Bestellung eines Erbbaurechtes an der Liegenschaft Franziusstraße 33
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Vortrag des Magistrats vom 02.09.2011, M 164
Betreff: Bestellung eines Erbbaurechtes an der Liegenschaft Franziusstraße 33 I. Dem Abschluss eines Erbbauvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt:
Erbbauberechtigter: Wasser-Sport-Club Kaiserlei e. V. Frankfurt am Main Erbbaugrundstück: Gemarkung Frankfurt Flur 416, Nr. 22/1 hält 848 m2 Erbbauzeit: 60 Jahre Erbbauzins: für 848 m2 insgesamt 4.100,00 € jährlich (mit Wertsicherungsklausel) Besondere Bedingungen:
a) Das Erbbaurecht wird bestellt zum Betrieb und der Unterhaltung der auf der Wassersportanlage befindlichen Gebäude b) Der Stadt steht für jeden Fall der Veräußerung des Erbbaurechts das Vorkaufsrecht im Sinne der §§ 1094 ff. BGB zu.
c) Bei Ablauf des Erbbaurechts entsteht keine Entschädigungspflicht für die Gebäude. Kosten und Steuern des Erbbauvertrages und evtl. Nachtragsverträge und ihrer Durchführung gehen zu Lasten des Erbbaunehmers.
Begründung: Der Verein Wasser-Sport-Club Kaiserlei e. V. hat seinen Sitz seit der Gründung 1972 in der stadteigenen Liegenschaft Franziusstraße 33. Diese wurde ihm mit Mietvertrag vom 04.08.1972 zu einer monatlichen Nettomiete von derzeit 339,20 € (4.070,40 € jährlich) überlassen. Die Höhe des Erbbauzinses wurde entsprechend der bisherigen Miete festgesetzt. Sämtliche Baulichkeiten auf dem Mietgelände stehen im Eigentum des Mieters. Die Mitglieder haben in Eigenleistung ein Clubhaus mit Toiletten, Küche, Werkstätten errichtet und eine Bootssteganlage errichtet. Der Verein stellt die Anlegestelle und das Clubhaus jährlich bis zu 100 Gastbooten aus ganz Europa zur Verfügung und ist gleichzeitig auch Anlaufstelle für Wassersportler aus der Region Frankfurt. Die Vergabe des Grundstückes im Erbbaurecht soll den Verein in erster Linie in die Lage versetzen, für das bisher in eigener finanzieller Leistung erbaute Clubhaus und den Bootssteg grundbuchlich abgesicherte Kredite aufzunehmen, um den Fortbestand der sportlichen Tätigkeit auch weiterhin zu gewährleisten. Anlage 1 (ca. 614 KB)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 07.09.2011
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 2. September 2011 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 10.11.2011 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP