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Kreuzung Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße

Vorlagentyp: B
19 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 24.07.2015, B 286

Betreff: Kreuzung Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 07.05.2015, § 5904 - NR 1161/15 SPD - Im Zusammenhang mit den verkehrlichen Untersuchungen zum Bebauungsplan Nr. 905 hat sich herausgestellt, dass die Einrichtung der Linksabbiegemöglichkeit in der Rebstöcker Straße zur Entlastung bzw. zur Vermeidung einer unverträglichen zusätzlichen Belastung der Ackermannstraße sinnvoll ist. In den verkehrlichen Planungen zum zweigleisigen Ausbau der Straßenbahn in der Rebstöcker Straße (Planfeststellungsbeschluss vom 03.07.2012) war an der Kreuzung Rebstöcker Straße / Mainzer Landstraße das Linksabbiegen aus der Reb-stöcker Straße in Richtung Westen bereits vorgesehen, eine separate Planung war dafür also nicht erforderlich. Da auf Grund einer wirtschaftlichen Bemessung des Verkehrsangebotes eine gleichmäßige Auslastung auf den Straßenbahnlinien 11 und 21 erreicht werden sollte, wurde die zeitweise Führung der Linie 21 über Kleyerstraße und Rebstöcker Straße aufgegeben. Vor diesem Hintergrund wurde die Umsetzung des planfestgestellten zweigleisigen Ausbaus der Straßenbahn in der Rebstöcker Straße und damit die in der Maßnahme enthaltene Herstellung der o. g. Linksabbiegemöglichkeit zurückgestellt. Ein weiteres Projekt im Kreuzungsbereich Mainzer Landstraße / Rebstöcker Straße ist der barrierefreie Ausbau der Straßenbahnhaltestelle, der in den bisherigen Planungen noch nicht enthalten war. Eine Kombination von barrierefreier Gestaltung der Straßenbahnhaltestelle, in deren Kontext in der Regel auch die Straßenquerungen barrierefrei nachgerüstet werden, und Schaffung der Linksabbiegemöglichkeit von der Rebstöcker Straße in Richtung Westen wird vom Magistrat angestrebt und kann unabhängig von dem zweigleisigen Ausbau erfolgen. Die Einrichtung eines Linksabbiegers von der Mainzer Landstraße in die Rebstöcker Straße ist in den bisherigen Planungsüberlegungen nicht enthalten und wird aktuell auch nicht angestrebt. Detaillierte Planungen sowohl für den Haltestellenausbau als auch für die Umgestaltung der Kreuzung liegen noch nicht vor. Der Magistrat wird zu gegebener Zeit berichten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. März 2015NRNR 1161Kreuzung Rebstöcker Straße/Mainzer LandstraßeSTVV-Antrag · SPD
  2. 24. Juli 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    BB 286Kreuzung Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 1
Sitzung 44 · 08.09.2015
TO I, TOP 45
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 286 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
4 Grüne3 CDUBFFFDP
Ablehnung:
1 CDUSPDLinke
Enthaltung:
1 Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: 4 GRÜNE, 3 CDU, BFF und FDP gegen 1 CDU, SPD und LINKE. (= Zurückweisung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Verkehrsausschusses
Sitzung 43 · 06.10.2015
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 286 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPBFF
Ablehnung:
SPDLinke
Sonstige:
Römer (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Kenntnis)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 43 · 08.10.2015
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 286 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPD
Sonstige:
Linke (Kenntnis als Zwischenbericht)BFF (Kenntnis)Römer (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) BFF und RÖMER (= Kenntnis)

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