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Übertragung eines Grundstücksanteils

Vorlagentyp: B
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren4 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 06.06.2014, B 191

Betreff: Übertragung eines Grundstücksanteils Vorgang: A 523/14 RÖMER Gem. Stadtverordnetenbeschluss vom 19.06.2008, § 4107, sind mit Betriebsgründung 01.01.2008 alle Liegenschaften und Gebäude, die sich ausschließlich in der Nutzung von städtischen Kindertagesstätten und Kinderkrippen befinden in das Sondervermögen des Eigenbetriebs Kita Frankfurt zu übertragen. Mit dem Magistratsvortrag M 55 vom 07.03.2014 wird der o.g. Stadtverordnetenbeschluss weiter ausgeführt. Mit der Grundstücksübertragung fallen keine Notar- und Gerichtskosten oder Grunderwerbssteuer an. Durch die Übertragung von Grundstücken und Gebäuden in das Sondervermögen bleibt der Vermögenswert weiterhin im Konzern der Stadt Frankfurt am Main. Die Grundbucheintragung "Eigentümer Stadt Frankfurt am Main" bleibt weiterhin bestehen. Bilanztechnisch werden die Grundstücke und Gebäude im Anlagevermögen des Eigenbetriebs Kita Frankfurt geführt. Im Sondervermögen von Eigenbetrieben befinden sich die Liegenschaften und Gebäude, die zur Erfüllung des Satzungszwecks benötigt bzw. bewirtschaftet werden. Um eine wirtschaftliche Transparenz herzustellen, sind die entstehenden Bewirtschaftungskosten in der Bilanz des Eigenbetriebs darzustellen. Im Zusammenhang mit dem EU-Beihilferecht wurde in der Übertragung aller Nutzungs- und Bewirtschaftungsrechte sowie der Verkehrssicherungspflicht an den Eigenbetrieb Kita Frankfurt eine Überkompensation des Eigenbetriebs Kita Frankfurt gesehen und die Übertragung der Grundstücke und Liegenschaften durch das betraute Wirtschaftsprüfungsunternehmen der Stadt Frankfurt am Main empfohlen. Die Liegenschaft Neuer Wall 2a und 2b ist zurzeit beim Liegenschaftsamt angemietet. Die Gebäude befinden sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Im Zuge einer Sonderbaukontrolle wurden Sicherheitsmängel festgestellt. Eine Sanierung durch den Eigenbetrieb Kita Frankfurt würde jedoch eine Investition in ein fremdes Anlagevermögen bedeuten. Bilanzierungsrechtlich müsste ein aufwendiger juristisch ausgearbeiteter Vertrag mit dem Liegenschaftsamt abgeschlossen werden. Darin müssen die Sanierungsmaßnahmen, deren Auswirkungen auf den Bestand, deren Eigentumsverhältnis, mögliche Schäden am Eigentum und Nutzungsänderungen und im besonderen Maße die Abgeltung der Investitionen durch Reduzierung der Miete sehr genau beschrieben werden. Die Auswirkungen einer Sanierung in späteren Jahren würden zu rechtlich schwierigen Bewertungen führen und aufwendige Verfahren nach sich ziehen. In Abstimmung mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG wurde dieser Weg erörtert und als nicht wirtschaftlich und sinnvoll bewertet. Eine Übertragung des Grundstücks erscheint als einzig wirtschaftliche und rechtlich sinnvolle Alternative. Die Fragen im Einzelnen werden wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Eine wirtschaftliche und rechtssichere Alternative besteht nicht. Zu Frage 2: Entfällt Zu Frage 3: Nein - Wie im Vorfeld dargestellt, kann eine andere Regelung aufgrund des EU-Beihilferechts nicht in Erwägung gezogen werden. Zu Frage 4: Entfällt Zu Frage 5: Es besteht ein erheblicher Regelungsbedarf. Eine Belassung im derzeitigen Zustand ist weder rechtlich noch wirtschaftlich vertretbar. Die bestehenden Sicherheits- und Sanierungsmängel sind zeitnah zu beheben. Hierfür sind klare Zuständigkeiten und Rechtsverhältnisse notwendig. Zu Frage 6: Mit der Übertragung des Grundstücks an den Eigenbetrieb Kita Frankfurt werden die Verkehrssicherungspflicht, das Nutzungsrecht und die Bewirtschaftung der Liegenschaft und der Gebäude für alle Beteiligten klar geregelt. Zu Frage 7: Wie bereits ausgeführt, ist eine rechtliche Alternative nicht zielführend und wirtschaftlich vertretbar. Mögliche Folgerisiken sind nicht überschaubar. Zu Frage 8: Mit der Grundstücksübertragung fallen keine Notar- und Gerichtskosten oder Grunderwerbssteuer an. Die Vermessung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Stadtvermessungsamt. Die Kosten richten sich nach deren Gebührenordnung (feste Sätze nach Komplexität des Grundstücks) und lassen sich zurzeit nicht genau beziffern. Zu Fragen 9 + 10: Entfällt

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. März 2014MM 55Vermögenswirksame Übertragung eines Grundstücksanteils sowie der Gebäude Neuer Wall 2a und Neuer Wall 2b in das Sondervermögen des Eigenbetriebs Kita Frankfurt, Kinderzentrum Willemerstraße (KT 55) und Kinderzentrum Neuer Wall (KT 145), Frankfurt am MainMagistratsvortrag
  2. 18. März 2014AA 523Übertragung eines GrundstücksanteilsSTVV-Anfrage · RÖMER
  3. 6. Juni 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    BB 191Übertragung eines Grundstücksanteils
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 5
Sitzung 32 · 18.07.2014
TO I, TOP 64
Beraten
Die Vorlage B 191 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 33 · 12.09.2014
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 191 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 32 · 15.09.2014
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 191 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerElf PiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 33 · 23.09.2014
TO II, TOP 19
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 191 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerElf PiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER

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