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Errichtung von zwei Kleinspielfeldern und einer Fitnessanlage am Sportplatz Denisweg

Vorlagentyp: M
6 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt die Errichtung von zwei Kleinspielfeldern und einer Fitnessanlage am Sportplatz Denisweg vor, um den steigenden Bedarf an Trainingsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche zu decken. Die Maßnahme wird im Rahmen des Bund-Länder-Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt" gefördert und soll die Freizeitgestaltung im Stadtteil Nied verbessern.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Der Baumaßnahme zur Errichtung von 2 Kleinspielfeldern und einer Fitnessanlage am Sportplatz Denisweg im Rahmen des Bund-Länder-Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt (ehemals "Soziale Stadt") Frankfurt am Main - Nied", wird zugestimmt.
  2. Die erforderlichen Mittel für die Neugestaltungsmaßnahme mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 783 T€ werden bewilligt und freigegeben.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass a) im Investitionsprogramm für die Baumaßnahme Mittel in der Produktgruppe 13.01 Stadtplanung unter der Projektdefinition 5.007312 Programm "Sozialer Zusammenhalt" Nied in Höhe von 783 T€ zur Verfügung stehen, von denen zum 31.12.2023 bereits 5 T€ für vorbereitende Untersuchungen, Planungen und Bürgerbeteiligung verausgabt wurden und die Ausgaben nach Begleichung über die Produktgruppe 21.15 unter der Projektdefinition 5.007474 Kunstrasenplätze umgebucht werden. b) die Maßnahme über eine neu einzurichtende Projektdefinition in der Produktgruppe 13.01 abgewickelt wird, die bereits vereinnahmten und verausgabten Mittel sind entsprechend zuzuordnen; c) das erforderliche Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (kurz: ISEK-Nied), gemäß § 171e Abs. 4 BauGB am 12.05.2022 (§ 1693, M 37) von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde; d) die o.g. Maßnahme Bestandteil des ISEK-Nied ist e) die o. g. Maßnahme gemäß der Förderrichtlinie des Landes Hessen (RiLiSE) im Städtebauförderprogramm "Sozialer Zusammenhalt" förderfähig ist. Bei den berechneten Gesamtkosten in Höhe v. 783 T€ beträgt der Anteil der Förderung von ca. 66 % durch Bund-Länder-Mittel rund 517 T€. f) die Finanzierung der jährlichen Folgekosten in Höhe von rund 94 T€ belasten zukünftige Haushalte denen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von jährlich rund 34 T€ gegenüberstehen.
  4. Es dient weiter zur Kenntnis, dass mögliche Budgetüberträge zum Jahresabschluss 2023 des Projekts 5.007312 Programm "Sozialer Zusammenhalt" Nied zur Deckung der erforderlichen Mittel unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung durch den Magistrat stehen.

Begründung

A. Zielsetzung

Die Aufnahme des Stadtteils Nied in das Bund-Länder-Förderprogramm "Soziale Stadt" (seit 01.01.2020 "Sozialer Zusammenhalt") erfolgte mit Zuwendungsbescheid vom 21.10.2016. Mit dem Beschluss der Stadtverordneten § 1341 vom 24.02.2022 wurde die Gebietsabgrenzung des Fördergebietes "Soziale Stadt Nied" festgelegt.

Mit dem Beschluss der Stadtverordneten zum Haushaltsplan 2017 (§ 1429 vom 01.06.2017) wurde das Programmgebiet "Soziale Stadt Nied", mit der Projektnummer 5.007312 und einem Gesamtinvestitionsbedarf von insgesamt 16.725 T € in das Investitionsprogramm aufgenommen.

Das ISEK Nied wurde am 12.5.2022 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und wurde bereits am 9.6.2021 vorab vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen genehmigt. Das ISEK dient als Steuerungs- und Koordinierungsinstrument sowie als planerische Grundlage und Umsetzungsinstrument für die Durchführung des Städtebauförderprogramms und wurde unter Beteiligung der Stadtteilbewohner und lokaler Akteure erarbeitet.

In den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 wurden, im Rahmen der Programmbearbeitung durch das Stadtplanungsamt, bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) Programmanträge zur Förderung von Einzelmaßnahmen gestellt. Insgesamt wurden mit dem Aufnahmeantrag 2017 und den o.g. Jahresprogrammanträgen Zuwendungen von Bund und Land in Höhe von insgesamt 5.277.000,00 € (unter der Voraussetzung, dass Gesamtkosten in Höhe von 8.410.000,00 € nachgewiesen werden) bewilligt.

Die Einzelmaßnahme #48 "Aufwertung der öffentlichen Spiel- und Sportplätze für Jung und Alt" ist im ISEK Nied enthalten. Die Förderung der Einzelmaßnahme "Aufwertung der öffentlichen Spiel- und Sportplätze für Jung und Alt - Teilprojekt 1 - Kleinspielfeld FV Alemannia 08 Nied" wurde beim Fördermittelgeber mit dem Programmantrag 2022 beantragt und per Zuwendungsbescheid vom 30.11.2022 bewilligt.

Der Sportplatz am Denisweg wird von der FV Alemannia 08 Nied für Training und Spielbetrieb genutzt. Er besteht aus einem Kunstrasenplatz sowie einem Umkleide- und Funktionsgebäude. Der Verein ist in der Jugendarbeit sehr aktiv und bietet zahlreichen Nieder Kindern und Jugendlichen mit multikulturellem Hintergrund und aus allen gesellschaftlichen Schichten die Möglichkeit, zu trainieren und in den jeweiligen Mannschaften am Spielbetrieb teilzunehmen. Es wird dabei zunehmend schwieriger, die notwendigen Trainingszeiten auf dem einen vorhandenen Kunstrasenplatz unterzubringen. Außerdem fehlen Möglichkeiten für Training über das Fußballspielen hinaus, z.B. für Aufwärmübungen oder zum fußballspezifischen Krafttraining.

Darüber hinaus sind Bedarfe nach weiteren öffentlich nutzbaren Bolzplätzen im Umfeld des Sportplatzes Denisweg ablesbar, insbesondere im dort mit einer Brücke gut angebundenen Nied-Nord fehlt es an attraktiven Möglichkeiten, in der Freizeit und außerhalb von Vereinsstrukturen zu trainieren. Deshalb ist vorgesehen, auf einer bisher nicht genutzten Wiese, die unmittelbar östlich und gegenüber dem Kunstrasenplatz etwas erhöht an das Trainingsgelände anschließt, zwei Minispielfelder sowie eine Outdoor-Fitnessanlage zu errichten. Die Fläche ist bereits jetzt durch einen Zaun mit Tor vom restlichen Trainingsgelände getrennt und zudem ebenfalls durch ein Tor vom Denisweg her zugänglich. Sie bietet sich daher dafür an, außerhalb der Trainingszeiten auch zur öffentlichen Nutzung freigegeben zu werden.

B. Alternativen

In den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 wurden, im Rahmen der Programmbearbeitung durch das Stadtplanungsamt, bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) Programmanträge zur Förderung von Einzelmaßnahmen gestellt. Insgesamt wurden mit dem Aufnahmeantrag 2017 und den o.g. Jahresprogrammanträgen Zuwendungen von Bund und Land in Höhe von insgesamt 5.277.000,00 € (unter der Voraussetzung, dass Gesamtkosten in Höhe von 8.410.000,00 € nachgewiesen werden) bewilligt. Die Einzelmaßnahme #48 "Aufwertung der öffentlichen Spiel- und Sportplätze für Jung und Alt" ist im ISEK Nied enthalten. Die Förderung der Einzelmaßnahme "Aufwertung der öffentlichen Spiel- und Sportplätze für Jung und Alt - Teilprojekt 1 - Kleinspielfeld FV Alemannia 08 Nied" wurde beim Fördermittelgeber mit dem Programmantrag 2022 beantragt und per Zuwendungsbescheid vom 30.11.2022 bewilligt.

C. Lösung

Lage, Erschließung und Größe

Der Sportplatz befindet sich zwischen dem Denisweg, dem Lachegraben und der Werner-Bockelmann-Straße. Der Parkplatz des Trainingsgeländes ist über eine Zufahrt von der Werner-Bockelmann-Straße erreichbar. Die Erweiterungsfläche schließt sich östlich an das Trainingsgelände an und liegt zwischen dem Denisweg im Norden, dem Lachegraben im Süden und einer Kleingartenanlage im Osten. Die Fläche verfügt über eine separate Zufahrt vom Denisweg.

Das bisherige Sportgelände ist ca. 15.000 m² groß und wird um ca. 3.000 m² erweitert.

Bestand und Abbruch

Für die Erweiterung wird eine bisher unbebaute Wiesenfläche genutzt. Abbruchmaßnahmen sind nicht erforderlich.

Beteiligung

Die Bedarfe wurden seitens Vertretern des Vereins geäußert und die vorgesehenen Planungen mit den Vertretern abgestimmt und erörtert. Am 16.08.2023 fand ein Workshop mit Trainingsleitern des Vereins zur Auswahl der Fitnessgeräte statt.

Planungskonzept

Die Erweiterungsfläche gliedert sich in zwei Minispielfelder und einen zweigeteilten Fitnessbereich.

Minispielfelder

Die Minispielfelder nehmen den zentralen Bereich der Erweiterungsfläche ein. Es entsteht ein Kunstrasen-Minispielfeld auf einer Fläche von 20 x 13 Metern. Nördlich quer dazu wird ein Minispielfeld mit Kunststoffbelag auf einer Fläche von 22 x 13 Metern angeordnet. Dieses ist u.a. auch für Rollstuhlfahrer befahrbar und erhält darüber hinaus auch Basketballkörbe und ist somit auch für andere Sportarten nutzbar, was neben der Öffentlichkeit auch dem Aufwärmtraining des Vereins zugutekommt.

Fitnessbereich

Der Fitnessbereich gliedert sich in zwei Teilflächen. Östlich des Kunstrasenspielfelds können sechs Geräte auf einer Fläche von 10 x 11,5 Metern aufgebaut werden. Nördlich des Kunststoffplatzes finden auf 6 x 10 Metern drei weitere Geräte Platz. Beide Flächen werden mit Kunststoffbelag ausgestattet.

Wege

Das Wegenetz verbindet den Eingang vom Denisweg und den Eingang vom bisherigen Trainingsgelände mit den Trainingsbereichen und wird in Pflaster ausgeführt. Östlich des Kunststoffplatzes werden zudem 12 Radabstellbügel angeordnet.

Vegetation

Der vorhandene Baumbestand wurde in der Planung berücksichtigt und kann vollständig erhalten werden. Neupflanzungen wird es nicht geben. Auf nicht versiegelten Bereichen wird Rasen angelegt.

Beleuchtung

Um den Platz auch in der dunklen Jahreszeit für Training nutzen zu können, wird zwischen den beiden Minispielfeldern ein Flutlichtmast errichtet.

Bauunterhaltung

Der Sportplatz wird durch die FV Alemannia 08 Nied im Rahmen eines Mietvertrags mit dem Sportamt unterhalten. Die Fitnessanlage wird durch das Sportamt betreut und regelmäßig durch den TÜV abgenommen.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

1. Investitionsbedarf783.000,- €
Kostenübersicht
I. Baukosten
Garten- und Landschaftsbauarbeiten515.760,00€
II. Baunebenkosten84.262,11 €
Zwischensumme Baukosten und Baunebenkosten600.022,11
€
III. Sonstiges:
Unvorhergesehenes 20% und zur Aufrundung182.977,89 €
Gesamtsumme783.000,00 €
2. Finanzbedarfszeitraum
Bisher verausgabt (Stand 31.12.2023) 20245.000,00 € 778.000,00 €
Gesamt783.000,00 €

3. Zugehörige Folgeinvestitionen | - keine - |

4. Jahresfolgekosten
a) Persönliche Ausgaben-
keine -
b) Sachkosten
  1. Bauunterhaltungskosten 5% von 783.000,00 € | 39.150,00 € |
2. Abschreibung52.200,00 €
(Nutzungsdauer gem. AfA 15 Jahre: 783.000 / 15)
c) Kapitalkosten
Kalkulatorische Verzinsung
1,60%* / 2 x (783.000 € - 516.780 €)2.129,76
€
(*Zinssatz für den Haushalt 2024 gemäß HH-Rundschreiben vom 17.01.2023)
Gesamtsumme Jahresfolgekosten93.479,76
€
Jahresfolgekosten gerundet:94.000,00 €
5. Jahreserträge
Auflösung von Sonderposten34.452,00 €
(516.780 € / 15)
6. Leistungen Dritter
Fördermittelzuwendungen in Höhe von
Finanzhilfe des Bundes258.390,00 €
Finanzhilfe des Landes Hessen258.390,00 €
Gesamteinnahmen516.780,00 €

7. Sonstiges | - entfällt - |

Anlage 1 (ca. 2,7 MB) Anlage 2_AN2_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 269 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 2. April 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.05.2024 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 6
Sitzung 29 · 16.04.2024
TO I, TOP 41
Angenommen
Der Vorlage M 37 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 26 · 18.04.2024
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 37 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 26 · 23.04.2024
TO I, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage M 37 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIGGartenpartei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, Rasen muss Rasen bleiben und nicht zu Plastik werden, die neuen Flächen sollen nicht in Kunstrasen umgewandelt, sondern so genutzt werden.)

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 26 · 25.04.2024
TO I, TOP 21
Angenommen
Der Vorlage M 37 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
Ökolinx ElfÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 29 · 30.04.2024
TO II, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 37 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 31 · 02.05.2024
TO II, TOP 32
Angenommen
Der Vorlage M 37 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, Rasen muss Rasen bleiben und nicht zu Plastik werden, die neuen Flächen sollen nicht in Kunstrasen umgewandelt, sondern so genutzt werden.)

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