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Bebauung des Campus Bockenheim an den Bedürfnissen der Bevölkerung ausrichten

Vorlagentyp: NRLINKE
2 Stationen im Verfahren5 SitzungenAbgelehnt
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Begründung

Bedürfnissen der Bevölkerung ausrichten Der Magistrat wird beauftragt, folgende Änderungen in den Bebauungsplan einzuarbeiten:

  1. Der Anteil des Wohnens wird weiter erhöht, Büro- und Hotel-Hochhäuser werden nicht zugelassen.
  2. In allen Wohngebieten werden 50 % der Fläche gemäß § 9 Abs. (1) Punkt 7 Baugesetzbuch für geförderten Wohnungsbau vorbehalten.
  3. Bei allen Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, werden die Baufenster und die Bauhöhen so festgelegt, dass sie den jetzigen Gebäudemaßen entsprechen.
  4. Auf den Bau des Hochhauses am Adorno-Platz wird verzichtet. Auf der ganzen Fläche am Adorno-Platz wird die Bauhöhe auf 19 m begrenzt.
  5. Die maximale Bauhöhe entlang der Senckenberganlage wird auf 25 m begrenzt. Für die Gebäude, die im Inneren der Blockbebauung liegen, wird die Bauhöhe auf 19 m begrenzt. An der Senckenberganlage wird eine Blockrandbebauung als Lärmschutz vorgesehen.
  6. Die Fläche für die Kindertagesstätte wird von der Senckenberganlage in den Blockinnenbereich verlegt. Begründung: Der vorgelegte Bebauungsplan richtet sich nicht an den Bedürfnissen der Bockenheimer Bevölkerung aus, sondern an den Interessen von potenziellen Investoren. Die geplante Bebauung hat viele Nachteile für die Bockenheimer Bevölkerung. zu 1 und 2) Die Stadtteile Bockenheim und Westend sind seit Jahren einem erhöhten Veränderungsdruck ausgesetzt. Luxussanierung, Entmietung und Mietsteigerung sind die Folge einer verfehlten Stadtentwicklungspolitik. In Frankfurt fehlen zur Zeit mindestens 30.000 Wohnungen und 50.000 Sozialwohnungen. Um diesen dringenden Bedarf zu decken, muss der Anteil an Wohnungen insgesamt und insbesondere der Anteil der geförderten Wohnungen auf dem "Kulturcampus" erhöht werden. Mit ca. 1,4 Mio. Quadratmetern an leerstehenden Büroflächen benötigt Frankfurt keine weiteren Büro-Hochhäuser. In den letzten Jahren sind viele Hotels neu gebaut worden, sodass auch dafür kein Bedarf erkennbar ist. Die Ausweisung von gewerblichen Hochhäusern widerspricht auch dem "Konsensplan", der für diesen Bereich Wohnbebauung vorsieht. Zu 3) Im Bereich der denkmalgeschützten Gebäude soll die Bauhöhe entsprechend dem jetzigen Bestand festgesetzt werden, damit diese erhalten werden. Wenn für das Studierendenhaus und das Studentenwohnheim eine zulässige Bauhöhe von 19 m festgesetzt wird, dann ist der Anreiz groß, diese doch noch abzureißen. Völlig unsinnig ist es, für das Philosophicum eine Bauhöhe unterhalb der Höhe des Bestandsgebäudes festzusetzen. Zu 4) Durch die Reduzierung der maximalen Bauhöhe fügen sich die Neubauten besser in die bestehende Bebauung ein. Außerdem können in Wohnhochhäusern nur teure Wohnungen entstehen, während der größte Bedarf in Frankfurt bei bezahlbaren Wohnungen liegt. Zu 5) Die bauliche Verdichtung mit Hochhäusern bis 140 m Höhe hätte negative Auswirkungen auf das Klima und würde ein enormes Verkehrsaufkommen verursachen. Dadurch würde der ganze Stadtteil erheblich belastet. Ein städtebaulicher Missgriff wie der AfE-Turm sollte vermieden werden. Eine Blockrandbebauung an der Senckenberganlage ist notwendig, um das dahinter liegende Gebiet vor Straßenlärm zu schützen. Zu 6) Die Kindertagesstätte direkt an der stark befahrenen Senckenberganlage vorzusehen, kann nur als schlechter Witz angesehen werden. Dies bedeutet für die Kinder eine reale Gefährdung durch die erhöhte Unfallgefahr und die extreme Lärm- und Abgasbelastung.

Inhalt

Antrag vom 09.02.2016, NR 1388

Betreff: Bebauung des Campus Bockenheim an den Bedürfnissen der Bevölkerung ausrichten Der Magistrat wird beauftragt, folgende Änderungen in den Bebauungsplan einzuarbeiten:

  1. Der Anteil des Wohnens wird weiter erhöht, Büro- und Hotel-Hochhäuser werden nicht zugelassen.
  2. In allen Wohngebieten werden 50 % der Fläche gemäß § 9 Abs. (1) Punkt 7 Baugesetzbuch für geförderten Wohnungsbau vorbehalten.
  3. Bei allen Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, werden die Baufenster und die Bauhöhen so festgelegt, dass sie den jetzigen Gebäudemaßen entsprechen.
  4. Auf den Bau des Hochhauses am Adorno-Platz wird verzichtet. Auf der ganzen Fläche am Adorno-Platz wird die Bauhöhe auf 19 m begrenzt.
  5. Die maximale Bauhöhe entlang der Senckenberganlage wird auf 25 m begrenzt. Für die Gebäude, die im Inneren der Blockbebauung liegen, wird die Bauhöhe auf 19 m begrenzt. An der Senckenberganlage wird eine Blockrandbebauung als Lärmschutz vorgesehen.
  6. Die Fläche für die Kindertagesstätte wird von der Senckenberganlage in den Blockinnenbereich verlegt. Begründung: Der vorgelegte Bebauungsplan richtet sich nicht an den Bedürfnissen der Bockenheimer Bevölkerung aus, sondern an den Interessen von potenziellen Investoren. Die geplante Bebauung hat viele Nachteile für die Bockenheimer Bevölkerung. zu 1 und 2) Die Stadtteile Bockenheim und Westend sind seit Jahren einem erhöhten Veränderungsdruck ausgesetzt. Luxussanierung, Entmietung und Mietsteigerung sind die Folge einer verfehlten Stadtentwicklungspolitik. In Frankfurt fehlen zur Zeit mindestens 30.000 Wohnungen und 50.000 Sozialwohnungen. Um diesen dringenden Bedarf zu decken, muss der Anteil an Wohnungen insgesamt und insbesondere der Anteil der geförderten Wohnungen auf dem "Kulturcampus" erhöht werden. Mit ca. 1,4 Mio. Quadratmetern an leerstehenden Büroflächen benötigt Frankfurt keine weiteren Büro-Hochhäuser. In den letzten Jahren sind viele Hotels neu gebaut worden, sodass auch dafür kein Bedarf erkennbar ist. Die Ausweisung von gewerblichen Hochhäusern widerspricht auch dem "Konsensplan", der für diesen Bereich Wohnbebauung vorsieht. Zu 3) Im Bereich der denkmalgeschützten Gebäude soll die Bauhöhe entsprechend dem jetzigen Bestand festgesetzt werden, damit diese erhalten werden. Wenn für das Studierendenhaus und das Studentenwohnheim eine zulässige Bauhöhe von 19 m festgesetzt wird, dann ist der Anreiz groß, diese doch noch abzureißen. Völlig unsinnig ist es, für das Philosophicum eine Bauhöhe unterhalb der Höhe des Bestandsgebäudes festzusetzen. Zu 4) Durch die Reduzierung der maximalen Bauhöhe fügen sich die Neubauten besser in die bestehende Bebauung ein. Außerdem können in Wohnhochhäusern nur teure Wohnungen entstehen, während der größte Bedarf in Frankfurt bei bezahlbaren Wohnungen liegt. Zu 5) Die bauliche Verdichtung mit Hochhäusern bis 140 m Höhe hätte negative Auswirkungen auf das Klima und würde ein enormes Verkehrsaufkommen verursachen. Dadurch würde der ganze Stadtteil erheblich belastet. Ein städtebaulicher Missgriff wie der AfE-Turm sollte vermieden werden. Eine Blockrandbebauung an der Senckenberganlage ist notwendig, um das dahinter liegende Gebiet vor Straßenlärm zu schützen. Zu 6) Die Kindertagesstätte direkt an der stark befahrenen Senckenberganlage vorzusehen, kann nur als schlechter Witz angesehen werden. Dies bedeutet für die Kinder eine reale Gefährdung durch die erhöhte Unfallgefahr und die extreme Lärm- und Abgasbelastung.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.01.2016, M 1 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 10.02.2016

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Januar 2016MM 1Bebauungsplan Nr. 569 - Senckenberganlage/Bockenheimer Warte hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGBMagistratsvortrag
  2. 9. Februar 2016Sie sind hier
    NRNR 1388Bebauung des Campus Bockenheim an den Bedürfnissen der Bevölkerung ausrichten
    STVV-Antrag · LINKE.

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 47 · 15.02.2016
TO I, TOP 12
Beraten
1. Der Vorlage M 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1388 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
SPD
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Linke (M 1 = Ablehnung, NR 1388 = Annahme)FDP (M 1 = Annahme, NR 1388 = Ablehnung)
Enthaltung:
BFF
zu 2)
Zustimmung:
SPD
Ablehnung:
BFF
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. SPD; BFF (= Enthaltung) CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. SPD gegen BFF (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (M 1 = Ablehnung, NR 1388 = Annahme) FDP (M 1 = Annahme, NR 1388 = Ablehnung)

OBR 2
Sitzung 51 · 15.02.2016
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
1. Der Vorlage M 1 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1388 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDP
Ablehnung:
LinkeBFF
Enthaltung:
Fraktionslos
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 47 · 16.02.2016
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage M 1 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage NR 1388 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDP
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FDP zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und FDP

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 48 · 23.02.2016
TO I, TOP 18
Abgelehnt
1. Der Vorlage M 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1388 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDP
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
BFF
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (M 1 = Ablehnung, NR 1388 = Annahme)REP (M 1 = Annahme, NR 1388 = Ablehnung)Stv. Dr (M 1 und NR 1388 = Annahme)Stv. Krebs (M 1 und NR 1388 = Enthaltung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPBFF
Ablehnung:
SPDLinke
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 1 = Ablehnung, NR 1388 = Annahme) REP (M 1 = Annahme, NR 1388 = Ablehnung) Stv. Dr. Dr. Rahn (M 1 und NR 1388 = Annahme) Stv. Krebs (M 1 und NR 1388 = Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 49 · 25.02.2016
TO II, TOP 21
Abgelehnt
1. Der Vorlage M 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1388 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPREPStv. Dr
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFFStv. Krebs
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPBFFREP
Ablehnung:
SPDLinkeÖkoLinX-ARLStv. Dr
Enthaltung:
Stv. Krebs
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, REP und Stv. Dr. Dr. Rahn gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF und Stv. Krebs (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, BFF und REP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ARL und Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme); Stv. Krebs (= Enthaltung)

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