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Erschließung Baugebiet Leuchte (Bebauungsplan Nr. 377) hier: Baumfällvorlage

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Im Rahmen der Erschließung des Baugebietes Leuchte ist die Fällung von zwei Stiel-Eichen unumgänglich. Die Maßnahme ist notwendig, um die Ver- und Entsorgungssysteme im Gebiet sicherzustellen. Nach der Fällung sind Neuanpflanzungen vorgesehen, um den Verlust auszugleichen.

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Rangenbergstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.

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Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass im Rahmen der Erschließung des Baugebietes Leuchte zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 377 ein Eingriff in den Baumbestand unvermeidlich ist. Es müssen folgende Bäume auf den Flurstücken 901 und 902 gefällt werden: Flurstück 901 Baumnummer: 17 (C2), nicht im Baumkataster erfasst Baumart: Stiel-Eiche (Quercus robur) Stammdurchmesser: 60 cm Flurstück 902 Baumnummer: 1 (C1) Baumart: Stiel-Eiche ((Quercus robur) Stammdurchmesser: 100 cm
  2. Der Fällung der Bäume wird zugestimmt
  3. Es dient ferner zur Kenntnis, dass a) die Baumwertermittlung des Grünflächenamtes für Baumnummer 17 (C2) 22.102,00 € und für Baumnummer 1 (C1) 69.819,00 € beträgt, b) ein Ausgleich durch eine Neuanpflanzung innerhalb des Baugebietes oder im Bereich von Ausgleichsflächen erfolgen kann, c) im Zuge der Erschließung drei Neuanpflanzungen nach Abschluss der Baumaßnahme auf Flurstück 901 erfolgen.

Begründung

  1. Erläuterung Das Erschließungsgebiet "Leuchte" befindet sich im Frankfurter Stadtteil Bergen-Enkheim. Es wird im Norden durch die Barbarossastraße, im Osten und Westen durch die Straße Leuchte und im Westen durch die Rangenbergstraße begrenzt. Die Durchführung der Erschließungsmaßnahme erfolgt durch das Amt für Straßenbau und Erschließung in Eigenherstellung auf Basis des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr.
  2. Das Erschließungsgebiet wird zum jetzigen Zeitpunkt bereits baulich entwickelt. Der Zwischenausbau soll im
  3. Quartal 2023 abgeschlossen sein. Zur Herstellung der Ver- und Entsorgungssysteme (Trassen, Rigolenkörper) im Bereich der Stichstraße (Planstraße B) ist eine Fällung unumgänglich.
  4. Planungsvorgaben Zur Ver- und Entsorgung des Gebietes bzw. der angrenzenden Grundstücke der Stichstraße ist im unmittelbaren Wurzelbereich der Bestandsbäume Nr.17 (C2) und Nr. 1 (C1) die Neuverlegung von Trassen sowie eines Rigolenkörpers erforderlich. Zudem mussten zwei Schächte der Städtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) in unmittelbarer Nähe verortet werden. Durch die erforderlichen Eingriffe im unmittelbaren Wurzelbereich ist die Standsicherheit der Bäume nicht mehr gewährleistet. Zur Sicherung der Ver- und Entsorgung der Stichstraße (Planstraße B) ist daher eine Fällung der Bäume unausweichlich. Die Sammlung des anfallenden Oberflächenwassers der Verkehrsflächen, dessen Versickerung über die belebte Bodenzone in die Rigolenkörper und dessen gedrosselte Ableitung über den Roten Graben in den Main ist Auflage des Regierungspräsidiums Darmstadt. Eine Versickerung ist aufgrund des hohen Grundwasserstandes nicht möglich.
  5. Zustand / Alter / Größe des Baumes Flurstück 901 Baumnummer: 17 (C2), nicht im Baumkataster erfasst Baumart: Stiel-Eiche (Quercus robur) Stammdurchmesser: 60 cm Kronendurchmesser: 14,00 m Pflanzjahr: nicht bekannt Der Baum weist im Kronenbereich etwas Totholz auf. Im Stammfußbereich konnten keine Auffälligkeiten gefunden werden. Flurstück 902 Baumnummer: 1 (C1) Baumart: Stiel-Eiche ((Quercus robur) Stammdurchmesser: 100 cm Kronendurchmesser: 20,00 m Pflanzjahr: 1966 Der Baum weist im Kronenbereich recht viel Totholz auf, welches mitunter erhebliche Ausmaße annimmt. Im Stammfußbereich liegt eine ältere Verletzung mit einer Aushöhlung vor.
  6. Verpflanzung / Neupflanzung / Ersatzpflanzung Die Bäume können aufgrund ihres Alters nicht mehr verpflanzt werden. Das Straßenbild wird zukünftig durch drei Neuanpflanzungen am Ende der Stichstraße geprägt.
  7. Wertermittlung Die Baumwertermittlung der zu fällenden Bäume beträgt für Baumnummer 17 (C2) 22.102,00 € und für Baumnummer 1 (C1) 69.819,00 €. In einer noch abzuschließenden vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Grünflächenamt und dem Bauherren werden die Ersatzpflanzungen sowie die Ausgleichszahlung geregelt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. Juli 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 22.09.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 10 · 08.09.2022
TO I, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage M 98 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPVoltAfDBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)

OBR 16
Sitzung 13 · 13.09.2022
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 98 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 13 · 20.09.2022
TO II, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 98 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPVoltAfDBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, AfD und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 15 · 22.09.2022
TO II, TOP 37
Angenommen
Der Vorlage M 98 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung)

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