Jahresabschluss 2015 hier: Stellungnahme des Magistrats zu den Schlussberichten des Revisionsamtes
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Vortrag des Magistrats vom 06.11.2017, M 215
Betreff: Jahresabschluss 2015 hier: Stellungnahme des Magistrats zu den Schlussberichten des Revisionsamtes Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 31.08.2017, § 1711 (M 147) I. Die beigefügte Stellungnahme des Magistrats zu den Schlussberichten des Revisionsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2015 wird zur Kenntnis genommen. II. Den Jahresabschluss der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2015 mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes - Teil I - und der Stellungnahme des Magistrats nach § 113 HGO zu beraten und über den vom Revisionsamt geprüften Jahresabschluss der Stadt Frankfurt am Main wie folgt zu beschließen: Jahresabschluss 2015: Vermögensrechnung mit einer Summe von 16.503.570.058,58 €,
Das Jahresergebnis vor Rücklagen mit einer Summe von 175.839.372,97 €.
Die Finanzrechnung mit einem Zahlungsmittelfluss aus lfd. Verwaltungstätigkeit von
296.154.388,69 €, einem Zahlungsmittelfluss aus Investitionstätigkeit von 228.340.199,74 €,
einem Zahlungsmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit von - 50.791.881,42 €, einem Zahlungsmittelfluss aus haushaltsunwirksamen Vorgängen von - 11.824.851,55 € und mit einem Zahlungsmittelüberschuss von 5.197.455,98 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres
von 291.773.427,57 €. In den vorgenannten Ergebnissen sind die vorgeschriebenen Zuführungen und Entnahmen aus zweckgebundenen Rücklagen der rechtlich unselbständigen Stiftungen nicht enthalten. Für 2015 ergibt sich: Jahresergebnis vor Rücklagen 175.839.372,97 €
+ Entnahmen aus Rücklagen 206.307,70 € - Zuführungen /Einstellungen in Rücklagen 203.492,67 € = Jahresergebnis nach Rücklagen 175.842.188,00 € davon Ordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen 182.940.775,11 € Außerordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen -7.098.587,11 € Dem Magistrat wird gemäß § 114 HGO für das Haushaltsjahr 2015 Entlastung erteilt. Der Beschluss über den Jahresabschluss und die Entlastung ist öffentlich bekannt zu machen und mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Im Anschluss an die Bekanntmachung ist der Jahresabschluss mit dem Lage- und Rechenschaftsbericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen. III. Die geprüften drei Jahresabschlüsse für die Sondervermögen der Stadt Frankfurt am Main nach § 115 Abs. 1 Nr. 4 HGO mit den Schlussberichten des Revisionsamtes - Teile II bis IV - nach § 113 HGO zu beraten und wie folgt zu beschließen:
- Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung - Vermögensrechnung mit einer Summe von 710.846.437,22 €. Das Jahresergebnis mit einer Summe von 0,00 €. Die Finanzrechnung mit einem Zahlungsmittelfluss aus Verwaltungstätigkeit von 22.944.376,63 €, einem Zahlungsmittelfluss aus Investitionstätigkeit von - 35.475.429,75 €, einem Zahlungsmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 €, mit einem Zahlungsmittelfluss aus haushaltsunwirksamen Vorgängen von - 30.332,19 €, und mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf von - 12.561.385,31 €, und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 4.464.978,17 €. Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung - die Buchungen zur Zuführung zu Rückstellungen inklusive Deckungsrückstellung bereits enthalten sind.
- Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung - Vermögensrechnung mit einer Summe von 27.711.762,30 €. Das Jahresergebnis mit einer Summe von - 77.658,95 €. Die Finanzrechnung mit einem Zahlungsmittelfluss aus Verwaltungstätigkeit von 2.583.360,18 €, einem Zahlungsmittelfluss aus Investitionstätigkeit von - 2.751.910,32 €, einem Zahlungsmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 €, und mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf von - 168.550,14 €, und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von - 28.575,80 €. Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung - die Buchungen zur Zuführung zu Rückstellungen inklusive Deckungsrückstellung bereits enthalten sind.
- Gemeindliche Bestattungshilfe Bergen-Enkheim Vermögensrechnung mit einer Summe von 196,49 €. Das Jahresergebnis mit einer Summe von 0,00 €. Dem Magistrat wird gemäß § 114 HGO für das Haushaltsjahr 2015 der drei Sondervermögen Entlastung erteilt. Der Beschluss über die Jahresabschlüsse der Sondervermögen und die Entlastung ist öffentlich bekannt zu machen und mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Im Anschluss an die Bekanntmachung sind die Jahresabschlüsse mit den Lage- und Rechenschaftsberichten an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen. IV. Den Konsolidierten Gesamtabschluss der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2015 mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes - Teil VI - und der Stellungnahme des Magistrats nach § 113 HGO zu beraten und über den vom Revisionsamt geprüften Konsolidierten Gesamtabschluss der Stadt Frankfurt am Main wie folgt zu beschließen: Konsolidierte Gesamtvermögensrechnung mit einer Summe von 23.291.716.292,58 €, Konsolidierter Konzernjahresüberschuss nach Anteilen Dritter von 309.350.818,27 €, Konsolidierter Konzernbilanzgewinn von 669.945.332,32 €. Dem Magistrat wird gemäß § 114 HGO für das Haushaltsjahr 2015 Entlastung erteilt. Der Beschluss über den Konsolidierten Gesamtabschluss und die Entlastung ist öffentlich bekannt zu machen und mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Im Anschluss an die Bekanntmachung ist der Konsolidierte Gesamtabschluss mit dem Konsolidierten Lage- und Rechenschaftsbericht (Konsolidierungsbericht) an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen. Stellungnahme: Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 wurde vom Magistrat mit Beschluss vom 17.05.2016 aufgestellt und mit den vorgeschriebenen Anlagen und Unterlagen ohne Verzögerung dem Revisionsamt zur Prüfung weitergeleitet. Der Stadtverordnetenversammlung wurde mit dem Vortrag M 96 vom 17.05.2016 über das Ergebnis des Jahresabschlusses der Stadt Frankfurt am Main und über die Jahresabschlüsse für die drei Sondervermögen der Stadt Frankfurt am Main nach § 112 Abs. 9 HGO berichtet. Der Konsolidierte Gesamtabschluss 2015 wurde vom Magistrat mit Beschluss vom 11.11.2016 aufgestellt und mit den vorgeschriebenen Anlagen und Unterlagen ohne Verzögerung dem Revisionsamt zur Prüfung weitergeleitet. Der Stadtverordnetenversammlung wurde mit dem Vortrag M 213 vom 11.11.2016 über das Ergebnis des Konsolidierten Gesamtabschlusses nach § 112 Abs. 9 HGO berichtet. Die Schlussberichte des Revisionsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2015 wurden der Stadtverordnetenversammlung mit Vortrag des Magistrats M 147 vom 31.07.2017 übergeben. Zu diesen Berichten wird nachfolgend Stellung genommen. Teil I Jahresabschluss der Stadt Frankfurt am Main Tz. 6.1.5 Genehmigung von Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen Die Mehraufwendungen im vollbudgetierten Bereich ehemaliges Dez. IV von 122.878,65 € betrafen nicht das Stadtschulamt, sondern die Stadtbücherei. (Dez. II) Die dort erwähnten Mehrauszahlungen im Finanzhaushalt in Höhe von 2.249.649,01 € betreffen gemäß M 79 vom 22.04.2016 das Stadtschulamt und nicht die Stadtbücherei. (Dez. XI) Tz. 6.3.2 Stand der Aufgabenerfüllung mit den Zielsetzungen und Strategien PG 20.01 Kennzahlen "Schülerzahlen"/"Gewichtete Schülerplätze" Der Magistrat hält die Berechnung von Versorgungsgraden im Rahmen des Jahresabschlusses weder für sinnvoll umsetzbar noch für zielführend. Raumauslastungen werden regelmäßig bei der Erstellung eines Schulentwicklungsplans geprüft. Gern können dem Revisionsamt die entsprechenden Datensätze zur Verfügung gestellt werden, um dann anhand eines konkreten Vorschlags zur Umsetzung das Thema weiter zu diskutieren. (Dez. XI) PG 20.03 Geförderte Plätze (Kindertaqeseinrichtungen freier Träger) und Platzzahlen Kindertagespflege Zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses 2015 lagen die Endabrechnungszahlen noch nicht vor. Dies ist auch für die Folgejahre nicht zu erwarten, da sich durch Umsetzung von Tariferhöhungen bzw. Erweiterung bei den Standards im Rahmen der Finanzierungsvereinbarungen die Endabrechnung zunehmend in Richtung Jahresmitte verschiebt. Zum Stichtag 31.12.2015 waren 952 Plätze in der Kindertagespflege belegt. (Dez. XI) PG 20.07 Angebote der Stadtbücherei Die Kennzahl "Entliehene Medien pro Jahr" wird zukünftig in den Jahresabschlüssen berücksichtigt. (Dez. XI) Tz. 6.3.5.1 Entwicklung der Finanzmittelströme Der Magistrat ist verpflichtet, Schulplätze in ausreichender Anzahl und in der von den Erziehungsberechtigten gewünschten Schulform gemäß dem Schulentwicklungsplan bereitzustellen. Bei einer steigenden Schülerzahl im Stadtgebiet von Frankfurt bedeutet dies kontinuierliche Bautätigkeit, vorwiegend für Erweiterungen an Schulen. Voraussetzung für eine realistische Planung sind verlässlich verfügbare Personalkapazitäten sowohl im Stadtschulamt als auch im Hochbauamt sowie stringente Entscheidungs- und Arbeitsabläufe. Vom gesetzlichen Auftrag der Stadt Frankfurt zur Schaffung von Schulplätzen kann nicht abgewichen werden. Deshalb müssen sich die Personalkapazitäten am notwendigen Volumen orientieren und nicht umgekehrt. Diesbezüglich sind konkrete Maßnahmen bereits ergriffen worden. Vor der aktuell in 2017 anstehenden Umstrukturierung durch das Hochbau- und Liegenschaftsmanagement und den geplanten Umsetzungen von Mitarbeiter*innen ist jedoch vor 2018/2019 keine Veränderung zu erwarten. (Dez. XI) Tz. 6.3.5.2 Entwicklung der Schulden "Geplant war für das Haushaltsjahr 2014. ." muss heißen ". .2015. .". (Dez. II) Tz. 6.4 Dauernde Überwachung der Kassen/Kassensicherheit Vgl. Anmerkungen zu Tz. 8.1.2.6 (Dez. XI) Tz. 7.1.1.1 - IT-gestütztes Buchführungssystem Unter Tz. 7.1.1.1 führt das Revisionsamt in seinem Prüfungsbemerkungen zum o. g. Schlussbericht u. a. aus, dass ".... wir... noch keine Freigabeempfehlung aussprechen können". Unter Tz. 8.2.3.1 werden dann der aktuelle Sachstand sowie die Begründung für die Aussagen in Tz. 7.1.1.1 ausgeführt. Diesen Ausführungen hat der Magistrat nichts hinzuzufügen. (Dez. II) Tz. 7.1.1.4 Forderungsmanagement Bezüglich der Stellungnahme des Magistrats zu den Schlussberichten des Revisionsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 (Vortrag des Magistrats vom 24.10.2016, M 197) besteht kein Ergänzungsbedarf. (Dez. VIII) Tz. 7.2.1.2 Erläuterungen und Feststellungen zur Vermögensrechnung Aktiva 1.2.2 Bauten, einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken AiB IGS West Die beanstandeten Beträge wurden im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 auf die Turnhalle (3004064) und die Außenanlage (3004063) umgebucht. (Dez. XI) AiB Grundschule am Rebstock Die Umbuchungen der beanstandeten Beträge in Höhe von 365 T€ wurden im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 nachgeholt. (Dez. XI) AiB Bergiusschule Es ist korrekt, dass die Baumaßnahme "Gesamtsanierung der Bergiusschule" in den Herbstferien 2015 abgeschlossen war. Im Jahr 2016 erfolgte die Anlagenmeldung und das Gebäude wurde aktiviert und umgebucht. Die Umbuchungen der beanstandeten Beträge in Höhe von 22,6 Mio. € von dem Aktivposten 1.2.6 "Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau" auf die Aktivposten 1.2.2 "Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken" (22,2 Mio. € für Betriebsgebäude und Außenanlagen) und 1.2.5 "Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" (0,4 Mio. € für Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung) wurden im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 nachgeholt. (Dez. XI) Passiva 2.2 Sonderposten für den Gebührenausgleich Den Ausführungen des Revisionsamtes stimmt der Magistrat zu. Das Jahr 2016 wurde mit einem Defizit von 2.402 T€ abgeschlossen. (Dez.
- X)Passiva 3.4 Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten Das Hessische Ministerium der Finanzen antwortete mit Schreiben vom 19.04.2016 und teilt mit, dass das für die Endlagerung des radioaktiven Abfalls vorgesehene ,,Endlager Konrad" frühestens im Jahr 2022 in Betrieb gehen wird. Daher ist die Rückstellung zunächst weiterhin fortzuschreiben und zu gegebener Zeit erneut zu überprüfen. (Dez. II) Passiva 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen Statt der Bezeichnung "Sonstige Kreditgeber" wäre hier eigentlich die Bezeichnung "Sonstige Verbindlichkeiten aus Krediten" (so auch die Bezeichnung in der städtischen Bilanz) zu bevorzugen, da diese Position - neben den Verbindlichkeiten gegenüber dem sonstigen inländischen und ausländischen Bereich - auch weitere Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzungen (also auch ggü. Kreditinstituten und öffentlichen Kreditgebern) und die Abgrenzung der Sonderbeiträge aus dem Hessischen Investitionsfonds beinhaltet. Darüber hinaus empfiehlt der Magistrat einen Hinweis, dass die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen bei Sondervermögen (ZVK) nicht in dieser Tabelle enthalten sind (per 31.12.2015: 37.969.760,08 €). Diese werden auch in der Bilanz gesondert unter dem Passivposten 4.8. "Verbindlichkeiten ggü. verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen" aufgeführt. (Nachrichtlich: bei der nachfolgenden Position 4.3 Verbindlichkeiten aus der Kreditaufnahme für die Liquiditätssicherung" findet sich im Prüfbericht des Revisionsamtes ein entsprechender Hinweis). (Dez. II) Passiva 4.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften Große Rittergasse 103 (Bürgeramt): Bei den Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften handelt es sich um Verbindlichkeiten, die für die gesamte Liegenschaft Große Rittergasse103/ Paradiesgasse 2-10 bestehen. Die unterschiedlichen Straßenbezeichnungen für die einzelnen Nutzer ergeben sich aus den vorgegebenen Hausnummern. Im Haushalt sind die Verbindlichkeiten unter der Bezeichnung "Große Rittergasse 103" ohne weitere Zusätze wie zum Beispiel Bürgeramt angemeldet. (Dez.
- V)Tz. 7.2.4.15 - Übersicht über Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden (Ziffer 4.6.13. des Jahresabschlusses) Bundesverband deutscher Pressesprecher e. V. Das Presse- und Informationsamt (jetzt Amt für Kommunikation und Stadtmarketing) war 2015 in Person des Amtsleiters Mitglied im Bundesverband deutscher Pressesprecher e.V. Der Bundesverband bietet durch eine regelmäßig erscheinende Mitglieder-Zeitschrift, durch häufige Treffen auf regionaler Ebene und durch den jährlich stattfindenden Kongress in Berlin die Möglichkeit, Informationen über neue Entwicklungen in der PR-Branche zu erhalten sowie sich mit Kolleginnen und Kollegen anderer Unternehmen zu vernetzen. Aus diesen Gründen empfiehlt sich die Mitgliedschaft nicht nur für die Leitung des Amtes, sondern auch für andere städtische Institutionen, da sich das dort abrufbare Know-how nicht so ohne Weiteres an alle Stellen weitergeben lässt und jede Institution die Mitgliedschaft für ihre eigenen Bedürfnisse nutzen sollte. (Dez.
- I)Die Mitgliedschaft der Branddirektion im Bundesverband deutscher Pressesprecher ist weiterhin erforderlich. Wie im Schlussbericht vom Revisionsamt aufgeführt, bezieht die Branddirektion aufgrund der Mitgliedschaft eine spezifische Fachzeitschrift "Pressesprecher". Die Zeitschrift berichtet über wissenschaftliche Hintergründe sowie über medien- und berufspolitische Entwicklungen und gilt als Pflichtlektüre für die Stabsstelle Presse und Öffentlichkeitsarbeit der Branddirektion. (Dez. IX) Bundesverband Deutscher Stiftungen e. V. Zu den Aufgaben des Rechtsamts gehört laut Aufgabengliederungsplan der Stadt Frankfurt am Main die Aufsicht über die Frankfurter Stiftungen und deren Beratung. Daher ist die Mitgliedschaft im Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V. unerlässlich und wird fortgeführt. (Dez. VIII) DGGL Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur e. V. Die Rechnung über den Mitgliedsbeitrag in der DGGL Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur e.V. wurde für 2015 erst im Haushaltsjahr 2016 gestellt. Daher wurde 2016 für die Jahre 2015 und 2016 der Beitrag entrichtet. Die Mitgliedschaft besteht weiterhin. (Dez.
- X)Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) Im Fall der KGSt ist die Mitgliedschaft der Branddirektion ebenfalls notwendig. Der Magistrat weist darauf hin, dass es sich hierbei um einen Vergleichsring (Kommunales Benchmarking) handelt. Als KGSt-Mitglied profitiert die Branddirektion von den Benchmarks, der Standortbestimmung und den Berichten aus der Vergleichsarbeit. Hieraus resultieren wichtige Beiträge für die Verwaltungssteuerung, das Controlling und das Berichtswesen. Zudem befindet sich die Branddirektion in einer anderen Vergleichsgruppe als beispielsweise das Kassen- und Steueramt. (Dez. IX) Tel Aviv Foundation e.V. und Walter-Kolb-Stiftung e.V. In beiden genannten Vereinen ist nicht das Büro bzw. das frühere Amt des Oberbürgermeisters Mitglied, sondern der Oberbürgermeister selbst. Kurz nach seinem Amtsantritt wurde Herr Oberbürgermeister Feldmann gebeten, wie schon seine Amtsvorgänger der Walter-Kolb-Stiftung e.V. beizutreten. Er hat dieser Bitte entsprochen, um die Tradition fortzusetzen und als Oberbürgermeister die engagierte Arbeit des Vereins zu unterstützen. Seit 01.01.2013 ist er persönliches Mitglied der Walter-Kolb-Stiftung e.V. Dem Vorstand der Tel Aviv Foundation e.V. gehören traditionell die Oberbürgermeister der Städte Frankfurt und Tel Aviv an. Herr Oberbürgermeister Feldmann wurde am 26.11.2012 zum Vorsitzenden des Vorstands gewählt und am 13.12.2016 im Amt bestätigt. Die jährlichen Mitgliedsbeiträge in Höhe von 30,-- € für die Walter-Kolb-Stiftung e.V. und 60,-- € für die Tel Aviv Foundation e.V. werden aus den Verfügungsmitteln des Oberbürgermeisters gezahlt. (Dez.
- I)Tz. 8.1.1.1 Produktgruppe: 16.01 Erschließung (Amt für Straßenbau- und Erschließung) - beauftragte Stundenlohnarbeiten Die Revisionsfeststellungen wurden im Rahmen eines Schlussgespräches erörtert und zum Anlass genommen, die Arbeitsabläufe detailliert zu betrachten: - Die stichprobenartige Kontrolle durch die Vorgesetzten (Sachgebietsleiter/Abteilungsleiter) werden bereits mittels des abgestimmten Formblattes Vorgangs-/Rechnungskontrolle dokumentiert. Die Kontrollquote wurde auf 5% festgelegt. - Die im Rahmen der Jahresverträge/Rahmenverträge anfallenden Stundenlohnarbeiten werden in Art, Örtlichkeit, Umfang usw. - wie vor Jahren vom Vergabeamt und Revisionsamt gefordert und auch vereinbart - aufgelistet und unterliegen somit auch einer zusätzlichen Kontrolle. - Gemäß städtischen Regularien und Vorbemerkungen sind angehängte Stundenlohnarbeiten vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen bzw. von der Bauleitung anzuordnen und die zugehörigen Stundenzettel spätestes am darauffolgenden Arbeitstag dieser zur Unterschrift vorzulegen. Auf diese klaren Regelungen wurde im Rahmen einer Abteilungsroutine nochmals ausdrücklich hingewiesen. - Zur Sicherstellung einer einheitlichen Handlungsweise bei der Beauftragung von Selbständigen Stundenlohnarbeiten sowie der Erstellung von Einzelaufträgen im Rahmen der Jahresverträge/Rahmenverträge von der Mittelbereitstellung über Auftrag (Bestellschein), Bauüberwachung, Aufmaß bis hin zur Bauabrechnung usw. wurde ein Geschäftsprozess für die Baubezirke erstellt, der sich zurzeit in der Abstimmung befindet. (Dez. VI) Tz. 8.1.1.2 Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr (Amt für Straßenbau- und Erschließung) - vom Land geförderte Baumaßnahmen Von Hessen Mobil wird eine Maßnahmenliste geführt, in der alle für das Land wichtigen Daten, u. a. auch die Termine für die Vorlage der jeweiligen Schlussverwendungsnachweise, enthalten sind. Diese Liste wird halbjährlich dem Amt für Straßenbau und Erschließung übermittelt. Auf der Grundlage dieser Liste wurde von der Stabsstelle (D VI, R2) in Zusammenarbeit mit der Fachabteilung zwischenzeitlich eine eigene Liste erstellt, die alle Zuwendungsmaßnahmen und die damit verbundenen städtischen Termine beinhaltet. Die Überwachung der dort hinterlegten Termine erfolgt durch die Stabsstelle. Eine projektbezogene Sammlung von Unterlagen in Papierform wird von der Fachabteilung geführt und stets aktualisiert. Von der Stabsstelle wurde in Zusammenarbeit mit der Fachabteilung zusätzlich je Zuschussmaßnahme ein digitaler Ordner angelegt und geführt. Diese Ordner enthalten für jede Maßnahmen alle Beschlüsse, GVFG-Anträge, Bescheide, geprüfte Antragsunterlagen sowie den laufenden Schriftverkehr. Eine laufende Terminkontrolle wird von der Stabsstelle geführt und stets aktualisiert. Eine exakte Ausgabenermittlung ist zwingend für einen Mittelabruf beim Land erforderlich. Diese wird von der Fachabteilung anhand der in SAP hinterlegten Daten geführt. Eine konsequente Abstimmung der Maßnahmen erfolgt über die Projektdatenblätter. Diese sind von dem jeweils Projektverantwortlichen zu erstellen und kontinuierlich zu aktualisieren. Von einem Mittelabruf beim Land im Vorgriff auf noch nicht erfolgten Ausgaben wird abgesehen. Der Grund für diese Vorgehensweise ist, dass die erforderlichen Ausgaben für die im Voraus abgerufenen Zuwendungen spätestens zwei Monate nach dem Mittelabruf gegenüber Hessen Mobil durch Ausgabenachweise zu dokumentieren sind. Sollte dieser Nachweis gegenüber dem Zuwendungsgeber nicht erfolgen, werden die zu viel in Anspruch genommenen Zuwendungen einschließlich deren Verzinsung zurückgefordert. Das Amt für Straßenbau und Erschließung strebt ab 2017 an, zweimal jährlich einen Mittelabruf beim Zuwendungsgeber vorzunehmen. Von der Stabsstelle wird die Vorlage der Teilabrechnungsnachweise für GVFG-Maßnahmen für die jeweiligen Gewerke terminlich überwacht. Die Termine werden der Bauleitung und den anderen beteiligten Ämtern frühzeitig mitgeteilt. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass alle vorgegebenen Termine des Landes wie auch des Revisionsamtes eingehalten werden können. (Dez. VI) Tz. 8.1.1.3 Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamts (Jugend- und Sozialamt)- Rückforderung gewährter Darlehen Durch die Umstellung des Auszahlungsverfahrens von "A2LL" auf "Allegro" bestanden im Jahre 2015 bei den Rückforderungen von Darlehen für Mietwohnungskautionen nur noch zwei Zugriffe auf das maßgebliche DV-Verfahren des Jobcenters. Dies verzögerte die Darlehensrückforderung erheblich, so dass in Kooperation mit dem Jobcenter ein Datenabgleich zwischen den bekannten Kautionsfällen vom Jugend- und Sozialamt und dem Fallbestand des Jobcenters erarbeitet wurde. Zwischenzeitlich findet dieser Datenabgleich regelhaft einmal im Quartal statt. Durch diesen Abgleich soll eine schnellere Identifizierung der Fälle, die nicht mehr im Leistungsbezug sind, erfolgen und somit eine schnelle Rückforderung der Kaution gewährleistet werden. Ein direkter Zugriff auf die Daten des Jobcenters wird aus datenschutzrechtlichen Gründen seitens des Jobcenters nicht gewährt. Aus diesem Grund können nur die bekannten Kautionsfälle abgeglichen werden. Eine EDV-gestützte Auswertung der Fälle, die eine Kaution erhalten haben und dem Jugend- und Sozialamt nicht bekannt sind, ist nicht möglich. Hier muss weiterhin manuell ausgewertet werden. Diese Auswertung erfolgt regelhaft jedes Quartal. Durch die regelhafte Auswertung konnten die nicht gemeldeten Fälle minimiert und damit das Einnahmeausfallrisiko erheblich gesenkt werden. Die Beanstandungen bei den Rückforderungen von Darlehen aus Wohnungsmietrückständen beziehen sich hauptsächlich auf Bearbeitungsmängel. Das Revisionsamt hatte vorgeschlagen, diese im Rahmen eines internen Kontrollsystems zu minimieren. Die entsprechende Frankfurter Richtlinie zur Implementierung einer systematischen und regelmäßigen Vorgangskontrolle ist noch nicht in Kraft getreten. (Dez. VIII) Tz. 8.1.1.6 Produktgruppe: 31.01 Steuerungsunterstützung und Controlling (Stadtkämmerei u. a.) - Prozess der Haushaltsplanaufstellung Die Höhe der in dem Bericht genannten verausgabten investiven Haushaltsmittel (rund 27,6%) ist ad hoc nicht nachvollziehbar und bedarf einer näheren Erläuterung. Dass im Jahre 2015 nur wenige angemeldete Investitionsmaßnahmen dem Revisionsamt vorgelegt wurden, hängt auch damit zusammen, dass es nur wenige Neuanmeldungen gab und einige Programmfortschreibungen veranlasst wurden. Es handelte sich hier um einen Doppelhaushalt. Festzustellen ist generell, dass die Quote des Mittelabflusses bei Maßnahmen, für die bereits Baumittel in den Haushalt eingestellt wurden, während der Planungsphase vergleichsweise gering ist. Die Mittelabflussquote steigt in der Umsetzungsphase an. Des Weiteren ist bei Baumaßnahmen, die eine Abhängigkeit von Dritten besitzen, der Mittelabfluss für das Amt für Straßenbau und Erschließung kaum absehbar und führt demnach zu Resten, die zu einem späteren, nicht vorhersehbaren Zeitpunkt dringend benötigt werden. Es ist grundsätzlich nicht die Absicht Reste zu binden, wenn sie nicht wirklich für Projekte, die in absehbarer Zeit in die Realisierung gehen, benötigt werden. (Dez. VI) Tz. 8.1.1.7 Produktgruppe: 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften (Liegenschaftsamt) - Vorkaufsrechtverzichtserklärungen Das Liegenschaftsamt hat seit dem Haushaltsjahr 2017 Gebühren für Vorkaufsrechtverzichtserklärungen in Höhe von 90 T€ p. a. bei der Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften veranschlagt. (Dez. II) Die Anmerkungen des Revisionsamtes wurden zwischenzeitlich umgesetzt. In der noch zu beschließenden neuen Gebührensatzung der Stadt Frankfurt am Main wird die Erteilung von Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen als neuer Gebührentatbestand aufgenommen. Das Liegenschaftsamt bereitet parallel die Erhebung von Gebühren durch Schaffung der personellen Voraussetzungen für die zusätzlich entstehenden Aufgaben vor. (Dez.
- V)Tz. 8.1.1.9 Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung (Hochbauamt) - Firmenauswahl und Auftragsvergabe Der Magistrat begrüßt die Forderung des Revisionsamtes, die darauf abzielt, die E-Vergabe ("AI-Vergabemanager") entsprechend des einschlägigen Magistrats-Beschlusses vom Mai 2006 flächendeckend als führendes System bei Ausschreibungen und Vergaben verbindlich einzusetzen. Damit werden zugleich vergaberechtlich begründete städtische Monitoring- sowie Berichtspflichten unterstützt. Der AI-Vergabemanager bildet mittlerweile den Workflow für Ausschreibungen im Auf- und Abgebotsverfahren ab. Das entsprechende Modul ist zum 23.12.2016 produktiv gegangen. (Dez. II) Tz. 8.1.2.1 Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen (Amt für Straßenbau und Erschließung) - Abrechnung des Straßenbeleuchtungsvertrags Mit Stellungnahme des Magistrats zu den Schlussberichten des Revisionsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 (Vortrag des Magistrats vom 24.10.2016, M 197) wurde mitgeteilt, dass die vom Revisionsamt benannten Unsicherheiten bereits ausgeräumt, der Energiebezug vertragskonform und die stichprobenartige Prüfung der Leistungen nur im Rahmen bestehender Personalkapazitäten möglich sind. Seit der vorbezeichneten Stellungnahme gab es keine Änderungen oder Ergänzungen. (Dez. VI) Tz. 8.1.2.5 Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben (Stadtschulamt) - Beteiligung am Mittagessen an Schulen Die Berechnungen der notwendigen Flächen für den Speiseraum an Schulen gehen seit 2015 bei Neu- und Umbauten davon aus, dass 100% der Schülerinnen und Schüler am Mittagessen teilnehmen werden. Dies ist dem Bekennen der Stadt Frankfurt zur Ganztagsschule geschuldet. Weitere Effizienzsteigerungen werden hingegen eher von der Umsetzung z.B. des Quartierkonzepts erwartet. Das Konzept sieht vor, Cafeterien zukünftig regional zu bündeln und zu verankern. Damit entfallen die Ein- und Umbauten von Cafeterien an jeder einzelnen Schule. (Dez. XI) Tz. 8.1.2.6 Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben (Stadtschulamt) - Schulgirokonten Der Schlussbericht des Revisionsamtes bemängelt den Umfang der Kassengeschäfte, die über die haushaltsrechtlich zulässige Bereitstellung von Handvorschüssen hinausgehen. Wie der Schlussbericht bereits erwähnt, wird die Dienstanweisung der Schulgirokonten momentan überarbeitet und es finden interne Abstimmungsgespräche diesbezüglich zwischen Revisionsamt und Stadtschulamt statt. Ab Inkrafttreten der neuen Dienstanweisung werden ausreichende Verfahrensregelungen zur Bewirtschaftung der Schulgirokonten vorhanden sein und den Schulgirokontenverwalter/innen zugänglich gemacht. Alle Kontenbewegungen sind dann in einer Überwachungsliste aufzunehmen. Weiterhin wurde ein Online-Banking-Lesezugriff aller Schulgirokonten bei 40.61.1 eingeführt, um eine bessere Überwachung gewährleisten zu können. Auch werden jegliche Ausgabeanordnungen der Schulgirokonten bereits seit Mitte 2016 kontrolliert. Bei Sachverhalten, die die Vorschriften des Schulgirokontos nicht erfüllen, wird eine Belehrung bzw. eine Androhung, bei einer Wiederholung die fraglichen Forderung zu kürzen, unterschrieben vom Fachbereichsleiter des Finanzwesens (40.61), versandt. Außerdem wurde 2015 eine Stelle geschaffen, welche explizit Aufgaben der Handkassenprüfung an Schulen beinhaltet. Derzeit kann jedoch aus personalkapazitären Gründen keine ausreichende Überwachung/Überprüfung gewährleistet werden. (Dez. XI) Tz. 8.1.3.1 Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes (Jugend- und Sozialamt) - Ehrenbeamte Die Stadtverordnetenversammlung hat eine neue Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und Bestellung von Sozialbezirksvorsteher/innen (§ 1451 vom 01.06.2017 zum M 210) beschlossen. Die Anzahl der Sozialbezirke wurde von 67 auf 73 erhöht. Darüber hinaus besteht kein weiterer Ergänzungsbedarf zur Stellungnahme des Magistrats zu den Schlussberichten des Revisionsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 (Vortrag des Magistrats vom 24.10.2016, M 197). (Dez. VIII) Tz. 8.1.3.2 Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes (Jugend- und Sozialamt) - Leistungen für Bildung und Teilhabe Neben zahlreichen inhaltlichen Änderungen aufgrund von Gesetzes- und Verfahrensanpassungen soll die Frankfurter Richtlinie in einem neuen Format erstellt werden. Die Überarbeitung konnte bislang nicht erfolgen. Darüber hinaus besteht kein weiterer Ergänzungsbedarf zur Stellungnahme des Magistrats zu den Schlussberichten des Revisionsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 (Vortrag des Magistrats vom 24.10.2016, M 197). (Dez. VIII) Tz. 8.1.4.1 Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes (Jugend- und Sozialamt) - Hilfen zur Gesundheit Die angekündigte Überarbeitung der Frankfurter Richtlinie konnte aus arbeitskapazitären Gründen bisher noch nicht umgesetzt werden. Bezüglich der Stellungnahme des Magistrats zu den Schlussberichten des Revisionsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 (Vortrag des Magistrats vom 24.10.2016, M 197). besteht kein Ergänzungsbedarf. (Dez. VIII) Tz. 8.2.1 Zentrale IT-Angelegenheiten Die Überarbeitung der DV-Leitsätze für finanzrelevante Verfahren bzw. deren Anpassung an die aktuellen technischen, organisatorischen und rechtlichen Gegebenheiten befindet sich weiterhin in Vorbereitung. Die Stadtkämmerei hat einen Entwurf für die Neugestaltung der DV-Leitsätze erarbeitet. Dieser befindet sich derzeit in interner Abstimmung. (Dez. II) Den Ausführungen des Revisionsamtes, dass die Verantwortung und Regelungskompetenz für die Überarbeitung der DV-Leitsätze für finanzrelevante DV-Verfahren dem Herrn Stadtkämmerer obliegt, schließt sich der Magistrat vollumfänglich an. Für die Richtlinien zum Systementstehungsgang von nichtfinanzrelevanten DV-Verfahren war bis zum Dezember 2016 das Personal- und Organisationsamt federführend zuständig. Aufgrund der Festlegungen durch Magistrats-Beschluss wird das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik einen Vorschlag für die erforderliche Überarbeitung dieser Richtlinie ausarbeiten und diesen im IT-Strategierat vorstellen. Mit Ergebnissen wird jedoch frühestens im Rahmen der Prüfung zum Jahresabschluss 2017 zu rechnen sein. (Dez.
- V)Tz. 8.2.4 Sozialverwaltung - IT-Verfahren "PROSOZ14plus" Bezüglich der Stellungnahme des Magistrats zu den Schlussberichten des Revisionsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 (Vortrag des Magistrats vom 24.10.2016, M 197) besteht kein Ergänzungsbedarf. (Dez. VIII) Tz. 8.3.2.2 Dienstgebäude Straßenverkehrsamt, Kurt-Schumacher-Straße 45, Sanierung der Sanitäranlagen Das Straßenverkehrsamt ist den Empfehlungen des Revisionsamtes gefolgt und hat vorerst Abstand von einer Komplettsanierung der Sanitäranlagen in der Liegenschaft Kurt-Schumacher-Str. 45 genommen. Ausbesserungsarbeiten wurden durchgeführt. Der Mietvertrag zwischen der Stadt Frankfurt am Main (Liegenschaftsamt) und dem Eigentümer sieht vor, dass keinerlei Renovierungs-/Sanierungsarbeiten vom Vermieter übernommen werden (Ausnahme Außenfassade). Dieser Mietvertrag wurde 1989 zwischen dem Liegenschaftsamt und dem Eigentümer abgeschlossen und läuft aktuell zum 30.09.2019 aus. Das Straßenverkehrsamt wird vor einer erneuten Vertragsverlängerung auf das Liegenschaftsamt bzw. Amt für Bau und Immobilien hinwirken, dass ein für das Amt günstigerer Mietvertrag ausgehandelt wird, in dem der Vermieter weitere Sanierungskosten übernimmt. (Dez. VI) Tz. 8.3.2.3 Riedhofschule, Riedhofweg 15-17, Sanierung Turnhalle In der Realisierung des Projekts wurde für Umkleiden oder aber Sanitäranlagen auf die Infrastruktur der Schule bzw. des Horts zurückgegriffen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bezüglich eines Wettkampfes auf die Turnhalle der Riedhofschule zurückgegriffen wird. Es wurde daher entschieden die Beleuchtungsstärke in zwei Stufen zu schalten. 300 lx für den Normalbetrieb und 500 lx - nur schaltbar über Schlüsselschalter - für den Wettkampfbetrieb. (Dez. XI) Tz. 8.3.2.10 Stadtbahnlinie U5, Bestandsstation Preungesheim, Barrierefreier Umbau Zu der dargestellten Kritik an der verspätet eingereichten Bau- und Finanzierungsvorlage (B+
- F)zu der genannten Maßnahme hat es bereits eine Besprechung am 27.01.2015 beim Revisionsamt gegeben. In dieser Besprechung wurde die verspätete Einreichung der B+F thematisiert. Seitens der Projektleitung der VGF wurde erläutert, dass die B+F im September 2014 dem Verkehrsdezernat zur Weitergabe in den Geschäftsgang übergeben wurde. Seitens des Verkehrsdezernats wurde festgestellt, dass die Finanzierung des städtischen Anteils nicht gesichert ist bzw. es Unstimmigkeiten gab. Die Suche nach einer möglichen Querdeckung erwies sich aber als sehr zeitintensiv. Dadurch kam es zu einer verspäteten Vorlage der B+F, so dass die den Zentralämtern zustehende Prüffrist nicht gewährt werden konnte. (Dez. VI) Tz. 8.3.2.11 Grunderneuerung der Straßen Am Dornbusch und Hansaallee, inkl. Errichtung der Radverkehrsanlagen Im Zuge der Bauvorbereitung zum oben genannten Bauvorhaben wurden zahlreiche Maßnahmen zur Risikominimierung in der Baudurchführung seitens der Stadt unter Federführung des Amtes für Straßenbau und Erschließung unternommen. Unter anderem wurde im Vorfeld der Baugrund geotechnisch und umwelttechnisch untersucht, um die Kosten aus Baugrundrisiken zu minimieren. Diese Untersuchung wurde gemäß aktuellen geologischen Unterlagen und Normen durchgeführt. Im Rahmen dieser Untersuchung wurden 59 Aufschlüsse bis in eine Tiefe von einem Meter vorgenommen. Für das Baugrundgutachten wurde ein Zonierungslageplan mit Aufteilung der Belastungszonen in horizontalen sowie in vertikalen Ebenen erstellt. Zusätzlich wurde für bestimmte Bereiche Bodenaustausch auf Grund der vorgefundenen, nicht tragfähigen bindigen Sande bis zu 0,3 Meter für die Planung empfohlen. Die Kostenberechnung und die Leistungsverzeichnisse konnten aus diesen Ergebnissen und Empfehlungen präzise abgeleitet werden. Die gegenteilige Ansicht im Schlussbericht des Revisionsamtes ist daher nicht nachvollziehbar. Eine weitere Aussage im Schlussbericht bezieht sich auf nicht ausreichende Planungen der baulichen Durchführung des gesamten Bauvorhabens, insbesondere aus verkehrlicher Sicht. Die Veröffentlichung der Ausschreibung der vorgenannten Baumaßnahme erfolgte im Sommer
- Der Veröffentlichung lagen detaillierte Verkehrsphasenpläne bei. Zu diesem Zeitpunkt waren sämtliche Verkehrsphasenpläne vom Straßenverkehrsamt freigegeben. Die Abstimmungen mit dem Straßenverkehrsamt bzgl. der Verkehrsführung waren sehr intensiv und begannen 12 Monate vor der Erstellung der Leistungsverzeichnisse. Es kann im Rückblick festgestellt werden, dass die Verkehrsphasen während des Umbaus grundsätzlich eingehalten wurden und der Bauablauf wie geplant ohne nennenswerte Mehrkosten ausgeführt wurde bzw. wird. Auch hinsichtlich des Kostencontrollings wird mitgeteilt, dass dieses im Amt für Straßenbau und Erschließung monatlich durchgeführt wird. (Dez. VI) Tz. 8.3.4.3 Bauabrechnungen von Projekten anderer Ämter und Eigenbetriebe Branddirektion Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass die Branddirektion kein Bauherrenamt im hoheitlichen Bereich ist. Die Baumaßnahmen für den Brand- und Katastrophenschutz der letzten 15 Jahre wurden durch die BKRZ GmbH & Co. KG realisiert und abgewickelt. Die Branddirektion begründet jeweils Mietverhältnisse auf Basis einer Kostenmiete. Bauabrechnungen können daher von der Branddirektion nicht vorgelegt werden. (Dez. IX) Sportamt Das Sportamt hat die Liste mit den erforderlichen Bauabrechnungen mit dem Revisionsamt abgestimmt. Gleichzeitig gab es eine Verständigung über das weitere Verfahren und den formalen Anforderungen. In Kürze werden dem Revisionsamt sukzessiv alle erforderlichen Bauabrechnungen zur Prüfung vorgelegt. (Dez. IX) Grünflächenamt Es ist richtig, dass das Grünflächenamt auch im Jahr 2015 keine Bauabrechnungen vorgelegt hat. Zur Behebung dieses Missstandes wurden mit dem Revisionsamt Gespräche geführt und derzeit wird eine Aufstellung mit Prognosen zur Abrechnungsvorlage von noch offenen Abrechnungen bearbeitet. (Dez. X) Tz. 8.3.4.4 KT Am Eulenberg (New Atterberry), Valentin-Senger-Straße 61, Neubau Nachfragen nach der Richtigkeit eines Abrechnungsnachweises sind bisher nur schwer zu beantworten. Ein revisionssicherer Abgleich ist heute mit den beiden Systemen IPASS und SAP nicht durchführbar. Mit Einführung des Amtes für Bau und Immobilien ab
- November 2017 wird jedoch u.a. auch der Einsatz einer neuen, revisionssicheren Software forciert, die dieses Problem dann löst. (Dez. XI) Tz. 8.3.6.5 Planung und Bau von Passivhaus-Einfeldturnhallen im Rhein-Main-Gebiet, Vergleich von Standards und Kosten Die vom Revisionsamt aufgeführten Turnhallenneubauten waren Teil des Programms "Abriss und Neubau von Einfeld-Turnhallen". Dieses Programm wurde mit dem beschriebenen Wettbewerb begonnen und immer dasselbe Architekturbüro mit Planung und Bau beauftragt. Im Zuge der Abwicklung des Programms wurde seitens des Bauherrenamtes die Empfehlungen des Revisionsamtes aufgenommen und Optimierungen vorgeschlagen (z.B. an Fassade und Pergola), um den steigenden Kosten entgegenzuwirken. Die aufgeführte Kostensteigerung und die mit den Jahren geänderte Auslastungsnotwendigkeit an Bestandsschulgrundstücken (Ganztagsschulentwicklung, Erweiterungen) hat zu der Entscheidung geführt, diese solitären Einfeld-Turnhallen in dieser Form nicht weiter zu bauen. Die im Jahr 2016 fertiggestellte Turnhalle der Karl-Oppermann-Schule ist damit die letzte Turnhalle in der Bauweise des Wettbewerbs von 2006. (Dez. XI) Tz. 8.3.6.8 Frankfurter Brücken, Einsparungen realisieren im Rahmen einer konventionellen Sanierungsmaßnahme Das Brückenbaukonzept wurde entwickelt und wird seit 2015 konsequent umgesetzt. Eine ausführliche Darstellung der Brückenbaumaßnahmen seit 2015 sowie das fortgeschriebene Brückenbaukonzept bis 2021 wurden der Stadtverordnetenversammlung mit Bericht des Magistrats vom 07.08.2017 (B 244) vorgelegt. (Dez. VI) Teil V Bemerkungen zu Eigenbetrieben, Stiftungen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Gesellschaften, Verbände, Vereine), an denen die Stadt Frankfurt am Main beteiligt ist oder die Zuwendungen aus städtischen Mitteln erhalten Tz. 3.5.1 Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebs Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main Die Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2015 erfolgte in der Betriebskommissionssitzung am 10.10.
- Im Zuge des parlamentarischen Geschäftsgangs konnte die Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung erst am 26.01.2017 erfolgen. (Dez. VIII) Tz. 5.2 Allgemeine Stiftungsordnung Im Jahr 2010 hat das Rechtsamt in Zusammenarbeit mit dem Revisionsamt sowie dem Dezernat II den Entwurf einer Neufassung der Allgemeinen Stiftungsordnung erarbeitet. (Dez. VIII) Anlage _Umbuchungsliste (ca. 123 KB)
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Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. November 2017 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)