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Kreuzung Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße

Vorlagentyp: NRSPD
19 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren5 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Begründung

Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung sowie dem Ortsbeirat 1 detaillierte Planungen zur baulichen Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Rebstöcker Straße / Mainzer Landstraße vorzulegen. Hieraus soll hervorgehen, 1. ob und wie die Straßenbahnhaltestelle "Rebstöcker Straße" im Zuge einer Umgestaltung des Kreuzungsbereiches verlegt werden muss; 2. wie eine Ampelschaltung in diesem Kreuzungsbereich aussehen soll, die das Linksabbiegen von der Rebstöcker Straße Richtung Westen, so wie das Linksabbiegen von der Mainzer Landstraße in die Rebstöcker Straße Richtung Süden ermöglicht; 3. wo und wie im nördlichen Teil der Rebstöcker Straße die Spuren mit Aufstellflächen für den Geradeaus-, Rechts- und Linksabbieger-Verkehr gestaltet werden sollen. Die Umgestaltung des o. g. Kreuzungsbereiches soll vor Beginn von Bauarbeiten im Bereich des Bebauungsplanes 905 abgeschlossen sein. Begründung: Die Ackermannstraße ist schon heute an seine Kapazitätsgrenze für den Autoverkehr angelangt. Weiteren Fahrzeugverkehr kann diese Straße nicht aufnehmen, insbesondere weil die Verkehrssituation vor der Bürgermeister-Grimm- und der Ackermannschule schon heute bezüglich eines sicheren Schulweges angespannt ist, zumal auf deren Gelände laut Schulentwicklungsplan A eine weitere Grundschule geplant ist. Bei Erschließung des Gebietes des Bebauungsplans 905 ist es daher zwingend, dass eine attraktive Verkehrserschließung, besonders auf die Mainzer Landstraße Richtung Westen, vorgehalten wird. Die im Magistratsbericht B 14 genannten Alternativen über die Krifteler Straße und Schwalbacher Straße kommen hierfür nicht in Frage. Die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches sollte schon vor Baubeginn des Bebauungsplanbereiches abgeschlossen sein, damit schon die Erschließung der Baustelle über die Rebstöcker Straße sichergestellt ist und nicht über die Ackermannstraße erfolgt.

Inhalt

Antrag vom 11.03.2015, NR 1161

Betreff: Kreuzung Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung sowie dem Ortsbeirat 1 detaillierte Planungen zur baulichen Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Rebstöcker Straße / Mainzer Landstraße vorzulegen. Hieraus soll hervorgehen, 1. ob und wie die Straßenbahnhaltestelle "Rebstöcker Straße" im Zuge einer Umgestaltung des Kreuzungsbereiches verlegt werden muss; 2. wie eine Ampelschaltung in diesem Kreuzungsbereich aussehen soll, die das Linksabbiegen von der Rebstöcker Straße Richtung Westen, so wie das Linksabbiegen von der Mainzer Landstraße in die Rebstöcker Straße Richtung Süden ermöglicht; 3. wo und wie im nördlichen Teil der Rebstöcker Straße die Spuren mit Aufstellflächen für den Geradeaus-, Rechts- und Linksabbieger-Verkehr gestaltet werden sollen. Die Umgestaltung des o. g. Kreuzungsbereiches soll vor Beginn von Bauarbeiten im Bereich des Bebauungsplanes 905 abgeschlossen sein.

Begründung: Die Ackermannstraße ist schon heute an seine Kapazitätsgrenze für den Autoverkehr angelangt. Weiteren Fahrzeugverkehr kann diese Straße nicht aufnehmen, insbesondere weil die Verkehrssituation vor der Bürgermeister-Grimm- und der Ackermannschule schon heute bezüglich eines sicheren Schulweges angespannt ist, zumal auf deren Gelände laut Schulentwicklungsplan A eine weitere Grundschule geplant ist. Bei Erschließung des Gebietes des Bebauungsplans 905 ist es daher zwingend, dass eine attraktive Verkehrserschließung, besonders auf die Mainzer Landstraße Richtung Westen, vorgehalten wird. Die im Magistratsbericht B 14 genannten Alternativen über die Krifteler Straße und Schwalbacher Straße kommen hierfür nicht in Frage. Die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches sollte schon vor Baubeginn des Bebauungsplanbereiches abgeschlossen sein, damit schon die Erschließung der Baustelle über die Rebstöcker Straße sichergestellt ist und nicht über die Ackermannstraße erfolgt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. März 2015Sie sind hier
    NRNR 1161Kreuzung Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße
    STVV-Antrag · SPD
  2. 24. Juli 2015Antwort des Magistrats · nach 19 WochenBB 286Kreuzung Rebstöcker Straße/Mainzer LandstraßeMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 39 · 27.04.2015
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1161 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER

OBR 1
Sitzung 41 · 28.04.2015
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 1161 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 39 · 28.04.2015
TO I, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage NR 1161 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDLinkeFDPRömer
Ablehnung:
Freie Wähler
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 40 · 05.05.2015
TO I, TOP 30
Beraten
Die Vorlage NR 1161 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFreie Wähler
Ablehnung:
SPDLinkeFDPRömer
Sonstige:
Piraten (Prüfung und Berichterstattung)ÖkoLinX-ARL (Annahme)REP (Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 41 · 07.05.2015
TO II, TOP 13
Beraten
Die Vorlage NR 1161 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFreie WählerPiratenNPD
Ablehnung:
SPDLinkeFDPRömerÖkoLinX-ARLREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, Piraten und NPD gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme)

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