Haushalt 2015 - Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe beim Stadtschulamt und in der Stadtbücherei
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 79
Betreff: Haushalt 2015 - Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe beim Stadtschulamt und in der Stadtbücherei
- Es dient zur Kenntnis, dass
- a)der vollbudgetierte Bereich beim Stadtschulamt und bei der Stadtbücherei überschritten wurde und
- b)im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 Budgetüberträge in Höhe der nicht verbrauchten Mittel im Frauenreferat und für die zweckgebundenen Mittel im Stadtschulamt gebildet werden. Die jeweiligen Beträge sind aus der nachfolgenden Tabelle zu ersehen: Bewirtschaftungssoll 2015 Ist 2015 Budgetübertrag nach 2016 Überschreitung Frauenreferat 320.292,23 249.866,39 70.425,84 zweckgebundene Mittel Stadtschulamt 439.796,09 163.694,12 276.101,97 übriger vollbudgetierter Bereich Stadtschulamt 48.908.767,61 50.230.403,39 -1.321.635,78 Stadtbücherei 3.401.340,86 3.524.219,51 -122.878,65 Dezernat IV gesamt 53.070.196,79 54.168.183,41 346.527,81 -1.444.514,43
- Die Überschreitungen im vollbudgetierten Bereich beim Stadtschulamt in Höhe von 1.321.635,78 € und bei der Stadtbücherei in Höhe von 122.878,65 € werden gemäß § 100 Hessische Gemeindeordnung genehmigt. Die Deckung in Höhe von 1.444.514,43 € erfolgt durch Minderaufwendungen in der Produktgruppe 20.03 (Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege) bei der Kostenstelle 400938, Sachkonto 71282240 (Leistungen an gemeinnützige und kirchliche Träger von Kindertageseinrichtungen).
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass
- a)das bewegliche Vermögen des Stadtschulamtes überschritten wurde
- b)im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 Budgetüberträge in Höhe der nicht in Anspruch genommenen Beträge beim beweglichen Vermögens der Stadtbücherei und beim Frauenreferat gebildet werden. Die jeweiligen Beträge sind aus der nachfolgenden Tabelle zu ersehen: Bewirtschaftungssoll 2015 Ist 2015 Budgetübertrag nach 2016 Überschreitung Stadtschulamt 1.904.455,69 4.154.104,70 -2.249.649,01 Frauenreferat 16.587,37 8.180,32 8.407,05 Stadtbücherei 1.053.487,35 488.431,52 585.055,83 Dezernat IV gesamt 2.974.530,41 4.650.716,54 593.462,88 -2.249.649,01
- Die Überschreitung beim beweglichen Vermögen des Stadtschulamtes in Höhe von 2.249.649,01 € wird gemäß § 100 Hessische Gemeindeordnung genehmigt. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen in der Produktgruppe 20.03 (Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege) bei der Kostenstelle 400938, Sachkonto 71282240 (Leistungen an gemeinnützige und kirchliche Träger von Kindertageseinrichtungen. Begründung: Haushaltsüberschreitung Stadtschulamt
- Vollbudgetierter Bereich (Budgetierungsmerkmal 10), Ergebnishaushalt Im vollbudgetierten Bereich (Budgetierungsmerkmal 10) des Stadtschulamtes sind zweckgebundene Mittel (aus Nachlässen, Spenden für die Schulbudgets, für das Projekte des Kinderbüros, Laborgebühren der Werner-von-Siemens-Schule, vom Nassauischen Zentralstudienfonds) enthalten, für die im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 in Höhe der noch nicht verbrauchten Beträge Budgetüberträge in Höhe von insgesamt 276.101,97 € gebildet werden. Unter Berücksichtigung dieser Budgetüberträge beträgt die Überschreitung im vollbudgetierten Bereich 1.321.635,78 €. Die Mehraufwendungen in Höhe von 8.247.836,87 € können nur teilweise durch Mehrerträge von 6.926.201,09 € (insbesondere 4.209.318,97 € für auswärtige Kinder in Frankfurter Kindertageseinrichtungen - teilweise für mehrere Jahre rückwirkend -, 736.617,68 € Gastschulbeiträge von anderen Schulträgern) gedeckt werden. Auf der Aufwandsseite (Sachkonto 6993 9999 nicht zugeordnete Konsolidierung) mindert ein Teilbetrag der nicht aufgeteilten Konsolidierung des Dezernates IV mit - 3.316.000,00 € das zur Verfügung stehende Bewirtschaftungssoll. Die Mehraufwendungen sind insbesondere auf den nachfolgenden Bereichen entstanden: Die Kosten der Fremdreinigung (Sachkonto 6173 0000) steigen seit mehreren Jahren überproportional. Die Ursachen hierfür liegen in der geänderten Ausschreibungs-Gewichtung durch den Zentraleinkauf, Flächenzuwächsen aufgrund steigender Schülerzahlen, der Durchführung von Pilotprojekten zur Qualitätsverbesserung, Preissteigerungen auch durch Mindestlohnanforderungen. Diese Einflussfaktoren werden sich weiter bemerkbar machen. Deshalb ist auf diesem Sachkonto ein Defizit in Höhe von 3.752.460,33 € entstanden. Bei den Ausgaben zu Sachkonto 71720000 handelt es sich um gesetzlich vorgeschriebene Kostenerstattung an Gemeinden. Zum einen erfolgen diese Zahlungen auf Basis des § 28 HKJGB (Frankfurter Kinder in Kindertageseinrichtungen anderer Gemeinden) und zum anderen auf Basis des § 163 Hessisches Schulgesetz (Frankfurter Kinder in Schulen anderer Schulträger). Das Sachkonto weist ein Defizit in Höhe von 1.219.460,44 € auf. Das Minus auf dem Sachkonto 7178 0000 für die Ersatzschulfinanzierung liegt bei 839.813,00 Euro. Es handelt sich hierbei um Leistungen nach dem Ersatzschulfinanzierungsgesetz, zu denen die Stadt rechtlich verpflichtet ist. Bei den Telefonkosten wurde das Soll um 748.677,94 € überschritten. Das Contracting ist das Energieeinsparmodell der Stadt Frankfurt für Schulen. Federführung hat das Energiemanagement. Per Vereinbarung nehmen Schulen am nutzerbedingten Energiesparen teil. Das Energiemanagement errechnet die eingesparten Energiekosten eines Jahres. 25% davon erhält die Schule, 25% die Schulhausverwaltung und 50% das Energiemanagement, woraus technische Energiesparmaßnahmen an Schulen finanziert werden. Die IST-Kosten variieren stark. Auf diesem Sachkonto (6172 0000) ist ein Defizit von 742.660,00 Euro. Das Sachkonto 6700 0000 Miete Pachten Erbbauzinsen (Mehraufwendungen 625.382,17 €) sind neben den Bürogebäuden für das Stadtschulamt auch die Anmietungen von Gebäuden, Turnhallen und Containern veranschlagt. Die wachsenden Schülerzahlen erfordern oftmals sehr kurzfristige Anmietungen, um den Schulunterricht gewährleisten zu können. Zukünftig ist mit einer Fortsetzung des Anstiegs an Schülerzahlen zu rechnen. Auf dem Sachkonto Gebühren Bewirtschaftung von Grundstücken (6730 0000) ist ein Defizit in Höhe von 264.522,46 €. Der Hebesatz zur Grundsteuer B wurde ab 01.01.2013 von 460 auf 500 v.H. erhöht, ohne dass das Haushaltssoll angepasst wurde. Zukünftig werden aufgrund der wachsenden Schülerzahl weitere Grundstücke erworben oder in die Verwaltung des Schulträgers übertragen werden. Die Winterdienstkosten, die bisher auch auf diesem Sachkonto gebucht wurden sind je nach Wetterlage stark wechselhaft. Im Haushaltsjahr 2015 hat der Winterdienst ein Finanzvolumen im Umfang von 240 T€ betragen. Die Beiträge für die gebäudebezogenen Versicherungen erhöhen sich seit mehreren Jahren aufgrund von Verteuerung der Ausschreibungsergebnisse sowie aufgrund des Gebäudezuwachses wegen Schülerzuwachs. Auf diesem Sachkonto (6900 000) ist ein Minus in Höhe von 249.312,95 €. Der Materialaufwand für Einrichtungen (Sachkonto 6063 0000) weist ein Defizit in Höhe von 178.794,14 € auf. Aus diesem Sachkonto werden neben Leuchtstoffmittel für Schulen auch Ersatzbeschaffungen für Cafeterien finanziert (Geschirr, Besteck, u.ä.). Die wachsende Anzahl von Cafeterien und die Dauer des jeweiligen Cafeteria-Betriebs erfordern zunehmende Ersatzbeschaffungen, die nicht dem Caterer obliegen. Damit ist auch in Zukunft mit weiter steigenden Aufwendungen zu rechnen. Auf dem Sachkonto 6139 0000 Sonstige weitere Fremdleistungen ist ein Defizit von 172.280,77 € entstanden. Hieraus sind die Schwimmbadnutzungen für den Schwimmunterricht an die Bäderbetriebe zu bezahlen. Mit steigenden Schülerzahlen steigen auch die Nutzungsentgelte, die aufgrund von zusätzlichen Klassen und Belegungszeiten in öffentlichen Schwimmbädern entstehen. Zukünftig ist geplant, die Betreibung der Schulschwimmbäder ebenfalls von den Bäderbetrieben vornehmen zu lassen, da hierfür qualifiziertes Fachpersonal zur Verfügung stehen muss. Weitere Kosten entstehen für die Schädlingsbekämpfung, die mit zunehmenden Schulgebäuden ebenfalls Kostensteigerungen verursachen.
- Bewegliches Vermögen einschließlich Sammelanlagen (Teilfinanzhaushalt) Die geplanten Ansätze für das bewegliche Vermögen und die Sammelanlagen umfassen nicht die Mittel für die EDV-Ausstattung für den pädagogischen Schulbereich. Diese sind im vollbudgetierten Bereich des Ergebnishaushalts veranschlagt. Da die EDV-Ausstattung der Schulen lange Zeit aufgrund der Festwertregelung ausschließlich über den Ergebnishaushalt erfolgte, war die Veranschlagung dort in früheren Jahren korrekt. Im Zuge der Abschaffung der Festwertregelung wurde versäumt, die Ansätze in das bewegliche Vermögen zu verschieben. Die Beschaffung erfolgt nun abhängig von Wert und Sachverhalt über die jeweiligen zutreffenden Sachkonten, d. h. hauptsächlich im investiven Bereich. Im Jahr 2014 konnten die konsumtiven Ansätze der IT per Sollveränderung das bewegliche Vermögen decken, da im vollbudgetierten Bereich noch ausreichend Mittel vorhanden waren. Dies ist im Jahr 2015 nicht mehr der Fall. Die Überschreitung im beweglichen Vermögen in Höhe von 2.249.649,01 € resultiert aus der durch die Überschreitung im vollbudgetierten Bereich nicht mehr möglichen Budgetverschiebung in den Teilfinanzhaushalt. Haushaltsüberschreitung Stadtbücherei Die Überschreitung im vollbudgetierten Bereich um insgesamt 122.878,65 € ist insbesondere durch die nachfolgenden Mindererträge bzw. Mehraufwendungen entstanden: Mindererträge fallen mit einem Wert von 77.484,62 € im Wesentlichen im Bereich des Sachkontos "5000 3000 - Teilnehmerentgelte" an. Diese Ertragsquelle ist vom An- bzw. Abmeldeverhalten der Nutzerinnen und Nutzer abhängig. Um hier steuernd einzugreifen wird u. a. ab dem Jahr 2016 der Verkauf von Gutscheinen im Gegenwert eines Jahresausleihentgeltes eingeführt. Mehraufwendungen fallen mit einem Wert von 95.301,30 € insbesondere im Bereich des Sachkontos "6700 1000 - Mietnebenkosten" an. Diese Aufwandsart ist u. a. stark abhängig von zurück liegenden Heizperioden. Weiterhin kommt es vor, dass die Abrechnung der Mietnebenkosten nicht regelmäßig durch die jeweiligen Vermieter oder Hausverwaltungen erfolgt. So waren im Haushaltsjahr 2015 alleine für den Standort Bornheim Nachzahlungen nach Abrechnung von Mietnebenkosten der Jahre 2010 und 2012 i. H. v. 42.184,95 € als Aufwand zu verbuchen (Die Abrechnung des Jahres 2011 steht ebenfalls noch aus und schließt mit einer Nachforderung ab). Die Rechtmäßigkeit der Forderung bzw. der verspäteten Abrechnung wurde mit dem Amtsjuristen geprüft und ist gegeben. Im Bereich des Sachkontos "6790 0000 - sonstiger Aufwand für Inanspruchnahme." ist die Überschreitung des Ansatzes von 83.023,33 € festzustellen. Aufgrund eines Personalwechsels war im Jahr 2015 über längere Zeit eine Fahrer/innenstelle nicht besetzt. Der Fahrdienst war durch einen externen Dienstleister aufrechtzuerhalten. Weiter war im Jahr 2015 die Neuvergabe des Auftrages für den Sicherheitsdienst in der Zentralbibliothek mit Mehrkosten verbunden. Konsolidierungs- und/oder Steuerungsmöglichkeiten sind bei der Stadtbücherei aufgrund bestehender vertraglicher Verpflichtungen nahezu nicht vorhanden. Oftmals beschränken sie sich auf wenige Einmaleffekte. So wurde im Jahr 2015 bspw. zugunsten einer Reduzierung des Defizites auf die Durchführung der fälligen Regalreinigungen in den Bibliotheken weitestgehend verzichtet. Mietminderung konnte nur für die Räumlichkeiten des Bibliothekszentrums Nordweststadt geltend gemacht werden. Allerdings wird die Mietminderung durch den Vermieter angefochten und der Erfolg ist somit fraglich. Letztlich wurden zum Ende des Haushaltsjahres Beschaffungen entsprechend ihrer Dringlichkeit für die Aufrechterhaltung des Amtsbetriebes bewertet und priorisiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. April 2016Sie sind hierMM 79Haushalt 2015 - Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe beim Stadtschulamt und in der StadtbüchereiMagistratsvortrag
- 4. Mai 2016AA 22HaushaltsüberschreitungSTVV-Anfrage · AfD
- 18. Juli 2016Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 178HaushaltsüberschreitungMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung), AfD und LINKE. (= Votum im Haupt und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)