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7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M
4 Stationen im Verfahren3 SitzungenAngenommen

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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 19.10.2009, M 204

Betreff: 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.03.2007, § 1674 (M 30)

  1. Die im Entwurf vorgelegte
  2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main wird beschlossen.
  3. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere auch hinsichtlich der Veröffentlichung im Amtsblatt zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Die Straßenreinigungsabgabe ist in den vergangenen 15 Jahren nur einmal erhöht worden. In diesem Jahr wird jedoch nach aktueller Hochrechnung ein Defizit entstehen, das sich nicht mehr durch Einsparungen ausgleichen lässt und das sich bei unveränderter Gebührenhöhe auf rund 6,4 Millionen Euro bis zum Jahresende 2013 kumulieren würde. Deshalb ist eine Abgabenerhöhung unvermeidbar. Auch die kommunale Aufsichtsbehörde hat in ihrem Genehmigungserlass zum Haushalt 2009 der Stadt Frankfurt am Main vorgegeben, die Straßenreinigungsabgabe so zu erhöhen, dass sie wieder kostendeckend ist. Durch die Ausschöpfung unterschiedlicher Einsparpotentiale sowie durch die Nutzung von Synergien musste die Straßenreinigungsabgabe in den letzten 15 Jahren, trotz erheblicher Kostensteigerungen insbesondere in den letzten fünf Jahren im Bereich Energie sowie bei den Personalkosten, lediglich zum 01.01.2002 um 3,5% erhöht werden. Der Verbraucherpreisindex dagegen weist für den Zeitraum 1993 bis 2008 eine Preissteigerung in Höhe von 28,6% aus. Nachdem die Gebührensätze der Straßenreinigungsabgabe über einen Zeitraum von acht Jahren unverändert geblieben sind, wird nun eine Anpassung notwendig. Aus der als Anlage 1 zu dieser Begründung beigefügten Hochrechung für den Gebührenhaushalt Straßenreinigung für die Jahre 2009 bis 2013, bei der neueste Zahlen und Entwicklungen Berücksichtigung gefunden haben, geht hervor, dass der Gebührenhaushalt Straßenreinigung schon im Haushaltsjahr 2009 nicht mehr ausgeglichen abschließen kann. Für das Haushaltsjahr 2009 wird aktuell ein geringfügiger Fehlbetrag in Höhe von 207.000 € erwartet, in den Folgejahren muss mit weiter ansteigenden Jahresfehlbeträgen kalkuliert werden. Unter der Prämisse einer in der Höhe unveränderten Straßenreinigungsabgabe wiese die o.g. Hochrechnung zum Jahresende 2013 ein kumuliertes Defizit in Höhe von rund 6,4 Mio. € aus. Aus haushalts- und gebührenrechtlichen Erwägungen ist deshalb eine Erhöhung der Straßenreinigungsabgabe zwingend geboten. In den Genehmigungserlassen der Haushaltspläne der Stadt Frankfurt am Main der letzten Jahre wies das Ministerium des Innern und für Sport als zuständige Aufsichtsbehörde regelmäßig ausdrücklich darauf hin, dass kostendeckende Gebühren festzusetzen sind und dass die Gebührenhaushalte nicht durch allgemeine Haushaltsmittel finanziert werden dürfen. Im Genehmigungserlass für den Haushaltsplan für das Jahr 2009 wird explizit ausgeführt, dass in keinem der Gebührenhaushalte die erreichte umfassende Kostendeckung gefährdet werden darf, dass im Gebührenhaushalt Straßenreinigung das noch vorhandene Defizit auszugleichen ist und dass auf den regelmäßigen Ausgleich der Gebührenhaushalte ganz besonders zu achten ist. Ohne eine Erhöhung der Straßenreinigungsabgabe sind die Auflagen der Aufsichtsbehörde nicht zu erfüllen. Daher ist eine moderate Erhöhung der Straßenreinigungsabgabe um 4,8% zum 01.01.2010 unabweisbar. Hierdurch wird der Gebührenhaushalt Straßenreinigung wieder ausgeglichen gestaltet und eine mittelfristige Gebührenstabilität bis einschließlich dem Haushaltsjahr 2013 ist gewährleistet. Dies ist der als Anlage 2 beigefügten Hochrechnung, die unter der Prämisse einer Erhöhung der Straßenreinigungsabgabe um die o.g. 4,8 % erstellt ist, zu entnehmen. Die vorgeschlagene Anhebung der Straßenreinigungsabgabe wirkt sich auf die Gebührensätze der einzelnen Reinigungsklassen wie folgt aus: Reinigungsklasse Derzeitige Gebühr je m2 Reinigungsfläche Gebühr ab 01.01.2010 je m2 Reinigungsfläche 1 1,87 € 1,96 € 2 3,74 € 3,92 € 3 9,35 € 9,80 € 4 17,70 € 19,60 € 5 5,61 € 5,88 € 6 11,22 € 11,76 € Als Anlage 3 zu dieser Begründung ist eine Gebührenbedarfsberechnung für den Zeitraum 2010 bis 2013 beigefügt, die die Notwendigkeit der vorgeschlagenen Erhöhung der Straßenreinigungsabgabe rechnerisch nachweist. B. Alternativen Keine C. Lösung Satzungsänderung zum 01.01.2010 wie vorgeschlagen. D. Finanzielle Auswirkungen Durch die vorgeschlagene Gebührenerhöhung werden die zum Ausgleich des Gebührenhaushalts erforderlichen Gebühren in Höhe von ca. 1,69 Mio. € jährlich generiert. Anlage 1 (ca. 13 KB) Anlage 2 (ca. 13 KB) Anlage 3 (ca. 8 KB) Anlage _Satzungstext (ca. 9 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 03.11.2009, NR 1608 Antrag vom 25.11.2009, NR 1652

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Oktober 2009Sie sind hier
    MM 2047. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main
    Magistratsvortrag
  2. 3. November 2009NRNR 1608Reform der Straßenreinigung statt GebührenerhöhungSTVV-Antrag · Freie_Wähler
  3. 25. November 2009NRNR 1652Verzicht auf die 7. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main - Keine Erhöhung der zweiten Miete!STVV-Antrag · SPD
  4. 7. Dezember 2009AA 1118Gebührenänderung bei der StraßenreinigungSTVV-Anfrage · Freie_Wähler

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 36 · 26.11.2009
TO I, TOP 13
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1608 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1652 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFAGFreie Wähler
Sonstige:
FDP (M 204 = Annahme, NR 1608 und NR 1652 = Ablehnung)REP (M 204 = Ablehnung, NR 1608 = Annahme)NPD (M 204 = Ablehnung, NR 1608 und NR 1652 = Annahme)ÖkoLinX-ARL (M 204 = Ablehnung, NR 1608 = Enthaltung, NR 1652 = Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Freie Wähler (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD (= Annahme) sowie FAG und Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (M 204 = Annahme, NR 1608 und NR 1652 = Ablehnung) REP (M 204 = Ablehnung, NR 1608 = Annahme) NPD (M 204 = Ablehnung, NR 1608 und NR 1652 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 204 = Ablehnung, NR 1608 = Enthaltung, NR 1652 = Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 39 · 08.12.2009
TO I, TOP 45
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1608 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1652 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkeFAGFreie Wähler
Sonstige:
REP (M 204 = Ablehnung, NR 1608 = Annahme, NR 1652 = Prüfung und Berichterstattung)NPD (M 204 = Ablehnung, NR 1608 und NR 1652 = Annahme)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Freie Wähler (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Annahme) sowie FAG und Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 204 = Ablehnung, NR 1608 = Annahme, NR 1652 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (M 204 = Ablehnung, NR 1608 und NR 1652 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 204 = Ablehnung, NR 1608 und NR 1652 = Enthaltung

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 39 · 10.12.2009
TO I, TOP 13
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 1608 zurückgezogen wurde. 3. Die Vorlage NR 1652 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkeFAGFreie WählerREPNPDÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, Freie Wähler, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen SPD (= Annahme) sowie LINKE., FAG, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung)

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