Bebauungsplan Nr. 872 - Lyoner Straße; hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1)
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Bericht des Magistrats vom 15.01.2016, B 12
Betreff: Bebauungsplan Nr. 872 - Lyoner Straße; hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.03.2010, § 7834 - NR 1506/09 FDP, NR 1513/09 SPD, NR 1715/10 CDU/GRÜNE, l. B 144/15 - - Seit dem letzten Bericht vom 30.03.2015 wurde der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 872 "Lyoner Straße" fertiggestellt und vom 30.09.2015 bis zum 30.10.2015 öffentlich ausgelegt. Derzeit erfolgt die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen. Eine Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung nach § 33 BauGB ist derzeit noch nicht möglich. Durch die zügige Fortführung des Planverfahrens wird diese Möglichkeit für das 2. Quartal 2016 angestrebt. - Die Umbaumaßnahme Lyoner Straße 30 (182 WE auf Grundlage des § 34 BauGB) und das Neubauvorhaben Lyoner Carrée (134 WE und eine Kita im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 885 "Hahnstraße") befinden sich kurz vor der Fertigstellung. Das Neubauprojekt der ABG in der Hahnstraße 37-41 mit 165 WE und drei Einzelhandelsflächen wurde begonnen. In den Geltungsbereichen beider Bebauungspläne befinden sich Wohnungsbauvorhaben mit insgesamt ca. 2.600 WE mit sehr guten Realisierungschancen in der Bauberatung (Hahnstraße 24-28 und 30-32, Herriotstraße 5, Lyoner Straße 11, 24, 32, 52 und 54-56 sowie Rhonestraße 2). In der Saonestraße 8-10 ist zudem ein Hotelneubau mit ca. 170 Zimmern geplant. Diese Projekte haben bereits häufig einen hohen Konkretisierungsgrad erreicht. - Aus heutiger Sicht hat sich die Bürostadt im Bewusstsein der Marktteilnehmer als aussichtsreicher Standort für Wohnimmobilien entwickelt. In diesem Zusammenhang hat der Magistrat die Gründung der Standortinitiative "Neues Niederrad SINN e.V." unterstützt, deren Ziel die Neupositionierung des Stadtteils ist. Es wurde ein Projektkostenzuschuss in Höhe von 7.500 € für die Programmierung und redaktionelle Bearbeitung der Website der Standortinitiative gewährt und damit die Maßnahmen zur Belebung und Stärkung des Wirtschaftsstandorts unterstützt. Die Website ist seit Ende 2014 in Betrieb. Weitere flankierende Maßnahmen waren bislang nicht erforderlich. - Die Notwendigkeit, weitere ergänzende planungsrechtliche, investive und sonstige finanzielle Maßnahmen zu ergreifen, hat sich bislang nicht ergeben. Entsprechende Erfordernisse entstehen allerdings zu einem späteren Zeitpunkt zum einen im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 885 hinsichtlich der Herstellung der öffentlichen Grünfläche und zum anderen im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 872 hinsichtlich der sozialen Infrastruktur. Sobald ein konkreter Bedarf absehbar ist, werden diese Maßnahmen vorbereitet, um rechtzeitig eine bedarfsgerechte Realisierung zu ermöglichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. Januar 2016 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 1715 zurück — STVV-Antrag von CDU, GRÜNE, beschlossen am 1. Februar 2010. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis)