Bebauungsplan Nr. 872 - Lyoner Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
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Hahnstraße — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 25.09.2026.
- Aufstellung zusätzlicher Abfallbehälter in Niederrad25.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Öffentliche Nutzung des Parkdecks am ehemaligen Dorint Hotel (Hahnstraße 9) zur Entlastung des Parkdrucks in Niederrad21.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Auskunftsersuchen zur Situation der E-Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 521.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Bericht des Magistrats vom 30.03.2015, B 144
Betreff: Bebauungsplan Nr. 872 - Lyoner Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.03.2010, § 7834 - NR 1506/09 FDP, NR 1513/09 SPD, NR 1715/10 CDU und GRÜNE, l. B 9/14 - Der Bebauungsplan Nr. 885 "Hahnstraße" ist am 11.11.2014 in Kraft getreten. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans konnte die Umbaumaßnahme Hahnstraße 72 (Umwandlung eines Bürogebäudes in ein Appartementhaus mit 196 WE) abgeschlossen werden. Das Neubauvorhaben der ABG auf dem benachbarten ehemaligen Kleingartengelände (Neubau von 134 WE und einer Kita) schreitet voran. Für den Umbau der Liegenschaft Hahnstraße 30 - 32 (Umwandlung eines Bürogebäudes in ein Appartementhaus mit 321 WE) liegt ein abgestimmtes Baugesuch vor. Andere Projekte wie die Saonestraße 10 - 12 (Hotelneubau mit ca. 170 Zimmern) sowie die Hahnstraße 37 - 41 (Neubau von ca. 170 WE mit gebietsbezogenem Einzelhandel im EG) befinden sich in der Abstimmung. Das Bebauungsplanverfahren Nr. 872 "Lyoner Straße" wird nach früher Bürger- und Trägerbeteiligung mit Nachdruck bearbeitet. Parallel dazu werden zwei Projekte, Lyoner Straße 54 - 56 (ehemals Allianz; Neubau von ca. 118 WE) und Lyoner Straße 52 (ehemals Woolworth; Neubau von ca. 500 WE), beraten und entwickelt. Noch auf Grundlage des § 34 BauGB konnte das Umbauvorhaben Lyoner Straße 30 genehmigt werden. Aus heutiger Sicht hat sich die Bürostadt im Bewusstsein der Marktteilnehmer als aussichtsreicher Standort für Wohnimmobilien entwickelt. Flankierende Maßnahmen waren daher bislang nicht erforderlich. Die Notwendigkeit, weitere ergänzende planungsrechtliche, investive und sonstige finanzielle Maßnahmen zu ergreifen, hat sich bislang nicht ergeben. Entsprechende Erfordernisse entstehen allerdings zu einem späteren Zeitpunkt zum einen im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 885 hinsichtlich der Herstellung der öffentlichen Grünfläche und zum anderen im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 872 hinsichtlich der sozialen Infrastruktur. Sobald ein konkreter Bedarf absehbar ist, werden diese Maßnahmen vorbereitet, um rechtzeitig eine bedarfsgerechte Realisierung zu ermöglichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. März 2015 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 1715 zurück — STVV-Antrag von CDU, GRÜNE, beschlossen am 1. Februar 2010. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und fraktionslos (= Zurückweisung); FAG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und RÖMER (= Kenntnis)