Erschließung Baugebiet Leuchte (Bebauungsplan Nr. 377) hier: Baumfällvorlage
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Im Rahmen der Erschließung des Baugebietes Leuchte ist die Fällung von zwei Stiel-Eichen unumgänglich. Die Maßnahme ist notwendig, um die Ver- und Entsorgungssysteme im Gebiet sicherzustellen. Nach der Fällung sind Neuanpflanzungen vorgesehen, um den Verlust auszugleichen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Rangenbergstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Aufstellung von Hundekottütenspendern und Abfallbehältern im Bereich Leuchte und JeanKempfWeg18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Mangelhaftes Baustellenmanagement24.02.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Erneuerung des Fußgängerüberweges Rothschildallee/Höhe Günthersburgallee02.06.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Rangenbergstraße per E-MailBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass im Rahmen der Erschließung des Baugebietes Leuchte zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 377 ein Eingriff in den Baumbestand unvermeidlich ist. Es müssen folgende Bäume auf den Flurstücken 901 und 902 gefällt werden: Flurstück 901 Baumnummer: 17 (C2), nicht im Baumkataster erfasst Baumart: Stiel-Eiche (Quercus robur) Stammdurchmesser: 60 cm Flurstück 902 Baumnummer: 1 (C1) Baumart: Stiel-Eiche ((Quercus robur) Stammdurchmesser: 100 cm
- Der Fällung der Bäume wird zugestimmt
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass a) die Baumwertermittlung des Grünflächenamtes für Baumnummer 17 (C2) 22.102,00 € und für Baumnummer 1 (C1) 69.819,00 € beträgt, b) ein Ausgleich durch eine Neuanpflanzung innerhalb des Baugebietes oder im Bereich von Ausgleichsflächen erfolgen kann, c) im Zuge der Erschließung drei Neuanpflanzungen nach Abschluss der Baumaßnahme auf Flurstück 901 erfolgen.
Begründung
- Erläuterung Das Erschließungsgebiet "Leuchte" befindet sich im Frankfurter Stadtteil Bergen-Enkheim. Es wird im Norden durch die Barbarossastraße, im Osten und Westen durch die Straße Leuchte und im Westen durch die Rangenbergstraße begrenzt. Die Durchführung der Erschließungsmaßnahme erfolgt durch das Amt für Straßenbau und Erschließung in Eigenherstellung auf Basis des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr.
- Das Erschließungsgebiet wird zum jetzigen Zeitpunkt bereits baulich entwickelt. Der Zwischenausbau soll im
- Quartal 2023 abgeschlossen sein. Zur Herstellung der Ver- und Entsorgungssysteme (Trassen, Rigolenkörper) im Bereich der Stichstraße (Planstraße B) ist eine Fällung unumgänglich.
- Planungsvorgaben Zur Ver- und Entsorgung des Gebietes bzw. der angrenzenden Grundstücke der Stichstraße ist im unmittelbaren Wurzelbereich der Bestandsbäume Nr.17 (C2) und Nr. 1 (C1) die Neuverlegung von Trassen sowie eines Rigolenkörpers erforderlich. Zudem mussten zwei Schächte der Städtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) in unmittelbarer Nähe verortet werden. Durch die erforderlichen Eingriffe im unmittelbaren Wurzelbereich ist die Standsicherheit der Bäume nicht mehr gewährleistet. Zur Sicherung der Ver- und Entsorgung der Stichstraße (Planstraße B) ist daher eine Fällung der Bäume unausweichlich. Die Sammlung des anfallenden Oberflächenwassers der Verkehrsflächen, dessen Versickerung über die belebte Bodenzone in die Rigolenkörper und dessen gedrosselte Ableitung über den Roten Graben in den Main ist Auflage des Regierungspräsidiums Darmstadt. Eine Versickerung ist aufgrund des hohen Grundwasserstandes nicht möglich.
- Zustand / Alter / Größe des Baumes Flurstück 901 Baumnummer: 17 (C2), nicht im Baumkataster erfasst Baumart: Stiel-Eiche (Quercus robur) Stammdurchmesser: 60 cm Kronendurchmesser: 14,00 m Pflanzjahr: nicht bekannt Der Baum weist im Kronenbereich etwas Totholz auf. Im Stammfußbereich konnten keine Auffälligkeiten gefunden werden. Flurstück 902 Baumnummer: 1 (C1) Baumart: Stiel-Eiche ((Quercus robur) Stammdurchmesser: 100 cm Kronendurchmesser: 20,00 m Pflanzjahr: 1966 Der Baum weist im Kronenbereich recht viel Totholz auf, welches mitunter erhebliche Ausmaße annimmt. Im Stammfußbereich liegt eine ältere Verletzung mit einer Aushöhlung vor.
- Verpflanzung / Neupflanzung / Ersatzpflanzung Die Bäume können aufgrund ihres Alters nicht mehr verpflanzt werden. Das Straßenbild wird zukünftig durch drei Neuanpflanzungen am Ende der Stichstraße geprägt.
- Wertermittlung Die Baumwertermittlung der zu fällenden Bäume beträgt für Baumnummer 17 (C2) 22.102,00 € und für Baumnummer 1 (C1) 69.819,00 €. In einer noch abzuschließenden vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Grünflächenamt und dem Bauherren werden die Ersatzpflanzungen sowie die Ausgleichszahlung geregelt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Juli 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 22.09.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, AfD und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung)