Vermögenswirksame Übertragung eines Grundstücksanteils sowie der Gebäude Neuer Wall 2a und Neuer Wall 2b in das Sondervermögen des Eigenbetriebs Kita…
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Vermögenswirksame Übertragung eines Grundstücksanteils sowie der Gebäude Neuer Wall 2a und Neuer Wall 2b in das Sondervermögen des Eigenbetriebs Kita Frankfurt, Kinderzentrum Willemerstraße (KT 55) und Kinderzentrum Neuer Wall (KT 145), Frankfurt am Main
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Vortrag des Magistrats vom 07.03.2014, M 55
Betreff: Vermögenswirksame Übertragung eines Grundstücksanteils sowie der Gebäude Neuer Wall 2a und Neuer Wall 2b in das Sondervermögen des Eigenbetriebs Kita Frankfurt, Kinderzentrum Willemerstraße (KT 55) und Kinderzentrum Neuer Wall (KT 145), Frankfurt am Main - Sachsenhausen
- Es dient zur Kenntnis, dass das 2.892 qm umfassende Grundstück Gemarkung Frankfurt am Main, Sachsenhausen, Flur 478, Flurstück 1/1 mit 2.429.280 € (840 €/qm) bilanziert ist. Der Übertragung eines ca. 2.300 qm großen Grundstücksanteils hiervon zum 01.01.2014 als Sacheinlage in das Sondervermögen des Eigenbetriebs Kita Frankfurt mit einem Wert von ca. 1.932.000 € wird zugestimmt.
- Die in der Vermögensrechnung der Stadt Frankfurt am Main bilanzierten Gebäude Neuer Wall 2a und Neuer Wall 2b werden ebenfalls zum 01.01.2014 an den Eigenbetrieb Kita Frankfurt mit dem bilanziellen Buchwert von 268.896 € übertragen. In der Kernverwaltung erfolgt eine Vermögensumschichtung vom Sachanlagevermögen zu den immateriellen Vermögensgegenständen. Der Eigenbetrieb Kita Frankfurt bucht die übertragenen Gebäude gegen einen Sonderposten ein. Begründung: A - Zielsetzung Das Grundstück Gemarkung Frankfurt, Sachsenhausen, Flur 478, Flurstück 1/1 und die aufstehenden Gebäude Neuer Wall 2a und 2b befinden sich bisher in der Vermögensverwaltung des Liegenschaftsamtes. In Abstimmung mit dem Liegenschaftsamt sollen der ausschließlich als Kinderzentrum genutzte Grundstücksanteil von ca. 2.300 qm und die Gebäude Neuer Wall 2a und 2b zur selbstständigen Bewirtschaftung an den Eigenbetrieb Kita Frankfurt übertragen werden. Hierzu wird das Grundstück neu aufgeteilt und beordnet. Kita Frankfurt wird die Verkehrssicherungspflicht und die Schadenshaftung für Schäden Dritter auf dem Grundstücksanteil und in den Gebäuden übernehmen und hat für die Unterhaltung des Grundstücksanteil und der Gebäude zu sorgen. Durch die Übertragung des Grundstücksanteils und der Gebäude werden die Nutzungs- und Bewirtschaftungsverhältnisse beordnet und damit die wirtschaftliche Transparenz hergestellt. Eine Überlassung des Grundstücksanteils und der Gebäude durch das Liegenschaftsamt stellt bezüglich des EU-Beihilferechts einen Vermögenswert dar, der beihilferechtlich relevant ist. Um rechtliche Risiken zu minimieren ist es in Abstimmung mit dem Beteiligungsmangement und der Stadtkämmerei sinnvoll, eine Grundstücks- und Gebäudeübertragung durchzuführen, da der Grundstücksanteil und die Gebäude dauerhaft durch den Eigenbetrieb genutzt werden. Das Liegenschaftsamt hat der anteiligen Grundstücks- und der Gebäudeübertragung zugestimmt. B - Alternativen Keine C - Lösung Aus o. g. Gründen ist die Übertragung des Grundstücksanteils und der Gebäude in die Vermögensverwaltung des Eigenbetriebs Kita Frankfurt notwendig. Das obengenannte Grundstück muss neu vermessen werden. Der Grundstücksanteil hat zurzeit einen Vermögenswert in Höhe von 1.932.000,00 €. Der Gebäudewert für Liegenschaft Neuer Wall 2a - 2b beträgt zum 31.12.2013 268.896,00 €. Die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kita Frankfurt hat in ihrer Sitzung am 29.10.2013 der Vermögensübertragung des Grundstücksanteils und der Gebäude zugestimmt. D - Kosten Der Grundstücksanteil in der Gemarkung Frankfurt am Main, Sachsenhausen, Flur 478, Flurstück 1/1 soll zum Vermögenswert in Höhe des bilanziellen Buchwertes (1.932.000,00 €) und die Gebäude der Liegenschaft Neuer Wall 2a bis 2b (zum 31.12.2013 268.896,00 €) vom städtischen Haushalt an den Eigenbetrieb Kita Frankfurt übertragen werden. Die Vermögensübertragung des Grundstücksanteils erfolgt als Sacheinlage in das Sondervermögen des Eigenbetriebes. Die Vermögensübertragung der Gebäude erfolgt analog der bilanziellen Abbildung eines Investitionszuschusses an den Eigenbetrieb. Mittel zur Zahlung der Vermögensübertragungen sind nicht erforderlich. Anlage _Liegenschaftsplan (ca. 569 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 18.03.2014, NR 834
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. März 2014Sie sind hierMM 55Vermögenswirksame Übertragung eines Grundstücksanteils sowie der Gebäude Neuer Wall 2a und Neuer Wall 2b in das Sondervermögen des Eigenbetriebs Kita Frankfurt, Kinderzentrum Willemerstraße (KT 55) und Kinderzentrum Neuer Wall (KT 145), Frankfurt am MainMagistratsvortrag
- 18. März 2014NRNR 834Übertragung eines GrundstücksanteilsSTVV-Antrag · RÖMER
- 18. März 2014AA 523Übertragung eines GrundstücksanteilsSTVV-Anfrage · RÖMER
- 6. Juni 2014Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 191Übertragung eines GrundstücksanteilsMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und ELF Piraten; LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen ELF Piraten (= Annahme); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (M 55 und NR 834 = Annahme) RÖMER (NR 834 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 55 und NR 834 = Annahme) REP (M 55 = Annahme, NR 834 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und REP zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und REP gegen LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 55 und NR 834 = Annahme)