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Erschließung "Leuchte" hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M
6 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt die Erschließung des Baugebiets "Leuchte" vor, um die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen zu realisieren. Dies geschieht im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 377 und soll die Entwicklung des Gebiets vorantreiben. Das erwartete Ergebnis ist eine verbesserte Erschließung und Nutzung des Baugebiets.

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Rangenbergstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 76 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Begründung

A. Zielsetzung

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2005, § 10277, nach § 10 (1) BauGB a.F.I.V.m. § 233 (1) BauGB trat der Bebauungsplan Nr. 377 Leuchte am 20.12.2005, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 51 und der ortsüblichen Bekanntmachung - § 10 (3) BauBG a.F.I.V.m. § 233 (1) BauBG, in Kraft. Im September 2014 wurde mit den Bauarbeiten zur gesicherten Erschließung des Baugebietes begonnen. Aufgrund der geänderten Grundwasserstände musste der vorgenannte Bauauftrag im November 2014 zur Fortsetzung der Erschließung teilgekündigt werden. Die von den Grundwasserständen nicht betroffenen Leistungen wurden im Juli 2015 fertiggestellt. Zuvor wurde ein Ersatzlebensraum in Fechenheim (alte Baumschule) für die Eidechsen gebaut und diese aus dem Baugebiet heraus umgesiedelt. Der dortige Baubeginn war im Februar 2011. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.03.1995, § 4028, wurde das Baulandumlegungsverfahren Nr. 179 nach § 46 Baugesetzbuch (BauGB) angeordnet und am 10.09.2001 im Amtsblatt Nr. 37 Seite 893 veröffentlicht. Das Baulandumlegungsverfahren wurde am 12.11.2018 unanfechtbar und am 15.01.2019 im Amtsblatt Nr. 3 Seite 72 veröffentlicht.

C. Lösung

Das neu herzustellende Erschließungsgebiet liegt zwischen der Rangenbergstraße, Barbarossastraße und der Straße Leuchte. Ausgleichsmaßnahmen sind im Fechenheimer Mainbogen, Bergen- Enkheim herzustellen und ein Ersatzlebensraum für die umgesiedelten Eidechsen in Fechenheim (alte Baumschule) wurde bereits baulich hergestellt. Die Hauptdurchgangsstraße wird mit baulich getrennten Gehwegen, Parkständen und Oberflächenwasserbewirtschaftungselementen hergestellt. Die Seitenstraßen werden als verkehrsberuhigte Bereiche mit niveaugleichem Ausbau angelegt. Durch den Einsatz von verschiedenen Materialien (Asphalt und Betonsteinpflaster) wird eine Zonierung in Gehweg- und Parkplatzbereiche geschaffen, jedoch sind alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Die Erschließungsstraßen werden vorerst nur bis zu einem Zwischenbauzustand (Baustraßenstandard) ausgebaut. Der Endausbau der Straßen erfolgt dann, wenn ca. 80 % aller Hochbauten fertiggestellt wurden. Die Planung und Ausführung der Ver- und Entsorgungsleitungen werden durch die zuständigen Versorgungsträger erbracht.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Für Kostensteigerungen wurden die Bau- und Baunebenkosten in Abstimmung mit dem Revisionsamt um 25 % erhöht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. Mai 2020 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.07.2020 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 11
Sitzung 39 · 22.06.2020
TO II, TOP 5
Angenommen
Der Vorlage M 76 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 39 · 22.06.2020
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 76 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)

OBR 16
Sitzung 38 · 23.06.2020
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 76 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Verkehrsausschusses
Sitzung 39 · 23.06.2020
TO I, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 76 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfD
Sonstige:
Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen Revisionsbericht); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 41 · 30.06.2020
TO I, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage M 76 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfDÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 46 · 02.07.2020
TO II, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage M 76 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfDÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

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