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Bund-Länder-Programm "Sozialer Zusammenhalt" Frankfurt am Main-Nied Räumliche Festlegung des Projektgebietes

Vorlagentyp: M
5 SitzungenAngenommen
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, das Projektgebiet von Frankfurt a. M. Nied im Rahmen des Bund-Länder-Programms "Sozialer Zusammenhalt" festzulegen. Ziel ist die nachhaltige Stadtentwicklung und Verbesserung der Lebensqualität im Stadtteil Nied. Durch die Integration von baulichen und sozialen Maßnahmen soll ein lebenswertes Quartier mit positiver Zukunftsperspektive geschaffen werden.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Das Projektgebiet von Frankfurt a. M. Nied wird als Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung im Programm "Sozialer Zusammenhalt" gemäß § 171e Abs. 3 BauGB festgelegt. Die räumliche Abgrenzung des Programmgebietes ist in der Anlage dargestellt.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Frankfurt a. M. Nied" Ende des Jahres 2016 in das Bund-Länder-Förderprogramm "Soziale Stadt" mit der vorläufigen räumlichen Abgrenzung (Anlage) aufgenommen wurde.
  3. Der Magistrat wird beauftragt, in einem nächsten Schritt ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) gemäß § 171e Abs. 4 BauGB für das Projektgebiet "Frankfurt a. M. Nied" vorzulegen.

Begründung

A. Zielsetzung

Der in der Anlage als Projektgebiet festgelegte Bereich Nieds umfasst eine Fläche von ca. 320 ha mit einer Bevölkerungszahl von ca. 20.000 Einwohnern.

Der Stadtteil Nied wurde beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) zur Aufnahme in das Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt - Investitionen im Quartier" beantragt und mit dem Bewilligungsbescheid vom 21. Oktober 2016 verbindlich aufgenommen. Grundlage hierfür war ein entsprechender Antrag des Magistrats mit der Beschreibung der örtlichen Problemlagen und Chancen sowie der vorläufigen Gebietsfestlegung.

Dieses Förderprogramm wurde nun 2020 gemäß einem Schreiben des HMUKLV vom 12. Mai 2020 in das Förderprogramm "Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten" überführt.

Ziel des Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt" ist weiterhin die Entwicklung und Stabilisierung des Stadterneuerungsgebietes Nied zu einem lebenswerten Quartier mit positiver Zukunftsperspektive. Ein besonderer Schwerpunkt wird zukünftig jedoch auf die verstärkte Berücksichtigung der Erfordernisse von Klimaschutz und Klimaanpassungsmaßnahmen bei der Entwicklung der in dem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) zu beschließenden Projekten und Maßnahmen gelegt.

Durch ein Zusammenwirken von baulichen und sozialen Maßnahmen soll die Lebensqualität im Stadtteil Nied nachhaltig verbessert werden. Sichere, saubere und für alle Nutzergruppen durchdachte Wege in und zwischen den einzelnen Siedlungsteilen und Grünflächen begünstigen den Aufenthalt im Freien. Auch ansprechend gestaltete Quartiersplätze fördern ein gemeinschaftliches Stadtteilleben und die Teilhabe unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen. Noch mehr als Räume beeinflussen Menschen den sozialen Zusammenhalt. Deshalb wird bürgerschaftliches Engagement persönlich und finanziell unterstützt. Auch die Wohnungsgesellschaften werden zu Umbaumaßnahmen motiviert. Die damit einhergehende Steigerung der Wohnqualität und Umweltfreundlichkeit im Stadtteil soll sowohl alle Bewohnerinnen und Bewohner verbinden als auch von außen wahrgenommen werden und das Image aufwerten.

B. Alternativen

Keine.

C. Lösung

Nach der Aufnahme des Projektgebietes Nied in das Städtebauförderprogramm "Soziale Stadt" sind Steuerungsstrukturen aufgebaut worden, die ein abgestimmtes Verwaltungshandeln gewährleisten, die Mitwirkung der Akteure des privaten und gemeinnützigen Sektors sowie die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger sicherstellen. Als Instrument einer integrierten Stadtentwicklung ist ein Quartiersmanagement als Koordinierungsstelle mit einem Stadtteilbüro eingerichtet worden. Das Quartiersmanagement dient der frühzeitigen niedrigschwelligen Beteiligung und dem Aufbau einer nachhaltigen Bewohnerorganisation. Es finden regelmäßig Bewohnertreffen und Beiratssitzungen statt. Eine Projektsteuerung ist beauftragt worden, um das Stadtteilmanagement zu unterstützen und das ISEK zu erarbeiten. Mit Bürger- und Ämterbeteiligung ist der Entwurf für ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeitet worden, das Handlungsfelder, Entwicklungspotentiale, Einzelmaßnahmen und den Einsatz finanzieller Mittel, entsprechend den oben genannten Zielsetzungen, bestimmt. Es dient als planerische Grundlage und Umsetzungsinstrument für die Durchführung des Städtebauförderprogramms. Im Zuge der Erarbeitung des ISEK ist die vorläufige Gebietsumgrenzung angepasst worden. Die finale Gebietsumgrenzung ist so gewählt worden, dass sich innerhalb ihrer Grenzen alle für den Stadtteil relevanten Räume, Infrastrukturen und Institutionen befinden, in die im Zuge der städtebaulichen Stabilisierung investiert werden sollte. Nach dem Abschluss des breit angelegten ISEK-Beteiligungsprozesses wird für die Abgrenzung des Programmgebiets nur eine leichte Anpassung der ursprünglichen Programmgebietsgrenzen vorgeschlagen. Zum einen lagen der vorläufigen Gebietsabgrenzung die Stadtteilgrenzen zugrunde. Die räumliche Abgrenzung des Programmgebietes ist nun weitestgehend flurstücksgenau an die Gemarkungsgrenzen angepasst worden. Maßgeblich war auch der Hinweis, Eingriffe in den Niedwald sollten aufgrund seiner herausragenden Bedeutung für den Natur- und Artenschutz soweit möglich vermieden werden. Der Niedwald wird daher bis auf zwei kleinere Teilbereiche aus dem Programmgebiet des ursprünglich beantragten Fördergebietsumrisses herausgenommen. Bei den zwei im Programmgebiet verbleibenden Teilbereichen handelt es sich um den in Teilen erneuerungsbedürftige Waldspielplatz einschließlich des dazugehörigen Bolzplatzes im Waldgebiet, unmittelbar an die Eisenbahnersiedlung angrenzend und die den Niedwald durchquerende Oeserstraße, da hier eine Verbesserung der Verkehrssicherheit insbesondere für den Radverkehr als notwendig erachtet wird. Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) wird den Stadtverordneten in einem nächsten Schritt zur Beschlussfassung vorgelegt.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Darstellung der finanziellen und haushaltsmäßigen Erfordernisse, bei Investitionen auch Jahresfolgekosten

  1. Investitionsbedarf: Im Rahmen der Antragstellung für die Programmaufnahme wurden Gesamtkosten für den zehnjährigen Förderzeitraum zuzüglich Verstetigungsphase in Höhe von ca.
  2. Mio. € dargestellt. Bei einer durchschnittlichen Förderquote von ca. 60 % sind hierin voraussichtlich je ein Anteil von Städtebaufördermitteln des Bundes und des Landes in Höhe von insgesamt ca. 4,5 Mio. € enthalten. Seit 2021 beträgt die Förderquote einheitlich 66 %. Im Rahmen des ISEK wird eine Kosten- und Finanzierungsübersicht erstellt, anhand derer der finanzielle Umfang der Gesamtmaßnahme konkreter umrissen wird. Die evtl. darüber hinaus notwendigen Mittel werden in zukünftigen Haushaltsplanungen angemeldet.
  3. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angaben der Jahresraten: Der Förderzeitraum durch Bund und Land ist von 2016 bis 2025 (zehn Förderjahre) festgelegt. Der Finanzierungsbedarfszeitraum erstreckt sich von 2017 bis voraussichtlich 2029.
  4. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: - entfällt -
  5. Jahresfolgekosten: - entfällt -
  6. Jahreserträge: - entfällt -
  7. Leistungen Dritter: Zuweisungen von Bund und Land
  8. Stellenplanmäßige Auswirkungen: - entfällt -
  9. Sonstiges: - entfällt - Anlage 1_Gebietsfestlegung (ca. 15,5 MB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. Januar 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.02.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 6
Sitzung 8 · 08.02.2022
TO I, TOP 45
Angenommen
Der Vorlage M 8 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 5 · 10.02.2022
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 8 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 5 · 15.02.2022
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 8 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 8 · 22.02.2022
TO II, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 8 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 10 · 24.02.2022
TO II, TOP 33
Angenommen
Der Vorlage M 8 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)

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