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Neuanlage eines Parkplatzes westlich der Seckbacher Landstraße zwischen dem Gelände des bestehenden Sankt Katharinen-Krankenhauses und dem Lärmschutzwall der A 661

Vorlagentyp: M
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 10.11.2008, M 211

Betreff: Neuanlage eines Parkplatzes westlich der Seckbacher Landstraße zwischen dem Gelände des bestehenden Sankt Katharinen-Krankenhauses und dem Lärmschutzwall der A 661

  1. Zur Wahrung der Funktionsfähigkeit des Sankt Katharinen-Krankenhauses wird der Bau eines Parkplatzes westlich der Seckbacher Landstraße zwischen dem Gelände des bestehenden Krankenhauses und dem Lärmschutzwall der A 661 zugestimmt, da gemeinnützige Zwecke vorliegen und öffentliches Interesse besteht.
  2. Die in der Anlage markierte Fläche von ca. 7.700 qm wird aus dem Grüngürtel herausgenommen und die Löschung aus dem Landschaftsschutz "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragt.
  3. Entsprechende Ausgleichsflächen für den Grüngürtel von ca.9.000 qm sind an der Holzmannstraße zwischen der Sonnemannstraße und dem Main bereitzustellen. Dadurch wird der Lückenschluss im Grüngürtel an dieser Stelle ermöglicht. Beim Regierungspräsidium Darmstadt wird beantragt, die Fläche unter Landschaftsschutz zu stellen.
  4. Als Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft auf den Gelände westlich der Seckbacher Landstraße zwischen dem bestehenden Krankenhauses und dem Lärmschutzwall der A 661 werden vom Sankt Katharinen-Krankenhauses für Entsiegelungen auf den Gelände an der Holzmannstraße zwischen der Sonnemannstraße und dem Main 70.000,-- € bereitgestellt.
  5. Auf der Nordseite des Lärmschutzwalles der A 661 wird für einen eventuellen Ausbau einer Rad- und Fußwegeverbindung ausreichend Fläche zur Verfügung gestellt. Begründung: Die Gemeinnützigkeit des Sankt Katharinen-Krankenhauses und das öffentliche Interesse an dessen Erhalt wird wie folgt begründet: Besonders die großen Städte, so auch die Stadt Frankfurt a. M., hatten nach Krieg und Zerstörung einen akuten Bedarf an Krankenhausbetten. Durch Vermittlung von Stadtpfarrer Prälat Alois Eckert nahmen die Schwestern Verbindung zum damaligen Stadtkämmerer Dr. Georg Klingler auf. Auf Wunsch des Landes Hessen und der Stadt Frankfurt übersiedelte im Frühjahr 1960 das bisherige Waldkrankenhaus in Bad Rothenfelde mit allem Inventar, 120 Mitarbeitern und 80 Ordensschwestern nach Frankfurt, da die Stadt Frankfurt ein Krankenhaus im Osten der Stadt brauchte. Das Sankt Katharinen-Krankenhaus wurde am
  6. Mai 1960 eröffnet. Das Krankenhaus umfasste damals 454 Betten, davon 55 Betten für infektiöse Patienten. Damit gehörte u.a. die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten seit Eröffnung zu den Aufgaben des Sankt Katharinen-Krankenhauses. Rechtsträger des Sankt Katharinen-Krankenhauses ist die Sankt Katharinen-Krankenhaus GmbH mit Sitz in Frankfurt/Main. Alleingesellschafter ist die Gesellschaft der Katharinen-Schwestern mbH mit Sitz in Münster/Westfalen. Das Krankenhaus hat seinen Sitz im Nordosten Frankfurts im Stadtteil Bornheim. Mit 8 Fachabteilungen gehört es heute zu den Frankfurter Akutkrankenhäusern und nimmt mit z. Zt. 356 ordnungsbehördlich genehmigten Betten (350 vollstationäre, 6 teilstationäre) die Aufgaben der Schwerpunktversorgung wahr. Neben der Abteilung für Innere Medizin mit den Schwerpunkten Allgemeine Innere Medizin, Kardiologie, Gastroenterologie, Intensivmedizin und Infektiologie, hat das Krankenhaus eine Abteilung Neurologie, die im Rahmen der Schlaganfallbehandlung im Raum Frankfurt führend ist. Weitere medizinische Disziplinen sind die Abteilung Chirurgie mit den Schwerpunkten Visceralchirurgie, Unfallchirurgie, Neurochirurgie (Bandscheibenchirurgie) und die Abteilung Urologie. Als weitere medizinische Disziplin wird die Abteilung Geriatrie vorgehalten, die sich im nahegelegenen Hufelandhaus, einer Alten- und Pflegeeinrichtung des Ev. Vereins für Innere Mission, befindet. Die medizinischen Abteilungen Anästhesie, Labor und Radiologie ergänzen das Leistungsangebot. Die Hospiz Sankt Katharina GmbH als Trägerin eines stationären Hospizes am Standort Sankt Katharinen-Krankenhaus mit den Gesellschaftern das St. Katharinen- und Weißfrauenstift (Minderheitsgesellschafter) und Sankt Katharinen-Krankenhaus GmbH (Mehrheitsgesellschafter) ergänzt die soziale und ethische Leistungsstruktur des Krankenhauses ab. Flankiert wird die Hospiz Sankt Katharina GmbH vom Hospizverein Sankt Katharina e.V., dessen Aufgabe hauptsächlich in der Öffentlichkeitsarbeit besteht; hierzu gehört auch die Sicherstellung der finanziellen Mittel zur Finanzierung des laufenden Betriebes. Im Erdgeschoss des Personalwohnheimes stehen Räumlichkeiten für 12 Plätze zur Verfügung. Dem Krankenhaus ist eine Krankenpflegeschule angeschlossen, die sich kooperativ mit der Krankenpflegeschule der benachbarten kath. Katharina-Kasper-Kliniken zur "Kath. Schule für Gesundheitswesen und Krankenpflege" mit 140 Ausbildungsplätzen verbunden hat. Die Sankt Katharinen-Krankenhaus GmbH wird in Form einer freigemeinnützigen Gesellschaft geführt. Steuervergünstigungen werden gewährt, wenn eine Körperschaft ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke (steuerbegünstigte Zwecke) verfolgt. Unter Körperschaften sind hierbei die Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes zu verstehen. Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Unter den Voraussetzungen des gemeinnützigen Zweckes sind als Förderung der Allgemeinheit die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des §67 und von Tierseuchen anzuerkennen. Mit der Förderung der Allgemeinheit bzw. der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege wird das öffentliche Interesse der Bevölkerung allgemein unterstützt. Ein entsprechender Freistellungsbescheid seitens des Finanzamtes Frankfurt/Main zur Dokumentation der Gemeinnützigkeit liegt für das Sankt Katharinen-Krankenhaus vor. Das Sankt Katharinen-Krankenhaus wurde seinerzeit für die Versorgung der Bevölkerung Frankfurts -insbesondere für den Nordosten und die angrenzenden Stadtteile- errichtet. Die Versorgung der Bevölkerung mit Gesundheitsleistungen, insbesondere der Behandlung von Patienten mit Infektionskrankheiten in entsprechenden Einrichtungen, ist ureigene Aufgabe des Krankenhauses. Die Integration von mehreren niedergelassenen Praxen (einer radiologischen Gemeinschaftspraxis, einem niedergelassenen Kardiologen und einer Neurochirurgischen Gemeinschaftspraxis) und die damit verbundene steigende Anzahl an ambulante Patienten haben zu einer deutlichen Erhöhung der Besucherfrequenz geführt. Steigende Fallzahlen im ambulanten und stationären Bereich des Krankenhauses führen zu einer weiteren Verschärfung der Stellplatzsituation, die durch die bestehenden Kapazitäten an Stellplätzen nicht mehr befriedigt werden kann. Die Bettenkapazitäten haben sich, wie in Deutschland üblich, reduziert bedingt durch den Verweildauerrückgang. Hierdurch ergibt sich eine erhöhte Behandlungsintensität bzw. Patientenfrequenz. Das Sankt Katharinen-Krankenhaus hat sich in Abstimmung mit dem Land Hessen und den Kostenträgern im Rahmen des Landeskrankenhausplan zu einem Gesundheitszentrum weiter entwickelt und nimmt damit einen wichtigen Rolle in der Gesundheitsversorgung der Stadt Frankfurt ein. Dabei ist von Bedeutung, dass im Sinne einer bürgernahen Versorgung den Patienten, Besuchern von Krankenhaus, Praxen und Hospiz Parkplätze zugewiesen werden können, was durch die brachliegende Fläche gewährleistet werden könnte, ohne das die öffentliche Hand durch finanzielle Beiträge belastet wird. Die betreffenden Flächen sollen künftig im Sinne des Versorgungsauftrages des Krankenhauses genutzt werden und bekräftigen damit auch das öffentliche Interesse der Frankfurter Bevölkerung mit der Schaffung von Parkraum für Patienten, aber auch für Besucher und Angehörige sowie Mitarbeiter. Das öffentliche Interesse besteht auch darin, dass damit die Bevölkerung der angrenzenden Straßen und Wohngebiete durch den Verkehr (Lärm, Parkplatznot) von Mitarbeitern und Besuchern deutlich entlastet werden und dass damit die Wohnqualität in den betroffenen Straßen gesteigert wird. Lösungsvorschlag Durch den Bau eines Parkplatzes wird die Funktionsfähigkeit des Sankt Katharinen Krankenhauses gewährleistet, der Parkplatzdruck in den angrenzenden Straßen der Wohngebiete reduziert und der Eingriff in den GrunGürtel kann im Gegenzug an der Holzmannstraße ausgeglichen werden. Anlage 1 (ca. 198 KB) Anlage 2 (ca. 161 KB) #Nebenvorlage: Anregung vom 25.11.2008, OA 765 Antrag vom 24.11.2008, OF 439/4 (nicht öffentlich) Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 12.11.2008

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. November 2008Sie sind hier
    MM 211Neuanlage eines Parkplatzes westlich der Seckbacher Landstraße zwischen dem Gelände des bestehenden Sankt Katharinen-Krankenhauses und dem Lärmschutzwall der A 661
    Magistratsvortrag
  2. 25. November 2008OAOA 765Parkplatz für das Katharinen-Krankenhaus - bisherige Wegebeziehungen sollen bleiben Vortrag des Magistrats vom 10.11.2008, M 211Anregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 4
Sitzung 27 · 25.11.2008
TO I, TOP 3
Angenommen
Anregung OA 765 2008 1. Der Vorlage M 211 wird unter Hinweis auf OA 765 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 439/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
Linke
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung)

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 26 · 27.11.2008
TO I, TOP 1
Angenommen
1. Der Vorlage M 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 765 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
SPDFDPBFF
Ablehnung:
LinkeFAG
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)REP (M 211 = Annahme, OA 765 = Prüfung und Berichterstattung)NPD (M 211 und OA 765 = Enthaltung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneBFF
Sonstige:
Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)FDP (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)FAG (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und FAG (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF; LINKE., FDP und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 211 = Annahme, OA 765 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (M 211 und OA 765 = Enthaltung)

Verkehrsausschusses
Sitzung 26 · 02.12.2008
TO I, TOP 1
Angenommen
1. Der Vorlage M 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 765 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
SPDBFF
Ablehnung:
LinkeFAG
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)FDP (M 211 = Annahme, OA 765 = Prüfung und Berichterstattung)NPD (M 211 und OA 765 = Enthaltung)
zu 2)
Zustimmung:
SPDBFF
Ablehnung:
LinkeFAG
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. SPD und BFF gegen LINKE. und FAG (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. SPD und BFF gegen LINKE. und FAG (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (M 211 = Annahme, OA 765 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (M 211 und OA 765 = Enthaltung)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 26 · 08.12.2008
TO I, TOP 1
Angenommen
1. Der Vorlage M 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 765 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFF
Ablehnung:
LinkeFAG
Sonstige:
REP (M 211 = Annahme, OA 765 = Prüfung und Berichterstattung)NPD (M 211 und OA 765 = Enthaltung)
zu 2)
Zustimmung:
Linke
Ablehnung:
FDPBFF
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)SPD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)FAG (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. und FAG (= Ablehnung) zu 2. LINKE. gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF (= Annahme); CDU, SPD, GRÜNE und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 211 = Annahme, OA 765 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (M 211 und OA 765 = Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 28 · 09.12.2008
TO I, TOP 55
Beraten
1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Vertraulichkeit der Vorlagen M 211 und OA 765 aufgehoben hat. b) Der Vorlage M 211 wird unter Berücksichtigung der Vorlage OA 765 zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 765 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1 / a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
zu 1 / b)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneBFF
Ablehnung:
FDPLinkeFAG
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneBFF
Ablehnung:
LinkeFAGFDP
zu 1)
Sonstige:
REP (M 211 = Annahme, OA 765 = Prüfung und Berichterstattung)NPD (M 211 und OA 765 = Enthaltung)ÖkoLinX-ARL (M 211 und OA 765 = Ablehnung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu b) CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. und FAG (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 211 = Annahme, OA 765 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (M 211 und OA 765 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (M 211 und OA 765 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 29 · 11.12.2008
TO II, TOP 83
Beraten
1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Vertraulichkeit der Vorlagen M 211 und OA 765 aufgehoben hat. b) Der Vorlage M 211 wird unter Berücksichtigung der Vorlage OA 765 zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 765 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1 / a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
zu 1 / b)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFF
Ablehnung:
LinkeFAGÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneBFF
Ablehnung:
LinkeFAGÖkoLinX-ARLFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu b) CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE., FAG und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE., FAG und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)

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