Kreuzung Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße
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Ackermannstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.05.2026.
- Einmündung Ackermannstraße/Mainzer Landstraße umgestalten und neu ordnen18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Griesheim: Informationen über Baustellen im Straßenverkehr21.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Ackermannstraße per E-MailBegründung
Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung sowie dem Ortsbeirat 1 detaillierte Planungen zur baulichen Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Rebstöcker Straße / Mainzer Landstraße vorzulegen. Hieraus soll hervorgehen, 1. ob und wie die Straßenbahnhaltestelle "Rebstöcker Straße" im Zuge einer Umgestaltung des Kreuzungsbereiches verlegt werden muss; 2. wie eine Ampelschaltung in diesem Kreuzungsbereich aussehen soll, die das Linksabbiegen von der Rebstöcker Straße Richtung Westen, so wie das Linksabbiegen von der Mainzer Landstraße in die Rebstöcker Straße Richtung Süden ermöglicht; 3. wo und wie im nördlichen Teil der Rebstöcker Straße die Spuren mit Aufstellflächen für den Geradeaus-, Rechts- und Linksabbieger-Verkehr gestaltet werden sollen. Die Umgestaltung des o. g. Kreuzungsbereiches soll vor Beginn von Bauarbeiten im Bereich des Bebauungsplanes 905 abgeschlossen sein. Begründung: Die Ackermannstraße ist schon heute an seine Kapazitätsgrenze für den Autoverkehr angelangt. Weiteren Fahrzeugverkehr kann diese Straße nicht aufnehmen, insbesondere weil die Verkehrssituation vor der Bürgermeister-Grimm- und der Ackermannschule schon heute bezüglich eines sicheren Schulweges angespannt ist, zumal auf deren Gelände laut Schulentwicklungsplan A eine weitere Grundschule geplant ist. Bei Erschließung des Gebietes des Bebauungsplans 905 ist es daher zwingend, dass eine attraktive Verkehrserschließung, besonders auf die Mainzer Landstraße Richtung Westen, vorgehalten wird. Die im Magistratsbericht B 14 genannten Alternativen über die Krifteler Straße und Schwalbacher Straße kommen hierfür nicht in Frage. Die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches sollte schon vor Baubeginn des Bebauungsplanbereiches abgeschlossen sein, damit schon die Erschließung der Baustelle über die Rebstöcker Straße sichergestellt ist und nicht über die Ackermannstraße erfolgt.
Inhalt
Antrag vom 11.03.2015, NR 1161
Betreff: Kreuzung Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung sowie dem Ortsbeirat 1 detaillierte Planungen zur baulichen Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Rebstöcker Straße / Mainzer Landstraße vorzulegen. Hieraus soll hervorgehen, 1. ob und wie die Straßenbahnhaltestelle "Rebstöcker Straße" im Zuge einer Umgestaltung des Kreuzungsbereiches verlegt werden muss; 2. wie eine Ampelschaltung in diesem Kreuzungsbereich aussehen soll, die das Linksabbiegen von der Rebstöcker Straße Richtung Westen, so wie das Linksabbiegen von der Mainzer Landstraße in die Rebstöcker Straße Richtung Süden ermöglicht; 3. wo und wie im nördlichen Teil der Rebstöcker Straße die Spuren mit Aufstellflächen für den Geradeaus-, Rechts- und Linksabbieger-Verkehr gestaltet werden sollen. Die Umgestaltung des o. g. Kreuzungsbereiches soll vor Beginn von Bauarbeiten im Bereich des Bebauungsplanes 905 abgeschlossen sein.
Begründung: Die Ackermannstraße ist schon heute an seine Kapazitätsgrenze für den Autoverkehr angelangt. Weiteren Fahrzeugverkehr kann diese Straße nicht aufnehmen, insbesondere weil die Verkehrssituation vor der Bürgermeister-Grimm- und der Ackermannschule schon heute bezüglich eines sicheren Schulweges angespannt ist, zumal auf deren Gelände laut Schulentwicklungsplan A eine weitere Grundschule geplant ist. Bei Erschließung des Gebietes des Bebauungsplans 905 ist es daher zwingend, dass eine attraktive Verkehrserschließung, besonders auf die Mainzer Landstraße Richtung Westen, vorgehalten wird. Die im Magistratsbericht B 14 genannten Alternativen über die Krifteler Straße und Schwalbacher Straße kommen hierfür nicht in Frage. Die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches sollte schon vor Baubeginn des Bebauungsplanbereiches abgeschlossen sein, damit schon die Erschließung der Baustelle über die Rebstöcker Straße sichergestellt ist und nicht über die Ackermannstraße erfolgt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. März 2015Sie sind hierNRNR 1161Kreuzung Rebstöcker Straße/Mainzer LandstraßeSTVV-Antrag · SPD
- 24. Juli 2015Antwort des Magistrats · nach 19 WochenBB 286Kreuzung Rebstöcker Straße/Mainzer LandstraßeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, Piraten und NPD gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme)