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Ein attraktives Entrée für Nied: Kreisverkehr Mainzer Landstraße/Alt-Nied/Nieder Kirchweg

Vorlagentyp: NRCDU
245 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren4 SitzungenAngenommen
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Begründung

Kreisverkehr Mainzer Landstraße/Alt-Nied/Nieder Kirchweg Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: In Ergänzung der Beschlußfassung zur Erstellung einer Vorplanung zur Umgestaltung der Mainzer Landstraße in Nied (gemeinsamer Antrag von CDU und Grünen, NR 855, Beschluß § 3838/08) wird der Magistrat gebeten, zu untersuchen, ob an der Kreuzung Mainzer Landstraße / Alt-Nied / Nieder Kirchweg ein Kreisverkehr eingerichtet werden kann. Dabei sollen die Abmessungen und die Kapazität des Kreisverkehrs so ausgelegt werden, daß der Durchgangsverkehr auf die Schwanheimer Brücke und Leunabrücke gelenkt wird. Sollte ein solcher Kreisverkehr möglich sein, ist die nicht befahrbare Kreisinsel entsprechend der herausgehobenen Lage als Eingang in den Stadtteil Nied durch Bepflanzung oder baulich / künstlerisch attraktiv zu gestalten. Begründung: Die Koalition von CDU und Grünen hat bereits im April 2008 die Erarbeitung einer Vorplanung zur Neugestaltung der Mainzer Landstraße in Nied, innerhalb derer Baumpflanzungen und eine Verlegung der Straßenbahngleise in die Mitte der Straße geprüft werden sollen, beschlossen. Ziel ist, diesen bislang stadtgestalterisch vernachlässigten Straßenzug und damit das Erscheinungsbild von Nied aufzuwerten und freundlicher zu gestalten. Zwischenzeitlich haben weitere Ortsbesichtigungen nahegelegt, im Rahmen dieser Vorplanung auch die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Mainzer Landstraße / Alt-Nied / Nieder Kirchweg zu untersuchen. Mit einem Verkehrskreisel könnte ein gestalterisches Zeichen für diesen Eingang nach Nied, hervorgehoben durch eine attraktive Gestaltung der Kreisinsel, gesetzt und gleichzeitig eine für alle Verkehrsteilnehmer gleichmäßige und sichere Verkehrsabwicklung hergestellt werden. Dabei muß bei der Kapazitätsauslegung des Kreisverkehrs an dieser Kreuzung, die vor Eröffnung der Leunabrücke ein Verkehrsaufkommen von ca. 27.000 Fahrzeugen zu bewältigen hatte, darauf geachtet werden, den Durchgangsverkehr auf die Schwanheimer Brücke und Leunabrücke zu lenken.

Inhalt

Antrag vom 20.08.2008, NR 1023

Betreff: Ein attraktives Entrée für Nied: Kreisverkehr Mainzer Landstraße/Alt-Nied/Nieder Kirchweg Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: In Ergänzung der Beschlußfassung zur Erstellung einer Vorplanung zur Umgestaltung der Mainzer Landstraße in Nied (gemeinsamer Antrag von CDU und Grünen, NR 855, Beschluß § 3838/08) wird der Magistrat gebeten, zu untersuchen, ob an der Kreuzung Mainzer Landstraße / Alt-Nied / Nieder Kirchweg ein Kreisverkehr eingerichtet werden kann. Dabei sollen die Abmessungen und die Kapazität des Kreisverkehrs so ausgelegt werden, daß der Durchgangsverkehr auf die Schwanheimer Brücke und Leunabrücke gelenkt wird. Sollte ein solcher Kreisverkehr möglich sein, ist die nicht befahrbare Kreisinsel entsprechend der herausgehobenen Lage als Eingang in den Stadtteil Nied durch Bepflanzung oder baulich / künstlerisch attraktiv zu gestalten.

Begründung: Die Koalition von CDU und Grünen hat bereits im April 2008 die Erarbeitung einer Vorplanung zur Neugestaltung der Mainzer Landstraße in Nied, innerhalb derer Baumpflanzungen und eine Verlegung der Straßenbahngleise in die Mitte der Straße geprüft werden sollen, beschlossen. Ziel ist, diesen bislang stadtgestalterisch vernachlässigten Straßenzug und damit das Erscheinungsbild von Nied aufzuwerten und freundlicher zu gestalten. Zwischenzeitlich haben weitere Ortsbesichtigungen nahegelegt, im Rahmen dieser Vorplanung auch die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Mainzer Landstraße / Alt-Nied / Nieder Kirchweg zu untersuchen. Mit einem Verkehrskreisel könnte ein gestalterisches Zeichen für diesen Eingang nach Nied, hervorgehoben durch eine attraktive Gestaltung der Kreisinsel, gesetzt und gleichzeitig eine für alle Verkehrsteilnehmer gleichmäßige und sichere Verkehrsabwicklung hergestellt werden. Dabei muß bei der Kapazitätsauslegung des Kreisverkehrs an dieser Kreuzung, die vor Eröffnung der Leunabrücke ein Verkehrsaufkommen von ca. 27.000 Fahrzeugen zu bewältigen hatte, darauf geachtet werden, den Durchgangsverkehr auf die Schwanheimer Brücke und Leunabrücke zu lenken.Nebenvorlage: Anregung vom 09.09.2008, OA 729 Antrag vom 03.09.2008, OF 947/6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. August 2008Sie sind hier
    NRNR 1023Ein attraktives Entrée für Nied: Kreisverkehr Mainzer Landstraße/Alt-Nied/Nieder Kirchweg
    STVV-Antrag · CDU
  2. 24. April 2009BB 251Ein attraktives Entrée für Nied: Kreisverkehr Mainzer Landstraße/Alt Nied/Nieder KirchwegMagistratsbericht
  3. 2. Oktober 2009BB 868Ein attraktives Entrée für Nied: Kreisverkehr Mainzer Landstraße/Alt-Nied/Nieder KirchwegMagistratsbericht
  4. 20. August 2010BB 532Ein attraktives Entrée für Nied: Kreisverkehr Mainzer Landstraße/Alt Nied/Nieder KirchwegMagistratsbericht
  5. 4. Februar 2011BB 70Ein attraktives Entree für Nied: Kreisverkehr Mainzer Landstraße/Alt-Nied/Nieder KirchwegMagistratsbericht
  6. 16. September 2011BB 404Ein attraktives Entrée für Nied: Kreisverkehr Mainzer Landstraße/Alt-Nied/Nieder KirchwegMagistratsbericht
  7. 3. Mai 2013Antwort des Magistrats · nach 245 WochenBB 200Ein attraktives Entrée für Nied: Kreisverkehr Mainzer Landstraße/Alt-Nied/Nieder KirchwegMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 6
Sitzung 26 · 09.09.2008
TO I, TOP 42
Angenommen
Anregung OA 729 2008 1. Der Vorlage NR 1023 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 947/6 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 24 · 15.09.2008
TO I, TOP 12
Angenommen
1. Der Vorlage NR 1023 wird unter Berücksichtigung der Vorlage OA 729 zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 729 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneBFF
Ablehnung:
LinkeFAGFDP
Sonstige:
NPD (NR 1023 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFAGBFF
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (NR 1023 = Ablehnung)

Verkehrsausschusses
Sitzung 24 · 16.09.2008
TO I, TOP 15
Angenommen
1. Der Vorlage NR 1023 wird unter Berücksichtigung der Vorlage OA 729 zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 729 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDP
Ablehnung:
FAG
Sonstige:
BFF (NR 1023 und OA 729 = Annahme)NPD (NR 1023 und OA 729 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (NR 1023 und OA 729 = Annahme) NPD (NR 1023 und OA 729 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 27 · 25.09.2008
TO II, TOP 23
Angenommen
1. Der Vorlage NR 1023 wird unter Berücksichtigung der Vorlage OA 729 zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 729 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFF
Ablehnung:
FAGNPD
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Ablehnung:
NPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) und NPD (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF gegen NPD (= Ablehnung)

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