Radweg zwischen Harheim und Nieder-Erlenbach hier: Anlage eines einseitigen, gemeinsamen Geh- und Radweges mit Zweirichtungsverkehr an der Westseite des…
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Radweg zwischen Harheim und Nieder-Erlenbach hier: Anlage eines einseitigen, gemeinsamen Geh- und Radweges mit Zweirichtungsverkehr an der Westseite des Erlenbacher Stadtweges (K 812)
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Vortrag des Magistrats vom 15.03.2002, M 57
Betreff:
Radweg zwischen Harheim und Nieder-Erlenbach hier: Anlage eines einseitigen, gemeinsamen Geh- und Radweges mit Zweirichtungsverkehr an der Westseite des Erlenbacher Stadtweges (K 812)
Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.1997, § 7429
- Die Vorplanung für den gemeinsamen Rad-und Gehweg im Abschnitt zwischen Maßbornstraße und Am Ohlenstück (Westseite mit Zweirichtungsverkehr) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Der Magistrat wird beauftragt, - auf der Grundlage der beschlossenen Vorplanung eine baureife Planung zu erstellen, - einen Planfeststellungsbeschluss herbeizuführen, - eine Bau- und Finanzierungsvorlage zu erstellen, - nach Beschlussfassung über die Bau- und Finanzierungsvorlage und Bereitstellung ggf. - notwendiger Mittel für diese Maßnahme im Haushalt, den erforderlichen Grunderwerb - zu tätigen und die GVFG-Mittel sowie Mittel aus der Ausgleichsabgabe zu beantragen.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Baumaßnahmen (Änderung der Lichtzeichenanlagen, Beschilderung, Markierung, Straßenumbau und Grunderwerb) in einer Größenordnung von 462.000,00 EUR (entspr.ca. DM 903.600 DM) aus Stellplatzablösemitteln, GVFG- Mitteln und der ggf. verbleibende Differenzbetrag mit Eigenmitteln finanziert werden. Die Anlage des Grünstreifens mit der Baumreihe wird aus Mitteln der Ausgleichsabgabe nach dem Hessischen Naturschutzgesetz finanziert. Begründung: A.) Zielsetzung In seinem Vortrag an die Stadtverordnetenversammlung M 217 vom 16.10.1992 hat der Magistrat eine Radverkehrskonzeption für Frankfurt am Main vorgelegt, die ein stadtweites Radverkehrsnetz beinhaltet. Unter anderem ist darin die Verbindung zwischen den Ortsteilen Harheim und Nieder-Erlenbach für den Alltags- und Freizeitradverkehr vorgesehen. Für die Radverkehrsverbindung zwischen Harheim und Nieder Erlenbach hat der Magistrat eine Vorplanung erarbeitet. Der gemeinsame Rad- und Gehweg im Zweirichtungsverkehr führt durch die Ortsbezirke 13 und
- Die Belange des Radverkehrs in der Maßbornstraße werden im Rahmen der Erschließungsplanung des Bebauungsplanverfahrens Harheim Nord (B-Plan Nr. 681) berücksichtigt. B.) Alternativen Der Magistrat hatte bereits in 1991 eine Vorplanung zum Ausbau eines kombinierten Geh- und Radweges auf der Ostseite des Erlenbacher Stadtweges von der Maßbornstraße bis zur Straße Hohe Brück erarbeitet. In Vorgesprächen zu dem erforderlichen Grunderwerb zur Umsetzung der Planung ergaben sich erhebliche, auf dem Verhandlungsweg nicht abbaubare Widerstände. Im Hinblick auf die 1995 eingetretenen Änderungen der Empfehlungen zur Planung von Radverkehrsanlagen (ERA 95) und die zwischenzeitlich eingebrachten Anregungen der Ortsbeiräte war die erste Vorplanung zu überarbeiten. In der Anregung 2178 des Ortsbeirates 14 vom 02.12.1996 wird ein Ausbau des auf der Westseite des Erlenbacher Stadtweges vorhandenen Fußweges zwischen Harheim und Nieder-Erlenbach zu einem kombinierten Geh- und Radweg angeregt. Die vorliegende Planung greift diesen Vorschlag auf. C.) Lösung Anlage 2, Blatt 1, enthält eine Übersichtskarte der Vorplanung des gemeinsamen, im Zweirichtungsverkehr befahrbaren Geh- und Radweges auf der Westseite des Erlenbacher Stadtweges (K 812) im Maßstab 1:10.
- Vorgesehen ist ein gemeinsamer Geh- und Radweg in einer Breite von 3,00 m auf der Westseite des Erlenbacher Stadtweges, der von der Fahrbahn durch einen Straßengraben (Mulde) mit beiderseitigen Banketten von insgesamt 2,50 m Breite getrennt ist. Zum Rand der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen schließt sich ein 3,00 m breiter, mit einer Baumreihe versehener Grünstreifen an (aufgrund § 4 HENatG, gemäß Beschluss des Verbandstages UVF vom 02.10.1984). Die Planung beinhaltet im Einzelnen folgende Maßnahmen: - Zwischen Maßbornstraße und Holzweg (Anlage 7, Blatt 1) Die Einmündung der Maßbornstraße in den Erlenbacher Stadtweg ist signalgesteuert. Der Radverkehr aus Richtung Harheim erhält an der Signalanlage eine gesicherte Aufstellfläche vor der Haltelinie des Kraftfahrzeugverkehrs (Gegenstand der Vorplanung Maßbornstraße im Rahmen des B-Plan Verfahrens s. o.). Für das indirekte Linksabbiegen aus Richtung Nieder-Erlenbach nach Harheim wird ein aufgeweiterter Aufstellstreifen vor dem Signal in der Einmündung des landwirtschaftlichen Weges eingerichtet. Der von der Maßbornstraße bis zum Erlenbacher Stadtweg Nr. 96 vorhandene gepflasterte Gehweg wird auf 3,75 m verbreitert (Rad- u. Gehweg 3,00 m; Sicherheitsstreifen 0,75
- m)und eine Baumreihe angelegt. Die Wartehalle an der Bushaltestelle "Lindenhof“ wird versetzt. Zwischen der Hausnummer 96 (Weg Flurstück 144/1) und dem Holzweg wird der Rad- und Gehweg hinter der vorhandenen, geschlossenen Baum- und Strauchreihe geführt. Der vorhandene Gehweg (1,0m) und die Betonrinne (0,6
- m)werden zugunsten einer 1,50 m breiten Entwässerungsmulde zurückgebaut. - Zwischen Holzweg und Hauptweg (Anlage 7, Blatt 2) Der Rad- u. Gehweg, die Baumreihe und der Straßengraben werden neu angelegt. Die Wartehalle an der Bushaltestelle Erlenhof wird umgestellt. - Zwischen Hauptweg und Am Ohlenstück (Anlage 7, Blatt 3) Vom Hauptweg bis zum landwirtschaftlichen Weg (Flurstück 27/1) werden der Rad- und Gehweg, die Baumreihe und der Straßengraben neu angelegt. Vom landwirtschaftlichen Weg (Flurstück 27/1) bis zum Knoten mit der L 3008 wird die Böschung des Einschnitts zurückgelegt. Zwischen der Fahrbahn und dem Böschungsfuß werden hinter dem vorhandenen Bordstein ein Sicherheitsstreifen mit Leitplanke, der Rad- u. Gehweg und ein Entwässerungsgraben hergestellt. Zur Schaffung einer sicheren Querungsmöglichkeit für Radfahrer- und Fußgänger wird der Knotenpunkt an der Landesstraße L 3008 kompakter gestaltet. Für Rechtsabbieger von Ober-Erlenbach nach Harheim/Bonames, die in die Signalisierung einbezogen werden, entfällt die westliche Dreiecksinsel zugunsten einer engeren Bordsteinführung. Der Signalmast wird umgestellt. Für den auf der L 3008 von Ober-Erlenbach nach Nieder-Erlenbach abbiegenden Radverkehr und den auf der Kreisstraße 812 aus Nieder-Erlenbach in die L 3008 einbiegenden Radverkehr wird vor der Signalanlage eine vorgezogene Aufstellfläche abmarkiert. Der vorhandene Gehweg zwischen L 3008 und Am Ohlenstück wird zu einem gemeinsamen Rad- und Gehweg ausgebaut. Die anschließende Überleitung in den Mischverkehr auf der Fahrbahn erfolgt innerhalb der Tempo 30-Zone ohne zusätzliche Sicherungsmaßnahmen. D.) Kosten Nach einer noch nicht verbindlichen Kostenschätzung addieren sich die brutto-Kosten für den Grunderwerb und die Herstellung des gemeinsamen 3,00 m breiten Rad- und Gehweg entlang des Erlenbacher Stadtweges wie folgt: Straßenbau 360.000 EUR Planung, Bauleitung, Vermessung 45.000 EUR Lichtsignalanlage (L 3008) 28.000 EUR Grunderwerb 29.000 EUR 462.000 EUR (entspricht 903.593,46 DM) Nebenvorlage: Anregung vom 13.05.2002, OA 806 Antrag vom 29.04.2002, OF 43/14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. März 2002Sie sind hierMM 57Radweg zwischen Harheim und Nieder-Erlenbach hier: Anlage eines einseitigen, gemeinsamen Geh- und Radweges mit Zweirichtungsverkehr an der Westseite des Erlenbacher Stadtweges (K 812)Magistratsvortrag
- 29. April 2002OFOF 43/14Geplanter Fahrradweg von Nieder . Erlenbach nach HarheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. Mai 2002OAOA 806Geplanter Fahrradweg von Nieder . Erlenbach nach Harheim Vortrag des Magistrats vom 15.03.2002, M 57Anregung
- 28. Oktober 2002Antwort des Magistrats · nach 32 WochenBB 1162Radweg zwischen Harheim und Nieder-Erlenbach; hier: Anlage eines einseitigen, gemeinsamen Geh- und Radweges mit Zweirichtungsverkehr an der Westseite des Erlenbacher Stadtweges (K 812)Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf10 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme Es dient zur Kenntnis, dass Herr Stefan Quirin gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen hat. zu 2. Einstimmige Annahme Es dient zur Kenntnis, dass Herr Stefan Quirin gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, FDP und REP gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung); GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, BFF und E.L. (M 57 und OA 806 = Annahme) PDS und ÖkoLinX-ARL (M 57 = Annahme, OA 806 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS, BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. zu 2. CDU, SPD, FDP, REP, BFF und E.L. gegen GRÜNE, PDS und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung)