stadträndern ein auch für das Wohnen attraktives Quartier geschaffen und gleichzeitig dem Büroleerstand begegnet werden kann. Wie das von bb22 architekten + stadtplaner gbr vorgelegte Rahmenkonzept jedoch deutlich aufzeigt, sind für ein Gelingen dieses ehrgeizigen Projektes sehr viele verschiedene Anstrengungen, auch jenseits planungsrechtlicher Festsetzungen, notwendig. Das Ergreifen dieser Maßnahmen wird mit dem vorliegenden Antrag ausdrücklich eingefordert. Darüber hinaus sind in dem Antrag einige für die weitere Quartiersentwicklung wichtige Aspekte benannt, die in dem genannten Rahmenkonzept nicht ausreichend berücksichtigt wurden, z. B. wie sichergestellt werden kann, dass das künftige Quartier nicht nur funktional, sondern auch sozial gemischt ist oder wie aus dieser Konversion auch in Hinblick auf den Klimaschutz ein Vorreiterprojekt wird.
Inhalt
Antrag vom 01.02.2010, NR 1715
Betreff: Von der Bürostadt Niederrad zu einem zukunftsweisenden Quartier Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag M 156/09 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die nachfolgenden Punkte bei der Erarbeitung des Bebauungsplans Nr. 872 berücksichtigt werden: Bestandsgebäude und Neubaumaßnahmen (1) Auch jenseits denkmalgeschützter Gebäude sollte der Grundsatz "Sanierung, energetische Ertüchtigung und ggf. Umnutzung geht vor Abriss und Neubau" gelten. Dies ist bei der Festsetzung der Baufenster des künftigen Bebauungsplans zu berücksichtigen und durch eine gezielte Beratung der Gebäudeeigentümer aktiv zu fördern. (2) Der im Rahmenkonzept vorgeschlagene Nutzungsmix innerhalb einzelner Gebäude, z. B. Versorgungseinrichtungen in den Sockelzonen, Wohnen und Büronutzung in den oberen Geschossen, soll planungsrechtlich in weiten Teilen des Quartiers ermöglicht werden. Sowohl bei den Bauherren künftiger Neubauten als auch bei den Eigentümern von Bestandsgebäuden ist aktiv für dieses Konzept zu werben. Klimaschutz (3) Bei zu erhaltenden Bestandsgebäuden sollte mit geeigneten Mitteln auf eine energetische Ertüchtigung hingewirkt werden. Dazu zählen beispielsweise: - Angebote zu einer umfassenden Beratung - entsprechende Kompetenz innerhalb der Stadtverwaltung könnte durch die Initiierung eines entsprechenden Pionierprojekts (analog zu dem bereits erarbeiteten Leitfaden zur energetischen Sanierung von Gründerzeitgebäuden) in der Bürostadt Niederrad geschaffen werden; - einschlägige städtebauliche Verträge mit Grundstückseigentümern vor Ort - insbesondere jenen, denen durch eine im künftigen Bebauungsplan vorgesehene Nachverdichtung mit Wohngebäuden eine höhere Ausnutzung ihrer Grundstücke zugestanden werden soll. - geeignete Auflagen bei baugenehmigungspflichtigen Änderungen. (4) Für Neubauten sind der Passivhausstandard sowie ein über die derzeit vorgegebenen gesetzlichen Mindeststandards hinausgehender Einsatz regenerativer Energien - Photovoltaik, Solarthermie und Geothermie - anzustreben. Die Möglichkeiten entsprechender planungsrechtlicher Festsetzungen sind zu prüfen und bei positivem Prüfergebnis anzuwenden. Freiflächen (5) Die - auch abzüglich der für eine Nachverdichtung vorgesehenen Areale verbleibenden - großzügigen Freiflächen sollten, in Anlehnung an das Rahmenkonzept, weitestmöglich entsiegelt und zu attraktiven Grünflächen aufgewertet werden. Es müssen deshalb besondere Anstrengungen unternommen werden, die jeweiligen Grundstückseigentümer von dem Nutzen solcher Maßnahmen für ihre Immobilien zu überzeugen und zu einem gemeinsamen Vorgehen - ggf. koordiniert von der Stadt Frankfurt - zu bewegen. (6) Der Vorschlag des Rahmenkonzeptes, für Freiflächen im inneren Bereich des Quartiers die Schaffung eines von der Anlage her als Stadtteilzentrum geeigneten öffentlichen Platzes mit parkähnlichem Charakter vorzusehen, ist weiterzuverfolgen. Straßen und Wege (7) Wie im Rahmenkonzept vorgeschlagen, sollte die Lyoner Straße eine Begrünung und räumliche Aufwertung erfahren und die Goldsteiner Straße innerhalb des Planungsgebietes in eine Allee umgewandelt werden. (8) Für das Innere des von der Lyoner Straße umschlossenen Karrees ist, wie im Rahmenkonzept vorgesehen, die Schaffung attraktiver Durchwegungen für Fußgänger und Fahrradfahrer zu prüfen. (9) Parallel zum Bebauungsplanverfahren ist ein Verkehrskonzept zu entwickeln, das einen vernünftigen Ausgleich schafft zwischen den widerstreitenden Interessen, einerseits eine Verkehrsberuhigung innerhalb des Planungsgebietes herbeizuführen und andererseits den Stadtteil Niederrad vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Wohnen (10) Den Lärmemissionen der A 5, dem Fluglärm und den Geruchsbelästigungen durch die Kläranlage muss insofern Rechnung getragen werden, als in den davon maßgeblich betroffenen Teilen des Planungsgebietes die Voraussetzungen einer Wohnnutzung kritisch geprüft werden. Das Wohnen sollte grundsätzlich im gesamten Gebiet planungsrechtlich zulässig sein und, wie im Nutzungskonzept vorgeschlagen, durch Nachverdichtung und die Umnutzung ganzer Gebäude oder einzelner Gebäudeetagen z. B. auch im inneren Bereich des Quartiers ermöglicht werden. In diesem Zusammenhang sollte ggf. auch eine Erweiterung des Geltungsbereiches geprüft werden. (11) Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit im künftig gemischten Quartier Wohnraum der unterschiedlichsten Preissegmente entsteht, darunter auch ein angemessener Anteil an preisgünstigen, barrierefreien und geförderten Wohnungen. (12) Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, im Quartier gemeinschaftliche und innovative Wohnprojekte besonders zu befördern - z. B. für generationenübergreifendes Wohnen oder, wie im Rahmenkonzept hervorgehoben, für Kombinationen aus Wohnen und Arbeiten. Dabei ist der Blick insbesondere auf umzunutzende Bestandsgebäude zu richten, die besondere Potentiale für solche Projekte bieten. Unter anderem sollte es sich die Stadt Frankfurt bereits während des Bebauungsplanverfahrens zur Aufgabe machen, an solchen Umnutzungen interessierte Projektgruppen und entsprechende Ansprechpartner auf Eigentümerseite zusammenzubringen. Ruhender Verkehr (13) Durch die beabsichtigte Nachverdichtung mit Wohngebäuden entsteht aufgrund der einschlägigen Bestimmungen der Stellplatzsatzung zusätzlicher Bedarf an Parkraum. Es ist ein Konzept zu erarbeiten, wie dem entsprochen werden kann, ohne dass weitere Freiflächen versiegelt oder in ihrer Qualität beeinträchtigt werden und ohne dass durch mehrgeschossige Tiefgaragen im Rahmen des Wohnungsneubaus die Baukosten enorm in die Höhe getrieben werden. Dabei sind unter anderen die Errichtung einer Quartiersgarage und entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit den künftigen Bauherren zu prüfen. Infrastrukur (14) Zur Realisierung der notwendigen Infrastrukturangebote für die künftige Wohnbevölkerung - Kinderbetreuungseinrichtungen, Läden des alltäglichen Bedarfs etc. - sind, wie im Rahmenkonzept empfohlen, nach Möglichkeit die Sockelzonen von Bestandsgebäuden in den Blick zu nehmen. Standortmarketing (15) Im Rahmenkonzept wird die Bedeutung eines einladenden Stadtteileingangs und eines Aufmerksamkeit erregenden Baukörpers, möglichst mit kultureller Nutzung, an der S-Bahn-Station für ein Gelingen dieses Stadtumbauprojektes betont. Dies ist bei der Ausarbeitung des Bebauungsplans weiterzuverfolgen. (16) Bereits jetzt sind Maßnahmen des Standortmarketings für das künftige Quartier zu ergreifen. Wie im Rahmenkonzept vorgeschlagen, soll eine Auswahl an Gebäuden getroffen werden, denen eine Schlüsselfunktion hinsichtlich des Standortmarketings zukommen kann (z. B. gastronomische Nutzungen in den oberen Etagen von Hochhäusern). Durch Überzeugungsarbeit und die Schaffung geeigneter Anreize sollen die Eigentümer der betreffenden Gebäude dazu bewegt werden, in dieser Richtung aktiv zu werden. (17) Der im Rahmenkonzept enthaltene Vorschlag, für die anstehende Umbauzeit des Städelmuseums im Planungsgebiet Räume zu akquirieren, in denen Teile der Sammlung oder Sonderausstellungen gezeigt werden können, ist mit Wohlwollen zu prüfen und, wenn möglich, umzusetzen. Fortgang des Projektes (18) Die Stadtverordnetenversammlung wird im jährlichen Turnus - über den jeweils aktuellen Stand der Realisierungschancen der gewünschten Wohnungsbau- und Umnutzungsprojekte - über den Fortgang des Bebauungsplanverfahrens, - über die ergriffenen flankierenden Maßnahmen, - sowie über die Notwendigkeit und Möglichkeit ergänzender planungsrechtlicher, investiver und sonstiger finanzieller Maßnahmen unterrichtet. (19) Der Bebauungsplanentwurf ist der Stadtverordnetenversammlung vor seiner Offenlage zum Beschluss vorzulegen.
Begründung: Die Stadtentwicklung in Frankfurt ist seit langer Zeit gekennzeichnet durch einen hohen Leerstand an Büroraum einerseits und einem hohen Bedarf an zusätzlichen Wohnraum andererseits. Das Projekt des Stadtplanungsamtes, die monofunktionale Bürostadt Niederrad in ein gemischtes Quartier zu transformieren, ist eine überzeugende Antwort auf diese Problematik. Hier wird die Möglichkeit aufgezeigt, wie ohne eine weitere Zersiedelung an den Stadträndern ein auch für das Wohnen attraktives Quartier geschaffen und gleichzeitig dem Büroleerstand begegnet werden kann. Wie das von bb22 architekten + stadtplaner gbr vorgelegte Rahmenkonzept jedoch deutlich aufzeigt, sind für ein Gelingen dieses ehrgeizigen Projektes sehr viele verschiedene Anstrengungen, auch jenseits planungsrechtlicher Festsetzungen, notwendig. Das Ergreifen dieser Maßnahmen wird mit dem vorliegenden Antrag ausdrücklich eingefordert. Darüber hinaus sind in dem Antrag einige für die weitere Quartiersentwicklung wichtige Aspekte benannt, die in dem genannten Rahmenkonzept nicht ausreichend berücksichtigt wurden, z. B. wie sichergestellt werden kann, dass das künftige Quartier nicht nur funktional, sondern auch sozial gemischt ist oder wie aus dieser Konversion auch in Hinblick auf den Klimaschutz ein Vorreiterprojekt wird.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.08.2009, M 156
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 1. Februar 2010 brachten CDU, GRÜNE diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 9 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 25.03.2010 im Stadtverordnetenversammlung angenommen. Der Magistrat antwortete am 25. Juni 2010 mit dem Bericht B 409. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 21 Wochen.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
- BFolgeB 294 — Bebauungsplan Nr. 872 - Lyoner Straße; hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB · Magistratsbericht
- BFolgeB 22 — Bebauungsplan Nr. 872 - Lyoner Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB · Magistratsbericht
- BFolgeB 13 — Bebauungsplan Nr. 872 - Lyoner Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB · Magistratsbericht
- BFolgeB 9 — Bebauungsplan Nr. 872 - Lyoner Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB · Magistratsbericht
- BFolgeB 144 — Bebauungsplan Nr. 872 - Lyoner Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB · Magistratsbericht
- BFolgeB 12 — Bebauungsplan Nr. 872 - Lyoner Straße; hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) · Magistratsbericht
- BFolgeB 116 — Bebauungsplan Nr. 872 - Lyoner Straße; hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) · Magistratsbericht
Beratungsverlauf9 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, 1 FAG und FDP gegen 2 FAG und LINKE. (= Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 156 wird im Rahmen der Vorlage NR 1715 zugestimmt. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 1506 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. bis 4. der Vorlage NR 1506 wird im Rahmen der Vorlage NR 1715 zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1513 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Der Vorlage NR 1715 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1506 und NR 1513) sowie LINKE. und FAG (= Annahme ohne Zusatz) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 1506) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und REP (M 156 und NR 1506 = Annahme, NR 1513 und NR 1715 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (M 156, NR 1506 und NR 1715 = Annahme, NR 1513 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 156, NR 1513 und NR 1715 = Annahme, NR 1506 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. bis 4. Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 156 wird im Rahmen der Vorlage NR 1715 zugestimmt. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 1506 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. bis 4. der Vorlage NR 1506 wird im Rahmen der Vorlage NR 1715 zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1513 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Der Vorlage NR 1715 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1513) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 1506) und FAG (= Annahme ohne Zusatz); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. a) und b) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und FAG (= Annahme); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Annahme); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 4. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (M 156 und NR 1506 = Annahme, NR 1513 und NR 1715 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (M 156, NR 1506 und NR 1715 = Annahme, NR 1513 = Prüfung und Berichterstattung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 156 wird im Rahmen der Vorlage NR 1715 zugestimmt. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 1506 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. bis 4. der Vorlage NR 1506 wird im Rahmen der Vorlage NR 1715 zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1513 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Der Vorlage NR 1715 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1513) sowie LINKE. und FAG (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (M 156 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1506, NR 1506 = Annahme, NR 1513 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1715 = Ablehnung) FREIE WÄHLER (M 156 und NR 1506 = Annahme, NR 1513 und NR 1715 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (M 156, NR 1506 und NR 1715 = Annahme, NR 1513 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 156, NR 1513 und NR 1715 = Annahme, NR 1506 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. bis 4. Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 156 wird im Rahmen der Vorlage NR 1715 zugestimmt. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 1506 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. bis 4. der Vorlage NR 1506 wird im Rahmen der Vorlage NR 1715 zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1513 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Der Vorlage NR 1715 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1506 und NR 1513) sowie LINKE., FAG, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme ohne Zusatz) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 1506) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und REP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Ablehnung) Die FAG votiert bei der Abstimmung über den Ausschussbericht mit Enthaltung.