Leistungsangebot im lokalen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Veränderungen im Jahresfahrplan 2020 (ab 15.12.2019) - Gesamtnetz Bus -
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Vortrag des Magistrats vom 27.05.2019, M 78
Betreff: Leistungsangebot im lokalen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Veränderungen im Jahresfahrplan 2020 (ab 15.12.2019) - Gesamtnetz Bus - Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.12.2018, § 3445 (M 209)
- Den in den Anlagen dargestellten Veränderungen des Leistungsangebots im Öffentlichen Personennahverkehr zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019 wird zugestimmt. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand ist damit im Jahr 2020 ein Gesamtaufwand von 80.776 Mio. € verbunden, dem voraussichtlich Erträge in Höhe von 66,359 Mio. € gegenüberstehen.
- Es dient zur Kenntnis, dass die in der Anlage dargestellten Maßnahmen im Jahr 2019 zu einer Steigerung der Aufwendungen gegenüber 2018 in Höhe von rd. 76.000 € und von rd. 2.063.000 € im Jahr 2020 gegenüber 2019 führen werden. Die erforderlichen Mittel sind für das Jahr 2019 im Haushalt der Stadt Frankfurt am Main (Produktgruppe 16.10 - traffiQ (Treuhandbereich) verfügbar und für das Jahr 2020 bereitzustellen.
- Bei dem seit dem 11.12.2016 direkt vergebenen Linienbündel E (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.09.2015, § 6332 -M 143-) werden im Rahmen der daraus resultierenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung von der ICB GmbH im Kalenderjahr 2020 voraussichtlich 2,935 Mio. Fahrplan-Wagenkilometer erbracht werden. Ferner werden die der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung zuzurechnenden Einnahmen aus Fahrgelderlösen, aus sonstigen Einnahmen in Verbindung mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung sowie - unter Beachtung vorab festzulegender Parameter - aus öffentlichen Mitteln (Ausgleichsleistung) im Jahr 2020 voraussichtlich 18,035 Mio. € betragen.
- Der Magistrat wird ermächtigt, die den Werten in Ziffer 3 zugrunde liegende Kalkulationen unmittelbar vor Beginn des Fahrplanjahres 2020 am
- Dezember 2019, spätestens jedoch vor dem 31.12.2019, aufgrund der dann geltenden Rahmenbedingungen zu überprüfen und verbindlich festzulegen, um den Vorgaben der Europäischen Union für öffentliche Dienstleistungsaufträge gerecht zu werden.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass die mit dem Jahresfahrplan in Verbindung stehenden Maßnahmen im Stadtbahn- und Straßenbahnverkehr in einer gesonderten Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung herangetragen werden.
- Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Begründung: A - Zielsetzung traffiQ, der Lokalen Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main, wurde von der Stadt Frankfurt am Main als Aufgabenträger i.S.d. HessÖPNVG u.a. die Aufgabe übertragen, die ausreichende Verkehrsbedienung im Schienen- und Busbereich zu gewährleisten. Auf der Grundlage des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main (§ 9154 vom 12.05.2005, M 239/04) und der darin festgelegten Beurteilungsmerkmale für ein ausreichendes Verkehrsangebot (Haltestellenabfahrten, Häufigkeit der Fahrten abhängig von Relationskategorie, Haltestelleneinzugsbereiche, Auslastung) war das Netz des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auf dem Stadtgebiet weiterzuentwickeln. B - Alternativen keine C - Lösung Für das Fahrplanjahr 2020 sind für die Frankfurter Buslinien folgende wesentliche Veränderungen vorgesehen: - Taktverdichtungen in den Hauptverkehrszeiten im Europaviertel auf der Linie 46 - Veränderter Linienweg der Linie 61 über Gateway Gardens (
- S)- Neue Linienführung der Linie 77 von Gateway Gardens (
- S)zur Cargo City Süd über das Flughafen Terminal 3 - Neue Quartierbuslinie 84 in Niederrad Diese Vorlage enthält auch Maßnahmen, die erst nach dem Redaktionsschluss der Fahrplanvorlage 2019 (im Februar 2018) bekannt und wegen besonderer Dringlichkeit bereits umgesetzt wurden. Diese Maßnahmen sind mit dem entsprechenden Umsetzungsdatum gekennzeichnet. Sollte die Beschlussfassung zu diesem Vortrag des Magistrates nicht rechtzeitig erfolgen, würde der aktuelle Fahrplan 2019 über das Fahrplanwechseldatum hinaus Gültigkeit haben. Sollten Änderungen zum vorliegenden Maßnahmenkatalog gewünscht werden, so ist bis zu deren Umsetzung mit einer Vorlaufzeit von bis zu sechs Monaten zu rechnen. Im Rahmen der in den Beschlussziffern 3 und 4 beschriebenen Umsetzung der Direktvergabe des Linienbündels E könnten sich im Einzelfall noch Veränderungen mit monetären Auswirkungen ergeben, die bei der erforderlichen Vorab-Festlegung der maximal zulässigen Soll-Ausgleichs-leistung zu berücksichtigen wären. Da aufgrund der erforderlichen Vorlaufzeiten dann nicht mehr genügend Zeit für einen erneuten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vorhanden wäre, ist es - wie bei der Direktvergabe der Schienenverkehrsleistungen an die VGF GmbH - erforderlich, dass der Magistrat diese abschließend festlegt. D - Kosten Die Finanzierung des lokalen Busverkehrs erfolgt zurzeit über die Fahrgelderlöse, gesetzliche Ausgleichsleistungen für Schülerverkehr und Beförderung schwerbehinderter Menschen, Mittelzuweisungen des Landes Hessen (Kooperationsförderung, Landeszuschüsse für den ÖPNV), Mittel Dritter (Infrastrukturkostenausgleich), Ergänzungsleistungen der Stadt Frankfurt am Main sowie aus Verträgen mit dem RMV. Die Kostenangaben für die Veränderungen bei den Einzelmaßnahmen beziehen sich auf die in den Ausschreibungen ermittelten jeweiligen Marktpreise (Veränderung der Grundvergütung) sowie die im Rahmen der Direktvergaben festgelegten Aufwandsparameter. Die geplanten Leistungsveränderungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen werden in den Anlagen genauer beschrieben. Die Kostenangaben beziehen sich immer auf ein Standardjahr (250 Tage, Montag bis Freitag, 52 Samstage, 63 Sonn- und Feiertage). Die Gesamtkosten für das Busnetz sind in Beschlusspunkt 1 dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahmen im lokalen Busverkehr finanzielle Auswirkungen zur Einrichtung von Haltestelleninfrastruktur sowie zur Anpassung von Linienwegen haben, z.B. für die Anpassung von Bordsteinkanten und für Markierungsarbeiten. Hierzu wurden mit der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH -VGF- (Infrastruktur) schon im Vorfeld die entsprechenden Planungen abgestimmt. Anlage 1_Massnahmen_Jahresfahrplan_2020 (ca. 68 KB) Anlage 2_Kartographische_Darstellung (ca. 2,7 MB) Anlage 3_Uebersicht_finanzielle_Auswirkungen (ca. 223 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 25.06.2019, NR 901
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Mai 2019Sie sind hierMM 78Leistungsangebot im lokalen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Veränderungen im Jahresfahrplan 2020 (ab 15.12.2019) - Gesamtnetz Bus -Magistratsvortrag
- 25. Juni 2019NRNR 901Busanbindung Gerbermühle und RudererdorfSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 14. Juli 2019OFOF 802/10Buslinie 34 laut Presse Frankfurts schlimmste Buslinie (FNP vom 12.06.2019)Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 13. August 2019OMOM 4900Buslinie 34 laut Presse Frankfurts schlimmste Buslinie (FNP vom 12.06.2019)Direktanregung
- 20. August 2019AA 536RMV-Anbindung der CargoCity SüdSTVV-Anfrage · FRANKFURTER
- 28. Oktober 2019BB 384RMV-Anbindung der CargoCity SüdMagistratsbericht
- 16. Dezember 2019STST 2328Buslinie 34 laut Presse Frankfurts schlimmste Buslinie (FNP vom 12.06.2019)Stellungnahme
- 5. Oktober 2020Antwort des Magistrats · nach 71 WochenBB 550Busanbindung Gerbermühle und RudererdorfMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf23 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU und FDP gegen LINKE. und GRÜNE (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., BFF und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (M 78 und NR 901 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 78 = Ablehnung, NR 901 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen SPD (= Zustimmung ohne Hinweis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme