Erschließung "Leuchte" hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Erschließung des Baugebiets "Leuchte" vor, um die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen zu realisieren. Dies geschieht im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 377 und soll die Entwicklung des Gebiets vorantreiben. Das erwartete Ergebnis ist eine verbesserte Erschließung und Nutzung des Baugebiets.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Rangenbergstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Aufstellung von Hundekottütenspendern und Abfallbehältern im Bereich Leuchte und JeanKempfWeg18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Mangelhaftes Baustellenmanagement24.02.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Erneuerung des Fußgängerüberweges Rothschildallee/Höhe Günthersburgallee02.06.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Rangenbergstraße per E-MailBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 76 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
A. Zielsetzung
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2005, § 10277, nach § 10 (1) BauGB a.F.I.V.m. § 233 (1) BauGB trat der Bebauungsplan Nr. 377 Leuchte am 20.12.2005, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 51 und der ortsüblichen Bekanntmachung - § 10 (3) BauBG a.F.I.V.m. § 233 (1) BauBG, in Kraft. Im September 2014 wurde mit den Bauarbeiten zur gesicherten Erschließung des Baugebietes begonnen. Aufgrund der geänderten Grundwasserstände musste der vorgenannte Bauauftrag im November 2014 zur Fortsetzung der Erschließung teilgekündigt werden. Die von den Grundwasserständen nicht betroffenen Leistungen wurden im Juli 2015 fertiggestellt. Zuvor wurde ein Ersatzlebensraum in Fechenheim (alte Baumschule) für die Eidechsen gebaut und diese aus dem Baugebiet heraus umgesiedelt. Der dortige Baubeginn war im Februar 2011. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.03.1995, § 4028, wurde das Baulandumlegungsverfahren Nr. 179 nach § 46 Baugesetzbuch (BauGB) angeordnet und am 10.09.2001 im Amtsblatt Nr. 37 Seite 893 veröffentlicht. Das Baulandumlegungsverfahren wurde am 12.11.2018 unanfechtbar und am 15.01.2019 im Amtsblatt Nr. 3 Seite 72 veröffentlicht.
C. Lösung
Das neu herzustellende Erschließungsgebiet liegt zwischen der Rangenbergstraße, Barbarossastraße und der Straße Leuchte. Ausgleichsmaßnahmen sind im Fechenheimer Mainbogen, Bergen- Enkheim herzustellen und ein Ersatzlebensraum für die umgesiedelten Eidechsen in Fechenheim (alte Baumschule) wurde bereits baulich hergestellt. Die Hauptdurchgangsstraße wird mit baulich getrennten Gehwegen, Parkständen und Oberflächenwasserbewirtschaftungselementen hergestellt. Die Seitenstraßen werden als verkehrsberuhigte Bereiche mit niveaugleichem Ausbau angelegt. Durch den Einsatz von verschiedenen Materialien (Asphalt und Betonsteinpflaster) wird eine Zonierung in Gehweg- und Parkplatzbereiche geschaffen, jedoch sind alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Die Erschließungsstraßen werden vorerst nur bis zu einem Zwischenbauzustand (Baustraßenstandard) ausgebaut. Der Endausbau der Straßen erfolgt dann, wenn ca. 80 % aller Hochbauten fertiggestellt wurden. Die Planung und Ausführung der Ver- und Entsorgungsleitungen werden durch die zuständigen Versorgungsträger erbracht.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Für Kostensteigerungen wurden die Bau- und Baunebenkosten in Abstimmung mit dem Revisionsamt um 25 % erhöht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. Mai 2020 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.07.2020 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen Revisionsbericht); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)