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Jahresabschluss 2015 inklusive Finanzcontrollingbericht 2015

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 17.05.2016, M 96

Betreff: Jahresabschluss 2015 inklusive Finanzcontrollingbericht 2015 I. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat den Jahresabschluss 2015 für den Bereich Stadtverwaltung wie folgt aufgestellt und dem Revisionsamt zur Prüfung zugesandt hat: Die Vermögensrechnung mit einer Summe von 16.503.570.058,58 €.

Das Jahresergebnis vor Rücklagen mit einer Summe von

175.839.372,97 €.

Die Finanzrechnung mit

einem Saldo aus Verwaltungstätigkeit von 296.154.388,69 €, einem Saldo aus Investitionstätigkeit von - 228.340.199,74 €, einem Saldo aus Finanzierungstätigkeit von - 50.791.881,42 €, mit einem Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Kassenkredite) von - 11.824.851,55 € und mit einem Finanzmittelüberschuss von 5.197.455,98 €

und einem Finanzmittelbestand

am Ende des Haushaltsjahres von 291.773.427,57 €.

II. In den vorgenannten Ergebnissen sind die vorgeschriebenen Zuführungen und Entnahmen aus zweckgebundenen Rücklagen der rechtlich unselbständigen Stiftungen nicht enthalten. Für 2015 ergibt sich: Jahresergebnis vor Rücklagen 175.839.372,97 €

+ Entnahmen aus Rücklagen 206.307,70 € - Zuführungen /Einstellungen in Rücklagen 203.492,67 € = Jahresergebnis nach Rücklagen 175.842.188,00 € davon Ordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen 182.940.775,11 € Außerordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen -7.098.587,11 € Die Veränderungen des Ergebnisses durch die Zuführungen zu und Entnahmen aus den Stiftungsrücklagen sind im doppischen Rechnungswesen als Gewinnverwendungsbuchungen zu betrachten, die erst nach Erstellung des Jahresabschlusses im darauf folgenden Haushaltsjahr auf Basis des Beschlusses durch die Stadtverordnetenversammlung gebucht werden. Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, die hierfür erforderlichen Buchungen im Vorgriff auf die nach Prüfung des Revisionsamtes erwartete Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung bereits auf Grundlage dieses Magistratsbeschlusses vorzunehmen. Die Buchungen sind, sofern sich aus der Prüfung des Revisionsamtes eine abweichende Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung ergibt, entsprechend zu korrigieren. Als Ergebnisverwendung werden im Einzelnen folgende Zuführungen und Entnahmen in zweckgebundene Rücklagen beschlossen: - Zuführung zu den Stiftungsrücklagen (aus dem ordentliches Ergebnis) in Höhe von

118.492,67 € - Entnahme aus den Stiftungsrücklagen(in das ordentliche Ergebnis)in Höhe von

206.307,70 €

- Zuführung zu den Stiftungsrücklagen (aus dem außerordentlichen Ergebnis) in Höhe von

85.000,00 €

- Entnahme aus den Stiftungsrücklagen (in das außerordentliche Ergebnis) in Höhe von

0,00 € Der Überschuss des Jahresergebnisses nach Rücklagen, das aus dem Saldo der ordentlichen Erträge und ordentlichen Aufwendungen (inkl. Finanzergebnis) resultiert, wird mit

182.940.775,11 € der "Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses" zugeführt.

Der Stand der Rücklagen inklusive des Überschusses 2015 beträgt damit

731.425.771,92 €.

- Der Fehlbetrag des Jahresergebnisses nach Rücklagen, der aus dem Saldo der außerordentlichen Erträge und außerordentlichen Aufwendungen resultiert, wird mit

- 7.098.587,11 € als Verlust vorgetragen. Der kumulierte Fehlbetrag beläuft sich damit inklusive des Defizites 2015 auf

- 211.503.475,55 €.

III. Der Fehlbetrag aus dem außerordentlichen Ergebnis 2010 in Höhe von - 71.493.492,48 € wird, da bis 2015 kein Verlustausgleich aus den außerordentlichen Ergebnissen der Folgejahre möglich war, gemäß § 25 Abs. 4 GemHVO mit dem Eigenkapital (Nettoposition) verrechnet. Die Nettoposition beläuft sich zum 31.12.2015 auf 7.773.205.059,77 €. Der kumulierte Fehlbetrag beläuft sich damit nach dem Verlustausgleich 2010 auf

- 140.009.983,07 €. IV. Es dient zur Kenntnis, dass das Ergebnis der Gebührenhaushalte - mit Ausnahme des Gebührenbereiches Friedhof - im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2015 in einer Vorabbuchung gegen Sonderposten gebucht wurde. Es dient weiter zur Kenntnis, dass für den Gebührenbereich Friedhof im Haushaltsjahr 2015 ein Verlust in Höhe von - 370.322,79 € entstanden ist, der nicht aus dem Sonderposten ausgeglichen werden konnte, sondern aus dem allgemeinen Haushalt gedeckt wird. Der Magistrat wird hierzu eine gesonderte Beschlussvorlage einbringen. V. Mit dem Jahresabschluss 2015 werden den Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften entsprechend im Ergebnishaushalt Budgetüberträge auf der Aufwandsseite in Höhe von 182,25 Mio. € (Vorjahr 140,91 Mio. €) gebildet und in das folgende Haushaltsjahr vorgetragen. Von den gebildeten Resten entfallen auf nicht in Anspruch genommene Personalmittel im Budgetbereich Allgemeine Finanzwirtschaft 6,04 Mio. €, von denen 2,5 Mio. € zweckgebunden zur Deckung künftiger Belastungen aus der Einführung von Leistungsanreizen für die Beamtinnen und Beamten vorgetragen werden. Es dient zur Kenntnis, dass die Budgetüberträge des Ergebnishaushaltes die Ergebnisse der künftigen Haushaltsjahre in Höhe der tatsächlichen Inanspruchnahme belasten. Die finanziellen Belastungen aus den Budgetüberträgen des Ergebnishaushaltes können 2016 aus den zum 31.12.2015 ausgewiesenen Kassenmitteln in Höhe von 291,77 Mio. € oder aus der Inanspruchnahme von Kassenkrediten finanziert werden. Im Finanzhaushalt werden in den Fachbereichen Ausgabereste in einer Gesamthöhe von 663,50 Mio. € gebildet (Vorjahr saldiert ohne übertragene Kreditermächtigung 584,51 Mio. €). Zur Absicherung der Budgetüberträge im investiven Bereich werden Kreditermächtigungen aus Vorjahren mit 368,05 Mio. € in das nachfolgende Haushaltsjahr vorgetragen. Die übertragenen Kreditermächtigungen resultieren ausschließlich aus der Haushaltssatzung 2015, die Kreditermächtigungen aus der Haushaltssatzung 2014 und der Nachtragssatzung 2014 können 2016 nicht mehr in Anspruch genommen werden. VI. Es dient zur Kenntnis, dass im Rahmen von Tiefbaumaßnahmen im Stadtgebiet Umlegungen von Versorgungsleitungen der Mainova AG und Baufeldfreimachung erforderlich waren, die zu Kosten in Höhe von 3.780.000 € führten. Auf Basis eines Vergleichsvorschlages werden die Kosten in Höhe von 1.978.000 € von der Mainova AG und in Höhe von 1.802.000 € von der Stadt Frankfurt am Main getragen. Dem Vergleichsvorschlag mit der Mainova zur Kostenregelung für die Umlegung von Versorgungsleitungen bzw. Baufeldfreimachung wird zugestimmt. Die überplanmäßigen Aufwendungen bei PG 16.11, Projekte 5.001099 (907 T€) und 5.001145 (895 T€) werden durch Minderaufwendungen der PG 13.01, Projekt 5.006295 gedeckt und genehmigt. VII. Es dient zur Kenntnis, dass im Dezernat VIII im voll budgetierten Bereich Mindererträge in Höhe von 46.914,11 € (zusätzlicher Bedarf aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation) und überplanmäßige Aufwendungen bei den Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben in Höhe von 804.154,98 € (Umstrukturierung Werkstatt Frankfurt) entstanden sind. Die überplanmäßigen Mittel in Höhe von insgesamt 851.069,09 € werden genehmigt. Die Deckung erfolgt zu Lasten der eingesparten Mittel bei den Personalaufwendungen im Budgetkreis des Dezernates VIII. VIII. Es dient zur Kenntnis, dass im Dezernat IV, vollbudgetierter Bereich des Stadtschulamtes, Mehraufwendungen insbesondere bei der Fremdreinigung, den Kostenerstattungen nach § 28 HKJGB für Frankfurter Kinder in Kindertageseinrichtungen anderer Gemeinden, Gastschulbeiträgen nach § 163 Hessisches Schulgesetz für Frankfurter Kinder in Schulen anderer Schulträger, Leistungen nach dem Ersatzschulfinanzierungsgesetz, Fernsprechkosten, Contracting, Miete, Pachten und Erbbauzinsen, Grundsteuer, gebäudebezogenen Versicherungen, Materialaufwand für Einrichtungen und sonstige weitere Fremdleistungen in Höhe von 8.247.836,87 € entstanden sind, die nur teilweise durch Mehrerträge in Höhe von 6.926.201,09 € (insbesondere für auswärtige Kinder in Frankfurter Kindertageseinrichtungen - teilweise für mehrere Jahre rückwirkend - und Gastschulbeiträge von anderen Schulträgern) gedeckt werden können. Darüber hinaus erfolgt die Deckung zu Lasten eingesparter Mittel im Budgetkreis des Dezernates IV. Eine entsprechende Vorlage hat der Magistrat am 11.03.2016 eingebracht. IX. Es dient zur Kenntnis, dass es 2015 im vollbudgetierten Bereich der Stadtbücherei, Dezernat IV zu Mindererträgen insbesondere bei den vom An- bzw. Abmeldeverhalten der Nutzerinnen und Nutzern abhängigen Teilnehmerentgelten kam. Ferner führten Mehraufwendungen insbesondere bei den Mietnebenkosten sowie Fremdleistungen und dem Sicherheitsdienst in der Zentralbibliothek in Folge der Neuvergabe zu einer Budgetüberschreitung in Höhe von saldiert 122.875,65 €. Die Deckung erfolgt zu Lasten eingesparter Mittel im Budgetkreis des Dezernates IV. Eine entsprechende Vorlage hat der Magistrat am 11.03.2016 eingebracht. X. Es dient zur Kenntnis, dass es nach Abschaffung der Festwerte seitens des Stadtschulamtes versäumt wurde, die nun aktivierungsfähigen Teile der EDV-Ausstattung für den pädagogischen Schulbereich statt im Ergebnishaushalt im Teilfinanzhaushalt zu veranschlagen. Bis 2014 erfolgten entsprechende Sollveränderungen vom vollbudgetierten Bereich in den Teilfinanzhaushalt. In Folge der Überschreitung im vollbudgetierten Bereich des Stadtschulamtes war 2015 keine Sollveränderung vom vollbudgetierten Bereich mehr möglich. Die Budgetüberschreitung in Höhe von 2.249.649,01 € im beweglichen Vermögen wird zu Lasten eingesparter Mittel im Budgetkreis des Dezernates IV gedeckt. Eine entsprechende Magistratsvorlage befindet sich im Geschäftsgang. XI. Es dient zur Kenntnis, dass im Dezernat VII - Kultur und Wissenschaft - im Bereich des Kulturamtes aufgrund von Mehrkosten bei den Mietzuschüssen für Vereine und Organisationen in Bürgergemeinschaftseinrichtungen der Saalbau Betriebsgesellschaft mbH Überschreitungen bei den Zuwendungen und Zuschüssen in Höhe von 248.591,34 € entstanden sind, die nicht innerhalb des Budgetbereiches ausgeglichen werden können. Die Mehraufwendungen werden im Rahmen des Jahresabschlusses zu Lasten der Gesamtdeckung genehmigt. XII. Es dient zur Kenntnis, dass mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.01.2013, § 2681 (M 290) für die Sanierung des Parkhauses Dom Römer rd. 3,4 Mio. € außerplanmäßig zu Lasten der Gesamtdeckung genehmigt wurden, die nicht komplett in den Haushaltsjahren 2013 bis 2015 in Anspruch genommen wurden. Die bisher nicht verausgabten Mittel in Höhe von rd. 1,11 Mio. € stehen weiterhin zur Verfügung, da die Maßnahme noch nicht abgeschlossen ist. XIII. Es dient zur Kenntnis, dass sich die ursprünglich Ende des Jahres 2015 vorgesehene Vergabe an einen Generalunternehmer für den Ersatzneubau Klinikum Frankfurt Höchst wegen umfangreicher Angebotsauswertungen und entsprechender Vertragsverhandlungen mit den Bietern auf das Jahr 2016 verzögert hat und der Zuschlag an den Generalunternehmer im Februar 2016 erfolgt ist. Der Übertragung der Verpflichtungsermächtigung des Projektes 5.004470 (Investitionskostenzuschuss für den Ersatzneubau Klinikum Frankfurt Höchst) in Höhe von 140.800 T€ in der Produktgruppe 19.06 in voller Höhe auf das Jahr 2016 wird zugestimmt. XIV. Es dient zur Kenntnis, dass gem. § 100 Absatz 1 Satz 3 HGO Mehraufwendungen im Ergebnishaushalt in Höhe von insgesamt 4.965.133,14 € zugelassen sind und in nachstehender Höhe, aufgeteilt zu Lasten der Gesamtdeckung, anderer Deckungsvorschläge außerhalb und innerhalb der Budgets durch Deckung aus Minderaufwendungen bzw. Mehrerträgen, tatsächlich in Anspruch genommen wurden. Zu Lasten der Gesamtdeckung wurden im Ergebnishaushalt Mehraufwendungen in Höhe von 4.450.000 € zugelassen und in nachstehender Höhe tatsächlich in Anspruch genommen (in €): Dez. Gruppierung Grundlage Genehmigter Betrag in € In Anspruch genommener Betrag in € V Bereich Wahlen § 5672 vom 26.02.2015 (M 31 / 2015) 1.000.000,00 997.306,17 VII Aufwendungen für Sach -und Dienstleistungen § 2681 vom 31.01.2013 (M 2019 / 2012) 3.400.000,00 228.581,83 X Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Verfügung der Stadtkämmerei vom 10.09.2015 50.000,00 50.000,00 Zwischensumme I 4.450.000,00 1.275.888,00

Nachrichtlich: Unter Berücksichtigung Ziff. XI dieser Vorlage stellen sich die Mehraufwendungen zu Lasten der Gesamtdeckung wie folgt dar: Dez Gruppierung Grundlage Genehmigter Betrag in € In Anspruch genommener Betrag in € VII Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse 248.591,34 248.591,34 Zwischensumme II 248.591,34 248.591,34 Gesamt 4.698.591,34 1.524.479,34 Weiterhin wurden im Ergebnishaushalt unterjährig Mehraufwendungen in Höhe von 76.813,83 € zu Lasten anderer Deckungsvorschläge außerhalb des Budgetbereiches zugelassen und in nachstehender Höhe tatsächlich verausgabt waren. Dez Gruppierung Grundlage Genehmigter Betrag in € In Anspruch genommener Betrag in € I Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Verfügung der Stadtkämmerei vom 07.03.2016 36.813,83 36.813,83 IX Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen M 31 / 2016 30.000,00 29.865,50 IX Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse Verfügung der Stadtkämmerei vom 17.11.2015 10.000,00 10.000,00 Zwischensumme 76.813,83 76.679,33 Darüber hinaus wurden im Ergebnishaushalt unterjährig Mehraufwendungen zugelassen und in nachstehender Höhe tatsächlich verausgabt, die innerhalb der Budgets durch Minderaufwendungen bzw. Mehrerträge gedeckt waren.

Dez Gruppierung Grundlage Genehmigter Betrag in € In Anspruch genommener Betrag in € IV Personalaufwendungen Verfügung der Stadtkämmerei vom 09.03.2016 438.319,31 438.319,31 Zwischensumme I 438.319,31 438.319,31 Nachrichtlich: Unter Berücksichtigung Ziff. VII bis IX dieser Vorlage stellen sich die Mehraufwendungen, die innerhalb des Budgets gedeckt werden konnten, wie folgt dar: Dez Gruppierung Grundlage Genehmigter Betrag in € In Anspruch genommener Betrag in € IVI Vollbudgetierter Bereich Stadtschulamt 1.321.635,78 1.321.635,78 IV Vollbudgetierter Bereich Stadtbücherei 122.875,65 122.875,65 VII Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 46.914,11 46.914,11 VII Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse 804.154,98 804.154,98 Zwischensumme II 2.295.580,52 2.295.580,52 Gesamt 2.733.899,73 2.733.899,73 Summe Ergebnishaushalt gesamt 7.509.305,00

4.335.058,40 Im Finanzhaushalt wurden unter Berücksichtigung der Ziffer VI dieser Vorlage unterjährige Mehrausgaben zu Lasten anderer Deckungsvorschläge außerhalb des Budgetbereiches wie folgt zugelassen und in Anspruch genommen:

Dez Maßnahme Grundlage Genehmigter Betrag in € In Anspruch genommener Betrag in € VI Tiefbaumaßnahmen im Stadtgebiet 1.802.000,00 0,00 Zwischensumme II 1.802.000,00 0,00 Unter Berücksichtigung der Ziffer X dieser Vorlage wurden unterjährige Mehrausgaben, die innerhalb des Budgets gedeckt werden konnten, wie folgt zugelassen und in Anspruch genommen Dez Maßnahme Grundlage Genehmigter Betrag in € In Anspruch genommener Betrag in € IV Bewegliches Vermögen Stadtbücherei

2.249.649,01 2.249.649,01 Zwischensumme II 2.249.649,01 2.249.649,01 Summe Finanzhaushalt gesamt 4.051.649,01

2.249.649,01 Der Gesamtbetrag der überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen beläuft sich im Haushaltsjahr 2015 auf rd. 6,58 Mio. € (zugelassene Mehrausgaben 11,56 Mio. €). Der Berichtspflicht gegenüber der Stadtverordnetenversammlung nach § 100 Abs. 1 Satz 3 HGO betreffend über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Haushaltsjahres 2015 wird damit genügt. Es dient ferner zur Kenntnis, dass der Bericht zum Jahresabschluss den regelmäßigen Finanzcontrollingbericht zum Stand 31.12.2015 einschließt. Der Bericht zum Jahresabschluss 2015 wird der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis gegeben. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat den Jahresabschluss 2015 für den Bereich der Zusatzversorgungskasse (ZVK) wie folgt aufgestellt und dem Revisionsamt zur Prüfung zugesandt hat:

  1. Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung - Die Vermögensrechnung mit einer Summe von 710.846.437,22 €. Das Jahresergebnis mit einer Summe von 0,00 €. Die Finanzrechnung mit einem Saldo aus Verwaltungstätigkeit von 22.944.376,63 €, einem Saldo aus Investitionstätigkeit von - 35.475.429,75 €, einem Saldo aus Finanzierungstätigkeit von 0 €, mit einem Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen von - 30.332,19 €, und mit einem Finanzmittelfehlbedarf von - 12.561.385,31 €, und einem Finanzmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 4.464.978,17 €.
  2. Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung - Die Vermögensrechnung mit einer Summe von 27.711.762,30 €. Das Jahresergebnis mit einer Summe von - 77.658,95 €. Die Finanzrechnung mit einem Saldo aus Verwaltungstätigkeit von 2.583.360,18 €, einem Saldo aus Investitionstätigkeit von - 2.751.910,32 €, einem Saldo aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 €, und mit einem Finanzmittelfehlbedarf von - 168.550,14 €, und einem Finanzmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von - 28.575,80 €. XVII. Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung - die Buchungen zur Zuführung zu Rückstellungen inklusive Deckungsrückstellung enthalten sind. Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, die erforderliche Gewinnverwendungsbuchung im Vorgriff auf die nach Prüfung des Revisionsamtes erwartete Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung bereits auf Grundlage des Magistratsbeschlusses zum Jahresabschluss 2015 vorzunehmen. Die Buchungen sind, sofern sich aus der Prüfung des Revisionsamtes eine abweichende Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung ergibt, entsprechend zu korrigieren. XVIII. Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung - die Buchungen zur Zuführung zur Deckungsrückstellung bereits enthalten sind. Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, die erforderlichen Buchungen im Vorgriff auf die nach Prüfung des Revisionsamtes erwartete Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung bereits auf Grundlage des Magistratsbeschlusses zum Jahresabschluss 2015 vorzunehmen. Die Buchungen sind, sofern sich aus der Prüfung des Revisionsamtes eine abweichende Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung ergibt, entsprechend zu korrigieren. XIX. Der Jahresabschluss 2015 wird für die Gemeindliche Bestattungshilfe Bergen-Enkheim wie folgt auf gestellt: Die Vermögensrechnung mit einer Summe von 196,49 €. Das Jahresergebnis mit einer Summe von 0,00 €. Begründung: in € Im Ergebnishaushalt steht dem saldierten Planansatz der Erträge und Aufwendungen von - 13.297.610,24 ein Ergebnis von 175.839.372,97 gegenüber. Im Finanzhaushalt steht dem Planansatz beim Finanzmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit von 139.841.000,00 ein Ergebnis von 296.154.388,69 und dem Planansatz beim Finanzmittelfluss aus Investitionstätigkeit von - 384.490.000,00 ein Ergebnis von - 228.340.199,74 und dem Planansatz beim Finanzmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit von 276.000.000,00 ein Ergebnis von - 50.791.881,42 gegenüber. In der Vermögensrechnung ist eine weitere Zunahme der Bilanzsumme um 308,11 Mio. € auf 16,50 Mrd. € zu verzeichnen. Auf der Aktivseite erhöht sich das Sachanlagevermögen um 163,75 Mio. € insbesondere infolge abgeschlossener Schulbau- und Infrastrukturmaßnahmen auf 13,18 Mrd. €. Aufgrund Abwertung von vergebenen Darlehen und Beteiligungen sinkt das Finanzanlagevermögen um rd. 27,91 Mio. € (2,12 Mrd. €). Der Bestand der flüssigen Mittel steigt um 5,20 Mio. € auf rd. 291,77 Mio. €. Auf der Passivseite erhöhen sich die Rückstellungen (insbesondere die Personalrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen) um rd. 15,94 Mio. € auf 1,51 Mrd. €. Die Verbindlichkeiten steigen auf 2,39 Mrd. € (+ 90,05 Mio. €). Trotz einer Entschuldung von rd. 50,79 Mio. € sind die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Finanzierung der Investitionstätigkeit weiterhin wesentlicher Teil der Gesamtverbindlichkeiten. Der Anstieg der Gesamtverbindlichkeiten ist im Wesentlichen auf die Zunahme der Verbindlichkeiten aus Kreditähnlichen Rechtsgeschäften (+ 90,28 Mio. €) und der Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung (+ 25,23 Mio. €) zurückzuführen. Das Eigenkapital steigt - maßgeblich aufgrund des Jahresüberschusses - um insgesamt 135,21 Mio. € auf 8,32 Mrd. €. Die Ergebnisse sind im Jahresabschluss einzeln nachgewiesen und im Rechenschaftsbericht sowie dem Anhang zum Jahresabschluss erläutert. Der Jahresabschluss wurde nach den Bestimmungen der HGO an das Revisionsamt zur Prüfung weitergeleitet. Er wird nach Abschluss der Prüfung mit dem Bericht des Revisionsamtes der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Anlage _Jahresabschluss_2015 (ca. 4,2 MB) Vertraulichkeit: Nein

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 17. Mai 2016 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.07.2016 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 2 · 14.06.2016
TO I, TOP 11
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 96 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 4 · 16.06.2016
TO II, TOP 33
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 96 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 3 · 12.07.2016
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 96 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 5 · 14.07.2016
TO II, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 96 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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