Gebührenänderung bei der Straßenreinigung
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Anfrage gem. § 18 (3) GOS vom 07.12.2009, A 1118
Betreff:
Gebührenänderung bei der Straßenreinigung
- Dem Jahresabschluss 2008 ist zu entnehmen, dass die "Summe der ordentlichen Erträge“ von 2007 auf 2008 um 3,9 Mio. € angestiegen ist, obwohl der Gebührensatz unverändert bei 1,86 €/qm lag. 1.1 Was ist der Grund für dieses gute Ergebnis? 1.2 Wie hat sich die gleiche Position von 2008 auf 2009 entwickelt?
- Im Jahr 2008 ist laut gleicher Quelle trotz außerordentlicher Aufwendungen von 879 T€ ein positives Jahresergebnis von 1,6 Millionen Euro erzielt worden. 2.1 Was genau wurde mit dem Betrag 879 T€ bezahlt? 2.2 Ist der Betrag nur einmalig angefallen oder wird er noch in Folgejahren fällig?
- Welche einzelnen Posten genau stecken in den "sonstigen ordentlichen Erträgen?
- Die FES erwirtschaftete 2008 einen Jahresgewinn von rund 22 Mio. €, der zur Hälfte in die Stadtkasse fließt. Dieser Gewinn ist natürlich noch zu versteuern. 4.1 Wie errechnet sich der Dividendenanteil, der rund eine Million Euro ausmachen und dem Gebührenhaushalt Straßenreinigung zugeschlagen werden soll? 4.2 Im Jahr 2009 sollen Verhandlungen zwischen der Stadt und der FES stattgefunden haben mit dem Ziel, die Kosten zu senken. Um wie viel reduziert sich nunmehr das Entgelt an die FES GmbH für die Straßenreinigung?
- Warum ist von 2007 auf 2008 das Verwaltungsergebnis von 234 T€ auf beachtliche 3,7 Mio. gestiegen? 5.1 In der Jahresrechnung 2008 für 2007 wird ein Minus von 794.000 € ausgewiesen, doch für 2008 knapp die Hälfte ein Minus von 410.000 €. In der Gebührenbedarfsrechnung werden "kalkulatorische Kosten“ mit nur 15.500 angesetzt. 5.1.1 Warum gibt es seit 2007 und heute drei so stark unterschiedliche Kostenansätze und Jahresergebnisse? 5.1.2 Für was entstehen kalkulatorische Erlöse und Kosten?
- Warum bedarf es jährlich eines Betrags von 100.000 € für Beratungskosten? 6.1 Wer oder was wird da beraten?
- Der Kernhaushalt 2009 gibt für 2008 kein Defizit in der Produktgruppe 22.13 – Straßenreinigung an. Seit 2005 gibt es Defizite. Letzter Eintrag für 2007 ist 2,3 Mio. €. In der Jahresrechnung 2008 wird erwähnt, dass die Kommunalaufsicht die Auflage gemacht habe, dieses Defizit "kurzfristig und ohne Belastung für den allgemeinen Haushalt“ auszugleichen. Plötzlich soll der Fehlbetrag zum Ende 2008 auf 650.000 Euro gesunken sein. 7.1 Woher kamen die 2,3 Mio. Euro? 7.2 Ist dieser Betrag 2009 durch ordentliche Gebühreneinnahmen wieder hereingeholt oder wie sonst ausgeglichen worden? 7.3 Zu welchem Zinsfuß sind jährlich die Defizite seit 2005 in welcher Höhe belastet worden?
- Es gibt eine gravierende, buchhalterische Diskrepanz der zu reinigenden Flächen. Der Haushalt 2009 nennt 30.900.000 qm. In der Gebührenbedarfsberechnung sind 18.792.000 qm angegeben. 8.1 Ist da nicht im Kernhaushalt etwas zu berichtigten?
- Die Gebührenbedarfsberechnung enthält einige Posten, die nicht im Gebührenhaushalt aufgeführt werden, oder die, weil Sammelposten, zu interpretieren sind. 9.1 Kann der Magistrat in der Gebührenbedarfsrechnung eine feinere Gliederung einführen, so dass z.B. auch das Gebühreninkasso, die Reinigungsfläche, die die Stadt trägt, die Soll- und Habenzinsen, der Dividendenanteil, die ILV-Kosten und -Erträge etc. klar erkennbar sind? 9.2 Wie hoch sind die Außenstände bei der Kehrgebühr sowie die Verbindlichkeiten zum Ende des zweiten Tertials 2009? 9.3 In welchem Umfang an Fläche, Anzahl und Gebührenhöhe sind Härtefallregelungen abgeschlossen worden? 9.3.1 Unter welcher Kostenstelle werden Gebührenminderungen gebucht? 9.4 In welchem Umfang an Fläche und Anzahl sind wegen enger Wege Hauseigentümer verpflichtet worden, selbst zu kehren? 9.5 Wie viele Grundstückseigentümer werden mittels Abgabenbescheide zu Straßenreinigungskosten herangezogen? 9.6 Gibt es aktuell einen Überschuss im Gebührenhaushalt Straßenreinigung? 9.7 Wie viele Verfahren vor den Verwaltungsgerichten laufen derzeit und welchen Mittelwert haben die Kosten, wenn die Stadt unterliegt?
- Kann der Magistrat erklären, warum er nach dem Chaosjahr 2005 nicht schon 2007 eine Anpassung durchgerechnet hat und es auf ein längeres Defizit hat ankommen lassen? Begründung: Zur verantwortbaren Beurteilung einer Gebührenänderung müssen nachvollziehbare Zahlen vorliegen, die weiter gefasst sind als eine Beschränkung auf die Gebührenkalkulation. Spätestens zum Zeitpunkt einer Gebührenänderung muss das Parlament eine wahrhaftige Beurteilung der Gesamtlage der Produktgruppe 22.13 Straßenreinigung vorgenehmen können. Das schließt die Kenntnis von Forderungen und Verbindlichkeiten ein bei Überlegungen zur Gebührenstruktur. All das gibt die Begründung zur M 204 nicht her. Man hat in Kenntnis der zugänglichen Zahlen nicht den Eindruck, als müsse bereits 2010 eine Anhebung der Gebühren vorgenommen werden. Deshalb: Ohne stichhaltige Begründung darf es keine Gebührenerhöhung geben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Oktober 2009MM 2047. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
- 7. Dezember 2009Sie sind hierAA 1118Gebührenänderung bei der StraßenreinigungSTVV-Anfrage · Freie_Wähler
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.