Bebauungsplan Nr. 872 - Lyoner Straße; hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1)
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Bericht des Magistrats vom 10.04.2017, B 116
Betreff: Bebauungsplan Nr. 872 - Lyoner Straße; hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.03.2010, § 7834 - NR 1506/09 FDP, NR 1513/09 SPD, NR 1715/10 CDU/GRÜNE, l. B 12/16 - Zur jährlichen Berichtspflicht gemäß Beschluss der Stadtv.-Vers. Vom 25.03.2010 § 7834, Ziffer IV (18): - In Erfüllung der o.g. Berichtspflicht wird zur Kenntnis gegeben, dass nach dem Bebauungsplan Nr. 885 "Hahnstraße" am 22.11.2016 auch der Bebauungsplan Nr. 872 "Lyoner Straße" in Kraft getreten ist. - In beiden Plangebieten zusammengenommen sind zum jetzigen Zeitpunkt ca. 3.074 Wohneinheiten entweder fertiggestellt, im Bau, beantragt oder antragsreif beraten. Beispielhaft seien genannt die Liegenschaften Lyoner Straße 30, Hahnstraße 37-41, Herriotstraße 5 oder Rhonestraße 2. - Die Entwicklungsgeschwindigkeit des Lyoner Viertels hat sich im Jahr 2016 durch Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 872 weiter deutlich erhöht. Angesichts dieser Dynamik erscheint die Einschätzung gerechtfertigt, dass sich die ehemalige Bürostadt im Bewusstsein der Marktteilnehmer als sehr aussichtsreicher Standort für Wohnimmobilien mit einem adäquaten Nachfragepotential für vielfältige wohnungsspezifische Dienstleistungen etabliert hat. Flankierende Maßnahmen waren daher bislang nicht erforderlich. - D ie Notwendigkeit, weitere ergänzende planungsrechtliche, investive und sonstige finanzielle Maßnahmen zu ergreifen, hat sich bislang nicht ergeben. Entsprechende Erfordernisse dürften allerdings zum einen im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 885 hinsichtlich der Herstellung der öffentlichen Grünfläche und zum anderen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 872 hinsichtlich der sozialen Infrastruktur entstehen. Sobald ein konkreter Bedarf absehbar ist, werden diese Maßnahmen vorbereitet, um rechtzeitig eine bedarfsgerechte Realisierung zu ermöglichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 10. April 2017 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 1715 zurück — STVV-Antrag von CDU, GRÜNE, beschlossen am 1. Februar 2010. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)