Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Geh- und Radweg zwischen Harheim und Nieder-Erlenbach Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M
5 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Am Ohlenstück — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.08.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Am Ohlenstück per E-Mail

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 06.03.2009, M 44

Betreff: Geh- und Radweg zwischen Harheim und Nieder-Erlenbach Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 20.06.2002, § 3160 (M 57)

  1. Der Planung des Geh- und Radwegs zwischen Harheim und Nieder-Erlenbach wird entsprechend der beigefügten Plananlagen zugestimmt.
  2. Mit dem Bau wird unabhängig von dem Vorliegen des Bewilligungsbescheides begonnen.
  3. Es dient zur Kenntnis, - dass die Finanzierung der Gesamtmaßnahme in Höhe von ca. 1.297.600,00 € aus Mitteln des Ausbauprogramms "Radwegebau", Produktgruppe 16.3 Verkehrsanlagen, Sachkonto 80785200, Projektdefinition 5.001068 erfolgt, - dass von den Gesamtkosten ca. 1.001.100,00 € zuschussfähig sind und ein entsprechender Bewilligungsantrag durch den Magistrat gestellt ist, - dass der verbleibende Anteil der Kosten aus Mitteln aus Stellplatzablösebeträgen zu finanzieren ist, und - dass die Herstellungskosten auf die Beträge begrenzt werden, die sich aus der nachträglichen Prüfung durch das Revisionsamt ergeben.
  4. Die Deckung der jährlichen Folgekosten ist innerhalb des dem Dezernat VI zur Verfügung stehenden Budgets sicherzustellen. A Zielsetzung Der Bau des Geh- und Radwegs zwischen Harheim und Nieder-Erlenbach ist Bestandteil der Radverkehrskonzeption der Stadt Frankfurt (M 217 vom 16.10.1992). Der Geh- und Radweg bildet eine Verbindung der Statteile Harheim und Nieder-Erlenbach. B Alternativen - keine - C Lösung 1. Allgemeines Im Rahmen der Radverkehrskonzeption für Frankfurt/Main, die ein stadtweites Radverkehrsnetz beinhaltet, ist unter anderem die Verbindung zwischen den Ortsteilen Harheim und Nieder-Erlenbach vorgesehen. Geplant ist ein gemeinsamer Geh- und Radweg mit Zweirichtungsverkehr auf der Westseite des Erlenbacher Stadtweges (K 812), der von der Fahrbahn durch eine Entwässerungsmulde getrennt ist. Die Trennung zu den angrenzenden, landwirtschaftlich genutzten Flächen erfolgt durch einen Grünstreifen. 2. Straßenbauliche Beschreibung Der neue Geh- und Radweg soll bei einer Breite von 3,00 m eine 8 cm starke Tragdeckschicht aus Asphalt auf einer 22 cm starken Schottertragschicht erhalten. Die Planung beinhaltet im Einzelnen folgende Maßnahmen: Maßbornstraße bis Erlenbacher Stadtweg Hs-Nr. 96 ; Bau-km 0+000 bis km 0+300 Die Einmündung der Maßbornstraße in den Erlenbacher Stadtweg ist signalgesteuert. Der Radverkehr aus Richtung Harheim erhält an der Signalanlage eine gesicherte Aufstellfläche vor der Haltelinie des Kraftfahrzeugverkehrs. Für das indirekte Linksabbiegen aus Richtung Nieder-Erlenbach nach Harheim wird ein aufgeweiteter Aufstellstreifen vor dem Signal in der Einmündung des landwirtschaftlichen Weges eingerichtet. Der von der Maßbornstraße bis zum Erlenbacher Stadtweg Nr. 96 vorhandene gepflasterte Gehweg ist durch einen Hochbord von 12 cm von der Fahrbahn getrennt. Hier wird hinter einem 0,75 m breiten Schutzstreifen der 3,00 m breite Geh- und Radweg angeordnet. Die vorhandene Pflasterfläche wird zurück gebaut und durch eine Tragdeckschicht aus Asphalt ersetzt. Der Schutzstreifen soll aus Pflaster gebildet werden. Zusätzlich wird ab der Zuwegung "In der Rosengewann" zur angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Fläche hin ein 3,00 m breiter Grünstreifen angelegt. Die Wartehalle der Bushaltestelle "Lindenhof" (Bau-km 0+155) wird versetzt und die Haltestelle durch den Einbau von Sonderbordsteinen Typ Frankfurt niederflurgerecht ausgebaut. Im Bereich des neuen Geh- und Radweges sind 2 Masten der Lichtsignalanlage Maßbornstraße zu versetzen. Ebenso sind die bis Bau-km 0+300 vorhandenen Masten der Straßenbeleuchtung der neuen Geh- und Radwegführung anzupassen. Erlenbacher Stadtweg Hs-Nr. 100 bis landwirtschaftlicher Weg (Flurstück 27/1); Bau-km 0+305 bis km 1+100 Der vorhandene, straßenbegleitende Gehweg (Breite: 1,00 m) und die Betonrinne (Breite: 0,60 m) werden zugunsten einer Entwässerungsmulde zurück gebaut. Der Geh- und Radweg wird mit einer Breite von 3,00 m neu angelegt und ist durch eine Entwässerungsmulde mit beidseitigen Banketten von insgesamt 2,50 m Breite von der Fahrbahn getrennt. Die Trennung zu den angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen erfolgt durch einen 3,00 m breiten Grünstreifen. Die Wartehalle an der Bushaltestelle "Erlenhof" (Bau-km 0+730) wird versetzt. Die Haltestelle wird durch den Einbau von Sonderbordsteinen Typ Frankfurt niederflurgerecht ausgebaut. Landwirtschaftlicher Weg (Flurstück 27/1) bis L 3008 ; Bau-km 1+105 bis km 1+196 Hinter dem neu einzubauenden Bordstein (h = 10 cm) wird ein 1,00 m breiter Schutzstreifen mit Geländer angeordnet. Es folgt der hier 2,50 m breite Geh- und Radweg und eine Entwässerungsmulde. Abschließend zu den landwirtschaftlich genutzten Flächen hin ist ein 3,00 m breiter Grün-streifen vorgesehen. Kreuzung Erlenbacher Stadtweg (K 812) mit L 3008 Zur Schaffung einer sicheren Querungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer wird der Knotenpunkt kompakter gestaltet. Für Rechtsabbieger von Ober-Erlenbach nach Harheim/Bonames, die in die Signalisierung einbezogen werden, entfällt die westliche Dreiecksinsel zugunsten einer engeren Bordsteinführung. Der Signalmast wird deshalb an einen neuen Standort versetzt. Für den auf der L 3008 von Ober-Erlenbach nach Nieder-Erlenbach abbiegenden Radverkehr und den auf der K 812 aus Nieder-Erlenbach in die L 3008 einbiegenden Radverkehr wird vor der Signalanlage eine vorgezogene Aufstellfläche abmarkiert. L 3008 bis Am Ohlenstück Der vorhandene ca. 1,80 m breite Gehweg zwischen der L 3008 und Am Ohlenstück wird zu einem gemeinsamen 3,00 m breiten Geh- und Radweg ausgebaut. Die Trennung zur Fahrbahn erfolgt durch einen vorhandenen Hochbord (h = 12 cm) und ein neues Geländer. Die anschließende Überleitung in den Mischverkehr der Straße erfolgt innerhalb einer Tempo 30-Zone ohne zusätzliche Sicherungsmaßnahmen. 3. Notwendigkeit der Baumaßnahme, Vorgeschichte der Planung Der Magistrat der Stadt Frankfurt hatte bereits 1991 eine Vorplanung zum Ausbau eines kombinierten Geh- und Radweges auf der Ostseite des Erlenbacher Stadtweges erarbeitet. In Vorgesprächen zu dem erforderlichen Grunderwerb zur Umsetzung der Planung ergaben sich aber erhebliche, auf dem Verhandlungsweg nicht abbaubare Widerstände. Im Hinblick auf die 1995 eingetretenen Änderungen der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 95) und die zwischenzeitlich eingebrachten Anregungen der Ortsbeiräte war die erste Vorplanung zu überarbeiten. Im Dezember 1996 wurde vom Ortsbeirat 14 ein Ausbau des auf der Westseite des Erlenbacher Stadtweges vorhandenen Fußweges zwischen Harheim und Nieder-Erlenbach zu einem kombinierten Geh- und Radweg angeregt. 4. Technische Gestaltung der Baumaßnahme 4.1 Trassierung Der Geh- und Radweg verläuft straßenbegleitend, parallel zum Erlenbacher Stadtweg. Höhenmäßig ist der Geh- und Radweg an den vorhandenen Fahrbahnrand anzubinden. Entstehende Höhenunterschiede zu den landwirtschaftlich genutzten Flächen sind im Bereich des 3,00 m breiten Grünstreifens auszugleichen. 4.2 Querschnitt Die Breite des kombinierten Geh- und Radweges beträgt 3,00 m. Der Geh- und Radweg wird beidseitig durch Tiefborde 8/20 eingefasst. Der Regelaufbau des Geh- und Radweges wird wie folgt festgelegt: - 8 cm Asphalttragdeckschicht 0/16 - 22 cm Schottertragschicht 0/32 - 25 cm Bodenaustausch 55 cm Gesamtdicke Eine 1,50 m breite Entwässerungsmulde, die als Rasenmulde mit beidseitigen 0,50 m breiten Banketten ausgeführt wird, trennt den Geh- und Radweg von der Fahrbahn. Am Baubeginn erfolgt die Trennung zur Fahrbahn durch einen vorhandenen 12 cm hohen Bord mit einem dahinter liegendem Schutzstreifen. Am Bauende, im Kreuzungsbereich mit L 3008, ist ein 10 cm hoher Hochbord 15/25 mit Schutzstreifen und Geländer vorgesehen. Die Trennung zu den angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen erfolgt durch einen 3,00 m breiten Grünstreifen. Zwischen L 3008 und Am Ohlenstück wird der gepflasterte Gehweg zurück gebaut und durch einen 3,00 m breiten Geh- und Radweg ersetzt. Die Trennung zur Fahrbahn erfolgt durch den vorh. Hochbord und das neu zu errichtende Geländer. Bei Straßenübergängen sind die Bordsteine abzusenken. 4.3 Kreuzungen und Einmündungen Einmündung der Maßbornstraße in den Erlenbacher Stadtweg Im Bereich des neuen Geh- und Radweges sind 2 Masten der Lichtsignalanlage zu versetzen. Der Radverkehr aus Richtung Harheim erhält an der Signalanlage eine gesicherte Aufstellfläche vor der Haltelinie des Kraftfahrzeugverkehrs. Für das indirekte Linksabbiegen aus Richtung Nieder-Erlenbach nach Harheim wird ein aufgeweiteter Aufstellstreifen vor dem Signal in der Einmündung des landwirtschaftlichen Weges eingerichtet. Kreuzung Erlenbacher Stadtweg (K 812) mit L 3008 Zur Schaffung einer sicheren Querungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer wird der Knotenpunkt kompakter gestaltet. Für Rechtsabbieger von Ober-Erlenbach nach Harheim/Bonames, die in die Signalisierung einbezogen werden, entfällt die westliche Dreiecksinsel zugunsten einer engeren Bordsteinführung. Deshalb ist der auf der Dreiecksinsel befindliche Signalmast umzusetzen. Für den auf der L 3008 von Ober-Erlenbach nach Nieder-Erlenbach abbiegenden Radverkehr und den auf der K 812 aus Nieder-Erlenbach in die L 3008 einbiegenden Radverkehr wird vor der Signalanlage eine vorgezogene Aufstellfläche abmarkiert. 4.4 Entwässerung Das Längsgefälle des Geh- und Radweges beträgt zwischen 0,6 % und 2,4 %. Der Hochpunkt liegt dabei bei Bau-km 0+785,027 der Tiefpunkt bei Bau-km 1+179,777. Die Entwässerung der Geh- und Radwegfläche erfolgt über das Quergefälle von 2,5 % in die vorhandenen Bordrinnen (Baubeginn und Bauende) oder die neu anzulegende Rasenmulde. Über Abläufe am Muldenende und Anschlussleitungen wird das Wasser dann einer Sammelleitung zugeführt. Bis zu Schacht S 52 bei Bau-km 0+285 wird das Regenwasser über Straßenabläufe und Anschlussleitungen einer bestehenden Sammelleitung DN 400 aus Beton zugeführt. Ab Bau-km 0+285 bis zur L 3008 ist im Bereich des Geh- und Radweges eine neue Sammelleitung DN 300 vorgesehen, die das in den Mulden gesammelte Regenwasser aufnimmt und weiterleitet. Durch den Hochpunkt bei Bau-km 0+785,027 entstehen 2 Leitungsstränge. Ein Strang (Schächte 1 bis 11) wird bei Bau-km 0+285 an den vorhandenen Schacht S 52 und damit an die vorhandene Sammelleitung angeschlossen. Der zweite Strang (Schächte 12 bis 19) ist im Bereich der L 3008 an einen vorhandenen Schacht anzuschließen. Die im Bereich der neu anzulegenden Rasenmulde bestehenden Schächte der straßenbegleitenden Drainageleitung DN 150 sind abzubrechen bzw. zurück zu bauen. 4.5 Straßenausstattung Am Baubeginn sind 2 Masten der vorhandenen Lichtsignalanlage Maßbornstraße und 7 Masten der vorhandenen Straßenbeleuchtung der neuen Geh- und Radwegführung anzupassen. Außerdem ist hier ein Verteilerkasten zu versetzen. Im Bereich der Kreuzung Erlenbacher Stadtweg / L 3008 ist die vorhandene Dreiecksinsel zugunsten einer engeren Bordsteinführung zurück zu bauen. Außerdem ist hier ein Mast der Lichtsignalanlage umzusetzen und für die Fußgänger eine zusätzliche aufzustellen. Die vorhandene Straßenbeschilderung ist den neuen Verhältnissen anzupassen, eine zusätzliche Beschilderung bzw. Markierung des Geh- und Radweges ist vorzunehmen. 4.6 Öffentliche Verkehrsanlagen Die Wartehallen einschließlich der vorhandenen Haltestellenausstattung der Bushaltestellen "Lindenhof" und "Erlenhof" sind der Geh- und Radwegführung anzupassen und deshalb zu versetzen. Beide Haltestellen sind durch Einbau von Sonderbordsteinen Typ Frankfurt niederflurgerecht auszubauen. D Kosten 1. Investitionsbedarf Die Kosten der Gesamtmaßnahme belaufen sich auf ca. 1.297.600,00 € einschl. Mehrwertsteuer. Die Mittel stehen auf dem Konto Produktgruppe: 16.3 Sachkonto: 80785200 Projektdefinition: 5.001068 Die Einrichtung der Radroute ist zuschussfähig. Der GVFG Antrag ist gestellt. Kostenübersicht 1. Baukosten € € € 1.1 Straßenbauarbeiten 756.300,00 1.2 Pflanzkosten 79.200,00 1.3 Versetzen der Beleuchtung (SRM) 27.100,00 1.4 Umbau LSA 138.500,00 Summe 1 Baukosten 1.001.100,00 2. Baunebenkosten € € € Planung und Bauleitung etc. 166.500,00 Summe 2 Baunebenkosten 166.500,00 3. Grunderwerb 130.000,00 GESAMTKOSTEN 1.297.600,00 2. Finanzbedarfszeitraum Folgende Kosten wurden bereits verausgabt: Aus dem Haushalt der Stadt Frankfurt am Main 2003 wurden Mittel in Höhe von 15.432,66 €, aus dem Haushalt 2004 Mittel in Höhe von 4.676,57 €, aus dem Haushalt 2007 Mittel in Höhe von 33.976,86 € und aus dem Haushalt 2008 Mittel in Höhe von 27.459,90 € verausgabt. Die Gesamtkosten in Höhe von 1.216.054 € werden mit 243.200 € in 2009 und mit 972.854 € in 2010 kassenwirksam. 3. Folgeinvestitionen - keine - 4. Jahresfolgekosten 4.1 Personelle Ausgaben - keine - 4.2 Sachkosten 4.2.1 Produktgruppe 16.3 5 % von 756.300,00 € 37.815,00 € Kostenstelle: 16 Sachkonto: 8078.5200 4.3 Kapitalkosten 4.3.1 Produktgruppe 16.3 1. Kalkulatorische Verzinsung 6,0% von 1.297.600,00 € 77.856,00 € 2. Abschreibung 3,0 % von 1.167.600,00 € 35.028,00 € gesamt 112.884,00 € 5. Jahreserträge - keine - 6. Leistungen Dritter - keine - 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen - keine - 8. Sonstiges entfällt Anlage 1 (ca. 463 KB) Anlage 2 (ca. 318 KB) Anlage 3 (ca. 315 KB) Anlage 4 (ca. 581 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. März 2009 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 07.05.2009 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 14
Sitzung 31 · 20.04.2009
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 44 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 31 · 28.04.2009
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 44 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 30 · 28.04.2009
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGBFFNPD
Sonstige:
Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF; LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 33 · 05.05.2009
TO I, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGBFFREPNPDÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass ein Bewilligungsbescheid vorliegt) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 33 · 07.05.2009
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGBFFREPNPDÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass ein Bewilligungsbescheid vorliegt)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen