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Schulprofil der Ernst-Reuter-Schule sichern

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Begründung

Ernst-Reuter-Schule sichern Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 20.04.2020 und 21.08.2020 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, die geplante Erweiterung der Europäischen Schule an ihrem jetzigen Standort nicht weiter zu verfolgen. Stattdessen soll an der Standortsuche für die Schulgemeinde festgehalten werden.
  2. Das besondere Schulprofil der Ernst-Reuter-Schule II gilt es zu wahren und von der Stadt Frankfurt zu unterstützen. Hierzu sollen folgende Punkte eine besondere Berücksichtigung bei den weiteren Planungen finden:
    • a)Sämtliche Planungsmaßnahmen erfolgen unter der Berücksichtigung des bestehenden Schulprofils. Dies bedeutet unter anderem, dass die Bereiche der Tierhaltung sowie des Garten- und Landschaftsbaus erhalten bleiben und dadurch die besondere individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler auch zukünftig gesichert ist.
    • b)Die städtebauliche und architektonische Struktur der Ernst-Reuter-Schule bleibt erhalten.
  3. Weiter wird der Magistrat aufgefordert, die Ergebnisse der Planungsphase 0 vollumfänglich zur Grundlage der Erweiterung der Ernst-Reuter-Schule zu machen und in diesem Zusammenhang die Umsetzung der Variante 3 zu favorisieren.
  4. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, den geplanten ‚Garten der Begegnung', der als Begegnungsstätte und damit zur Öffnung der Schule in den Stadtteil dienen soll, entsprechend umzusetzen.
  5. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, die notwendigen Mittel für die Sanierungsmaßnahmen der Ernst-Reuter-Schule für den kommenden Haushalt 2020/2021 entsprechend zu etatisieren und umgehend mit den nötigen Planungen sowie der Umsetzung zu beginnen. Begründung: Die Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der Ernst-Reuter-Schule 1+II sowie der Europäischen Schule an ihren jetzigen Standorten berücksichtigte die Bedarfe der Schulgemeinden nicht hinreichend. Im Falle der Ernst-Reuter-Schule 1+II wurde 2018 die Planungsphase 0 abgeschlossen, aus der deutlich der Mehrbedarf der Schulgemeinde hervorgeht - u. a. höherer Sporthallenbedarf, eine eigene Aula, Neubau der Mensa in Verbindung mit Räumlichkeiten für Schulbibliothek und Mediathek, Erweiterung des alten Mensagebäudes zu einem Musikzentrum mit Anbau für Darstellendes Spiel für die Oberstufe, Neubau von zwei Gebäuden für Fachräume der Naturwissenschaften Biologie, Physik und Chemie separat für die ERS 1 und für die ERS II, uvm. Eine Umsetzung dieser Bedarfe lässt sich anhand der aktuellen Machbarkeitsstudie nicht erkennen. Die aktuellen Planungen des Schulgeländes würden vor allem zu einer Zerstörung wesentlicher Teile des Schulprofils der ERS II führen. Dies gilt es zu verhindern und das einmalige pädagogische Angebot der Ernst-Reuter-Schule für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf zu wahren. Aus diesem Grund wird der Magistrat aufgefordert, von weiteren Planungen zur Erweiterung der Europäischen Schule an ihrem jetzigen Standort abzusehen und stattdessen an der Standortsuche weiter festzuhalten. Darüber hinaus unterstützt die Stadt das Schulprofil der ERS und setzt sich für den Erhalt ein, damit auch zukünftig Schülerinnen und Schüler der ERS die Förderung erhalten können, die sie benötigen. Durch die Erweiterung der Europäischen Schule auf dem Gelände der ERS sind auch die Bereiche der Tierhaltung sowie des Garten- und Landschaftsbaus betroffen, für die keine geeignete Ersatzflächen zur Verfügung stehen und damit zukünftig wegfallen würden. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass von sämtlichen Planungen abgesehen wird, die das pädagogische Konzept der Schulgemeinde gefährden könnten. Da die städtebauliche und architektonische Struktur der Ernst-Reuter-Schule für die Umsetzung ihres Schulprofils maßgeblich ist, wird der Magistrat aufgefordert, diese zu erhalten. Mit Abschluss der Planungsphase 0 im Jahre 2018 wurden bereits mehrere Varianten zur Erweiterung der ERS erarbeitet. Die Schulgemeinde hat in diesem Zusammenhang die Variante 3 favorisiert und aus diesem Grund sollte der Magistrat auch an der Umsetzung dieser Variante festhalten. Auch die Planungen zu dem projektierten Begegnungscafé auf dem Freigelände, das an den Martin-Luther-King-Park angrenzt, sind bereits abgeschlossen und die Beteiligten warten nur noch auf den Startschuss. Da die ERS 1+II bereits seit Jahren auf ihre dringend notwendige Sanierung warten, wird der Magistrat aufgefordert, die notwendigen Mittel im Haushalt 2020/2021 einzustellen und endlich die Sanierungsmaßnahmen anzugehen.

Inhalt

Antrag vom 02.12.2019, NR 1043

Betreff: Schulprofil der Ernst-Reuter-Schule sichern Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 20.04.2020 und 21.08.2020 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, die geplante Erweiterung der Europäischen Schule an ihrem jetzigen Standort nicht weiter zu verfolgen. Stattdessen soll an der Standortsuche für die Schulgemeinde festgehalten werden.
  2. Das besondere Schulprofil der Ernst-Reuter-Schule II gilt es zu wahren und von der Stadt Frankfurt zu unterstützen. Hierzu sollen folgende Punkte eine besondere Berücksichtigung bei den weiteren Planungen finden:
    • a)Sämtliche Planungsmaßnahmen erfolgen unter der Berücksichtigung des bestehenden Schulprofils. Dies bedeutet unter anderem, dass die Bereiche der Tierhaltung sowie des Garten- und Landschaftsbaus erhalten bleiben und dadurch die besondere individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler auch zukünftig gesichert ist.
    • b)Die städtebauliche und architektonische Struktur der Ernst-Reuter-Schule bleibt erhalten.
  3. Weiter wird der Magistrat aufgefordert, die Ergebnisse der Planungsphase 0 vollumfänglich zur Grundlage der Erweiterung der Ernst-Reuter-Schule zu machen und in diesem Zusammenhang die Umsetzung der Variante 3 zu favorisieren.
  4. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, den geplanten 'Garten der Begegnung', der als Begegnungsstätte und damit zur Öffnung der Schule in den Stadtteil dienen soll, entsprechend umzusetzen.
  5. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, die notwendigen Mittel für die Sanierungsmaßnahmen der Ernst-Reuter-Schule für den kommenden Haushalt 2020/2021 entsprechend zu etatisieren und umgehend mit den nötigen Planungen sowie der Umsetzung zu beginnen. Begründung: Die Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der Ernst-Reuter-Schule 1+II sowie der Europäischen Schule an ihren jetzigen Standorten berücksichtigte die Bedarfe der Schulgemeinden nicht hinreichend. Im Falle der Ernst-Reuter-Schule 1+II wurde 2018 die Planungsphase 0 abgeschlossen, aus der deutlich der Mehrbedarf der Schulgemeinde hervorgeht - u. a. höherer Sporthallenbedarf, eine eigene Aula, Neubau der Mensa in Verbindung mit Räumlichkeiten für Schulbibliothek und Mediathek, Erweiterung des alten Mensagebäudes zu einem Musikzentrum mit Anbau für Darstellendes Spiel für die Oberstufe, Neubau von zwei Gebäuden für Fachräume der Naturwissenschaften Biologie, Physik und Chemie separat für die ERS 1 und für die ERS II, uvm. Eine Umsetzung dieser Bedarfe lässt sich anhand der aktuellen Machbarkeitsstudie nicht erkennen. Die aktuellen Planungen des Schulgeländes würden vor allem zu einer Zerstörung wesentlicher Teile des Schulprofils der ERS II führen. Dies gilt es zu verhindern und das einmalige pädagogische Angebot der Ernst-Reuter-Schule für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf zu wahren. Aus diesem Grund wird der Magistrat aufgefordert, von weiteren Planungen zur Erweiterung der Europäischen Schule an ihrem jetzigen Standort abzusehen und stattdessen an der Standortsuche weiter festzuhalten. Darüber hinaus unterstützt die Stadt das Schulprofil der ERS und setzt sich für den Erhalt ein, damit auch zukünftig Schülerinnen und Schüler der ERS die Förderung erhalten können, die sie benötigen. Durch die Erweiterung der Europäischen Schule auf dem Gelände der ERS sind auch die Bereiche der Tierhaltung sowie des Garten- und Landschaftsbaus betroffen, für die keine geeignete Ersatzflächen zur Verfügung stehen und damit zukünftig wegfallen würden. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass von sämtlichen Planungen abgesehen wird, die das pädagogische Konzept der Schulgemeinde gefährden könnten. Da die städtebauliche und architektonische Struktur der Ernst-Reuter-Schule für die Umsetzung ihres Schulprofils maßgeblich ist, wird der Magistrat aufgefordert, diese zu erhalten. Mit Abschluss der Planungsphase 0 im Jahre 2018 wurden bereits mehrere Varianten zur Erweiterung der ERS erarbeitet. Die Schulgemeinde hat in diesem Zusammenhang die Variante 3 favorisiert und aus diesem Grund sollte der Magistrat auch an der Umsetzung dieser Variante festhalten. Auch die Planungen zu dem projektierten Begegnungscafé auf dem Freigelände, das an den Martin-Luther-King-Park angrenzt, sind bereits abgeschlossen und die Beteiligten warten nur noch auf den Startschuss. Da die ERS 1+II bereits seit Jahren auf ihre dringend notwendige Sanierung warten, wird der Magistrat aufgefordert, die notwendigen Mittel im Haushalt 2020/2021 einzustellen und endlich die Sanierungsmaßnahmen anzugehen. Bericht des Magistrats vom 23.10.2020, B 576 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 04.12.2019

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Dezember 2019Sie sind hier
    NRNR 1043Schulprofil der Ernst-Reuter-Schule sichern
    STVV-Antrag · FDP
  2. 23. Oktober 2020Antwort des Magistrats · nach 47 WochenBB 576Schulprofil der Ernst-Reuter-Schule sichernMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 36 · 20.01.2020
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 1043 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeFDPBFFFrankfurter
Sonstige:
FRAKTION (Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)

OBR 8
Sitzung 37 · 23.01.2020
TO I, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage NR 1043 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
FDPBFFFreie Wähler
Ablehnung:
Grüne
Enthaltung:
SPDCDULinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung); SPD, CDU und LINKE. (= Enthaltung);

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 37 · 28.01.2020
TO I, TOP 33
Beraten
Die Vorlage NR 1043 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke
Ablehnung:
AfDFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (Ablehnung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 39 · 30.01.2020
TO II, TOP 13
Beraten
Die Vorlage NR 1043 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke
Ablehnung:
AfDFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 38 · 25.05.2020
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1043 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 40 · 24.08.2020
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1043 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 42 · 26.10.2020
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 576) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 5178,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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