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Erschließungsbeiträge für Lärmschutz entlang der Autobahn A 661

Vorlagentyp: NRSPD
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
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Begründung

entlang der Autobahn A 661 Die Erhebung der Erschließungsbeiträge für den Lärmschutz entlang der Bundesautobahn A 661 sorgt bei den Betroffenen in den Stadtteilen Frankfurter Berg und "Frankfurter Bogen" in Preungesheim für massive Verärgerung. Grund dafür ist zum einen die Aufteilung der Kosten zwischen Stadt und Betroffenen, zum anderen auch die Verteilung innerhalb der Baugebiete, die auf der Grundlage der rechnerischen Entlastung durch die Lärmschutzmaßnahmen und nicht durch tatsächliche Messungen der Schallereignisse erfolgte. Bei einer Bürgeranhörung am 28. Oktober 2008 wurden von Anwohnerinnen und Anwohnern auf zahlreiche Ungereimtheiten der Erschließungsbeiträge auch und insbesondere für Alteingesessene hingewiesen, die bereits vor dem Bau der Autobahn am Frankfurter Berg wohnten. Von Vertretern der Verwaltung wurde bei der Bürgerversammlung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der weitere Fortgang der Erhebung der Erschließungsbeiträge eine "politische Entscheidung" der Stadt Frankfurt sei. Die Stadtverordnetenversammlung möge deshalb beschließen

  1. Der Vollzug der Erhebung der Erschließungsbeiträge wird vorerst und bis auf weiteres ausgesetzt.
  2. Der Magistrat prüft und berichtet, - ob die entgegen anderslautenden politischen Erklärungen Jahre später beschlossene Heranziehung von Bürgern im Baugebiet "Westlicher Holunderweg" am Frankfurter Berg zu entstandenen Lärmschutzkosten mit einer neuen Erschließungssatzung vertretbar und rechtens ist, - ob die für das Baugebiet "Preungesheim-Ost/Frankfurter Bogen" erfolgte Erstellung der Differenzlärmkarten bei "Teilbebauung" auch zum Stichtag "Leerbebauung" möglich gewesen wäre und sein könnte, da damit "Inselbildungen" vermieden und eine "gerechtere" Kostenumverteilung gegeben wäre und - ob innerhalb des gesetzlichen Rahmens auch eine Kostenaufteilung zwischen Stadt und Betroffenen (zur Zeit 10 : 90) möglich ist, die eine deutliche finanzielle Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner zur Folge hätte

Inhalt

Antrag gem. § 17 (3) GOS vom 05.11.2008, NR 1159

Betreff: Erschließungsbeiträge für Lärmschutz entlang der Autobahn A 661 Die Erhebung der Erschließungsbeiträge für den Lärmschutz entlang der Bundesautobahn A 661 sorgt bei den Betroffenen in den Stadtteilen Frankfurter Berg und "Frankfurter Bogen" in Preungesheim für massive Verärgerung. Grund dafür ist zum einen die Aufteilung der Kosten zwischen Stadt und Betroffenen, zum anderen auch die Verteilung innerhalb der Baugebiete, die auf der Grundlage der rechnerischen Entlastung durch die Lärmschutzmaßnahmen und nicht durch tatsächliche Messungen der Schallereignisse erfolgte. Bei einer Bürgeranhörung am 28. Oktober 2008 wurden von Anwohnerinnen und Anwohnern auf zahlreiche Ungereimtheiten der Erschließungsbeiträge auch und insbesondere für Alteingesessene hingewiesen, die bereits vor dem Bau der Autobahn am Frankfurter Berg wohnten. Von Vertretern der Verwaltung wurde bei der Bürgerversammlung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der weitere Fortgang der Erhebung der Erschließungsbeiträge eine "politische Entscheidung" der Stadt Frankfurt sei. Die Stadtverordnetenversammlung möge deshalb beschließen

  1. Der Vollzug der Erhebung der Erschließungsbeiträge wird vorerst und bis auf weiteres ausgesetzt.
  2. Der Magistrat prüft und berichtet, - ob die entgegen anderslautenden politischen Erklärungen Jahre später beschlossene Heranziehung von Bürgern im Baugebiet "Westlicher Holunderweg" am Frankfurter Berg zu entstandenen Lärmschutzkosten mit einer neuen Erschließungssatzung vertretbar und rechtens ist, - ob die für das Baugebiet "Preungesheim-Ost/Frankfurter Bogen" erfolgte Erstellung der Differenzlärmkarten bei "Teilbebauung" auch zum Stichtag "Leerbebauung" möglich gewesen wäre und sein könnte, da damit "Inselbildungen" vermieden und eine "gerechtere" Kostenumverteilung gegeben wäre und - ob innerhalb des gesetzlichen Rahmens auch eine Kostenaufteilung zwischen Stadt und Betroffenen (zur Zeit 10 : 90) möglich ist, die eine deutliche finanzielle Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner zur Folge hätte

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. November 2008Sie sind hier
    NRNR 1159Erschließungsbeiträge für Lärmschutz entlang der Autobahn A 661
    STVV-Antrag · SPD
  2. 2. Februar 2009Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 64Erschließungsbeiträge für Lärmschutz entlang der Autobahn A 661Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 27 · 04.11.2008
TO I, TOP 51
Beraten
a) Es dient zur Kenntnis, dass die Ziffer 1. der Vorlage NR 1159 wie folgt geänderte wird: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Vollzug der Erhebung der Erschließungsbeiträge vorerst ausgesetzt werden kann." b) Der Vorlage NR 1159 wird in der geänderten Fassung gestimmt

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAG
Sonstige:
REP (Annahme)NPD (Annahme)
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 28 · 06.11.2008
TO II, TOP 91
Beraten
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der in Ziffer 1. geänderten Vorlage NR 1159 auf die Tagesordnung II der 28. Plenarsitzung beschlossen hat. Der geänderte Text lautet: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Vollzug der Erhebung der Erschließungsbeiträge vorerst ausgesetzt werden kann." b) Der Vorlage NR 1159 wird in der geänderten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
zu b)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGREPNPD
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, REP und NPD; BFF (= Enthaltung)

Ältestenausschusses
Sitzung 37 · 06.11.2008
TO I, TOP 10
Beraten
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der in Ziffer 1. geänderten Vorlage NR 1159 auf die Tagesordnung II der 28. Plenarsitzung beschlossen hat. Der geänderte Text lautet: ‚Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Vollzug der Erhebung der Erschließungsbeiträge vorerst ausgesetzt werden kann.' b) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss die Vorlage zur Entscheidung an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF

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