6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Ottostraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Rücksicht statt Dauerhupen und Dieselgestank: Wohnqualität in der Ottostraße schützen19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Ottostraße begrünen – Verkehrsfläche für neue Stadtbäume nutzen18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Die FNP berichtete am 06.06.2026 darüber, dass der Branchenverband „Taxi Allianz Deutschland“ die Interessen des Taxigew18.06.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Ottostraße per E-MailInhalt
Vortrag des Magistrats vom 09.02.2007, M 30
Betreff: 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.10.2005, § 10064 (M 208)
- Die im Entwurf vorgelegte
- Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main wird beschlossen.
- Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere auch hinsichtlich der Veröffentlichung im Amtsblatt zu veranlassen. Begründung: A.Zielsetzung Mit den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung § 9116 vom 12.05.2005 und § 10064 vom 13.10.2005 wurde die Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main vom 16.09.2004 mit Wirkung zum 01.01.2005 aufgehoben. Seit diesem Zeitpunkt gilt wieder die Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main vom 27.02.1992, zuletzt geändert durch die
- Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main vom 27.03.
- Die aufgehobene Satzung beinhaltete - über die neue Bemessungsgrundlage hinaus - auch vom Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung für notwendig erachtete Neuregelungen betreffend den Winterdienst, die Beseitigung außergewöhnlicher Verunreinigungen und die Gebührensätze für Sonderleistungen der Straßenreinigung. Ferner beinhaltete die aufgehobene Satzung Reinigungsklassenänderungen für verschiedene im Straßenverzeichnis aufgeführter Straßen. Der Magistrat ist der Auffassung, dass die oben zitierten Regelungen sowie die Reinigungsklassenänderungen weiterhin notwendig sind. Die Änderungsvorschläge werden im Einzelnen wie folgt begründet: § 8 Absatz 3, § 12 Absatz 1 Ziffer 2 und § 9 Absatz 1 Mit der vorgeschlagenen Änderung wird die häufig vorkommende Verunreinigung von Straßen durch Baustellen und Baustellenfahrzeuge explizit als eine außergewöhnliche Verunreinigung, die vom Verursacher sofort zu beseitigen ist, in der Satzung aufgenommen. Hiermit wird die Möglichkeit geschaffen, im Falle der Nichtbeseitigung derartiger außergewöhnlicher Verunreinigungen die kostenpflichtige Ersatzvornahme durchzuführen und darüber hinaus auch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den/die Verursacher/in bzw. den/die für die Baumaßnahme Verantwortliche/n einzuleiten. zu § 9 Im Zuge der Erarbeitung der Straßenreinigungssatzung vom 10.09.2004 wurden die Leistungen für die Beseitigung von außergewöhnlichen Verunreinigungen neu definiert und die für die Leistungen zu erhebenden Gebührensätze auf betriebswirtschaftlicher Basis neu kalkuliert. Diese Kalkulationen wurden aktualisiert. Aus gebührenrechtlichen Gründen sind die neu kalkulierten Gebührensätze anzuwenden. Mit der vorgeschlagenen Änderung wird den gebührenrechtlichen Anforderungen entsprochen. Die Kalkulationen der einzelnen Gebührensätze sowie eine Synopse der alten und neuen Gebührensätze sind der Begründung als Anlagen 1-7 beigefügt. zu § 11: Ein Änderungsbedarf für die den Winterdienst auf Gehwegen betreffenden Regelungen ist insbesondere für die Definition der Winterdiensteinheiten und die speziellen Regelungen für Straßen mit einseitigem Gehweg notwendig. In diesem Zusammenhang wurde die den Winterdienst betreffende Vorschrift insgesamt neu formuliert. zu § 12: Damit dem Magistrat die Möglichkeit gegeben wird, Verstöße gegen die Satzungsregelungen ordnungsrechtlich zu verfolgen, wird § 12 entsprechend erweitert. zur Änderung des Straßenverzeichnisses: Die aufgehobene Straßenreinigungssatzung beinhaltete folgende Änderungen (Abstufungen von Reinigungsklassen) gegenüber der nunmehr wieder in Kraft befindlichen Satzung: Die Königsteiner Straße zwischen Kasinostraße und Bahnunterführung wurde von Reinigungsklasse VI nach Reinigungsklasse III heruntergestuft, da dieses Straßenstück nicht so stark von Passanten frequentiert ist wie die Fußgängerzone zwischen Bolongarostraße und Kasinostraße. Die Mannheimer Straße zwischen Stuttgarter Straße und Ende wurde von Reinigungsklasse III nach Reinigungsklasse II heruntergestuft, da sich der Kfz-Verkehr und der Fußgängerverkehr seit Ausweisung dieses Straßenteils als Einbahnstraße erheblich reduziert haben. Aufgrund der Satzungsaufhebung wurden die vorgenannten Rückstufungen unwirksam. Mit der vorgelegten Änderungssatzung sollen die Rückstufungen erneut beschlossen werden. Darüber hinaus soll aufgrund der Anregung des Ortsbeirates 10 OA 1987 und des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 9689 vom 14.07.2005 die Eckenheimer Landstraße zwischen Einmündung Jean-Monnet-Straße und der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Hügelstraße/Engelthaler Straße von Reinigungsklasse II nach Reinigungsklasse I zurückgestuft werden. Auch die Zeppelinallee von Franz-Rücker-Allee bis Ende soll statt in Reinigungsklasse II künftig in Reinigungsklasse I eingestuft werden. Bei den vorgenannten Straßen ist aufgrund des nur geringen Kfz.- und Fußgängerverkehrs keine Notwendigkeit für eine zweimalige wöchentliche Reinigung gegeben. Dies trifft auch für die Ottostraße, die Ludwigstraße, die Niddastraße und die Poststraße zu, die teilweise von Reinigungsklasse VI nach Reinigungsklasse III zurückgestuft werden können. Bei den Stichstraßen der Straße Fuchshohl handelt es sich um Privatstraßen, die nicht satzungsgemäß zu reinigen sind. Die Stichstraßen werden daher aus dem Straßenverzeichnis zur Satzung herausgenommen. B. Alternativen Keine C. Lösung Satzungsänderung wie vorgeschlagen D. Finanzielle Auswirkungen Die Änderung von Reinigungsklassen und die Änderung der Kosten für die Beseitigung außergewöhnlicher Verunreinigungen haben keine nennenswerten finanziellen Auswirkungen. Anlage 1a_Synopse (ca. 38 KB) Anlage 1_Synopse_Gebuehrensaetze (ca. 11 KB) Anlage 2-7_Kalkulation_Gebuehrensaetze (nicht öffentlich - ca. 20 KB) Anlage 6_Satzung (ca. 35 KB)Nebenvorlage: Anregung vom 22.03.2007, OA 352 Antrag vom 10.03.2007, OF 134/8 Antrag vom 22.03.2007, OF 344/9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Februar 2007Sie sind hierMM 306. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
- 10. März 2007OFOF 134/86. Satzung zur Änderung der Satzung der StraßenreinigungOrtsbeiratsantrag · BFF
- 22. März 2007OAOA 352Stichweg zwischen Fuchshohl Nr. 113 und 119 Vortrag des Magistrats vom 09.02.2007, M 30Anregung
- 22. März 2007OFOF 344/9Stichweg zwischen Fuchshohl Nr. 113 und 119Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf20 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE.WASG und BFF (= Ablehnung); Zurückstellung REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE.WASG (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, 2 SPD, GRÜNE, WBE, fwf und FDP gegen 2 SPD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU,GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE.WASG Die FDP hat an der Abstimmung nicht teilgenommen. zu 2. CDU, SPD, und GRÜNE gegen LINKE.WASG und BFF (= Annahme) Die FDP hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen 1 SPD (= Ablehnung), bei einer Enthaltung SPD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen fraktionslos (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung LINKE.WASG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE.WASG gegen BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. M 30: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen LINKE.WASG und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (M 30 = Ablehnung, OA 352 = Annahme) ÖkoLinX/E.L. (M 30 = Ablehnung, OA 352= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen LINKE.WASG, BFF, REP, NPD und E.L. (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP und NPD gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) und E.L. (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 30 = Ablehnung, OA 352 = Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, 1 LINKE.WASG und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 LINKE.WASG (= Enthaltung)