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Reform der Straßenreinigung statt Gebührenerhöhung

Vorlagentyp: NRFreie_Wähler
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Begründung

Die vom Magistrat in der M 204 geplante Anhebung der Straßenreinigungsgebühr liegt nicht in einer nachvollziehbaren Sachnotwendigkeit begründet, sondern in der eingestandenen Unfähigkeit und Unwilligkeit des Magistrats und der Koalition von CDU und Grünen, eine bessere, gerechtere, den sozialen Interessen von Eigentümern wie Mietern entsprechende Satzung zu erarbeiten und den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorzulegen. In einem umfassenden Antrag (NR 1309 vom 10. März 2009) hat die Fraktion der Freien Wähler ohne Erfolg gefordert, eine neue Straßenreinigungssatzung auszuarbeiten. Die Fraktion hat sich damals entschieden dagegen gewandt, mit der inzwischen mit Mehrheit verabschiedeten M 32 die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 12.5.2006 - § 9116 – und vom 13.10.2005 - § 10064 – außer Kraft zu setzen. Die derzeit geltende Satzung, deren künftige finanzielle Folgen die geplante Erhöhung begründen, sollte bereits 2005 nicht ohne Grund vom damaligen „Vierer-Bündnis“ aus CDU, SPD, Grünen und FDP durch eine gerechtere, weniger fehlerhafte Satzung ersetzt werden. Dieser Versuch ist nicht zuletzt wegen der Kritik und des Widerstands der Fraktion der Freien Wähler spektakulär misslungen, was in der Not zu der Rückkehr zur alten Satzung führte. Die politische Durchsetzung der M 32 hat den jetzigen, in wichtigen Teilen ungerechten und unsozialen Gebührenmaßstab zur Dauerregelung Zeit gemacht. Es war nur eine Frage der Zeit, bis die Eigentümer und Mieter Frankfurts dafür die Rechnung präsentiert bekommen würden – nun ist es soweit. Es ist nicht akzeptabel, dass die Bürgerinnen und Bürger zur Kasse gezwungen werden sollen für erwiesene politische Unfähigkeit und Unwillen. Die geltende Straßenreinigungssatzung missachtet die Grundprinzipien der Gebührenklarheit und Gebührengerechtigkeit. Die nun vorgelegte M 204 gibt keinerlei befriedigenden Aufschluss über die Kostenkalkulation der FES, an der die Stadt Frankfurt eine Mehrheitsbeteiligung hat. Schon aus diesem Grund ist es ausgeschlossen, der Vorlage eine Zustimmung zu geben. Noch entscheidender ist aber: Die geltende Satzung entspricht nicht dem Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes. Der Gleichheitsgrundsatz stellt nicht nur darauf ab, dass alle der gleichen Satzung unterliegen, er erhebt auch den Anspruch auf eine möglichst gleich hohe Belastung des Einzelnen. Nur unter den Voraussetzungen von Gebührenklarheit und Gebührengerechtigkeit ist die Möglichkeit gegeben, eine Erhöhung der Kehrgebühren zu beurteilen und nach Prüfung auch mitzutragen. Diese Voraussetzungen sind derzeit nicht gegeben, sondern müssen erst geschaffen werden.

Inhalt

Antrag vom 03.11.2009, NR 1608

Betreff:

Reform der Straßenreinigung statt Gebührenerhöhung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die M 204 wird abgelehnt. Die 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main tritt deshalb ab dem 1. Januar 2010 nicht in Kraft. Die in der M 204 vorgesehene Gebührenerhöhung ist sachlich nicht nachgewiesen.
  2. Der Magistrat legt bis zum 31. März 2010 eine reformierte Straßenreinigungssatzung vor. Diese soll jene Parameter nicht mehr enthalten, welche die Kehrgebühren ungerechter als unbedingt notwendig machen. Die dazu notwendigen Veränderungen sind im Antrag der Freien Wähler NR 1309 vom 10. März 2009 umfassend aufgeführt.
  3. Die reformierte Straßenreinigungssatzung, die der Magistrat bis zum 31. März 2010 vorlegen soll, muss alle Einspar- und Umverteilungspotenziale enthalten, die eine Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren unnötig machen oder zumindest minimieren. Dazu zählen:

a) Die Stadt ist Mehrheitseigner der FES. Sie legt deshalb den Stadtverordneten eine transparente, nachvollziehbare Kostenkalkulation offen.

b) Eine neue Satzung lässt stadtteilbezogene Feldversuche mit Selbstkehren zu, wenn sich dafür eine Mehrheit im jeweils zuständigen Ortsbeirat gefunden hat.

c) Jeder Eigentümer muss künftig eine umlagefähige Grundgebühr zur Deckung der Vorhaltekosten (Fixkosten) bezahlen. Die Straßenreinigungskosten setzen sich zusammen aus fixen (Vorhaltekosten) und variablen Kosten (Betriebskosten).

d) Jedes Grundstück wird als selbständige Einheit abgerechnet. Der Grundstücks- und Erschließungsbegriff nach § 3 der Satzung über die Straßenreinigung wird entsprechend geändert.

e) Künftig wird bei der Kostenberechnung für Grundstücke nicht nur deren Größe, sondern auch die Zahl ihrer Geschosse - soweit diese mehr als zwei betragen - berücksichtigt.

Begründung:

Die vom Magistrat in der M 204 geplante Anhebung der Straßenreinigungsgebühr liegt nicht in einer nachvollziehbaren Sachnotwendigkeit begründet, sondern in der eingestandenen Unfähigkeit und Unwilligkeit des Magistrats und der Koalition von CDU und Grünen, eine bessere, gerechtere, den sozialen Interessen von Eigentümern wie Mietern entsprechende Satzung zu erarbeiten und den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorzulegen.

In einem umfassenden Antrag (NR 1309 vom 10. März 2009) hat die Fraktion der Freien Wähler ohne Erfolg gefordert, eine neue Straßenreinigungssatzung auszuarbeiten. Die Fraktion hat sich damals entschieden dagegen gewandt, mit der inzwischen mit Mehrheit verabschiedeten M 32 die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 12.5.2006 - § 9116 – und vom 13.10.2005 - § 10064 – außer Kraft zu setzen.

Die derzeit geltende Satzung, deren künftige finanzielle Folgen die geplante Erhöhung begründen, sollte bereits 2005 nicht ohne Grund vom damaligen "Vierer-Bündnis“ aus CDU, SPD, Grünen und FDP durch eine gerechtere, weniger fehlerhafte Satzung ersetzt werden.

Dieser Versuch ist nicht zuletzt wegen der Kritik und des Widerstands der Fraktion der Freien Wähler spektakulär misslungen, was in der Not zu der Rückkehr zur alten Satzung führte.

Die politische Durchsetzung der M 32 hat den jetzigen, in wichtigen Teilen ungerechten und unsozialen Gebührenmaßstab zur Dauerregelung Zeit gemacht. Es war nur eine Frage der Zeit, bis die Eigentümer und Mieter Frankfurts dafür die Rechnung präsentiert bekommen würden – nun ist es soweit. Es ist nicht akzeptabel, dass die Bürgerinnen und Bürger zur Kasse gezwungen werden sollen für erwiesene politische Unfähigkeit und Unwillen.

Die geltende Straßenreinigungssatzung missachtet die Grundprinzipien der Gebührenklarheit und Gebührengerechtigkeit. Die nun vorgelegte M 204 gibt keinerlei befriedigenden Aufschluss über die Kostenkalkulation der FES, an der die Stadt Frankfurt eine Mehrheitsbeteiligung hat. Schon aus diesem Grund ist es ausgeschlossen, der Vorlage eine Zustimmung zu geben. Noch entscheidender ist aber: Die geltende Satzung entspricht nicht dem Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes. Der Gleichheitsgrundsatz stellt nicht nur darauf ab, dass alle der gleichen Satzung unterliegen, er erhebt auch den Anspruch auf eine möglichst gleich hohe Belastung des Einzelnen.

Nur unter den Voraussetzungen von Gebührenklarheit und Gebührengerechtigkeit ist die Möglichkeit gegeben, eine Erhöhung der Kehrgebühren zu beurteilen und nach Prüfung auch mitzutragen. Diese Voraussetzungen sind derzeit nicht gegeben, sondern müssen erst geschaffen werden.

Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.10.2009, M 204 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 04.11.2009

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Oktober 2009MM 2047. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
  2. 3. November 2009Sie sind hier
    NRNR 1608Reform der Straßenreinigung statt Gebührenerhöhung
    STVV-Antrag · Freie_Wähler

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 36 · 26.11.2009
TO I, TOP 13
Abgelehnt
Punkt 2: Die Vorlage NR 1608 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1608 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1652 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Freie Wähler (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD (= Annahme) sowie FAG und Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (M 204 = Annahme, NR 1608 und NR 1652 = Ablehnung) REP (M 204 = Ablehnung, NR 1608 = Annahme) NPD (M 204 = Ablehnung, NR 1608 und NR 1652 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 204 = Ablehnung, NR 1608 = Enthaltung, NR 1652 = Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 39 · 08.12.2009
TO I, TOP 45
Abgelehnt
Punkt 2: Die Vorlage NR 1608 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1608 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1652 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkeFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Freie Wähler (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Annahme) sowie FAG und Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 204 = Ablehnung, NR 1608 = Annahme, NR 1652 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (M 204 = Ablehnung, NR 1608 und NR 1652 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 204 = Ablehnung, NR 1608 und NR 1652 = Enthaltung

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 39 · 10.12.2009
TO I, TOP 13
Zurückgezogen
Punkt 2: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 1608 zurückgezogen wurde.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 1608 zurückgezogen wurde. 3. Die Vorlage NR 1652 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, Freie Wähler, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen SPD (= Annahme) sowie LINKE., FAG, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung)

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