Erschließungsbeiträge für Lärmschutz entlang der Autobahn A 661
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- Mehrtägiger Ausfall der Straßenbeleuchtung in der Flensburger Straße und im Holunderweg24.11.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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entlang der Autobahn A 661 Die Erhebung der Erschließungsbeiträge für den Lärmschutz entlang der Bundesautobahn A 661 sorgt bei den Betroffenen in den Stadtteilen Frankfurter Berg und "Frankfurter Bogen" in Preungesheim für massive Verärgerung. Grund dafür ist zum einen die Aufteilung der Kosten zwischen Stadt und Betroffenen, zum anderen auch die Verteilung innerhalb der Baugebiete, die auf der Grundlage der rechnerischen Entlastung durch die Lärmschutzmaßnahmen und nicht durch tatsächliche Messungen der Schallereignisse erfolgte. Bei einer Bürgeranhörung am 28. Oktober 2008 wurden von Anwohnerinnen und Anwohnern auf zahlreiche Ungereimtheiten der Erschließungsbeiträge auch und insbesondere für Alteingesessene hingewiesen, die bereits vor dem Bau der Autobahn am Frankfurter Berg wohnten. Von Vertretern der Verwaltung wurde bei der Bürgerversammlung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der weitere Fortgang der Erhebung der Erschließungsbeiträge eine "politische Entscheidung" der Stadt Frankfurt sei. Die Stadtverordnetenversammlung möge deshalb beschließen
- Der Vollzug der Erhebung der Erschließungsbeiträge wird vorerst und bis auf weiteres ausgesetzt.
- Der Magistrat prüft und berichtet, - ob die entgegen anderslautenden politischen Erklärungen Jahre später beschlossene Heranziehung von Bürgern im Baugebiet "Westlicher Holunderweg" am Frankfurter Berg zu entstandenen Lärmschutzkosten mit einer neuen Erschließungssatzung vertretbar und rechtens ist, - ob die für das Baugebiet "Preungesheim-Ost/Frankfurter Bogen" erfolgte Erstellung der Differenzlärmkarten bei "Teilbebauung" auch zum Stichtag "Leerbebauung" möglich gewesen wäre und sein könnte, da damit "Inselbildungen" vermieden und eine "gerechtere" Kostenumverteilung gegeben wäre und - ob innerhalb des gesetzlichen Rahmens auch eine Kostenaufteilung zwischen Stadt und Betroffenen (zur Zeit 10 : 90) möglich ist, die eine deutliche finanzielle Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner zur Folge hätte
Inhalt
Antrag gem. § 17 (3) GOS vom 05.11.2008, NR 1159
Betreff: Erschließungsbeiträge für Lärmschutz entlang der Autobahn A 661 Die Erhebung der Erschließungsbeiträge für den Lärmschutz entlang der Bundesautobahn A 661 sorgt bei den Betroffenen in den Stadtteilen Frankfurter Berg und "Frankfurter Bogen" in Preungesheim für massive Verärgerung. Grund dafür ist zum einen die Aufteilung der Kosten zwischen Stadt und Betroffenen, zum anderen auch die Verteilung innerhalb der Baugebiete, die auf der Grundlage der rechnerischen Entlastung durch die Lärmschutzmaßnahmen und nicht durch tatsächliche Messungen der Schallereignisse erfolgte. Bei einer Bürgeranhörung am 28. Oktober 2008 wurden von Anwohnerinnen und Anwohnern auf zahlreiche Ungereimtheiten der Erschließungsbeiträge auch und insbesondere für Alteingesessene hingewiesen, die bereits vor dem Bau der Autobahn am Frankfurter Berg wohnten. Von Vertretern der Verwaltung wurde bei der Bürgerversammlung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der weitere Fortgang der Erhebung der Erschließungsbeiträge eine "politische Entscheidung" der Stadt Frankfurt sei. Die Stadtverordnetenversammlung möge deshalb beschließen
- Der Vollzug der Erhebung der Erschließungsbeiträge wird vorerst und bis auf weiteres ausgesetzt.
- Der Magistrat prüft und berichtet, - ob die entgegen anderslautenden politischen Erklärungen Jahre später beschlossene Heranziehung von Bürgern im Baugebiet "Westlicher Holunderweg" am Frankfurter Berg zu entstandenen Lärmschutzkosten mit einer neuen Erschließungssatzung vertretbar und rechtens ist, - ob die für das Baugebiet "Preungesheim-Ost/Frankfurter Bogen" erfolgte Erstellung der Differenzlärmkarten bei "Teilbebauung" auch zum Stichtag "Leerbebauung" möglich gewesen wäre und sein könnte, da damit "Inselbildungen" vermieden und eine "gerechtere" Kostenumverteilung gegeben wäre und - ob innerhalb des gesetzlichen Rahmens auch eine Kostenaufteilung zwischen Stadt und Betroffenen (zur Zeit 10 : 90) möglich ist, die eine deutliche finanzielle Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner zur Folge hätte
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. November 2008Sie sind hierNRNR 1159Erschließungsbeiträge für Lärmschutz entlang der Autobahn A 661STVV-Antrag · SPD
- 2. Februar 2009Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 64Erschließungsbeiträge für Lärmschutz entlang der Autobahn A 661Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, REP und NPD; BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF