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Bund-Länder-Programm "Sozialer Zusammenhalt" Frankfurt a. M. Nied Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)

Vorlagentyp: M
5 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für den Stadtteil Nied zu genehmigen. Ziel ist es, die Lebensqualität und soziale Infrastruktur in Nied nachhaltig zu verbessern. Durch die Umsetzung des ISEK sollen Fördermittel bis 2025 beantragt werden, um die geplanten Maßnahmen zu realisieren.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept Nied stellt gemäß § 171e Abs. 4 BauGB die Ziele und Maßnahmen im Stadterneuerungsgebiet Nied dar. Es zeigt die Eigenschaften, Potenziale und Herausforderungen des Ist-Zustands in Nied und beschreibt, mit welchen Maßnahmen eine nachhaltige Verbesserung der verkehrlichen Erschließung, der sozialen Infrastruktur sowie der Wohn- und Lebensqualität in Verbindung mit dem Aufbau selbsttragender und sozial stabiler Bewohnerstrukturen erfolgen kann. Dem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
  2. Die erforderlichen Mittel zur weiterführenden Planung sowie für die Maßnahmen Quartiersmanagement, Projektsteuerung und Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von rund 2.865 T€ stehen unter der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.007312 Programm "Sozialer Zusammenhalt Nied" zur Verfügung und werden bewilligt und freigegeben.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass a) Mittel zur weiterführenden Planung sowie für die Maßnahmen Quartiersmanagement, Projektsteuerung und Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von 1.580 T€ in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.007312 sowie 400 T€ im Ergebnishaushalt (PSP 1.13.01.07.10) zur Verfügung stehen, b) die darüber hinaus auf dieser Projektdefinition und dem PSP zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 885 T€ unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung zum Haushalt 2022 stehen. c) das ISEK 57 Einzelmaßnahmen enthält, für deren Umsetzung der Gesamtinvestitionsbedarf auf 23.890 T€ geschätzt wird und bei einer durchschnittlichen Förderquote von ca. 60% mit Städtebaufördermitteln des Bundes und des Landes in Höhe von insgesamt ca. 14.036 T€ gerechnet wird. d) ca. 88% der Mittel im IPG und ca. 12% der Mittel im Ergebnishaushalt verausgabt werden und die Haushaltsplanung ab 2022 ff entsprechend angepasst wurde. e) in der Produktgruppe 13.01 insgesamt Ausgabeansätze in Höhe von 14.721 T€ und Einnahmeansätze aus Fördermitteln in Höhe von 4.649 T€ und Einnahmeansätze aus Fördermitteln in Höhe von 4.649 T€ geplant wurden. f) bisher 1.205 T€ (1.170 T€ konsumtiv und 35 T€ investiv) verausgabt und 615 T€ an Fördermitteln vereinnahmt wurden (Stand 31.12.2021). g) die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Frankfurt am Main - Nied" im Oktober 2016 in das Bund-Länder-Förderprogramm "Soziale Stadt" aufgenommen wurde, das inzwischen in das Programm "Sozialer Zusammenhalt" übergegangen ist. h) mit den verwaltungsinternen Planungsvorarbeiten und der Ausschreibung mit Blick auf das Ende des Förderzeitraums schon parallel zur Antragstellung begonnen wurde. i) für das Projekt "Sozialer Zusammenhalt Nied" bisher (Zeitraum 2016-2021) bereits Zuschussförderungen von insgesamt 3.477 T€ (entspricht 5.710 T€ förderfähige Gesamtkosten) bewilligt worden sind. j) auf eine separate städtische Richtlinie verzichtet wird, weil alle Zuwendungen aus dem Förderprogramm an private Dritte der geltenden Landesrichtlinie zur nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE) entsprechen (s. Anlage).
  4. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf Grundlage dieses Beschlusses für die jeweiligen investiven Einzelmaßnahmen eine baureife Planung zu erstellen und den Stadtverordneten die Beschlussvorlagen zur Bau- und Finanzierung vorzulegen. Für Investitionskostenzuschüsse an Dritte sind den Stadtverordneten entsprechende Finanzierungsvorlagen vorzulegen. b) innerhalb des Förderzeitraums (bis 2025) alle förderfähigen Ausgaben beim Fördergeber geltend zu machen.

Begründung

A. Zielsetzung

Nied wurde 2016 in das Bund-Länder-Programm Soziale Stadt aufgenommen. Die Aufnahme in das Programm eröffnet die Möglichkeit, Defizite in der Siedlung durch gezielte und aufeinander abgestimmte Maßnahmen abzubauen und so einen positiven Wandel für das Gebiet zu erreichen. Das Programm läuft 10 Jahre und endet nach Ablauf einer Nachwirkfrist 2029.

Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) soll für alle Beteiligten nachvollziehbar darstellen, wie die Projektvorschläge mit Beteiligung der Bewohnerschaft entwickelt wurden und wie diese im Rahmen des Programms umgesetzt werden können. Das ISEK verfolgt das Ziel, die den Stadtteil Nied im Sinne einer ganzheitlichen sowie nachhaltigen Aufwertung und Entwicklung unter Akzeptanz und Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Akteure und Initiativen vor Ort zu verbessern und zu stabilisieren. Zudem hat es den Anspruch, ziel- und handlungsorientiert, ganzheitlich, offen und prozesshaft zu sein.

Die Bewohnerschaft, die verschiedenen Ämter und Fachbereiche sowie die Akteure der unterschiedlichen Handlungsfelder sollen an der Erarbeitung des ISEK beteiligt werden. Das ISEK stellt die gemeinsam erarbeitete Analyse der Ausgangslage, der Bedarfe, Herausforderungen und Potenziale im Fördergebiet dar. Auf dieser Basis wurden Projektideen und Maßnahmen entwickelt, die den neun folgend genannten Handlungsfeldern zugeordnet sind:

  1. Aktivierung und Beteiligung
  2. Städtebauliche Stabilisierung und Entwicklung
  3. Mobilität und Verkehr
  4. Wohnen und Wohnumfeld
  5. Nahversorgung und lokale Ökonomie
  6. Bildung, Freizeit, Kultur und Soziales
  7. Stadtgrün und Freiräume
  8. Stadtteilimage und öffentliche Wahrnehmung
  9. Sicherheit und Kriminalprävention

Auf der Grundlage des ISEK können dann Fördermittel für die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen bis zum Ende des formellen Förderzeitraums der Sozialen Stadt 2025 beim Land Hessen beantragt werden. Bei Bedarf kann das ISEK im weiteren Verlauf des Erneuerungsverfahrens fortgeschrieben werden Das ISEK soll darüber hinaus auch nach 2025 als Wegweiser für die zukünftige Entwicklung und Verbesserung Nieds dienen.

B. Alternativen

- keine -

C. Lösung

In dem Jahr 2019 wurde die ProjektStadt mit der Durchführung eines innovativen Bürgerbeteiligungsprozesses beauftragt, an dem viele Bewohnerinnen und Bewohner teilgenommen haben. Bei aufeinander aufbauenden Veranstaltungen, Infotischen, Werkstätten und Freiluftaktionen, in Gesprächen sowie online bestand für alle Bewohner der Siedlung die Möglichkeit, die Entwicklungsziele für die soziale Stadterneuerung mitzuerarbeiten. Die Inhalte des ISEK sind somit maßgeblich durch die Beiträge der Bewohnerschaft entstanden.

Alle Projektideen aus der Bewohnerschaft wurden bei der weiteren Ausarbeitung des ISEK berücksichtigt und in insgesamt 57 Einzelmaßnahmen gebündelt, die wiederum den 9 Handlungsfeldern zugeordnet sind. Zur räumlichen Einordnung sind diese in einem Rahmenplan (Kapitel 7) abgebildet worden.

Der zum Zeitpunkt der Aufnahme in das Förderprogramm "Soziale Stadt" 2016 festgelegte Geltungsbereich wurde im Rahmen der Erarbeitung des ISEK verkleinert. Alle im ISEK benannten Maßnahmen befinden sich in dem aktuellen Geltungsbereich und können daher gemäß der geltenden Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE) aus dem Programm "Sozialer Zusammenhalt" gefördert werden.

Der Entwurf zum ISEK wurde im Zusammenwirken mit den Bewohnerinnen und Bewohnern, dem Stadtteilbeirat sowie mit den beteiligten städtischen Fachämtern erarbeitet.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. Investitionsbedarf:

Im Rahmen der Antragstellung für die Programmaufnahme wurden Gesamtkosten für den zehnjährigen Förderzeitraum zuzüglich Verstetigungsphase in Höhe von ca. 23.890 T€ dargestellt.

Im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) wurde eine aktuelle Kosten- und Finanzierungsübersicht zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und Projekten erstellt, die den finanziellen Umfang der Gesamtmaßnahme bis 2025 auf Basis von Kostenschätzungen neu ermittelt.

  1. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:

Der Förderzeitraum durch Bund und Land ist von 2016 bis 2025 (zehn Förderjahre) festgelegt. Der Finanzierungsbedarfszeitraum erstreckt sich von 2017 bis voraussichtlich Ende

2029.

Die Tabelle Kosten-, Zeit- und Maßnahmenplan Nied (Kapitel 9) stellt sowohl die Priorisierung und den Durchführungszeitraum als auch eine Kostenschätzung für die geplanten Maßnahmen dar. Die Kostenschätzungen erfolgen auf Grundlage von Erfahrungswerten und Baukostenindex. Alle Maßnahmen sind grundsätzlich förderfähig und entsprechen der Richtlinie des Landes Hessen zur nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE).

  1. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums:

- entfällt -

  1. Jahresfolgekosten:

- entfällt -

  1. Jahreserträge:

- entfällt -

  1. Leistungen Dritter:

Bei einer durchschnittlichen Förderquote von ca. 60% sind hierin voraussichtlich je ein Anteil von Städtebaufördermitteln des Bundes und des Landes in Höhe von insgesamt ca. 14.036 T€ enthalten. Seit 2021 beträgt die Förderquote einheitlich 66%.

  1. Stellenplanmäßige Auswirkungen:

- entfällt -

  1. Sonstiges:

- entfällt -

Anlage _ISEK_Nied (ca. 71 MB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. März 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.05.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 6
Sitzung 10 · 26.04.2022
TO I, TOP 50
Angenommen
Der Vorlage M 37 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 7 · 28.04.2022
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 37 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeAfDFRAKTIONFDPVoltBFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, Volt und BFF-BIG (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 7 · 03.05.2022
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 37 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 10 · 10.05.2022
TO II, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 37 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 12 · 12.05.2022
TO II, TOP 43
Angenommen
Der Vorlage M 37 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTIONGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)

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