Bebauungsplan Nr. 872 - Lyoner Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Lyoner Straße — 13 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 25.09.2026.
- Aufstellung zusätzlicher Abfallbehälter in Niederrad25.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Verkehrssituation in Goldstein: Planung von Baustellen, Entlastung der Nebenstraße, Kommunikation von Sperrungen und Verkehrsleitung13.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Erhalt der Parkplätze im Bereich der Triftstraße04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Lyoner Straße per E-MailInhalt
Bericht des Magistrats vom 25.06.2010, B 409
Betreff: Bebauungsplan Nr. 872 - Lyoner Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.03.2010, § 7834 - NR 1506 FDP, NR 1513 SPD, NR 1715 CDU und GRÜNE - Zu Ziff. III.:
Zu 1.: Nach § 9 (1) Nr. 23b BauGB können in einem Bebauungsplan Gebiete festgesetzt werden, in denen bei dem Neubau von Gebäuden bauliche Maßnahmen für den Einsatz erneuerbarer Energien einschließlich Solarenergie getroffen werden müssen. Die Festsetzung nach § 9 (1) Nr. 23b BauGB ist allerdings nicht als Anwendungsgebot zu verstehen, sondern bietet ausschließlich die Möglichkeit, die baulichen Voraussetzungen für die Anwendung von alternativen Energien zu schaffen. Ein Anschlusszwang kann hierdurch nicht erreicht werden. Weiterhin wird auf den Bericht vom 18.04.2008, B 215, verwiesen, in dem bereits auf die Konsequenzen aus dem Klimabündnisgutachten zu "Energieeffizienz und Solarenergienutzung in der Bauleitplanung" hingewiesen wurde. Die angesprochenen Fragen wurden damals schon umfassend geprüft.
Zu 2.: siehe Ziff. 1.: Festsetzungen zur Nutzung von Solarenergie sind von § 9 (1) Nr. 23b BauGB nicht gedeckt. Es kann ausschließlich festgesetzt werden, dass die baulichen Voraussetzungen für eine solche Nutzung zu schaffen sind. In dem oben genannten Bericht B 215 wurde insbesondere auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und das Abwägungsgebot abgestellt. In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass sich das Plangebiet im Bereich des Fernwärmenetzes Niederrad befindet, dass mit einer hocheffizienten, umweltfreundlichen GuD Anlage in Kraft-Wärme-Kopplung betrieben wird. Daher hat die Fernwärme Vorrang vor der Solarenergie. Weitere Detailfragen können nur anhand konkreter Projekte geprüft werden.
Zu 3.: Der Anregung wird gefolgt.
Zu 4.: Der Anregung wird gefolgt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. Juni 2010 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 1715 zurück — STVV-Antrag von CDU, GRÜNE, beschlossen am 1. Februar 2010. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Ziffern 1. und 2: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen SPD (= Zurückweisung) Ziffern 3. und 4.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung) Ziffern 3. und 4.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und FAG (= Kenntnis)