Schulprofil der Ernst-Reuter-Schule sichern
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Ernst-Reuter-Schule sichern Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 20.04.2020 und 21.08.2020 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, die geplante Erweiterung der Europäischen Schule an ihrem jetzigen Standort nicht weiter zu verfolgen. Stattdessen soll an der Standortsuche für die Schulgemeinde festgehalten werden.
- Das besondere Schulprofil der Ernst-Reuter-Schule II gilt es zu wahren und von der Stadt Frankfurt zu unterstützen. Hierzu sollen folgende Punkte eine besondere Berücksichtigung bei den weiteren Planungen finden:
- a)Sämtliche Planungsmaßnahmen erfolgen unter der Berücksichtigung des bestehenden Schulprofils. Dies bedeutet unter anderem, dass die Bereiche der Tierhaltung sowie des Garten- und Landschaftsbaus erhalten bleiben und dadurch die besondere individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler auch zukünftig gesichert ist.
- b)Die städtebauliche und architektonische Struktur der Ernst-Reuter-Schule bleibt erhalten.
- Weiter wird der Magistrat aufgefordert, die Ergebnisse der Planungsphase 0 vollumfänglich zur Grundlage der Erweiterung der Ernst-Reuter-Schule zu machen und in diesem Zusammenhang die Umsetzung der Variante 3 zu favorisieren.
- Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, den geplanten ‚Garten der Begegnung', der als Begegnungsstätte und damit zur Öffnung der Schule in den Stadtteil dienen soll, entsprechend umzusetzen.
- Ferner wird der Magistrat aufgefordert, die notwendigen Mittel für die Sanierungsmaßnahmen der Ernst-Reuter-Schule für den kommenden Haushalt 2020/2021 entsprechend zu etatisieren und umgehend mit den nötigen Planungen sowie der Umsetzung zu beginnen. Begründung: Die Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der Ernst-Reuter-Schule 1+II sowie der Europäischen Schule an ihren jetzigen Standorten berücksichtigte die Bedarfe der Schulgemeinden nicht hinreichend. Im Falle der Ernst-Reuter-Schule 1+II wurde 2018 die Planungsphase 0 abgeschlossen, aus der deutlich der Mehrbedarf der Schulgemeinde hervorgeht - u. a. höherer Sporthallenbedarf, eine eigene Aula, Neubau der Mensa in Verbindung mit Räumlichkeiten für Schulbibliothek und Mediathek, Erweiterung des alten Mensagebäudes zu einem Musikzentrum mit Anbau für Darstellendes Spiel für die Oberstufe, Neubau von zwei Gebäuden für Fachräume der Naturwissenschaften Biologie, Physik und Chemie separat für die ERS 1 und für die ERS II, uvm. Eine Umsetzung dieser Bedarfe lässt sich anhand der aktuellen Machbarkeitsstudie nicht erkennen. Die aktuellen Planungen des Schulgeländes würden vor allem zu einer Zerstörung wesentlicher Teile des Schulprofils der ERS II führen. Dies gilt es zu verhindern und das einmalige pädagogische Angebot der Ernst-Reuter-Schule für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf zu wahren. Aus diesem Grund wird der Magistrat aufgefordert, von weiteren Planungen zur Erweiterung der Europäischen Schule an ihrem jetzigen Standort abzusehen und stattdessen an der Standortsuche weiter festzuhalten. Darüber hinaus unterstützt die Stadt das Schulprofil der ERS und setzt sich für den Erhalt ein, damit auch zukünftig Schülerinnen und Schüler der ERS die Förderung erhalten können, die sie benötigen. Durch die Erweiterung der Europäischen Schule auf dem Gelände der ERS sind auch die Bereiche der Tierhaltung sowie des Garten- und Landschaftsbaus betroffen, für die keine geeignete Ersatzflächen zur Verfügung stehen und damit zukünftig wegfallen würden. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass von sämtlichen Planungen abgesehen wird, die das pädagogische Konzept der Schulgemeinde gefährden könnten. Da die städtebauliche und architektonische Struktur der Ernst-Reuter-Schule für die Umsetzung ihres Schulprofils maßgeblich ist, wird der Magistrat aufgefordert, diese zu erhalten. Mit Abschluss der Planungsphase 0 im Jahre 2018 wurden bereits mehrere Varianten zur Erweiterung der ERS erarbeitet. Die Schulgemeinde hat in diesem Zusammenhang die Variante 3 favorisiert und aus diesem Grund sollte der Magistrat auch an der Umsetzung dieser Variante festhalten. Auch die Planungen zu dem projektierten Begegnungscafé auf dem Freigelände, das an den Martin-Luther-King-Park angrenzt, sind bereits abgeschlossen und die Beteiligten warten nur noch auf den Startschuss. Da die ERS 1+II bereits seit Jahren auf ihre dringend notwendige Sanierung warten, wird der Magistrat aufgefordert, die notwendigen Mittel im Haushalt 2020/2021 einzustellen und endlich die Sanierungsmaßnahmen anzugehen.
Inhalt
Antrag vom 02.12.2019, NR 1043
Betreff: Schulprofil der Ernst-Reuter-Schule sichern Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 20.04.2020 und 21.08.2020 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, die geplante Erweiterung der Europäischen Schule an ihrem jetzigen Standort nicht weiter zu verfolgen. Stattdessen soll an der Standortsuche für die Schulgemeinde festgehalten werden.
- Das besondere Schulprofil der Ernst-Reuter-Schule II gilt es zu wahren und von der Stadt Frankfurt zu unterstützen. Hierzu sollen folgende Punkte eine besondere Berücksichtigung bei den weiteren Planungen finden:
- a)Sämtliche Planungsmaßnahmen erfolgen unter der Berücksichtigung des bestehenden Schulprofils. Dies bedeutet unter anderem, dass die Bereiche der Tierhaltung sowie des Garten- und Landschaftsbaus erhalten bleiben und dadurch die besondere individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler auch zukünftig gesichert ist.
- b)Die städtebauliche und architektonische Struktur der Ernst-Reuter-Schule bleibt erhalten.
- Weiter wird der Magistrat aufgefordert, die Ergebnisse der Planungsphase 0 vollumfänglich zur Grundlage der Erweiterung der Ernst-Reuter-Schule zu machen und in diesem Zusammenhang die Umsetzung der Variante 3 zu favorisieren.
- Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, den geplanten 'Garten der Begegnung', der als Begegnungsstätte und damit zur Öffnung der Schule in den Stadtteil dienen soll, entsprechend umzusetzen.
- Ferner wird der Magistrat aufgefordert, die notwendigen Mittel für die Sanierungsmaßnahmen der Ernst-Reuter-Schule für den kommenden Haushalt 2020/2021 entsprechend zu etatisieren und umgehend mit den nötigen Planungen sowie der Umsetzung zu beginnen. Begründung: Die Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der Ernst-Reuter-Schule 1+II sowie der Europäischen Schule an ihren jetzigen Standorten berücksichtigte die Bedarfe der Schulgemeinden nicht hinreichend. Im Falle der Ernst-Reuter-Schule 1+II wurde 2018 die Planungsphase 0 abgeschlossen, aus der deutlich der Mehrbedarf der Schulgemeinde hervorgeht - u. a. höherer Sporthallenbedarf, eine eigene Aula, Neubau der Mensa in Verbindung mit Räumlichkeiten für Schulbibliothek und Mediathek, Erweiterung des alten Mensagebäudes zu einem Musikzentrum mit Anbau für Darstellendes Spiel für die Oberstufe, Neubau von zwei Gebäuden für Fachräume der Naturwissenschaften Biologie, Physik und Chemie separat für die ERS 1 und für die ERS II, uvm. Eine Umsetzung dieser Bedarfe lässt sich anhand der aktuellen Machbarkeitsstudie nicht erkennen. Die aktuellen Planungen des Schulgeländes würden vor allem zu einer Zerstörung wesentlicher Teile des Schulprofils der ERS II führen. Dies gilt es zu verhindern und das einmalige pädagogische Angebot der Ernst-Reuter-Schule für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf zu wahren. Aus diesem Grund wird der Magistrat aufgefordert, von weiteren Planungen zur Erweiterung der Europäischen Schule an ihrem jetzigen Standort abzusehen und stattdessen an der Standortsuche weiter festzuhalten. Darüber hinaus unterstützt die Stadt das Schulprofil der ERS und setzt sich für den Erhalt ein, damit auch zukünftig Schülerinnen und Schüler der ERS die Förderung erhalten können, die sie benötigen. Durch die Erweiterung der Europäischen Schule auf dem Gelände der ERS sind auch die Bereiche der Tierhaltung sowie des Garten- und Landschaftsbaus betroffen, für die keine geeignete Ersatzflächen zur Verfügung stehen und damit zukünftig wegfallen würden. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass von sämtlichen Planungen abgesehen wird, die das pädagogische Konzept der Schulgemeinde gefährden könnten. Da die städtebauliche und architektonische Struktur der Ernst-Reuter-Schule für die Umsetzung ihres Schulprofils maßgeblich ist, wird der Magistrat aufgefordert, diese zu erhalten. Mit Abschluss der Planungsphase 0 im Jahre 2018 wurden bereits mehrere Varianten zur Erweiterung der ERS erarbeitet. Die Schulgemeinde hat in diesem Zusammenhang die Variante 3 favorisiert und aus diesem Grund sollte der Magistrat auch an der Umsetzung dieser Variante festhalten. Auch die Planungen zu dem projektierten Begegnungscafé auf dem Freigelände, das an den Martin-Luther-King-Park angrenzt, sind bereits abgeschlossen und die Beteiligten warten nur noch auf den Startschuss. Da die ERS 1+II bereits seit Jahren auf ihre dringend notwendige Sanierung warten, wird der Magistrat aufgefordert, die notwendigen Mittel im Haushalt 2020/2021 einzustellen und endlich die Sanierungsmaßnahmen anzugehen. Bericht des Magistrats vom 23.10.2020, B 576 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 04.12.2019
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Dezember 2019Sie sind hierNRNR 1043Schulprofil der Ernst-Reuter-Schule sichernSTVV-Antrag · FDP
- 23. Oktober 2020Antwort des Magistrats · nach 47 WochenBB 576Schulprofil der Ernst-Reuter-Schule sichernMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung); SPD, CDU und LINKE. (= Enthaltung);
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.