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Haushaltsüberschreitung

Vorlagentyp: B
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 18.07.2016, B 178

Betreff: Haushaltsüberschreitung Vorgang: A 22/16 AfD Zu Frage

  1. Die Kosten der Fremdreinigung sind aufgrund einer geänderten Ausschreibungs-Gewichtung zugunsten höherer Qualität, der Erhöhung der Reinigungshäufigkeit wegen Ausbau Ganztagsangebote und Durchführung der Reinigung auch in den Schulferien, des Pilotprojekts Präsenzkräfte sowie Flächenzuwachs wegen neuer Schulen oder Erweiterungen durch Pavillons gestiegen. Die Verteuerung durch die Einführung des Mindestlohns findet auch darin ihren Niederschlag. Da es zu einer zeitlichen Überschneidung mit der Doppel-HH-Aufstellung für 2015 kam, konnten die neuen Erkenntnisse aus den Ausschreibungsergebnissen nicht in die HH-Anmeldung übernommen werden. Für den Jahresabschluss 2016 sind daher auch wieder Überschreitungen zu erwarten. Für das Haushaltsjahr 2017 ist der Mehrbedarf bei Fremdreinigung angemeldet worden, sodass das Sachkonto aus heutiger Sicht auskömmlich sein sollte. Zu den Fragen 2., 3., 4., und
  2. Im Haushaltsjahr 2015 hat das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik für die externen Fernsprechkosten 1.707.357,94 € abgerechnet. Auf dem Sachkonto 6832 1000 externe Fernsprechkosten war für das Haushaltsjahr 2015 ein Soll von 958.680 € vorgesehen. Daraus ergibt sich eine Überschreitung von 748.677,94 €. Das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik rechnet u.a. die nachfolgend aufgeführten Dienstleistungen pro Monat und Kostenstelle ab:
  3. Anschlüsse an TK - Netzverbund der Stadt Frankfurt
  4. Verbindungsentgelte
  5. Endgeräte, Bereitstellung und Zusatzeinrichtungen
  6. Dienstleistung Dritter
  7. Bestands- und Abrechnungskosten
  8. Montage- und Einrichtungskosten
  9. Datendirekt- und Festnetzverbindungen Die externen Fernsprechkosten im Stadtschulamt die im Haushaltsjahr 2015 angefallen sind, teilen sich wie folgt auf: Schulen 1.511.682,22 € Verwaltung 195.675,72 € Gesamt 1.707.357,94 € Der Großteil der Aufwendung 2015 entfällt auf die Internetverbindungen der Schulen. Die LWL Anbindung für ein Gebäude kostet pro Monat ca. 450 €, das sind im Jahr 5.400 €. Bei derzeit ca. 140 angeschlossen Gebäuden sind das insgesamt 756.000 € p. a. Die Schulen, die bisher noch nicht angeschlossen sind, werden von einem Provider mit einem Internetanschluss versorgt. Dieser Anschluss kostet ca. 320 € im Monat, das sind 3.840 € im Jahr. Bei derzeit noch 41 Schulen die nicht an das LWL Netz angeschlossen sind, sind das Gesamtkosten p. a. von 157.440 €. Somit sind die Gesamtkosten für die Internetanbindung für die Schulen derzeit p.a. auf ca. 913.440 € zu beziffern. Der wachsende Bedarf an Internetverbindungen und Telekommunikation wird den aufzuwendenden Betrag in den nächsten Jahren noch erhöhen, sodass für das Haushaltsjahr 2017 und die mittlere Finanzplanung ein zusätzlicher Bedarf von 1.000.000 € angemeldet wurde. Die wachsenden Bedarfe an Internetverbindungen und Telekommunikation wurden in der Vergangenheit immer durch vorhandene Haushaltsreste im vollbudgetierten Haushalt gedeckt, sodass erst mit den nicht mehr vorhanden Haushaltsresten im Haushaltsjahr 2015 die Überschreitung nicht mehr gedeckt werden konnte. Zu den Fragen 6., 7., 8., und
  10. Die Ausgaben im Bereich des Energiesparmodells ergeben sich als Konsequenz des Magistratsbeschlusses vom 03.06.1996, in dem das Verfahren geregelt und entschieden worden ist. Das Verfahren wird federführend vom Dezernat V - Bau und Immobilien, Reformprojekte Bürgerservice und IT - betreut. Danach werden der Liegenschaft 50 % des nachgewiesenen und nutzerbedingten Einspar-anteils als Erfolgszuwendung zur allgemeinen Verwendung gezahlt. Die restlichen 50 % werden dem Sachgebiet Energiemanagement im Hochbauamt für Energiesparmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Diese Maßnahme soll zu weiteren und besseren Energiesparmaßnahmen in Zukunft führen. Die Einsparungen sind von den Ämtern und Betrieben nur sehr schwer zu planen und einzuschätzen, da viele äußere Faktoren Einfluss auf die Energiesparmaßnahmen haben. Das Sachkonto 6172 0000 Contracting wird zum Jahresabschluss mit den eingesparten Energieaufwendungen per Umbuchung belastet. Zu Frage
  11. Die Schülerzahlen stiegen schneller an, als in Prognosen, die zur Aufstellung des Doppel-Haushalts zu Grunde lagen vorhergesagt wurde. Aus diesem Grund war der benötigte Mehrbedarf zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung des Doppel-Haushalts 2015/2016 nicht abzusehen. Da die Schülerzahlen weiteransteigen, ist damit zu rechnen, dass auch die geplanten Mittel 2016 nicht auskömmlich sein werden. Zu Frage
  12. Aus dem Sachkonto 6700 0000 Mieten, Pachten, Erbbauzinsen werden die Mieten für die Liegenschaften, in dem die Verwaltung des Stadtschulamts untergebracht ist (Seehofstraße und Mörfelder Landstraße), die Grundsteuer B, der Winterdienst, gemietete Container u.a. gezahlt. Bei der Aufstellung des Doppel-Haushalts 2015/2016 war geplant, dass der Mehrbedarf vom Stadtschulamt erwirtschaftet werden soll. Zu den Fragen 12. und
  13. Die Versicherungen, die die Stadt Frankfurt am Main benötigt, werden zentral vom Dezernat III - Finanzen, Beteiligungen und Kirchen - ausgeschrieben. Bei der Haushaltsplanaufstellung arbeiten die Ämter und Betriebe mit den Mitarbeiter/innen der Stadtkämmerei zusammen und stellen Kosten für die Versicherungen des Planungszeitraums auf. Da die Haushaltsplanaufstellung für den Doppel-Haushalt 2015/2016 bereits Ende 2013 begonnen haben, konnten spätere Ausschreibungserbnisse nicht berücksichtigt werden. Da die Schülerzahlen in den letzten Jahren im weiter ansteigen, ist es notwendig, dass die Stadt Frankfurt am Main als Schulträger immer mehr Gebäude bzw. Schulraum zur Verfügung stellt. Zu den daraus resultierenden Mehrkosten sind auch die Versicherungsbeiträge zu zählen. Zu den Fragen 14. und
  14. Der Ausbau des Ganztagsangebots und der damit einhergehenden Sicherstellung des Essensangebotes für die Schülerinnen und Schüler wird seitens des Magistrats kontinuierlich betrieben. Seit 2010 erfolgte eine Schulung für die Schulhausverwalter, die Leuchtstoffmittel und Ersatzbeschaffungen finanzbuchhalterisch richtig unter diesem Sachkonto zu buchen. Damit stiegen diese Ausgaben auf diesem Konto kontinuierlich an. Gemäß den Bewirtschaftungsrichtlinien der Stadt Frankfurt sind alle Sachkonten innerhalb des BGM10 gegenseitig querdeckungsfähig. Die kontinuierlichen, jährlich noch verfügbaren und nicht verausgabten Mittel aus anderen Sachkonten im BGM10 waren der Anlass, den Haushaltsansatz zunächst nicht anzupassen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. April 2016MM 79Haushalt 2015 - Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe beim Stadtschulamt und in der StadtbüchereiMagistratsvortrag
  2. 4. Mai 2016AA 22HaushaltsüberschreitungSTVV-Anfrage · AfD
  3. 18. Juli 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    BB 178Haushaltsüberschreitung
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 3 · 05.09.2016
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 178 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

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