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Haushaltsüberschreitung

Vorlagentyp: AAfD
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Anfrage vom 04.05.2016, A 22

Betreff: Haushaltsüberschreitung Mit der Vorlage M 79 vom 22.04.2016 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zu einer überplanmäßigen Ausgabe beim Stadtschulamt und in der Stadtbücherei. Der Magistrat führt hierzu aus, dass der vollbudgetierte Bereich beim Stadtschulamt und bei der Stadtbücherei überschritten wurde. Konkret geht es dabei um € 1.321.635,78 (Stadtschulamt) sowie um € 122.878,65 bei der Stadtbücherei. Die Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt € 8.247.836,87 konnten nur teilweise durch Mehrerträge kompensiert werden. Im Einzelnen wird dazu ausgeführt, dass u.a. die Kosten der Fremdreinigung (Sachkonto 6173 0000) seit mehreren Jahren aufgrund geänderter Ausschreibungs-Gewichtung sowie durch Flächenzuwachs überproportional gestiegen sind. Da es sich dabei offensichtlich um eine seit Jahren erkennbare Entwicklung handelt, stell t sich die Frage, warum dies bei der Aufstellung der jeweiligen Etats nicht bereits entsprechend berücksichtigt wurde. Weiterhin wurde bei den Telefonkosten das Soll um € 748.677,94 (!!!) überschritten. Es wird jedoch nicht ausgeführt, worauf diese erhebliche Überschreitung beruht und ob und aus welchen Gründen dies erste jetzt erkennbar wurde. Ebenso fehlt die Angabe über den Zeitraum, über den sich diese Überschreitung akkumuliert hat. Ein weiteres Defizit in Höhe von € 742.660,00 ist im Bereich des Energieeinsparmodells der Stadt Frankfurt für Schulen entstanden. Auch hier fehlen sämtliche Angaben, aus denen sich die Ursache dieses Defizits erkennen lassen sowie die entsprechenden Zeitangaben und Angaben darüber, ob und auf welche Weise im zuständigen Dezernat die Einhaltung der Etatvorgaben überwacht wird. Im Bereich Pachten Erbbauzinsen sind Mehraufwendungen in Höhe von € 625.382,17 entstanden, die im Wesentlichen mit einem Anstieg der Schülerzahlen begründet wird. Dieser Anstieg ist seit Jahren zu beobachten und wird auch vom Magistrat seit Jahren thematisiert. Diese Entwicklung war daher - zumindest in groben Zügen - erkennbar und hätte bei der Planung des Etats ebenfalls Berücksichtigung finden müssen. Ein weiteres Defizit in Höhe von € 264.522,46 ist im Bereich Gebühren Bewirtschaftung von Grundstücken aufgetreten. Hierzu führt der Magistrat aus, dass der Hebesatz zur Grundsteuer B ab 01.01.2013 von 460 auf 500 v.H. erhöht, das Haushaltssoll jedoch nicht entsprechend angepasst wurde. Hier stellt sich die Frage, aus welchen Gründen das zuständige Dezernat die seinerzeit (auch im Magistrat) breit diskutierte Anhebung des Hebesatzes nicht bereits in den vergangenen Jahren entsprechend berücksichtigt hat. Im Bereich gebäudebezogenen Versicherungen ist ein weiteres Defizit in Höhe von € 249.312,95 entstanden. Begründet wird dies mit der seit mehreren Jahren beobachteten Verteuerung der Ausschreibungsergebnisse sowie mit dem Gebäudezuwachs aufgrund steigender Schülerzahlen. Auch diese Entwicklung kommt nicht unerwartet und wird seit Jahren beobachtet, hätte mithin auch zumindest im laufenden Doppelhaushalt angemessen berücksichtigt werden. Im Bereich Materialaufwand für Einrichtungen ist ein weiteres Defizit in Höhe von € 178.794,14 entstanden. Begründet wird dies u.a. mit steigenden Kosten für € Leuchtstoffmittel und Ersatzbeschaffungen für Cafeterien aufgrund der wachsende Anzahl von Cafeterien und der zunehmenden Nutzungsdauer. Auch diese Entwicklung ist seit Jahren erkennbar. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Aus welchen Gründen wurden die nach Angaben des Magistrats seit mehreren Jahren aufgrund geänderter Ausschreibungs-Gewichtung sowie durch Flächenzuwachs gestiegenen Kosten der Fremdreinigung nicht bereits im laufenden Haushalt - und ggf. Auch in früheren Haushalten - nicht berücksichtigt?
  2. Über welchen Zeitraum ist die Kostenüberschreitung der für Telefonkosten in Höhe von € 748.677,94 entstanden?
  3. Zu welchem Zeitpunkt ist dem Magistrat die unter 2. angeführte Kostenüberschreitung aufgefallen?
  4. Welche Maßnahmen hat der Magistrat nach Kenntnis der unter 2. aufgeführten Kostenüberschreitung ergriffen, um eine weitere Kostenüberschreitung zu verhindern?
  5. Welche Maßnahmen hat der Magistrat im Schuldezernat installiert, um eine Kostenüberschreitung im Bereich der Telefonkosten frühzeitig zu erkennen und ggf. Gegenmaßnahmen zu ergreifen?
  6. Über welchen Zeitraum ist im Bereich des Energieeinsparmodells die Kostenüberschreitung in Höhe von € 742.660,00 entstanden?
  7. Was sind die Ursachen der unter 6. aufgeführten Kostenüberschreitung?
  8. Zu welchem Zeitpunkt ist dem Magistrat die unter 6. aufgeführte Kostenüberschreitung aufgefallen?
  9. Welche konkreten Maßnahmen hat der Magistrat nach Kenntnisnahme der unter 6. aufgeführten Kostenüberschreitung ergriffen, um diese zukünftig zu verhindern?
  10. Aus welchen Gründen hat der Magistrat die ihm bekannten Prognosen zu den steigenden Schülerzahlen nicht bei der Haushaltsplanung - v.a. im Bereich Pachten Erbbauzinsen - angemessen berücksichtigt?
  11. Aus welchen Gründen hat der Magistrat die (von ihm selbst veranlasste !) Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B zum 01.01.2013 nicht ab dem Haushalt 2013 entsprechend berücksichtigt?
  12. Seit wann beobachtet der Magistrat die von ihm angeführte Verteuerung der Ausschreibungsergebnisse sowie den Gebäudezuwachs aufgrund steigender Schülerzahlen als Ursache der Kostensteigerungen im Bereich gebäudebezogene Versicherungen?
  13. Aus welchen Gründen hat der Magistrat bei der Haushaltsplanung die unter 12. aufgeführte und seit Jahren erkennbare Entwicklung nicht angemessen berücksichtigt?
  14. Seit wann ist dem Magistrat die von ihm beschriebene Kostenentwicklung im Bereich Materialaufwand für Einrichtungen bekannt?
  15. Aus welchen Gründen hat der Magistrat die unter 14. aufgeführte und ihm bekannte Entwicklung bei der Haushaltsplanung nicht angemessen berücksichtigt?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. April 2016MM 79Haushalt 2015 - Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe beim Stadtschulamt und in der StadtbüchereiMagistratsvortrag
  2. 4. Mai 2016Sie sind hier
    AA 22Haushaltsüberschreitung
    STVV-Anfrage · AfD
  3. 18. Juli 2016Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 178HaushaltsüberschreitungMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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