Leistungsangebot im lokalen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Veränderungen zum Jahresfahrplan 2017 (11.12.2016) - Gesamtnetz Bus -
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 10.06.2016, M 124
Betreff: Leistungsangebot im lokalen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Veränderungen zum Jahresfahrplan 2017 (11.12.2016) - Gesamtnetz Bus - Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 24.09.2015, § 6332 (M 143)
- Den in der Anlage dargestellten Veränderungen des Leistungsangebots im Öffentlichen Personennahverkehr zum Fahrplanwechsel im Dezember 2016 wird zugestimmt. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand ist damit im Jahr 2017 ein Gesamtaufwand von 70,260 Mio. € verbunden, dem voraussichtlich Erträge in Höhe von 61,695 Mio. € gegenüberstehen.
- Es dient zur Kenntnis, dass die in der Anlage dargestellten Maßnahmen im Jahr 2016 zu einer Steigerung der Aufwendungen gegenüber 2015 in Höhe von rd. 30.000 € und von rd. 544.000 € im Jahr 2017 gegenüber 2016 führen werden. Die erforderlichen Mittel sind für das Jahr 2016 im Haushalt der Stadt Frankfurt am Main (Produktgruppe 16.10 - traffiQ (Treuhandbereich) verfügbar und für das Jahr 2017 bereitzustellen.
- Im Rahmen der in Umsetzung befindlichen Direktvergabe des Linienbündels E (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.09.2015, § 6332 - M 143) werden im Rahmen der daraus resultierenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung von der ICB GmbH im Kalenderjahr 2017 voraussichtlich 2,845 Mio. Fahrplan-Wagenkilometer erbracht werden. Ferner werden die der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung zuzurechnenden Einnahmen aus Fahrgelderlösen, aus sonstigen Einnahmen in Verbindung mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung sowie - unter Beachtung vorab festzulegender Parameter - aus öffentlichen Mitteln (Ausgleichsleistung) im Jahr 2017 voraussichtlich 13,879 Mio. € betragen.
- Der Magistrat wird ermächtigt, die den Werten in Ziffer 3 zugrunde liegenden Kalkulationen unmittelbar vor Beginn des Fahrplanjahres 2016 am
- Dezember 2016, spätestens jedoch vor dem 31.12.2016, aufgrund der dann geltenden Rahmenbedingungen zu überprüfen und verbindlich festzulegen, um den Vorgaben der Europäischen Union für öffentliche Dienstleistungsaufträge zu entsprechen.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass die mit dem Jahresfahrplan in Verbindung stehenden Maßnahmen im Stadtbahn- und Straßenbahnverkehr in einer gesonderten Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung herangetragen werden.
- Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Begründung: A - Zielsetzung traffiQ, der Lokalen Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main, wurde von der Stadt Frankfurt am Main als Aufgabenträger i. S. d. HessÖPNVG u. a. die Aufgabe übertragen, die ausreichende Verkehrsbedienung im Schienen- und Busbereich zu gewährleisten. Auf der Grundlage des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main (§ 9154 vom 12.05.2005, M 239/04) und der darin festgelegten Beurteilungsmerkmale für ein ausreichendes Verkehrsangebot (Haltestellenabfahrten, Häufigkeit der Fahrten abhängig von Relationskategorie, Haltestelleneinzugsbereiche, Auslastung) war das Netz des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auf dem Stadtgebiet weiterzuentwickeln. B - Alternativen keine C - Lösung Für das Fahrplanjahr 2017 sind für die Frankfurter Buslinien folgende wesentliche Veränderungen vorgesehen: - Taktverdichtung auf der Linie 34 an Samstagen von 12 bis 21 Uhr - Durchgehender Nachtverkehr der Buslinie 58 im 30-Minuten-Takt im Abschnitt Flughafen Terminal 1 - Höchst Bahnhof - Taktverdichtung Mo - Fr in der morgendlichen Hauptverkehrszeit auf den Linien 52 und 72/73 - Zusätzliche Schulfahrten auf der Linie 60 zum Gymnasium Westhausen Diese Vorlage enthält auch Maßnahmen, die erst nach dem Redaktionsschluss der Fahrplanvorlage 2016 (Februar 2015) bekannt und wegen besonderer Dringlichkeit bereits umgesetzt wurden. Diese Maßnahmen sind mit dem entsprechenden Umsetzungsdatum gekennzeichnet. Sollte die Beschlussfassung nicht rechtzeitig erfolgen, würde der aktuelle Fahrplan 2015 über die Fahrplanwechseldaten hinaus Gültigkeit haben. Sollten Änderungen zum vorliegenden Maßnahmenkatalog gewünscht werden, so ist bis zu deren Umsetzung mit einer Vorlaufzeit von bis zu 6 Monaten zu rechnen. Die für die in den Beschlussziffern 3 und 4 beschriebene Umsetzung der Direktvergabe des Linienbündels E erforderlichen vertraglichen Grundlagen für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag werden derzeit noch erarbeitet. Bis zur Betriebsaufnahme könnten sich im Einzelfall noch Veränderungen mit monetären Auswirkungen ergeben, die bei der erforderlichen Vorab-Festlegung der maximal zulässigen Soll-Ausgleichsleistung zu berücksichtigen wären. Da aufgrund der erforderlichen Vorlaufzeiten dann nicht mehr genügend Zeit für einen erneuten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vorhanden wäre, ist es - wie bei der Direktvergabe der Schienenverkehrsleistungen an die VGF GmbH - erforderlich, dass der Magistrat diese abschließend festlegt. D - Kosten Die Finanzierung des lokalen Busverkehrs erfolgt zurzeit über die Fahrgelderlöse, gesetzliche Ausgleichsleistungen für Schülerverkehr und Beförderung schwerbehinderter Menschen, Mittelzuweisungen des Landes Hessen (Kooperationsförderung, Landeszuschüsse für den ÖPNV), Mittel Dritter (Infrastrukturkostenausgleich), Ergänzungsleistungen der Stadt Frankfurt am Main sowie aus Verträgen mit dem RMV. Die Kostenangaben für die Veränderungen bei den Einzelmaßnahmen beziehen sich auf die in den Ausschreibungen ermittelten jeweiligen Marktpreise (Veränderung der Grundvergütung) sowie die im Rahmen der Direktvergaben festgelegten Aufwandsparameter. Die geplanten Leistungsveränderungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen werden in den Anlagen genauer beschrieben. Die Kostenangaben beziehen sich immer auf ein Standardjahr (250 Tage, Montag bis Freitag, 52 Samstage, 63 Sonn- und Feiertage). Die Gesamtkosten für das Busnetz sind in Beschlusspunkt 1 dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahmen im lokalen Busverkehr finanzielle Auswirkungen zur Einrichtung von Haltestelleninfrastruktur sowie zur Anpassung von Linienwegen haben, z. B. für die Anpassung von Bordsteinkanten und für Markierungsarbeiten. Hierzu wurden mit der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH -VGF- (Infrastruktur) schon im Vorfeld die entsprechenden Planungen abgestimmt. Anlage 1_Massnahmenkatalog (ca. 44 KB) Anlage 2_Kartographische_Darstellungen (ca. 2,7 MB) Anlage 3_Uebersicht_finanzielle_Auswirkungen (ca. 81 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 23.06.2016, NR 61 Antrag vom 08.09.2016, OF 81/3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. April 2016MM 90Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gemäß VO (EG) 1370/2007 hier: Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt am Main im Jahr 2017Magistratsvortrag
- 10. Juni 2016Sie sind hierMM 124Leistungsangebot im lokalen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Veränderungen zum Jahresfahrplan 2017 (11.12.2016) - Gesamtnetz Bus -Magistratsvortrag
- 18. Juni 2016OFOF 49/12Ausbau der BonifatiusstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Juni 2016NRNR 61Fahrgastinformationen als Open DataSTVV-Antrag · LINKE.
- 1. Juli 2016OMOM 284Ausbau der BonifatiusstraßeDirektanregung
- 2. September 2016BB 230Fahrgastinformationen als Open DataMagistratsbericht
- 8. September 2016OFOF 81/3Buslinie 36 muss wieder den Haupteingang des Palmengartens anfahrenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. September 2016STST 1213Ausbau der BonifatiusstraßeStellungnahme
- 17. Februar 2017BB 60Fahrgastinformationen als Open DataMagistratsbericht
- 19. Juni 2017Antwort des Magistrats · nach 59 WochenBB 191Fahrgastinformationen als Open DataMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf21 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., GRÜNE und FDP; bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 61); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 124 = Ablehnung, NR 61 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, BFF, PARTEI und fraktionslos gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., BFF und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 61); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 61) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, 1 GRÜNE und BFF gegen 1 GRÜNE und SPD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL zu 2. Einstimmige Annahme