Bebauungsplan Nr. 872 - Lyoner Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
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Hahnstraße — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 25.09.2026.
- Aufstellung zusätzlicher Abfallbehälter in Niederrad25.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Öffentliche Nutzung des Parkdecks am ehemaligen Dorint Hotel (Hahnstraße 9) zur Entlastung des Parkdrucks in Niederrad21.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Auskunftsersuchen zur Situation der E-Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 521.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Vortrag des Magistrats vom 03.08.2009, M 156
Betreff: Bebauungsplan Nr. 872 - Lyoner Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I. Für das Gebiet Lyoner Straße ist auf der Grundlage des vorgelegten Rahmenkonzeptes ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 12.03.2009 zum Aufstellungsbeschluss. Der Magistrat wird beauftragt zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Vorraussetzungen zur Umstrukturierung des monostrukturierten Gewerbe- und Sondergebietes Bürostadt Niederrad in ein ausdifferenziertes Viertel aus Misch-, Kern- und Allgemeinen Wohngebietsanteilen geschaffen werden. Insbesondere soll die Ansiedlung von Wohnnutzungen u.a. im Süden der Bürostadt sowie die Unterbringung ergänzender Infrastruktureinrichtungen ermöglicht werden.
Begründung: ÜBERSICHTSKARTE
(nicht maßstäblich, dient nur zur Information) Zu I: Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 872 - Lyoner Straße - wird im Norden begrenzt durch die südliche Grenze der Kleingartenanlage sowie die nördlich an die Goldsteinstraße angrenzenden Grundstücke, im Osten durch die S-Bahn, im Süden durch die äußere Umzäunung der Sportanlage einschließlich der Parkplätze sowie die südlichen Grundstücksgrenzen der Liegenschaften Lyoner Straße 36 bis 48 entlang des Stadtwaldrandes und im Westen durch die hinteren Grundstücksgrenzen der Liegenschaften Lyoner Straße 24 bis 36. Bestand und städtebauliche Situation Die derzeitig rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 489 "Hahnstraße/Goldsteinstraße", SW 43d Nr. 1, SW 63b Nr. 1 und SW 63a Nr. 1 lassen aufgrund ihrer Nutzungsausrichtungen SO (Sondergebiet Büro- und Verwaltung bzw. Gemeinbedarf Max-Planck-Gesellschaft) GE (Gewerbegebiet) und GI (Industriegebiet) keine Wohnnutzung zu. Außerdem ist für einen Teilbereich des Geltungsbereiches noch der Bebauungsplan Nr. 302 "Goldstein-Süd" rechtsverbindlich, der allerdings nur Verkehrsfläche festsetzt. Im Bebauungsplan sollen die tatsächlich vorhandenen Nutzungsausrichtungen festgesetzt bzw. weiterentwickelt werden, so dass eine Wohnnutzung planungsrechtlich ermöglicht und gesichert werden kann. Dabei soll eine Ausdifferenzierung in MK (Kerngebiet), MI (Mischgebiet) oder WA (Allgemeines Wohngebiet) im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens dargestellt werden. Im GE- und GI-Gebiet sind aktuell ebenso wie im SO-Gebiet ausschließlich Büronutzungen (Krankenkassen, IT-Firmen, Firmenverwaltungen, Rechenzentren, etc.) vorzufinden. Aufgrund der hohen Büroleerstandsrate in der Bürostadt Niederrad, der Magistrat geht von 250.000 bis 300.000 m2 aus, und auch aufgrund der Lage- und Standortqualitäten, wurde ein städtebauliches Rahmenkonzept erstellt, das aufzeigt, wie aus der monostrukturierten Bürostadt ein gemischt genutztes, innovatives Stadtquartier entwickelt werden kann. Dieses Rahmenkonzept soll Grundlage für den zu erstellenden Bebauungsplan sein. Es ist im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplans selbstverständlich weiter zu entwickeln und ggf. zu modifizieren. Die städtebaulichen Ideen, die das Rahmenkonzept skizziert, werden dabei überprüft. Mögliche Varianten für Teilbereiche des Bebauungsplans werden vertieft untersucht werden. Dies betrifft insbesondere die Areale der angestrebten Nachverdichtung, der inneren Erschließung, wie auch die Festsetzung von Standorten für öffentliche und soziale Infrastruktur. Das Rahmenkonzept zeigt nicht nur auf wie eine Wohnbebauung mittel- bis langfristig angesiedelt werden kann, sondern strukturiert auch das zu entwickelnde Lyoner Viertel in einen zentralen aufgelockerten Bebauungsbereich und einen verdichteten Randbereich. Letztlich sollen die Voraussetzungen für eine bessere Vernetzung der Bürostadt Niederrad sowohl mit den angrenzenden Stadtvierteln Goldstein und Alt-Niederrad als auch mit der Mainuferzone und dem Stadtwald geschaffen werden. Dies schließt auch eine Verbesserung der Fußwegeverbindungen innerhalb des Quartiers mit ein. Nicht nur die zentrale Lage im Frankfurter Stadtgebiet zwischen Flughafen und Innenstadt und die gute Anbindung durch Autobahn und S-Bahn machen das Stadtviertel auch für eine Wohnnutzung interessant. Auch die aufgelockerte und durchgrünte Raumstruktur und die Nähe zum Stadtwald und zum Mainufer sprechen für eine Wohnbebauung. Die hohe Büroleerstandrate und die starke Nachfrage nach Wohnungen eröffnet jetzt die Chance, die Bürostadt zu qualifizieren, für die Zukunft weiter zu entwickeln und die Grundlage zur Transformation in ein heterogenes Stadtquartier zu schaffen. Rahmenkonzept Durch Umnutzung, Neubau und Nachverdichtung könnten bis zu 3000 neue Wohnungen für 6000 Einwohner entstehen. Die Ansiedlung der neuen Nutzungen könnten in dem ca. 100 ha großen Areal wie folgt erzielt werden: 1. durch Umnutzung von Teilflächen des massiven Büroleerstandes (verstreut im ganzen Areal, wo eine Umwandlung von Bürogebäuden möglich ist; im Rahmenkonzept (siehe Anlage Rahmenkonzept) gelb dargestellt), 2. durch Abbruch von länger leer stehenden Bürogebäuden und Neubau von Wohngebäuden (überwiegend im nordöstlichen Bereich; im Rahmenkonzept (siehe Anlage Rahmenkonzept) rot dargestellt), 3. und durch bauliche Nachverdichtung (überwiegend im zentralen und südöstlichen Bereich und zu einem kleineren Teil im nordöstlichen Bereich; im Rahmenkonzept (siehe Anlage Rahmenkonzept) orange dargestellt). Öffentlicher Raum und Zonierung Das Rahmenplangebiet wird in zwei Zonen unterteilt:
- Eine stark durchgrünte Kernzone, die von solitärartigen Gebäuden und großen Freibereichen geprägt ist und 2. einen umgebenden Gürtel mit verdichteter Bebauung, der geringere zusammenhängende Freiflächenanteile aufweist. Zwei übergeordnete Straßenräume prägen die städtebauliche Figur des zukünftigen Lyoner Viertels: Die Goldsteinstraße als nördliche Grenze und Verbindungsachse mit den angrenzenden Stadtteilen sowie die Lyoner Straße. Beide sollten durch Baumpflanzungen begrünt und insgesamt räumlich aufgewertet werden. Aus bereits vorhandenen öffentlichen Freiflächen an der westlichen Lyoner Straße kann ein großer zentraler Park, eine "grüne Mitte", für den Stadtteil entstehen. Zwei weitere Parks lockern die Bebauung im östlichen Bereich auf, stiften Orientierung und ermöglichen neue Wegebeziehungen. Durchwegung und Bebauung Vier Kategorien neuer Wegebeziehungen für Fußgänger und Radfahrer sind entscheidend für eine verbesserte Erschließung des Gebietes:
- Eine übergeordnete Verbindung zwischen Main und Stadtwald.
- Die Durchwegung in West-Ost-Richtung abseits der großen Straßenräume. Hierdurch werden der S-Bahnhof besser mit dem gesamten Gebiet sowie die Teilbereiche untereinander vernetzt.
- Zusätzliche Möglichkeiten zur Querung der großen Verkehrsschneise Lyoner Straße.
- Der Rückbau der Rhonestraße zu einem Fuß- und Radweg. Lediglich notwendige Zufahrten zu Tiefgaragen und Parkplätzen müssten erhalten bleiben. Anlage 1 (ca. 249 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 20.08.2009, NR 1506 Antrag vom 26.08.2009, NR 1513 Antrag vom 01.02.2010, NR 1715
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 3. August 2009 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 24 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 25.03.2010 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf24 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 156 ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage NR 1506 ebenfalls zurückzustellen. 3. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage NR 1513 ebenfalls zurückzustellen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 156 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1506 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1513 dient zur Kenntnis.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, FAG und LINKE. gegen CDU und FDP (= Kenntnis) zu 3. SPD, GRÜNE, FAG und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 156 wird im Rahmen der Vorlage NR 1715 zugestimmt. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 1506 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. bis 4. der Vorlage NR 1506 wird im Rahmen der Vorlage NR 1715 zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1513 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Der Vorlage NR 1715 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1506 und NR 1513) sowie LINKE. und FAG (= Annahme ohne Zusatz) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 1506) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und REP (M 156 und NR 1506 = Annahme, NR 1513 und NR 1715 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (M 156, NR 1506 und NR 1715 = Annahme, NR 1513 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 156, NR 1513 und NR 1715 = Annahme, NR 1506 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. bis 4. Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 156 wird im Rahmen der Vorlage NR 1715 zugestimmt. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 1506 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. bis 4. der Vorlage NR 1506 wird im Rahmen der Vorlage NR 1715 zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1513 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Der Vorlage NR 1715 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1513) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 1506) und FAG (= Annahme ohne Zusatz); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. a) und b) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und FAG (= Annahme); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Annahme); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 4. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (M 156 und NR 1506 = Annahme, NR 1513 und NR 1715 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (M 156, NR 1506 und NR 1715 = Annahme, NR 1513 = Prüfung und Berichterstattung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 156 wird im Rahmen der Vorlage NR 1715 zugestimmt. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 1506 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. bis 4. der Vorlage NR 1506 wird im Rahmen der Vorlage NR 1715 zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1513 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Der Vorlage NR 1715 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1513) sowie LINKE. und FAG (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (M 156 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1506, NR 1506 = Annahme, NR 1513 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1715 = Ablehnung) FREIE WÄHLER (M 156 und NR 1506 = Annahme, NR 1513 und NR 1715 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (M 156, NR 1506 und NR 1715 = Annahme, NR 1513 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 156, NR 1513 und NR 1715 = Annahme, NR 1506 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. bis 4. Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 156 wird im Rahmen der Vorlage NR 1715 zugestimmt. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 1506 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. bis 4. der Vorlage NR 1506 wird im Rahmen der Vorlage NR 1715 zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1513 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Der Vorlage NR 1715 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1506 und NR 1513) sowie LINKE., FAG, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme ohne Zusatz) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 1506) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und REP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Ablehnung) Die FAG votiert bei der Abstimmung über den Ausschussbericht mit Enthaltung.